Protokollbuch der St Johannes Gemeinde am White Creek

1870 - 1879

Datum Seite Ereignisse

1870, 01, 01

90-91

Versammlung der Deutschen Evangelisch lutherischen, Sanct Johannis Gemeinde, am White Creek Bartholomew County Indiana wurde gehalten am 1ten Januar 1870. Nach dem die Versammlung mit Gebet eröffnet war:

1, Wurde 1, tens berathen was mit dem alten Schulhaus gethan werden soll und beschloßen es zu verkaufen, was dem Vorstand übertragen wurde, der dann die etwaigen Käufer aufforderte sich bis zum 21ten Februar mit ihrem Angebot zu melden.

2, Friedrich Dorfmeier übernahm das Feuermachen in der Kirche auf ein Jahr.

3, Herr Schullehrer übernahm das Reinigen der Kirche für die bisher gewöhnliche Vergütung von 10 Dollars das Jahr.

4, Gerd Friedrich Brand wurde als Mitglied in die Gemeinde aufgenommen. [Ende S. 90]

5, Wurde vom Schatzmeister G. H. Vonfange die Jahresrechnung von 1869 vorgelesen. Sämmtliche Einnahmen hatten betragen 850 Doll. 88 cent Die Ausgaben 827 Dol. 15 c. Kassenbestand war 23 D. 73 cent und Rückstand 178 D 70 c

Wurde eine Comitte zur Prüfung der Rechnung des Schatzmeisters gewählt, bestehend aus F. Dorfmeier, Herman Valhove, John Rittman.

7, Wurden vom Sekretär die nöthigen Mittheilungen von der Kirchenarbeit, von den Fuhren zum neuen Schulhaus, von der Lieferung des Feuerholzes, u. dgl gemacht

8, Wurde die Gemeinde mit Heinrich Kuhlmann einig, daß dieser 800 Stück Klapboards [Schindel] für $ 1. 20 per 100 Stück liefern sollte. Diese Klapboards sollten seyn 2 ½ Fuß lang 6 Zoll breit und nicht untern ½ Zoll dick. (da die von seinem Bruder zu dünn waren (Siehe Seite 89)

9, Johann Vonfange ein großjährig gewordenes Mitglied unterschrieb die Gemeindeordnung.

10, Wurde die Vorsteherwahl vorgenommen und durch Stimmenmehrheit B. Sülter, G. W. Welmer und F. Dorfmeier gewählt. Geschlossen mit dem Gebet des Herrn.

F Wm Meier President

B. H. Sülter Sekretär

 

 

 

1870, 01, 02

91

Vorsteher Versammlung. Die Vorsteher der Deutschen Evangelisch Lutherischen, Sanct Johannis Gemeinde am White Creek Bartholomew County Indiana versammelten sich den 2ten Januar 1870 und wählten aus ihrer Mitte F. W. Meier als President B. H. Sülter als Sekretär Gerhard H. Vonfange als Schatzmeister und Friedrich Dorfmeier als Schul Trustee.

F Wm Meier President

Bernhard H. Sülter Sekretär [Ende S. 91]

 

 

 

1870, 03, 27

92-93

Die erste virteljährige Versammlung der Deutschen Evangelisch lutherischen, Sanct Johannis Gemeinde, am White Creek Bartholomew County Indiana wurde gehalten am 27ten März 1870. Die Versammlung wurde mit Gebet eröffnet

Nachdem die Gemeinde Hermann Möllenkamp und seinem Sohn Fritz langegenug Bekenkzeit gegeben hatte (Siehe Protokol Seite 88 Paragraph 7.) sowar der Pastor  und 2 Vorsteher G H von den Fange und Johann Wente diese Woche wieder bei ihnen gewesen um sie selbst zu ermahnen und vor die Gemeinde zu fordern. Sie erzählten aber der Gemeinde daß sie nichts bey ihnen ausgerichtet hätten, den alles was sie ihnen aus Gottes Wort in Liebe und Ernst vorgehalten, hätten sie mit gottlosem Trotz verachtet. Sie hätten gar nicht geläugnet daß Fritz die Jette Kriger die Ehe versprochen habe, ehe er Louise Kopp heirathete und daß er jetzt die erstere heirathen wolle und daß der Vater dazu helfe. Aber als ihnen aus Gottes Wort gezeigt wurde, daß das Ehebruch sei, sprachen sie frech: wir sind die Ersten nicht, und auch die Letzten nicht, die so was thun. Auch läugneten sie nicht, daß sie die Jette Kriger zum Ungehorsam gegen ihre Eltern aufgestachelt hätten, sie gaben aber vor: es ehrt ja niemand seine Eltern. Und als ihnen ihre Lügen vorgehalten worden seien, hätten sie das auch nicht geläugnet, sondern abermals frech gesprochen: „Es löge ja jeder und der Pastor auch.“ Aber sie hätten zugeben müßen, Pastor und Vorsteher redeten nur christlich und nach Gottes Wort mit ihnen, und wollten sie blos vom Ehebruch bewahren und vom Weg zur Hölle zurückbringen. So hätten sie sich doch durchaus nicht bereden laßen der Ermahnung zu folgen, sondern noch geklagt, sie wären nur gekommen, sie zu quälen und zu peinigen. So hätten sie durchaus nichts ausgerichtet, hätten auch alle Hoffnung verloren, daß noch etwas bei ihnen auszurichten wäre.Und als sie vor die Gemeinde vorgefordert wären, hätte Fritz gesagt die Gemeinde ginge ihn, und er sie gar nichts an und sein Vater [Ende S. 92] hätte geäußert: ich weiß noch nicht ob ich komme.

Nach angehörter Erzählung sprach sich die Gemeinde dahin aus: daß sie keine Hoffnung habe daß von Seiten der Gemeinde noch was  gethan werden könne zu ihrer Beßerung, weil sie doch alle Vermahnung frech zurück wiesen. Jedoch wurde Beschlossen die Sache beruhen zu laßen bis nach Ostern um sie noch der Pastorral Conferenz vorzulegen und dann wieder Versammlung zu halten und Hermann und Fritz Möllenkamp nochmals dazu einzuladen.

2, Wurde vom Schatz-meister G.H. Vonfange die Rechnung vorgelesen von diesen ersten verfloßenen viertel Jahr (1870) Die Einnahmen durch Beiträge waren: 181 D. 50 C nebst 23 Doll. 70 Cent Kaßenbestand von Jahre 1869. 205 D. 20 die Ausgaben: 201 Doll. 30 Cent. Kaßenbestand: 3 Doll. 90.

3, Die zur Prüfung der Kirchenrechnung gewählte Comittee (Siehe Protokol vorige Vesamlung) berichtete daß sie die Rechnung richtig und in bester Ordnung befunden habe. Geschlossen mit dem Gebet des Herrn.

F. Wm. Meier. Pres.

Bernhard H. Sülter Sekretär

 

 

 

1870, 05,15

93-94

Versammlung der Deutschen Evangelisch lutherischen, Sanct Johannis Gemeinde, am White Creek Bartholomew County Indiana wurde gehalten am 15ten Mai 1870. Die Versammlung wurde mit Gebet eröffnet

Diese Versammlung wurde besonders wegen dem Kirchenzuchtsfall mit Hermann und Fritz Möllenkamp gehalten. Beide waren vor der [Ende S. 93] Gemeinde erschienen, und wurden abermals von derselben zu Buße ermahnt, und dabei gesagt, wenn sie nicht Buße thäten, müßte die Gemeinde sie ausschließen und für Heiden und Zöllner halten, wie unser Herr Jesus befiehlt. Mathäus am 18ten[38] „wobei diese Stelle kurz erklärt wurde“ – Aber als sie gefragt wurden, ob sie wollten Buße thun, oder in ihrem gottlosen Thun fortfahren, da gaben sie zuerst gar keine Antwort, und als sie dazu gedrungen wurden redeten sie so, daß die Gemeinde auch keine Spur von Buße erkennen konnte, ja Hermann Möllenkamp gab auch jetzt noch vor, er habe kein Unrecht gethan, daß er die Jette Krieger ins Haus genommen und behalten habe, wenn aber die Gemeinde doch verlange, er solle sie aus dem Haus thun, so wolle er das. Und Fritz Möllenkamp behauptete, er habe mit der Gemeinde nichts zu thun. Als nun weiter mit ihnen geredet wurde ließen sie sich von Niemand etwas sagen, sondern zeigten nur ein zanksüchtiges und boshaftes Widersprechen, das sie soweit trieben, daß ihnen gesagt werden mußte, wen sie nicht ordentlich reden, sondern zanken wollten, müßte man sie aus der Versammlung weisen.- Weil sie denn Beide vom Anfang ihrer Versündigung an, alle Ermahnung und Bestrafung von Einzelnen vom Kirchenrath, und von der Gemeinde beharrlich verachtet haben u. in ihren offenbaren Sünden unbußfertig fortgefahren sind, dem Glauben und gut Gewissen von sich geworfen, und sich dadurch selbst vom Reich Gottes ausgeschloßen haben, so wurde von der Gemeinde beschloßen:

Hermann und Fritz Möllenkamp auszuschließen und den Bann öffentlich über sie auszusprechen was der Pastor nächsten Sonntag von der Kanzel zu thun beauftragt wurde.

--

Die Witwe Hannchen Welmer. und ihre Kinder wurden als Mitglieder in die Gemeinde aufgenommen

B. H. Sülter Sekretär [Ende S. 94]

 

 

 

1870, 05, 22

95-96

Am Sonntag Rogate, den 22ten Mai 1870, wurde nach der Predigt von unsern H. Pastor der Bann über Hermann Moellenkamp und deßen Sohn Fritz in folgender Weise ausgesprochen:

Nun habe ich noch eine der traurigsten Pflichten meines Amtes zu erfüllen, nemlich die Verkündigung des Bannes über 2 bisher gewesene Mitglieder unserer Gemeinde.

Wie der ganzen Gemeinde nicht blos, sondern auch der ganzen hiesigen Umgegend bekannt ist, so hat Fritz Moellenkamp seine Ehefrau durch boshafte und schmachvolle Behandlung von sich getrieben und sich bald darauf mit einer anderen Weibsperson eingelassen, welche er heirathen will; will also nach Christi Wort Math. 19. 9: „Wer sich von seinem Weibe scheidet (es sei denn um der Hurerei willen) und freiet eine andere, der bricht die Ehe“[39] ein Ehebrecher sein. Und sein Vater Hermann Moellenkamp hat dieses nicht blos nicht verhindert, sondern dazu geholfen. Obwohl nun beide von Einzelnen, vom Pastor, vom Kirchenrath und von der ganzen Gemeinde oftmals gestraft und ermahnt worden sind, so haben sie sich doch allen, auch der ganzen Gemeinde mit trotziger Unbußfertigkeit widersetzt und also das Christenthum verläugnet, Glauben und gut Gewißen von sich gestoßen u. sich also aus dem Gnadenreich Gottes ausgeschloßen. Darum wird hiermit im Namen des dreieinigen Gottes, kraft der Schlüßelgewalt, die Christus seiner Kirche auf Erden gegeben hat, der Bann über Hermann und Fritz Moellenkamp ausgesprochen, werden also beide aus der Versammlung der heiligen christlichen Kirche ausgeschloßen und wird ihnen der Gebrauch und die Theilnahme an den heiligen Sakramenten versagt, u. zwar so lange, bis sie Buße thun u. sich durch wahren Glauben an Christum wieder zu Gott bekehren.

Die ganze Gemeinde aber wird hiermit ermahnt aus christlichen Mitleiden Gebet u. Fürbitten für beide bei dem barmherzigen Gott fleißig und oft zu thun [Ende S. 95] daß er ihnen Gnade zur Buße und Bekehrung um Jesu Christi, unsers Heilandes willen, geben wolle, damit sie endlich doch möchten selig werden.

Uns alle aber bewahre Gott in Gnaden vor Unbußfertigkeit und Unglauben u einem verstockten Herzen, um Jesu Christi, unsers Heilandes willen. Amen.

F. Wm. Meier, Prese.

B. H. Sütter Sekretär

 

 

 

1870, 07, 10

96

Die 2te vierteljährige Versammlung der Deutschen Evangelisch Lutherischen, Sanct Johannis Gemeinde, am White Creek Bartholomew County Indiana wurde gehalten am 16ten Juli 1870. Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet war Wurde Beschlossen

1tens Daß der eingefallene Keller, bey der Lehrerwohnung, soll nicht wieder aufgebaut werden, sondern soll gewartet werden bis ein neues Wohnhaus gebaut wird, um dann einen Keller unters Haus zu machen

2tens Heinrich Kuhlmann wurde gewählt als Deputirter dieser Gemeinde, für die diesjährige Synodal – Sitzung, (in Cleveland Ohio)

3tens Wurde vom Schatzmeister G. H. Vonfange, Rechnung abgelegt.

Die Ausgaben in diesen ersten halben Jahre hatten betragen: $459.90 cents

Die Einnahmen : 458.98 cents

War die Kaße den Schatzmeister schuldig geblieben: 92 cent

F. Wm. Meier Presd

Bernhard H. Sülter Sekretär [Ende S. 96]

 

 

 

1870, 09, 11

97-98

Am 13ten Sonntag nach Trinitatis (den 11ten September 1870) wurde nach der Predigt von unserm Pastor folgendes, der Gemeinde, verkündigt:

„Es sind jetzt beinahe vier Monate verflossen als ich die traurige Pflicht hatte den Bann über Hermann Möllenkamp und dessen Sohn Fritz, von dieser Kanzel auszusprechen, kan aber jetzt zu unser aller Freude melden daß Gott Gnade zur Buße gegeben hat. Hermann Möllenkamp hat mich zu sich rufen lassen und hat sich recht bußfertig ausgesprochen und mich herzlich um Vergebung gebeten, und da es ihm nicht möglich sey (wegen ein schlimmes Bein) selbst vor die Gemeinde zu erscheinen und sie um Vergebung zu bitten hat er ein Schreiben an die Gemeinde gerichtet welches ich jetzt vorlesen will, und lautet also:“

Ich Hermann Möllenkamp bekenne hiermit vor Gott und der christlichen Gemeinde, daß ich große Sünde gethan habe gegen Gott, gegen meinen Sohn Fritz und seine Frau Elise geboren Kopp auch gegen Jette Krieger, daß ich diese letztere in mein Haus nicht blos aufgenommen, sondern auch wider alle Ermahnung lange Zeit behalten habe, da ich doch wußte, daß mein Sohn Fritz sie heirathen, das ist, ein Ehebrecher mit ihr werden wollte. Damit habe ich der Gemeinde groß Aergerniß gegeben und wohl verdient, daß sie mich ausgeschlossen hat. – Aber ich bitte jetzt die liebe Gemeinde um Gottes und meines Heilandes Jesu Christi willen mir diese meine schweren Sünde zu vergeben und mich wieder als christlicher Mitbruder wieder an und aufzunehmen. Ich will auch gerne so viel wie möglich ist, dazu helfen daß mein Sohn Fritz sich wieder mit seiner Frau versöhnen und in friedlichen Ehestand mit ihr lebe. Ich wäre schon eher mit meiner Bitte um Vergebung vor der Gemeinde gekommen aber ich wollte Fritz gerne mit dabei haben, daß er auch Vergebung suche und erlange womit er aber früher noch zögerte. Nun sei Gott mir armen Sünder gnädig um Jesu Christi meines Heilandes willen. Amen. Hermann Möllenkamp den 8ten September 1870. [Ende S. 97]

Nachdem die Gemeinde diese Bittschrift angehört hatte erklärte sie daß sie bereit sey Hermann Möllenkamp wieder die christliche Bruderhand zu reichen und ihm von Herzen zu vergeben und wurde wieder als Mitglied in die Gemeinde aufgenommen.

F. Wm Meier Presd

Bernhard H. Sülter Sekretär

 

 

 

1870, 10, 16

98-99

Die 3te vierteljährige Versammlung der Deutschen Evangelisch Lutherischen, Sanct Johannis Gemeinde, am White Creek Bartholomew County Indiana wurde gehalten den 16ten October 1870. Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet war wurde Folgendes vorgenommen.

1, Heinrich Trimpe der sich meldete daß er wünsche die Mitgliedschaft unserer Gemeinde auf zugeben um sich in seinem Alter, der Nähe und Bequemlichkeit wegen, der Gemeinde in Waymensville anzuschließen wurde ehrenvoll entlassen (Und hat einen Entlassungsschein erhalten)

2t. Da die Lehrerwohnung jetzt für eine Zeitlang verrentet [vermietet] ist so wurde Beschlossen daß die Rente die dafür eingenommen wird, der Lehrer erhalten soll.

3tens Kam abermals zur Sprache wegen demalten Schulhaus da es in einer füheren Versammlung (Siehe Seite 90. Paragraph 1) dem Vorstande übergeben war daß alte Gebäude zu verkaufen und sich keiner zum Kaufe eingefunden hatte, so wurde die Gemeinde jetzt mit Heinrich Rittmann einig, daß derselbe die Logs [Englisch: log=Holzklotz, Holzscheid] Sparren und Klaboard [Schindel] haben soll für die Arbeit das Gebaude herunter zu nehmen, alle Bretter und Jeisen [Eisen?] aber sollten Eigenthum der Gemeinde bleiben und vom Letzterem solle dann, wen noch dazu tauglich, ein Holzhaus bey der Kirche und Schule gebaut werden [..]

Beschlossen, Daß durch Pastors Wiese einen Abzugsgraben gemacht werden soll um das Wasser ab und durchzuleiten [Ende S. 98]

5tens Beschlossen. Daß es die Gemeinde nicht mehr dulden will, daß die Confirmanten – Schüler die in Unterricht gehen, unsere Gemeindeschule verlassen und in die District – Schule gehen

6, Beschlossen. Daß bey der Schule ein Brunnen gemacht werden soll und wurde dem Vorstande übergeben den Platz dafür auszusuchen. Ferner daß er mit Brik [Backstein] soll ausgemauert werden. Daß das ausgraben soll ausgedungen werden am nächsten Sontag und fals sich keiner findet der übernimmt sich die Vorsteher darum bekümmern sollen um einen zu krigen der es thut.

7, Wilhelm Donhorst ein großjährig Gewordenes Mitglied unterschrieb die Gemeinde – Ordnung

8tens Wurde von Johann Wente Rechnung abgelegt vom neuen Schulbau.

Für den Schulbau waren unterschrieben 1211 Doll. 60 c

Davon waren bis jetzt eingenommen 1173 Doll. 60 c

Und noch einzukommen 38 Doll.

Die Ausgabe hatte betragen 1203 Doll. 14 Cent

Und die Kasse war noch schuldig 29 Doll. 54 Cent

9tens Wurde Friedrich Dorfmeier und unser Schul – Lehrer gewählt zur Comittee die Rechnung zu prüfen und nachzurechnen.

Die Versammlung schloß mit dem Gebet des Herren

Friderich Wm Meier Presde

Bernhard H. Sülter Sekretär [Ende S. 99]

 

 

 

1870, 12, 26

100

Versammlung der Deutschen, Evangelisch Lutherischen, Sanct Johannis Gemeinde, am White Creek Bartholomew County Indiana wurde gehalten den 26ten December 1870.

1, Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet war Wurden Hermann Vogt, Friedrich Kriege, und Friedrich Kleekamp, als Mitglieder in die Gemeinde aufgenommen

2, August Sasse, Hermann Meier, H. Friedrich Ekelmann, August Bolte, u Wilhelm Averwerser als großjährig gewordene Mitglieder unterschrieben die Gemeinde Ordnung.

3, Als Kandidaten für die nächste Vorsteher – Wahl wurden gewählt. Gerhard Heinrich von den Fange, Johann Wente, Heinrich Ludwig Meier, Heinrich Sasse, Johann Rittmann und Heinrich Schlehüser. Geschlossen mit dem Gebet des Herrn.

Friderich Wm Meier Presdent

Bernhard H. Sülter Sekretär

 

 

 

1871, 01, 01

100-101

Versammlung der Deutschen Evangelisch Lutherischen, Sanct Johannis Gemeinde, am White Creek Bartholomew County Indiana wurde gehalten den 1ten Januar 1871. Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet war wurde

1, Beschlossen. Daß noch zwei Bücher in unsere Gemeinde – Schule sollen eingeführt werden. Nemlich ein Lesebuch und eine Geographie.

2, Beschlossen. Daß die Gemeinde abermals noch was beitragen wolle zur Dekung der Kosten für die Neubauten der Lehranstalten unserer Synode (für die Synoden – Baukasse) und es wurden die Vorsteher beauftragt, für genannten Zweck, die einzelnen Glieder um eine Gabe anzufragen [Ende S. 100]

3, Heinrich Rittmann übernahm das Feuermachen in der Kirche auf ein Jahr.

Und unser Schullehrer das Reinigen der Kirche für die bisher gewöhnliche Vergütung

4, Beschlossen: Daß die Bänke aus der alten Schule sollen am nächsten Samsten[Samstag] (den 7tn Januar) verkauft werden.

5, Wurden Gerhard Vornholt und Johann Wente zur Comittee gewählt, um die Kirchenrechnung zu prüfen und nachzurechnen

6, Wurde vom Schatzmeister Gerhard H Vonden Fange die Jahresrechnung (von 1870) vorgelesen

Sämmtliche Einnahmen hatte betragen 912 D. 13 cent

Die Ausgaben hatte betragen 902 D. 83 cent

Kassenbestand 9 Doll. 30 cent

Rückstand 177 Doll. 20 cent

7, Wurde die Vorsteher – Wahl vorgenommen und durch Stimmenmehrheit G. H. vo den Fange, Johann Wente, u. Heinrich Ludwig Meier gewählt

8, Fritz Burbrink als großjährig gewordenes Mitglied unterschrieb die Gemeinde – Ordnung

9, Johann Borgsteelte der sich gemeldet hatte daß er wünsche seine Mitgliedschaft mit unserer Gemeinde aufzugeben, um sich der Gemeinde in seiner Nähe anzuschließen, da es ihn wegen Altersschwäche und Gebrechen unmöglich sey den weiten Weg nach unserer Kirche zu kommen: wurde von dieser Gemeinde entlassen (Und hat einen Entlassungs – Schein erhalten)

Frederich Wm Meier Presedent

Bernhard H. Sülter Sekretär [Ende S. 101]

 

 

 

1871, 01, 01

102

Vorsteher Versammlung. Die Vorsteher der Deutschen Evangelisch Lutherischen, Sanct Johannis Gemeinde, am White Bartholomew County Indiana versammelten sich den 1ten Januar 1871. Und wählten aus ihrer Mitte John W. Welmer als President, Friedrich Dorfmeier als Sekretär, G. H. von den Fange als Schatzmeister u Bernhard Sülter als Schul Trustee [Gemeindebeamter] um das Schulgeld einzunehmen, darüber Rechnung zu führen und den Lehrer einzuhändigen.

Frederich Wm Meier Pres

Bernhard H. Sülter Sekretär

 

 

 

1871, 03, 26

102-108

Die erste vierteljahres Versammlung der deutschen Ev. Luth. St Johannes Gemeinde, am White Creek Bartholomew Co., Ind., wurde gehalten am 26ten März 1871. Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet worden war, kam folgendes vor:

1. wurde H. Luenebrink und J. Dorfmeier als Gemeindeglieder aufgenommen.

2. Beschloß die Gemeinde, es solle H. Pardieck erlaubt sein, seine Sägemühle aufs Kirchenland zusetzen, wenn er sie selbst beaufsichtigte. Sobald sie aber in andere Hände käme, wolle die Gemeinde weiterbestimmen, ob sie da bleiben soll oder nicht.

3. Wurde der Gemeinde angezeigt, daß ein Glied, nämlich H. Hormann, wegen seiner Gleichgültigkeit in Betreff der Erziehung seiner kinder zum Herrn, sei nach Christi Ordnung vermahnt und gestraft worden; er aber habe solche Vermahnungen nicht angenommen. Er sei deshalb nach Christi Ordnung, die er uns Mathäi am 18.[40] giebt, Sache der Gemeinde, daß sie mit ihm handle. Weil der Herr Schuhllehrer derjenige war, der bisher [ Ende S. 102] mit Hormann in Betreff genanter Sache nach Christi Ornung gehandelt hatte, so wurde er gebeten, die Gemeinde von den ganzen Stand der Dinge näher in Kentniß zusetzen. Er sagte dann, daß Hormann sein Kind im ersten Jahre seines hierseins sehr unregelmäßig zur Schule geschickt habe, als aber die englische Schule angefan habe, sei er gar nicht mehr gekommen. Weil er (der Schullehrer) dann aber gewußt habe, wie sehr nothwendig es sei, daß Hormann sein Kind in unsere Gemeinde-Schule schickte, damit es Gottes Wort lernte, so sei er hingegangen und habe ihn erstens aus Gottes Wort gezeigt, daß es seine Pflicht sei, seine Kinder in Gottes Wort zu unterrichten oder zu unterrichten lassen. Hierauf hat er ihn dann ermahnt dieser seiner Pflicht nachzukommen. Hierauf hat Hormann dann gesagt, daß sei alles schon ganz gut, aber er wollte seinen Sohn nicht ehr in unsere Gemeindeschule schicken, als bis die Districk Schule aus sei, dann solle er Tag für Tag kommen. Als ein nochmaliges Bitten nicht hat helfen wollen, so ist dann der Herr Schullehrer, in der Hoffnung, daß Hormann seine Versprechen erfüllen würde, heimgegangen. Als dann die puplick School[41] aus war, ist der Junge einen Monat lang hie und da zur Gemeindeschule gekommen. Ist dann aber den ganzen Sommer fortgeblieben, und als die englische Schule wieder anfing ist er dort wieder hingegangen. Sobald der Herr Schullehrer das erfuhr, ging er wieder hin zu Hormann, um ihn an seine Versprechen zu erinnern und ihn aufs neue seine Vaterpflicht vorzuhalten. Er hat Hormann dann des weitern gefragt warum er sein Kind nicht in die Christliche Schule schickte? Antwort: Er soll nicht zur deutschen Schule, er soll Englisch lernen, das er durch die Welt kommen kann. Hierauf hat dann der Herr Schullehrer gesagt, was er von einem Manne [Ende S.103] halten sollte, der hoch und theuer etwas verspricht, es dann aber nicht hält? Darauf hat dann Hormann erwiedert: Er habe nicht gemeint, daß er immer kommen sollte. Hierauf hat der Lehrer zu ihm gesagt, was er denn gemeint hätte, vielleich ein halbes Jahr oder ein viertel oder nur ein Monat? Möge er von dreien gemeint haben, was er wollte, so hätte er doch nichts gehalten. Hierauf hat dann der Herr Lehrer Hormann nochmal gezeigt, was er als Christlicher Vater an seinen Kindern zu thun hat. Er sagt ihm, daß der herr 5. Mose am 6. zu allen Vätern spricht: „Und diese Worte, die ich dir heute gebiete, sollst du zu Herzen nehmen. Und sollst sie deinen Kindern schärfen, und davon reden, wenn du in deinem Hause sitzest, oder auf dem Wege gehest, oder dich nieder legest oder aufstehest.“[42] Und Epheser am 6. spricht Gott: „Ihr Väter reizet eure Kinder nicht zum Zorn, daß sie nicht thun werden, sondern ziehet sie auf in der Zucht und Vermahnung zum Herrn.“[43] Es wurde ihm gesagt und gezeigt, daß Gott in diesen beiden Sprüchen von ihm vordere, daß er selbst seine Kinder in Gottes Wort unterrichten sollte, damit sie selig werden könnten. Und dieses ist eines jeden Vaters Pflicht. Weiter wurde ihm gesagt, weil nicht Jeder Zeit, Gelegenheit und Gaben hätte, solches gründlich und hinlänglich zu thun, so berufe sich eine Gemeinde, auf Grund ihrer christlichen Freiheit, einen Lehrer und übertrüge ihm einen Theil der Pflicht, die Kinder zum Herrn zu erziehen. Hierauf hat dann der Lehrer zu Hormann gesagt: Wenn er ein Christ sein wollte, der seines Gottes Willen thue, so müsse er entweder selbst seinen Kinder Gottes Wort und somit den Weg zur Seligkeit lehren, oder er müsse sie zu einer solchen Schule schicken, wo dieses geschehe. Thue er keins von beiden so könne man ihn nicht wohl für einen Christen halten, weil er nicht thun wollte, was Gott von ihm fordere. Hierauf hat Hormann dann gesagt, es möchte das alles sein, wie es wollte, er schickte sein [Ende S. 104] Kind nicht in unsere Gemeindeschule, sondern in die englische, damit sie lernten, wie sie durch die Welt kommen könnten. Hierauf ist ihm gesagt worden, wenn seine Kinder lernen sollten, wie sie durch die Welt kommen könnten, so solle er ihnen doch auch lernen lassen, wie sie als Christen durch die Welt kommen und endlich ewig seelig sein könnten. Worauf er dann geantwortet hat, das könnten sie in der englischen Schule auch lernen, welches ihm aber widerlegt wurde. Er ist dann noch weiter aus Gottes Wort vermahnt, aber er hat solches nicht geachtet, sondern gesagt: Lehrer und Pastor wollten ihn zwingen sein Kind in die deutsche Schule zu schicken, er aber thäte es nicht. Hier wurde ihn dann gesagt, daß ihn niemand zwingen wollte, sondern nur aus Gottes Wort zeigen, daß solches seine Pflicht sei und er als Christ müsse diese Pflicht nachkommen. Er hat aber immer noch nicht hören wollen und endlich gesagt, daß die Kinder in der Schule Gottes Wort lernen, sei Humbuck. Als der Lehrer dann hat noch weiter reden wollen, hat Hormann gesagt, er wollte nichts mehr hören. Hierauf ist dann der Herr Schullehrer nach Haus gegangen. Nachdem er dann eine Zeit gewartet, hat er nach Christ Ordnung noch zwei, nämlich H. Sasse und H. Schlehueser, zu sich genommen, um mit diesen auf neue mit Hormann zu reden und, wo möglich, zu gewinnen. Wie diese drei dann hingekommen sind, so hat der Lehrer zu Hormann gesagt, daß sie, nicht aus sich selbst, sondern nach Christi Befehl, gekommen seien, ihn nochmals in aller Liebe zu ermahnen, seine Vaterpflicht zu erfüllen, indem er entweder selbst seinen Jungen genügend in Gottes Wort unterrichte, oder ihn in eine solche Schule schicke, wo es geschehe. Es wurde ihn gesagt, wenn er keins von beiden thäte, so könnte man ihn nicht gut für einen Christen halten. Hierauf hat dann Hormann zum Herrn Lehrer gesagt, wie er sagen [Ende S. 105] könnte, daß er selbst seinen Jungen nicht in Gottes Wort unterrichte? Er solle solches beweisen. Hierauf hat dann der Lehrer gesagt: Niemand wird ein solcher Thor sein und seinen Kindern das lehren, davon er weiß, es ist Humbuck. Nun haben Sie aber zu mir gesagt, daß das, wenn die Kinder Gottes Wort lernen, Humbuck ist. Hieraus schließe ich nun, daß Sie ihre Kinder nicht in Gottes Wort unterrichten. Hierauf hat dann Hormann gesagt, das seien Lügen, er habe nicht gesagt, daß Gottes Wort lernen Humbuck sei. Ferner sagte er dann noch zu den dreien „wenn ihr weiter nichts wollt, so hättet ihr nur zu Hause bleiben sollen.“ Es wurde ihn dann aufs neue gesagt, daß man nicht nach Willkühr so mit ihn reden und handeln wollte, sondern daß mans thun müsse, weil Christus solches befohlen habe. Man sagte ferner, er solle doch bedenken, wie ernstlich die Sache sei, denn wenn er nicht hören wolle, so müßte mans der Gemeinde sagen, denn solches habe Christus befohlen. Hierauf sagte Hormann, sie sollten es der Gemeinde nur sagen, und ging dann, ohne noch weiter mit sich reden lassen, fort. Er hörte also nicht. – So verhält sich die Sache nach des Herrn Lehrers Berichtung. Daß die letzte Unteredung so ist, wie sie der Lehrer erzählt hat, bezeugen Herr Schlehüser und Herr Sasse. – Nach Christi Ordnung hätten diese drei es gleich der Gemeinde anzeigen können, aber auf des Herrn Pastors Rath zeigten sie es vorläufig nur dem Kirchenrathe an, damit er noch einen Versuch mache, den armen Menschen zu gewinnen. Es ist Hormann dann verschiedene Maale eingeladen, vor dem Vorstande zu erscheinen, aber er ist nicht gekommen. Er hat zwar zum Einlader gesagt, er wolle zum Herrn Lehrer auch zum Herrn Pastor gehen und die Sache mit denen gut machen, aber er ist nicht gekommen. Endlich ist er dann vom Secretär zur Gemeindever[Ende S. 106]sammlung eingeladen. Die schriftliche Einladung lautet folgendermaßen:

 

White Creek den 20 März 1871.

Lieber Bruder Hormann!

Da wir, der Vorstand der St. Johannes Gemeinde, am white Creek, Bartholomew Co., Ind., Sie mehrere Mal eingeladen haben, für uns zu erscheinen, um Rede und Antwort zu stehen hinsichtlich dessen, was Andere uns von Ihnen angezeigt haben, Sie aber nie erschienen sind, so werden Sie hiermit auf nächsten Sontag zur Gemeindeversammlung eingeladen, um ihre Meinung derselben darzuthun. Gott helfe Ihnen zum Rechten.

Im Namen des Vorstandes

F. Dorfmeier. Secretär.

 

Hierauf erwiderte Hormann also:

 

Lieber Freund!

Deinen Brief habe ich erhalten und daraus gesehen, daß ich kommen soll zur Gemeindeversammlung und schreibe Dir, daß ich nicht komme, denn ich weiß schon, was ich soll. Ihr wollt mich befehlen über meine Kinder, da habt Ihr nichts über zu sagen und was ich und der Schullehrer zusammen gehabt haben, das können wir uns schon vergeben und ich will meine Kinder auch schicken zur Schule.

H. Hormann.

 

Nach Verlesung dieser beiden Schreiben sagte der Herr Pastor, daß auch er mit Hormann über die Sache geredet habe. Er hätte aber auch nichts ausrichten können, denn Hormann hätte gesagt: Ihr wollt mich zwingen, jetzt setze ich meinen Kopf auf und thue es gar nicht. – Als nun hierauf die Gemeinde gefragt wurde, was sie weiter in der Sache thun wollte, so bestimmten sie, man solle noch ein viertel Jahr warten und während dieser Zeit um [Ende S. 107] den Baum graben, ob er denn nicht noch Frucht bringe. Es wurde dann einen jeden ans Herz gelegt, jegliche Gelegenheit zubenutzen, um mit Hormann freundlich zu verkehren und ihn in Liebe zuermahnen, das zu thun, was Christen Pflicht sei. –

 

4, Wurde beschlossen, daß dieses Jahr keine Schulprüfung sein sollte.

5. Wurde beschlossen, daß die zuhaltenden Schulprüfungen sollten anfangs März stattfinden..

6. Wurde vom Schatzmeister G. H. Vomfangen die erste vierteljährige Kirchenrechnung des Jahres 1871 vorgelesen

Die Einnahme war 145. 85

Die Ausgabe 126. 70

Kaßen Bestand $ 19. 15

7. Berichtete das Comitee, bestehend aus J. Wente und G. Vornholt daß es die Rechnung des Schatzmeisters vom Jahre 1870 richtig befunden habe. Geschlossen mit dem Gebet des Herr.

John W. Welmer Pre

Friederich Dorfmeier Sekretär

 

 

 

1871, 07, 09

108-109

Die Zweite Viertel Jährige Versammlung der deutschen Ev. Luth. St Johannis Gemeinde, am White Creek Bartholomew Co., Ind., wurde gehalten den 9ten July 1871. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröffnet worden war, kam folgendes vor

1sten wurde von Heinrich Horman die Fröhlige nachricht eingeschickt, und vorgelesen, welche also lautet

 

White Creek Ind. July 9ten 1871

Liebe Freunde da ich eingeladen bin vor die Gemeinde Versammlung zuerscheinen, so will ich euch Lieben Brüder ein paar Worte schreiben, ich finde mich Schuldig und nehme Zurück was ich zuviel gesagt habe, und laßet uns vergeben, den ich will meine Kinder zur Schule Schicken das wir auch wieder zur Kirche kommen können, das ist mein herzlichster wunsch. von Euren Freund Heinrich Hormann [Ende S. 108]

Hir auf wurde dem Bruder Horman von die Gemeinde Hertzlich vergeben und Erklärten ihn auch ferner hin als Gemeindeglied anzusehen, und wünschte daß er auch sein Versprechen mit Gottes Hülfe halten möge.

2ten wurde F. Dorfmeier als Depotirter für die dieß jährige Sinodahl Versammlung gewählt in Indianapolis. Ind.

3.ten Wünschte Fritz Möllenkamp daß ihn die Gemeinde von den Bann loß Sprechen möge, was die Gemeinde auch mit freuden that, indem die Uhrsachen die ihn in Bann tathen beseitig sind. Siehe seite 97. Gott bewahre ihn ferner vor allen Sünden und schande und vor allen Ärgernißen, das ist der wunsch der Gemeinde.

4ten wurde vom Schatzmeister G. H. Vonfange die Kirchenrechnung vorgelesen

5ten wurde Beschloßen, daß ein jedes Glied Ein Dollar in die Gemeindekaße bezahlen soll, zur tilgung der Gemeinde Schulden, die Zahlung soll geschehen von jetzt an bis den 1ten September 1871

Geschlossen mit dem Gebet des Herrn.

John W. Welmer Pre

Friedrich Dorfmeier Secretär

 

 

 

1871, 10, 01

109-110

Die Dritte Viertel Jährige Versammlung der deutschen Ev. Luth. St Johannis Gemeinde, am White Creek Bartholomew Co., Ind., wurde gehalten den 1. October 1871. nachdem die Versamlung mit Gebet eröffnet war, wurde Beschlossen

1tens. Das die Sisterne [Zisterne] beim Pfahr Hause sollte wieder übergeplästert [verputzt] werden.

2tens. Das die Gemeinde willens ist ein Pehl [Verm. Englisch: to peel=(eineFrucht) enthäuten, schälen. Ein Frucht- oder Obstgarten?] Garten beim Schulehrer sein Haus zu machen.

3tens. gab unser Herr Pastor im Auftrage von den Brüder Hermann Valhowe und Heinrich Vornholt, der Gemeinde eine Erklärung von wegen ihren Bankerott nämlich also: Sie sein ohne alle ihre Schuld Bankerott geworden, [Ende S. 109; S. 110-115 sind nicht auf dem Mikrofilm vorhanden, dafür aber in der gehefteten Ablichtung] indem sie 1. in etlichen Jahren nach dem Kriege an den waaren viel Geld verloren hätten, weil sie immer im Preise fielen; 2. hätten sie durch das Feuer zwischen $ 2200 bis 2300 Dollar verloren 3. hätten sie von Prather noch eine Sume Geld zubekommen; 4. hätten sie nach ihren Bücher noch $ 2000 bis 3000 ausstehen. Verschwendet hätten sie kein Geld, auch keins unterschlagen, wären sie nicht auf einmal von allen ihren Schuldnern so gedrängt worden, so hätten sie alle gerecht werden können. Auch ließ Valhowe noch erklären, das er alle Schlechten Nachreden über ihn als Lügen u Verleumdungen zurückweiße.

Hierauf erklären etliche Brüder, das sie wohl mit allem Zufrieden sein u. es glauben könnten, bis auf den einen Punkt, das von ihrem Gelde nichts verschwendet worden sei, sie Glaubten viel mehr das Gegentheil von Valhowe, deshalb solle man nicht dazu schweigen, sondern mit ihn reden, daß er zur Erkenntniß seiner Sünden u zur Buße käme. Dieses zu thun wurde von der Gemeinde ein Comittee gewählt, bestehend aus dem Pastor, G. H. Vonfange u J. Wente.

4tens wurde beschlossen das die Constitution von dem Vorstand solte durchgesehen werden um das nöthige zu ändern und zu beßern, und es die Gemeinde in der nächsten versamlung vorzulegen. Geschlossen mit dem Gebet des Herrn.

John W. Welmer Pres

Friedrich Dorfmeier Secretär

 

 

 

1871, 12, 17

110-112

Die Vierte Viertel Jährige Versammlung der deutschen Ev. Luth. St Johannis Gemeinde, am White Creek Bartholomew Co., Ind., wurde gehalten den 17. December 1871. nachdem die Versamlung mit Gebet eröffnet war, wurde

1.tens von der in letzter Versammlung gewählten Comittee zu weiterer Besprechung mit Herman Valhowe u. Heinrich Vornholt, wegen der von ihren behaupteten gänzlichen Schuldlosigkeit an ihrem Bankerott, bericht erstadtet welche also lautet, Unterzeichnete Comittee hat diese Angelegenheit mit genantten Brüdern besprochen und beide zu der Uberzeugung gebracht, daß sie bekanten, sie hätten in ihrem Geschäft nicht [Ende S. 110] immer mit gewißenhafter christlicher Klugheit, sondern manchmal zu unüberlegt gehandelt und sein dadurch mit Schuld an ihrem Fall, doch versicherten sie auch, das sie mit Wissen und Willen, oder aus Bosheit nichts verwahrloßt hätten. Auch Herman Valhowe er- und bekante, das er mit seiner Zeit u mit seinem Gelde nicht immer in Christlicher Treue Haus gehalten, sondern beides manchmal unnöthiger und unnützer Weise verspendet habe.

Mit brüderlicher Ehrerbietung unterzeichnet

H. Jüngel, Pastor, G. H. Von Fange, J. H. Wente.

White Creek, Bartholomew Co Ind. den 29 October 1871

und die Gemeinde erklärte sich hiermit befriedigt.

2tens wurden die verbeßerten und gestrigenen Punkte in der Constitution vorgelesen und angenommen, wie folgt. In § 4 soll der letzte Satz: Im Fall der Aufnahme – bis nachbezahlen“, ganß gestrichen werden.

Desgleichen im § 4 der ganze Satz unter No. 5.

Im § 10 soll die dem Schatzmeister gegebene zeit zur Rechnungsablegung von 8 tagen auf 14 Tage verlängert werden, dann soll in diesem § der letzte Satz: „Endlich soll er – einhändigen“ auch aufgehoben sein.

Im § 11 soll der Satz unter 3. der Zweimal in unser Kirche gepredigt hat“, desgleichen unter 10. Eilf Mal – Michaelis,“ auch aufgehoben sein.

Im § 13 soll der Satz: „Der Ordnung wegen – bis „gewählt werden“, gestrichen werden, weil die Bestimmung zur wahl dieser Beamten schon im § 10, unter 3 getroffen ist.

Im § 14 sollen die Bestimmungen unter 1, u 2, dahin verändert werden, daß es also heißen soll: Die Gemeinde übt unter sich Kirchenzucht nach der vorschrift unseres Hern Jesus Christus, Math, 18, 15-17.[44] Solte aber ein sündigender Bruder die Bestrafung von 2 oder 3 seiner mitbrüder verachten und in seinen Sünden beharren, so halten wir es der Liebe gemäß, das er erst vor den Kirchenrath gefordert werde, ehe er vor die Gemeinde gestellt wird.

Eben so mag der Kirchenrath diejenigen zur Ermahnung vor [Ende S. 111] sich fordern, deren Sünden öffentlich sind oder es ihrer Art nach werden Müßen.

§ 18 soll gänzlich dahin verändert werden: Wenn nicht – Gemeindeglieder ihre Todten auf unsern Kirchhof begraben laßen, so sollen sie für den Begräbnißplatz eines Erwachsenen $ 2.00 u für den eines Kindes $ 1.00 bezahlen.

3tens wurden zur nächsten Vorsteherwahl volgende Kandidaten vorgeschlagen F. W. Meier, B. Sülter, F. Dorfmeier, W. Burbrink, Cord Brand und H. Ahlbrand. geschloßen mi dem Gebet des Herren.

John W. Welmer

Friedrich Dorfmeier Secritär.

 

 

 

1872, 01, 01

112-113

Versammlung der Ev. Luth. St Johannis Gemeinde, am White Creek Bartholomew Co., Ind., wurde gehalten den 1. Januar 1872. nachdem die Versamlung mit Gebet eröffnet war, wurde folgendes angenommen und Beschloßen, Ersten. Ubernahm F. W. Welmer das Kirchen Ausreinigen für die Sume von $ 10.00 für dieß Jahr, und auch das Feuermachenin der Kirche.

2tn. Ubernahm John Rittman das Windmachen für die Orgel für 3 Monath.

3tn. wurde Heinrich Stienker als Gemeinde Glied aufgenommen.

4tn. wurde Heinrich Möllenkamp in Frieden von dieser Gemeinde Entlaßen, (und hat ein Entlaßungs Schein erg[h]alten).

5tn. wurde ein Commithe ernant um den Schatzmeister seine Rechnung nachzusehn, nämlich Herr Schullehrer und Fritz Ekelman.

6tn. Wurde vom Schatzmeister G. H. Von fange die Kirchenrechnung vorgelesen, die Ausgaben $879,11 die Einnahmen 875,78 Kaßen Schuld 3,33 [Ende S. 112]

7tn. Beschloßen das Herman Kuhlman, Schriftlich eingeladen werden soll, nächsten Sontage über 8 tage vor die Gemeinde zu erscheinen, um sich über seine Kirchen Schulden auszusprechen.

8, tn, Wurde die Rechnung vom Neuen Schulbau vorgelesen, die Einnahmen waren $1181,60 die Ausgaben 1179[,]34 Kaßenbestand 8,26.

9tn, Beschloßen das der Uberschuß vom Neuen schulbau und Glocken und Orgen, zu eine Glocke auf dem Schulhaus soll verwendet werden.

10.tn, Beschloßen das H Vollhowe, Heinrich Vornholt ihre Kirchen beitrag für das Jahr 1871. nachgelaßen ist.

11tn, wurd Heinrich Sitloh als Gemeinde Glied aufgenommen.

12ten Wurde die Vorsteher Wahl vorgenommen, und durch Stimmen mehrheit, B. Sylter F. Dorfmeier u Wilhelm Burbrink gewählt.

Geschloßen mit dem Gebet des Herren

[keine Unterschrift] Pres.

F. Dorfmeier Secrit.

 

 

 

1872, 01,07

113

Vorsteher Versammlung. Die Vorstehr der Ev.-Luth. St Johannis Gemeinde am White Creek Bartholomew Co. Ind, versammelten sich den 7.ten Januar, 1872, und Wählten aus ihre mitte J. Wente als President, Friedrich Dorfmeier als Seckritär, G. H. Vonfange als Schatzmeister und B. Schulte als Schulschatzmeister.

[keine Unterschrift] Pres.

F. Dorfmeier Secri.

1872, 01,14

113-115

Versammlung der Ev. Luth. St Johannis Gemeinde, am White Creek Bartholomew Co., Ind., wurde gehalten den 14. Januar 1872. Nachdem die Versamlung mit gebet eröffnet war wurde 1. tn Verhandelt von Herman Kuhlman von wegen seine Rückständigen Kirchen Schulden, der selbe war nach dem beschluße in der vorigen Versammlung Schriftlich eingeladen, und war diese Einladung [Ende S.113] zu folge auch vor der Gemeinde erschienen, und Erklärte sich volgendermaßen, das er willens sei seine Schuld zu bejahlen bis 1872 wan ihn die Gemeinde von dieser Zeit an freigebe, Ausgenommen das Schulgeld, bis er sein Rückstand bezahlt hätte, oder er von jetz an sein Beitrag bezahlen, wen ihn die Gemeinde sein Rückstand Schenkte, darauf wurde ihm erwidert es wahre ihn schon frührer eine Beträglige Summe geschonken und selbst sein theil bestimt was er bezahlten wolte, aber bei solchen versprechen sei es geblieben, es sei noch niehmals bei ihn Zur that gekommen, darum sei es sehr Zubesweifeln, ob er jez sein versprechen auch mit de[r] That beweise, ob es nicht wieder beim versprechen bleibe. Vor wie nach, auf die frage in wie lange Zeit er gedäch[te] sein Rückstand Zu bezahlen, gab er Zu antwort das wüs[te] er nicht, als er gefragt wurde was die Uhrsache sei das er nicht bezahlen könne, brachte er die Entschuldigung vor, daß er vieles noch Zu gut hätte bei dem Man für dem er gefahren hätte, könne es aber nicht bekommen ohne das er mit ihn ans gericht gehe, und dazu mangel es ihn an Geld, also müste er das verlieren, wovon er gedacht hätte, seine Kirchen Schulden Zubezahlen. Er wurde ernstlich ermahnt, sich doch mehr und beßer an der Kirche und der Gemeinde Zu betheilichen, nicht allein wegen seine Nachläßigkeit im bezahlen, sondern viel mehr wegen seine Nachläßigkeit im Kirchenbesuch, das er so wenig kömme um die Predigt de[s] Göttlichen wortes anzuhören, was doch beweise, daß es ihn wohl nicht ein rechter ernst sei, mit der Kirche und seiner Seelen Seeligkeit, darauf erwiderte er das er deshalb nicht Zur Kirche kähme, weil ich dan die leut alle ankuckten, und das er immer geglagt werde wegen sein Rückstand, das letztere wurde ihn widerlegt das er lange nicht mehr gefordert sei den man war der meinung das es doch nichts nützte man bekömme doch nichts, so das nicht er der geglag[te] sei sondern der Vorstand und die Ganße Gemeinde [Ende S.114] Sein die geglagten seinet halben, und was das ankucken der leute beträfe kähme daher das er so wenig in die die Kirche kömme, er solle man bußen komen so würde das von selbst weg fallen.

[„Siehe Gemeinde Beschluß im nächstfolgenden Protokoll.“ im freien Raum vor diesem Absatz] Da er bei seine Ersten Erklärung vonwegen seine Schulden (trotz aller ermahnung) blieb so hat die Gemeinde [„darüber nichts bestimtes Beschloßen“ ist durchgestrichen] sondern es wurde bis auf nächster Neujahr Versammlung verschoben, um Zu sehn ob es ih[m] auch wirklig Ernst sei, das er seine Schulden bezahlen wolle, so wurde er noch Hertzlich ermahnt, doch die Kirche fleißig zu besuchen, welches er auch verspracht Zu thun.

2. tens Kam der Beschluß in voriger versammlung, wo wegen Herman Valhowe und Heinrich Vornholt von desen beitrag die ihn für ein Jahr geschonken wurden wieder Zur sprache, und wurde der beschluß in [so]fern wieder Rückgängig, das wen die lieben Brüder es geschonken haben wollen, sie die Gemeinde Persönlich dar um bitten möchten.

3. tens wurde der Antrag von Hern Schuleher gemacht ob die Gemeinde nicht willens währe das Läuten wenigsten des Abends und Morgens aufzugeben, worüber auch viele mit einverstanden waren, das man dafür auch das Geld noch sparen könte, weil es doch die wenigsten hören, es wurde dem Schulehrer der antrag gemacht, das wen er dafür Morgens in der Schule Feuer anmachen wolle, möchte er das Läuten Morgens und Abends anstehen laßen, welches Her Schulehrer sich nicht ünernehmen wolte. Schließlich wurde Beschloßen das das läuten Morgens und Abends am Werktage solte wegfallen.

Geschloßen mit dem Gebet des Herrn

Johan H. Wente [Ende S. 115]

 

 

 

1872, 04, 01

116-117

Jahr 1872

Die Vierteljährige Versammlung der Deutschen Evangelisch Lutherischen Sanct Johannes Gemeinde am White Creek Bartholomew Co., Indiana, wurde gehalten den 1. April 1872. 1tens [Im freien Raum darunter: „Gemeinde Beschliß wegen Her. Kuhlmann seine Kirchen – Schulden.“] Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet, und das vorige Protokoll verlesen war, wurde darauf aufmerksam gemacht daß in voriger Versammlung allerdings ein Beschluß in der Angelegenheit Her. Kuhlsmanns gefaßt worden sey, nemlich folgender: genannten Hermann Kuhlmann jetzt nichts von seinen Schulden nachzulassen, ihn auf keine bestimmte Forderung zu stellen, sondern ein ganzes Jahr lang Zeit zu lassen, in welchem er der Gemeinde beweisen möge, ob ihm sein Versprechen, seine Schuldigkeit als Mitglied im bezahlen von nun an zu thun, ein Ernst sey oder nicht, worauf den die Gemeinde nach verlaufenen Jahr  weiter darüber berathen wolle.

2ten Beschlossen daß dem Herrn Schullehrer für das Läuten wie er es in letzter Zeit gethan, (nemlich blos jeden Mittag, Samstags Abends, die Abende vor Festtage, Sonn und Festtag – morgens, und das Läuten vor den Gottesdiensten) die volle Vergütung haben soll, die früher für alles Läuten versprochen wurde.

3tens Wurde ein Comittee gewählt bestehend aus Heinrich Sasse, H. Dorfmeier, G. H. Von den Fange, Friedrich Bünte, Her. Pardick, Friedrich W. Meier und beauftragt die Schullehrer – Wohnung zu untersuchen und zu berathen auf welche Art eine Verbesserung damit gemacht werden könne damit sie so hergerichtet werde daß sie im Winter warm zu halten sey und davon Bericht zu erstatten in der nächsten Gemeinde – Versammlung.

4.tens Da in letzter Zeit das Tanzen unter unserer Jugend in der Gemeinde, einzureißen droht, auch Mitglieder der Gemeinde dieses weltliche Treiben in ihren Häusern gestattet haben, so wurde darüber berathen, ob die Gemeinde dazu stillschweigen, dieses Treiben dulden, und so die Welt mit ihrer Lust gar in die Gemeinde eindringen und die Jugend verderben lassen wolle und könne. Nach längerer Berathung wurde einstimmig beschlossen daß die Gemeinde es von keinen ihrer Mitglieder dulden will seine Wohnung dem jungen Volk zum Tanzen zu überlassen, oder den Seinen zu erlauben solche Tänze zu besuchen und mitzumachen. Wer muthwillig dawieder thut soll in Kirchenzucht genommen werden. [Ende S. 116]

5tens Heinrich Schafstall wurde als Gemeinde – Glied aufgenommen.

6tens Bernhard H. Sülter wurde gewählt als Deputirter unser Gemeinde für die diesjährige Sitzung der Synode in Ft Louis Mo.

7tens Die Comittee die gewählt war um die Kirchenrechnung vom Jahre 1871 nachzusehen berichtete daß Sie die Rechnung richtig gefunden habe. Geschloßen mit dem Gebet des Herrn

Johan H. Wente Presedent

Bernhard H Sülter Sekretär

 

 

 

1872, 06, 30

117-118

Jahr 1872

Die 2te vierteljährige Versammlung der Deutschen Evangelisch Lutherischen Sanct Johannis Gemeinde am White Creek Bartholomew Co., Indiana, wurde gehalten den 30ten Juni 1872.

1tens Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet war legte die in voriger Versammlung gewählte Comittee, zur Untersuchung der Lehrer – Wohnung, ihren Bericht vor. Es sey, berichteten die Brüder, auf dreierlei Weise zu helfen. 1tens entweder ganz neu bauen, oder 2tens dieses Haus auswendig zu weatherboarden [Holzverkleidung]  und inwendig zu plästern [tünchen], was aber eine schwere und unangenehme Arbeit geben möchte da das Haus zu schief verzogen sei und 3tens das Haus mit weniger Kosten noch auf etliche Jahre gut wohnbar zu machen, indem man eine neue Thür, und wenn nöthig einen neuen Fußboden in eine Stube und sonst die nöthigen Verbesserung mache. Nach nöthiger Berathung beschloß die Gemeinde das Letztere auszuführen, und wurde Gerhard H. Von den Fange beauftragt dafür zu sorgen daß es geschehe. –

2 tens [Im freien Rand darunter: „Dieser Beschluß wurde verändert. Siehe Seite 119. [..]“] Wurde beschlossen daß die Grundmauer der Kirche, auf der Nordseite, nochmals soll übergemauert werden mit Brick in Cement gelegt, um die Steine vor den Einfluß der Witterung zu beschützen. – [Ende S. 117]

Auch sollten in der Kirche neue Waschboards[45] angemacht werden.

3tens Diedrich Sander wurde als Mitglied in die Gemeinde aufgenommen.

Heinrich Döpking und Benjamin Kobbe unterschrieben die Gemeinde Ordnung.

4tens Wurde vom Schatzmeister G. H. von den Fange die Kirchenrechnung vorgelesen, die Einnahmen im verflossenen halben Jahr hatten betragen 334 Dollars 50 Cent[;] Die Ausgaben 348 Dollars 25 Cent[;] Damit ergab sich eine Kassenschuld von 13 Dollars. 75 Cent

Die Versammlung schloß mit dem Gebet des Herrn.

Johan H. Wente President

Bernhard H. Sülter Sekretär

 

 

 

1872, 09, 22

118-120

Jahr 1872

Die 3te vierteljährige Versammlung der Deutschen Evangelisch Lutherischen Sanct Johannes Gemeinde am White Creek Bartholomew Co., Indiana, wurde gehalten den 22. September 1872.

Die Versammlung wurde wie gewöhnlich mit Gebet eröffnet. Darauf besprach die Gemeinde die Wahl der verschiedenen Lehrer an unsern Anstalten, wie sie in No. 22 des Lutheraner vor etlichen Wochen bekannt gemacht war und erklärte sich damit zufrieden, ausgenommen mit der Wahl des Herrn Schick zu Rector, und beschloß gegen dieselbe zu protestiren. Es wurde deshalb folgendes Schreiben an den Secretär des Wahlcollegiums Hern Pastor Brohm in St Louis abgeschickt:

„In der heute gehaltenen Gemeindeversammlung ist von uns, der evangelisch lutherischen St. Johannis Gemeinde am White Creek Bartholomew County Indiana beschlosssen worden, uns mit der Wahl der Lehrer an unsern Anstalten wie sie in No. 22 des Lutheraners bekannt gemacht ist, [Ende S. 118] einverstanden zu erklären, ausgenommen mit der Wahl des Herrn Schick zum Rector. Folgendes sind unsere Haupt – Gründe die uns bewegen unsere Zustimmung zu versagen:

1tens Weil Herr Rector Schick seit Jahren durch übertriebenes Klagen über den Gesundheitszustand im College dasselbe in einen üblen Ruf gebracht hat und wir nichts davon wissen, ob ihm seine Übertreibungen leid sind, oder ob er sie lassen will.

2tens Weil er seit Jahren damit umgegangen ist, sein Amt im College niederzulegen, und auch nicht damit aufhörte bis das es wirklich vollbracht war. Hat er nun schon lange keine Lust und Freudigkeit mehr gehabt dem Herrn Jesus und seiner Kirche in jenem Amt zu dienen, so ist es uns sehr zweifelhaft, ob er sie jetzt haben wird. Wir hätten deshalb gewünscht es wäre bei seiner Resignation geblieben.

3tns Dieses wünschen wir um so mehr, weil, als er sein niedergelegtes Amt wieder zu haben wünschte, ihm die dortige Aufsichtsbehörde seinen Wunsch nicht gewährte. Und wir konnen uns nicht anders denken als daß sie dazu hochwichtige Ursachen gehabt haben muß.“

Dieses Schreiben wurde von Pastor und Vorstehern im Namen der Gemeinde unterzeichnet.[46]

Ferner lagen der Gemeinde etliche Bittschreiben vor:

1tens eines um Unterstützung des Waisenhauses bey St Louis weil wir nun kürzlich ehe dieses Bittschreiben kam eine Collecte[47] für dasselbe gehoben und schon hingesand haben, so beschloß die Gemeinde jetzt nichs besonders zu thun, sondern am nächsten Weihnachtsfest noch eine Collecte dafür zu erheben. –

2tens Ein Bittschreiben der Gemeinde in Waymensville um brüderliche Hülfe zu ihren neuen Pfarrhausbau, weil ihnen das Feuer das alte zerstört hatte. Hier wurde beschlossen Geld für diesen Zweck zu colectieren unter uns. Ernst Schepmann, und Friedrich Wilhelm Meier wurden zu Collectoren gewählt.

3tens Ein ähnliches Schreiben von Big Kapits (Staat Michigan) [Gemeint ist die 1870 gegründete Saint Peters Lutheran Church in Big Rapids, MI] um Unterstützung zu einem Kirchbau wurde für jetzt nicht berücksichtiget weil uns die dortigen Verhältnisse ganz unbekannt sind.

[im freien Raum darunter: „Beschluß der Grund-Mauer der Kirche betreffend“] Auch wurde der Beschluß aus voriger Versammlung die Grundmauer der Kirche berteffend [Ende S. 119] wieder erwogen, und dahin verändert, daß die Mauer nun mit Gravel [Englisch: gravel=Kies] und Cement befestigt u. beschützt werden soll.

Louis Donhorst ein großjährig gewordenes Mitglied unterschrieb die Gemeinde Ordnung.

Geschlossen mit dem Gebet des Herrn.

J. H. Wente President

Bernhard H. Sülter Secretär

 

 

 

ohne

120

Als Antwort auf dem im vorigen Protokoll angeführten Schreiben, an den Sekretär des Wahlcollegiums Herrn Pastor Brohm, erhielt die Gemeinde folgenden Brief.

Geliebter Bruder im Herrn!

Erlauben Sie mir, auf Ihre und Ihrer Gemeinde Bedenken gegen die Berufung des Herrn Schick folgendes zu antworten. Auch ich war einer von denen die gegen die Berufung Schicks ernstliche Bedenken hatten. Nachdem aber Dr. Siehler und die Aufsichtsbehörde in Fort Wayn erklärt hatten daß man gegründete Uhrsache habe zu glauben, daß in Herrn Schick eine aufrichtige Sinnesänderung vorgegangen sey, und nachdem Dr. Sihler und Andere erklärt hatten daß man auf Grund dieser Wahrnehmung wünsche daß er wieder möchte erwählt werden, so ließ ich mein Bedenken fallen, zumal da Herr Schick in den philologischen Fächern des Unterrichts ein tüchtiger Lehrer ist, und schwerlich ein Mann zu finden seyn möchte der seine Stelle hinreichend ersetzen könnte. Ich möchte deshalb Sie und Ihre liebe Gemeinde bitten, von Ihren Widerspruch abzustehen. Sollten Ihre Bedenken durch obige Bemerkung nicht benommen werden können, so rathe ich Ihnen mit Dr. Sihler darüber zu conrespondieren und dessen Urtheil über die Qualification Herrn Schicks unmittelbar aus seiner Feder zu vernehmen. In brüderliche Liebe der Ihrige.

Ft Louis September 30. 1872. Theodor Brohm.

[Im freien Raum davor: „nachträgliche Anmerkung“] Mit diesen, in diesem Briefe mitgetheilten Gründen, welche dem Wahlcolegium veranlaßt den Herrn Schlick in sein früheres Amt wieder zu wählen erklärte sich die Gemeinde befriedigt. Und hat somit die Wahl gut geheißen. [Ende S. 120]

 

 

 

1872, 12, 22

121

Jahr 1872

Versammlung der Deutschen, Evangelisch Lutherischen Sanct Johannes Gemeinde am White Creek Bartholomew Co., Indiana, wurde gehalten den 22. December 1872. - Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet war, wurden 1,tens für die am folgenden Neujahrstag zu erwählenden 3 Vorsteher folgende 6 Candidaten aufgestellt. Heinrich Averweser, John Wente, Heinrich Tobürn, John Meier, F. W. Meier, John. W. Welmer. Und weil ein Vortseher dieses Jahr selig entschlafen ist, der für das nächste Jahr noch zu dienen gehabt hätte, so wurden noch zwei Candidaten zu einem Vorsteher an dessen Stelle ernannt, nemlich Heinrich Ludwig Meier u Fritz Kruse.

2,tens Wurde beschlossen daß die Vorsteher den alten Ofen verkaufen sollten.

3,tens Wurden Bernhard H. Sülter u Heinrich Averweser beauftragt eine Glocke für die Schule zu kaufen.

4tens Wurde der Gemeinde vom Kirchenrath vorgelegt, daß in gegenwärtiger Zeit die Zahl unserer Schüler, besonderer Verhältnisse wegen, ziemlich klein sey und daß deshalb mancher Vater, der mehrere Kinder zur Schule schicke, sehr viel zu bezahlen habe, weil er für jedes Kind besonders Schulgeld bezahlen muß, und deßhalb manches Kind von der Schule zurück behalten würde, um das hohe Schulgeld zu sparen, wodurch diesen Kindern großen Schaden erwächst. Da möge doch die Gemeinde überlegen, ob es nicht billig und recht wäre, mehr Geld aus der Gemeinde Kasse in die Schulkasse zu geben, oder in der Gemeinde nur eine Kasse zu errichten und aus derselben alles zu bezahlen, da ja unsere Schule eine Gemeinde- und nicht Privat – Schule sei. Damit man denen die Ausgaben erleichtere, die viele Kinder haben, und die Schule auch dadurch bessere. Gottes Wort sagt ja: „Einer trage des Andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen. Dieses möge die Gemeinde bedenken, und in nächster Versammlung weiter darüber berathen, und nach Gottes Willen beschließen.

J. H. Wente Präsident

B. H. Sülter Secretär [Ende S. 121]

 

 

 

1873, 01, 01

122-123

Jahr 1873

Die Versammlung Der Deutschen, evangelisch-lutherischen Sanct Johannis Gemeinde am 1. Januar 1873 wurde immer mit Gebet eröffnet. Darauf wurde folgendes verhandelt:

1,tens Übernahm J. W. Welmer das Kirchenreinigen wieder auf ein Jahr.

2,tens Übernahm Johann Burbrink das Einheitzen in der Kircher auf ein Jahr.

3,tens Kam die in voriger Versammlung angeregte Sache wegen dem hohen Schulgeld in Besprechung. Nach längerer Berathung wurde einstimmig von der Gemeinde beschlossen noch fünfzig Dollars aus der Gemeinde – Kasse der Schulkasse zuzulegen, um so das hohe Schulgeld etwas zu vermindern.

4tens Besprach sich die Gemeinde über Hermann Kuhlmann, welchem am 14ten Januar vorigen Jahres (Siehe Protokol Buch Seite 113 und 116.) von der Gemeinde eine Probezeit bis zur heutigen Versammlung gesetzt wurde, in welcher er beweisen sollte, ob es ihm ein Ernst sey als Christ auch seine Pflicht mit Beiträgen zur Erhaltung unseres Gemeindewesens zu thun, wie jedes andere Mitglied. Er war zu dieser Versammlung eingeladen, aber nicht gekommen, sondern ließ sich durch seinen Bruder wegen Unwohlsein entschuldigen. Es stellte sich nun heraus, daß er auch dieses ganze Jahr nicht beigetragen hat, obwohl die Rechnungen nachwiesen, daß er in der Gemeinde – Kasse mit $34.60 und in der Schulkasse mit $44.72 im Rückstande ist. Nur heute schickte er durch seinen Bruder $5. mit der Bemerkung daß er jetzt nicht mehr geben könne. Weil er nun selbst nicht da war, so brach die Gemeinde ihre Berathung hierüber ab. und beschloß Hermann Kuhlmann vor die nächste Versammlung zu laden und dann weiter mit ihm zu handeln.

5tens Wurde Johann Heinrich Seger als Mitglied aufgenommen. Auch der großjährig gewordene Johann Middendorf trat als stimmberechtigtes Mitglied ein.

6tens Legte der Schatzmeister Gerhard H. Vonfange die Jahresrechnung vor. Die ganze Jahreseinnahme betrug $892.42 cent[;] Die Ausgaben des Jahres machten $859.1 cent[;] Kassenbestand $33.41. cent[;] Rückständig an Beiträgen waren noch $223.10 cent.

7tens Wurden Heinrich Averweser und Benjamin Kobbe von der Gemeinde gewählt die Rechnung zu prüfen. [Ende S. 122]

8tens [Im freien Raum darunter: „Leuten bey Todesfällen“] Beschlossen, daß das Läuten bei Leichen, sowohl am Tage des Todes als des Begräbnisses, dem Herrn Schullehrer überlassen sei, nur müsse ihm jedenfalls kundgethan werden, wann die Leiche im Anzug sei.

9tens Wurde die Wahl vorgenommen und John W. Welmer, Heinrich Averweser, John Meier auf zwei, und Heinrich Ludwig Meier auf ein Jahr als Vorsteher gewählt. Geschlossen mit dem Gebet des Herrn.

J. H. Wente President

B. H. Sülter Sekratar

 

 

 

1873, 01, 05

123

Die Vorsteher der deutschen evangelisch-lutherischen St Johannis Gemeinde am White Creek Bartholomew Co., Indiana, versammelten sich am 5ten Januar 1873. und wählten aus ihrer Mitte Johann W. Welmer als Präsident, Bernhard H. Sülter als Sekretär, Heinrich Averweser als Schatzmeister und John Meier Schulschatzmeister.

 

 

 

1873, 01, 05

123

Januar den 5ten 1873

Ich Unterzeichneter als neuerwählter Schatzmeister der ev.-luth. Sanct Johannis Gemeinde bestätige hiermit, daß der abgehende Schatzmeister Gerhard H. Von den Fange an mir überliefert hat:

1, Die Kirchen – Rechnungsbücher 2 Stück nebst $33.41 Kassenbestand vom verflossenen Jahre 1872. und die Unterschrifts – Liste.

2, Die Kirchenland Deeds [Urkunden] 5 Stück als da sind die uralten Deeds vom Kirchenlande 3 Stück, und 1 vom Kirchenlott [Englisch: lot=Parzelle, Stück Land] von H. Bierbrink, und 1 von F. Dorfmeier wegen Austausch des Kirchenlandes.

3, Quitier – Bücher 4 Stück – Quitungen und eingelöste Kirchen – Schüldennoten [Verbindlichkeiten] vom Jahre 1866 bis 1872, ferner eine Anzahl alter Quitungen und eingelöste Kirchenschulden. Noten von frühern Jahren.

4, Die uralten Dokumente nämlich die alten Constitutionen und Gemeinde Beschlüsse.

5, Zwei deutsche Gesetzbücher (vom Staat Indiana).

6tens 1 Dollar 6. c Armenkassenbestand und 15 Dollars 60 cents Überschuß von Orgel. u. Glocken und Schulbau.

Johan Heinrich Averweser [Ende S. 123]

 

 

 

1873, 03, 30

124-126

Jahr 1873

Die erste vierteljährige Versammlung der deutschen, evangelisch-lutherischen Sanct Johannis Gemeinde am White Creek Bartholomew Co., Indiana, wurde gehalten den 30ten März 1873. - Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet war, kam folgendes zur Verhandlung:

1,tens Hermann Kuhlmann war wieder vor die Gemeinde eingeladen wegen seinen Schulden in der Gemeinde – und Schulkasse und auch erschienen. – Als er gefragt wurde wie er jetzt gesonnen sei, und warum er auch im letzten Jahr keinen Beitrag entrichtet habe? (Siehe Protokol vorigen Jahre Seite 114.) da erklärte er: „voriges Jahr habe ich versprochen zu bezahlen, habe aber kein Geld dazu machen können, jetzt verspreche ich gar nichts mehr, ich kann es vielleicht doch nicht halten. Die Gemeinde mag nun machen was sie will.“ – Nun wurde ihm vorgehalten, daß es bey ihm mehr am Nichtwollen als am Nichtkönnen läge, er hätte dann doch etwas geben können, so gut wie viele Andere in der Gemeinde auch. Auch wäre er seit Jahren mit seinem Feuerholz zurück was ihm doch nichts koste. – Auch versäume er nicht blos seine Beiträge, sondern auch Gottes Wort, indem er sich sehr selten im Gottes – Haus sehen ließe, und seine Frau das ganze Jahr nicht zur Kirche bringe, als wen sie zum heiligen Abendmahl gehen wolle. dieses alles zeige daß er Gottes Wort nicht achte, auch nicht begehr mit den Seinen selig zu werden, daß ihm gar nichts mehr an Erhaltung von Kirche und Schule läge, ja daß er, so viel an ihm läge, beide zerstöre, und dabei auch in Ungerechtigkeit gegen die andern Mitglieder der Gemeinde verharre, weil er die immer für sich bezahlen, Kirche und Schule erhalten lasse, und wurde gefragt wie man ihn bey alle dem noch für einen Christen halten könne? Als er darauf schwieg, fragte ihn der Präsident, ob er nichts dagegen zu seiner Vertheidigung zu sagen habe? Er antwortete Nein. – Als nun weiter über seinen traurigen Zustand geredet wurde, stand er auf und verließ die Versammlung. – Nun wurden die Mitglieder der Gemeinde aufgefordert [Ende S. 124] wer etwas für ihn, und zu seinem Besten, oder zu seiner Entschuldigung reden könne, möge es thun. Aber niemand konnte es. Nun wurde der Antrag gestellt ihn auszuschließen. Von einer Seite (dem Pastor) wurde darauf angetragen, diesen Beschluß so zu fassen daß er in nächster Versammlung noch bestätigt werden möchte. Die Gemeinde ging aber nicht darauf ein, weil wir schon seit etlichen Jahren Hermann Kuhlmann gestraft und ermahnt hätten, es hätte aber alles nichts geholfen, sondern im Gegentheil wäre es immer schlimmer mit ihm geworden, daß er jetzt auch frei heraus sage, er verspreche gar nichts mehr. – So wurde denn sein Ausschluß einstimmig durch Aufstehen aller anwesenden beschlossen.

2tens Nun wurde die Verlobungsangelegenheit zwischen Fritz Vornholt und Marie Wente der Gemeinde vorgelegt. Fritz Vornholt begehrte eine Entscheidung von der Gemeinde ob nicht Marie Wente das Verlöbniß gebrochen, und er nun frei von ihr sey, legte auch Briefe vor, die sie miteinander gewechselt hatten. – Das Verhalten beider junger Leute wurde weitläufig besprochen, und dadurch wurde klar, daß auf beiden Seiten gesündigt worden ist. Da nun der Bräutigam durch wiederholtes, sowohl mündliches als schriftliches Begehren die Braut nicht dahin bringen konnte, Hochzeit mit ihm zu halten, so erklärte eine Mehrzahl der Mitglieder, daß die Braut schließlich die Haupt – schuld trage und die Verlobung breche. – Damit stimmten etliche Glieder nicht ein, weil sie noch nicht ganz bestimt eine für allemal nein gesagt habe und er sich auch gar zu kalt und abstoßend gegen sie betragen habe. Es wurde deshalb beschlossen wen sie bis Ostern nicht heim komme, solle Georg Nentrup mit dem Brautigam nach Indianapolis gehen, und dort mit der Braut reden, um aus ihrem Mund ein bestimmtes Ja oder nein zu hören. –

3tens Berichtete der Schatzmeister H. Averweser daß eine Glocke für die Schule gekauft sey, und daß von dem dazu bestimmten Gelde (Siehe Protokol Seite 113. Paragraph 9) 9 Doll. 50 cent dafür verausgabt und noch ein Überschuß 6 D. 10 geblieben sei. [Ende S. 125] Diesen Überschuß bestimmte die Gemeinde jetzt zur Bezahlung eines neuen Taufbeckens. daß unser Pastor bereits schon hatte schicken lassen, weil das alte unbrauchbar geworden war.

4tens, Wurde ein Brief vorgelesen von den beiden College – Schülern aus unserer Gemeinde, Hermann Jüngel und F. Vonstrohe enthaltend ein Dankschreiben für die Liebesgabe von 25 Dollars (aus dem Klingelbeutel.)

5tens. Wurde beschlossen daß die Fence [Zaun] um der Kirchen Jard [Englisch: churchyard=Friedhof] aufgebessert, und auch eine neue Gate [Englisch: gate=Tor] gemacht werden soll. Ferner daß auch die Fence um dem Garten, beyn Pfarrhause aufgebessert und bey dem Holzplatze ein neue Board – Fence [Abgrenzung] gemacht werden soll.

6ten Fritz Meier wurde als Mitglied in die Gemeinde aufgenommen.

7tens Die Comittee die gewählt war um die Kirchenrechnung vom vorigen Jahr nachzusehen, berichtete daß sie die Rechnung richtig befunden habe.

8.tens Wurde noch vom Schatzmeister Rechnung abgelegt vom letztverflossenen Vierteljahr. Die Einnahme hatte betragen 166 D. 25. c[;] Die Ausgaben 156 D. 80 c[;] Kassenbestand 9 D. 45. c[;] Mit Einschluß des Kassenbestandes von vorigen Jahr 33 Doll. 41 c[;] Summa 42 Doll. 86 cent.

John W. Welmer President

B. H. Sülter Sekretär

 

 

 

1873, 05, 04

126-127

Am 4ten Mai wurde eine Extra-Versammlung um den Bericht von Georg Nentrup wegen der Verlobungs – sache (Siehe voriges Protokol) zu hören. – Er erklärte „Marie Wente habe erklärt ihr Wort zu halten. – Als aber Fritz Vornholt gefragt habe, wann die Hochzeit seyn solle, habe sie geantwortet mit einem Jahr. – Fritz habe aber erklärt so lange könne, und wolle er nicht warten, u. ihr erst 14 Tage [Ende S. 126] dann 3 Wochen und endlich 4 Wochen Zeit gegeben, in welcher sie sich zur Hochzeit fertig machen könne. Sie aber habe erklärt, sie könne und wolle, sich nicht so bald dazu entschließen, wenn sich aber Fritz gegen sie und ihre Eltern betrage, wie ihm zukäme, dann sollte die Hochzeit aber sein. – Dann habe sie auch versprochen im Monat Mai heimzukommen. – Nach weiterer Besprechung der Sache beschloß die Gemeinde, mit Fritz Vornholts ausdrücklicher Zustimmung, in der Sache jetzt weiter nichts zu thun, bis Marie Wente heimkomme. Dann möchten die beiden Familien erst selbst die Sache in guter Ordnung zu bringen suchen, möchten dabey aber vermeiden ihre alten Versündigungen sich gegenseitig immer vorzuhalten, sondern mit Gottes Hülfe und Gnade, in Liebe und Freundlichkeit eine Hochzeit zu bewerkstelligen.

John W. Welmer President

Bernhard H. Sülter Sekretär

 

 

 

1873, 06, 08

127-129

Eine extra Versammlung der evangelisch-lutherischen Sanct Johannis Gemeinde am White Creek Bartholomew County Indiana, wurde gehalten am Sonntage Trinitatis den 8ten Juni 1873. Und wurde mit Gebet eröffnet.

Diese Versammlung wurde wieder wegen der Verlobungs – sache zwischen Fritz Vornholt u. Marie Wente gehalten. Marie Wente war auf Vorladung auch erschienen. – Es wurde der Gemeinde nun zuerst mitgetheilt, daß F. Vornholt und sein Vater den Pastor gebeten hatten mitzugehn zu Wentes. Und bey Wentes habe F. Vornholt darum angehalten Märy möchte doch nun in Kürze Hochzeit mit ihm halten, denn durch das Aufschieben u. allerlei Schwätzerei wäre es bisher nur schlimmer zwischen ihnen geworden, und auch jetzt könne es Klatscherei wohl nicht wieder ärger machen. – Dem aber würde durch die Hochzeit ein Ende gemacht. – Auch erklärte er, er wolle als Christ nach Gottes Wort mit Märy in Ehestand treten, sie auch nach Gottes Wort behandeln wie es ihm zukäme, ihr keine Vorwürfe machen wegen dem Geschehenen, ihre Eltern auch nach dem 4ten Gebot lieben und ehren. [Ende S. 127] Und als ihm sein früherer Trotz und Widerwillen vorgehalten worden, habe er um Verzeihung gebeten, und sie erhalten, auch versprochen, daß so etwas nie wieder vorkommen solle. – Als dann Märy gefragt worden, ob sie sich zu einer baldigen Hochzeit entschließen wolle, habe sie erklärt nicht unter einem Jahr, erst wolle sie sehen wie er sich halte, habe sich auch davon nicht abbringen lassen, obwohl Fritz nach etlichen Tagen nochmals allein dortgewesen und gefragt habe, wen sie nicht verspräche in 4 Wochen Hochzeit zu halten, so bringe er es wieder vor die Gemeinde. – Nun wurde vom Pastor zur Belehrung erst manches aus Gottes Wort vorgelesen wo die Verlobten Mann u. Weib genannt, u. Eheleuten gleichgestellt sind. Auch aus einem andern Buch las er mehrere Stellen von Luther u. anderen Kirchenlehrern vor, die von dieser Sache lehren. Als dann Märy gefragt wurde blieb sie bey ihrer Meinung und sagte, sie halte vielleicht nach einem Jahr Hochzeit wen er sich danach halte. – Fritz wollte durchaus nicht darauf eingehen, sondern erklärte wen Märy auf ihren Sinn bleibe, nachdem er jetzt schon länger als ein Jahr bei Märy angehalten habe um die Hochzeit, so müsse er erklären, sie habe ihn damit böswillig verlassen u. den Ehebund zwischen ihnen gebrochen. Johann Wente vertheidigte dan seine Tochter u. beschuldigte Fritz, indem er immer seine alten Versündigungen in dieser Sache hervorhob auch sagte, er ginge nur so weit, als ihn Pastor und Gemeinde treiben. Ihm wurde 1 Corinther 7. vers 4 u 5 [48] vorgehalten u daraus bewiesen, daß Märy kein Recht habe, sich ihrem Mann so lang zu entziehen. J. Wente aber sagte die Stelle gehöre nicht hierher sondern gehe blos die an die schon unter Ehe leben. Märy aber werde damit zufrieden sein, wenn die Gemeinde Fritz darauf hin frei spräche. – Und als jetzt wieder in der Versammlung ausgesagt wurde Fritz habe gesagt, er wolle Märy gar nicht mehr, sondern blos vor der Gemeinde gerechfertigt seyn, so wurde er nun gefragt, ob er Märy nach Gottes Wort mit aufrichtigen Herzen als Weib haben u sie christlich u ordentlich behandeln wolle, da sagte er „Ja wen sie sich in 8 Tagen zur Hochzeit entschließt“ – Nun wurde Märy gefragt, ob auch sie in christlichen Sinn nach Gottes Wort sein Weib seyn u. sich gegen ihn auch so verhalten wolle? Da sprach sie zur Antwort: „Nein“ – Durch Zureden setzte nun Fritz seine Bedenkzeit von 8 Tagen auf 3 Wochen. – [Ende S. 128] Der Pastor trug drauf an, daß die Gemeinde sich über diesen betrübten Fall von dem H. Theologen in Sanct – Louis ein Gutachten einholen, u dann in drei Wochen in der nechsten Viertel – Jahresversammlung diese Angelegenheit wieder vornehmen möchte, was zuletzt beschlossen wurde. Die Versammlung schloß mit dem Gebet des Herrn.

John W. Welmer President

Bernhard H. Sülter Sekretär

 

 

 

1873, 06, 29

129-132

Jahr 1873

Versammlung der deutschen evangelisch-lutherischen St Johannis Gemeinde am White Creek Bartholomew County Indiana wurde gehalten den 29ten Juni 1873. Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet war, wurde 1,tens Der Gemeinde eine Schrift nebst einem Bild vorgelegt vom neuen College – Gebäude das in St Louis gebaut werden soll, um die Studenten alle ordentlich unterbringen zu können. Nach nöthiger Berathung entschloß sich die Gemeinde für den ganzen Bau, Hauptgebäude und einen Flügel einzugehen, und durch zwei Vorsteher Unterschriften in der Gemeinde für diesen Zweck sammeln zu lassen.

2,tens Wurden zwei Candidaten F. W. Meier & H. Aufenberg aufgestellt zur Wahl eines Deputirten zur nächsten Synode, und durch Stimmenmehrheit wurde F. W. Meier gewählt.

3tens wurde Jakob Biehl als Mitglied in der Gemeinde aufgenommen.

4tens Kam die Verlobungs – sache wieder vor, das eingehende theologische Gutachten von St Louis wurde zwei mal verlesen und besprochen. und lautete also:

Gelibter Bruder in dem Herrn!

Gottes Gnade und Friede zuvor!

Das theologische Gutachten, welches Sie in Ihrem geehrten Schreiben (vom 9ten dieses Monats) von uns begehrten, betrifft den Fall: daß Fritz Vornholt und Marie Wente vor beinahe 2 ½ Jahren [Ende S. 129] unter Einwilligung der Eltern öffentlich und rechtmäßig sich miteinander verlobt hatten, daß aber zuerst wegen eines sündlichen Aberglaubens die Hochzeit verschoben wurde, später die Braut den Fritz nicht mehr wollte, daß hernach umgekehrt eine Zeitlang Fritz sich von Mary zurückzog und aus Trotz die Hochzeit hinaus schob. daß derselbe jedoch später zu der Einsicht gekommen sey, es habe solcher Verzug keine guten Folgen gehabt, und nun darauf bestehe, daß die Hochzeit nicht mehr länger verschoben werde, während die Braut schon seit geraumer Zeit und bis jetzt noch bestimmt erklärt, vor einem Jahr denke sie gänzlich nicht daran den Fritz zu heirathen, daß sie es aber vielleicht nach einem Jahr thun werde. – Nachdem wir nun diesen Fall mit Ernst und Fleiß gewissenhaft, als vor Gott überlegt und geprüft haben, so geben wir in dem Nachfolgenden unser Bedenken und Gutachten darüber.

Vor allen Dingen muß darüber völlige Klarheit seyn, was man nach Gottes Wort vom einen rechtmäßigen Verlöbniß zu halten habe. Aus Stellen der h. Schrift wie 1Mos. 29.21. Matth 1,18-20. 5Mos. 22.23-24.[49] geht aber unwidersprechlich hervor, daß eine rechtmäßige Verlobung der Verbindlichkeit nach der vollzogenen Ehe gleichzuachten und die Verlobten daher den Verheiratheten in dieser Beziehung gleichzustellen sind (Siehe Walthers Pastorral th. Seite 225)[50] Ist aber dieses die unleugbare Lehre der h. Schrift von rechmäßigen Verlöbnissen, so ergeben sich daraus weiter für unsern vorliegenden Fall nachstehende wichtige Folgerungen:

1tens Vermöge der beiderseitigen vor 2 ½ Jahren geschehenen rechtmäßigen Verlobung hat sowohl Fritz der Mary seinen Leib, als auch Märy dem Fritz ihren Leib zugesagt, so daß von jenem Zeitpunkt an weder Fritz seines, noch Mary ihres Leibes mächtig ist 1 Cor 7,4 und keines von beiden es mehr Macht hat, sich aus Willkühr oder Eigensinn, oder weil das Herz eine sündliche Abneigung gefaßt hat, dem Andern zu entziehen um die Hochzeit eigenwilliger Weise hinauszuschieben. Welches von Beiden gegen das Andere sich demnach also verhält, daß es aus Eigensinn oder Haß und Abneigung auf das Begehren des Anderen nicht zur Ehe schreiten will, sondern die Hochzeit aufs unbestimme hinaus schiebt, das versündigt sich ja freilich schwer gegen das Wort Gottes 1Cor.7,4-7.[51]

2tens Da diese Angelegenheit sich bereits ins dritte Jahr verzogen [Ende S. 130] und durch immer neuen Aufschub, zuerst aus Schuld der Braut, dan des Brautigams und endlich wieder der Braut so mancherlei Versündigungen auf beiden Seiten vorgekommen sind, und die Sache immer übler und Schlimmer geworden ist, so muß man es eine Wirkung der göttlichen Gnade im Herzen des Fritz ansehen, daß derselbe zu der Einsicht gekommen ist, wie schädlich u. nachtheilig und die Gewissen verletzend bisher der Aufschub gewesen, und daß er nun mit reumüthiger Anerkennung u. Abbitte seiner eigenen Fehltritte in dieser Sache, ernstlich entschlossen ist, die manigfachen Versuchungen des Teufels womit bisher die Herzen entzweit und die Gewissen verwundet worden sind, abzuschneiden und so in der Furcht Gottes und mit der Versicherung, der Mary ein treuer Gatte u. ihren Eltern ein liebreicher Schwiegersohn sein zu wollen, mit Mary jetz unverzüglich in den Stand der ehe zu treten gewillt ist.

3tens Gleichwie Mary wenn Fritz seinerseits sich nicht zur Trauung entschließen wollte, Macht hätte, dies auf Grund göttlichen Wortes und Kraft ihres Ehegelübtes von Fritz zu fordern das er Hochzeit machte, so hat umgekehrt auch Fritz Recht und Macht, auf den wirklichen Anfang der Ehe zu dringen und bey der solange schon hartnäckig fortgesetzten Weigerung der Märy ihr endlich auch einen bestimmten Termin zu setzen, bis zu welchem sie sich entscheiden soll, ob sie ihr gegebenes Eheversprechen halten und erfüllen, oder aber als eine solche angesehen seyn wolle, die das eheliche Versprechen und somit die Ehe selbst gebrochen hat.

4. Eine Verlobte hat endlich wohl zu bedenken, daß sie durch immer wiederholten Verzug der Hochzeit ihren Bräutigam in Gefahr seiner Seele stürzen könnte. Mit gutem Grunde ist auch hieher 1Cor 7.5. zu beziehen. Wenn ein Verlobter erklähren würde, er könne um seines Gewissens willen nicht länger ohne Ehe seyn, und dem langen gefährlichen Zaudern durch Bestimmung eines gewissen Termins ein Ende machen wollte, so konnte man ihn auf Grund göttlichen Worts das Recht hiezu keines wegs absprechen.

Da nun auf Märys Seite kein anderer Grund ihres Verhaltens geltend gemacht werden kann als die früheren Versündigungen des Fritz in dieser Sache, die aber theils abgebeten [Ende S.131] sind, theils die Verbindlichkeit des Verlönisses gar nicht alterirten [alterieren: hier im Sinne von „nicht abändern“], so ist dieselbe verpflichtet, ohne weitere Zögerung den Fritz zu ehelichen und trägt fortgesetzter Weigerung allein die Schuld, als eine solche Person angesehen zu werden, die ihren Brautigam verlassen und das Eheverlöbniß gebrochen hat. Der Gott des Friedens aber mache auch hier die Herzen fertig in allem guten Werk, zu thun seinen Willen.

St.Louis den 21. Juni 1873. G. Schaller. Prof. A.Crämer Prof.

 

Aber Einigkeit in der Gemeinde wurde nicht erziehlt, sondern Aufregung und Widerwille mehrte sich. Endlich wurde der Antrag gestellt, das theologische Gutachten als den Beschluß der Gemeinde anzuerkennen. Bei der Abstimmung waren 16 Mitglieder dafür, 12 dagegen, mehrere stimmten gar nicht. – Hier mußte die Versammlung geschloßen werden, weil sie schon sehr lange gedauert hatte, und der Pastor auch unwohl wurde. Die Versammlung schloß mit dem Gebet des Herrn

John W. Welmer President

B. H. Sülter Sekretär [Ende S. 132]

 

 

 

1873, 10, 05

133

Jahr 1873

Versammlung der deutschen, evangelisch-lutherischen St Johannis Gemeinde am White Creek Bartholomew County Indiana wurde gehalten den 5ten October 1873. Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet war lagen 1tens der Gemeinde zwei Bittschreiben vor: Eines um Unterstützung einer armen Gemeinde in Lansing Michigan (Gemeinde des Herrn Pastor J. M. M. Moll zu unsere Synode gehörig) und eines von der Gemeinde des Herrn Pastor C. J. P. Pedersen in Chicago Ill. (zur norwegischen Synode gehörig.) Unsere Gemeinde beschloß hierauf über zwei Wochen für erstgenannte Gemeinde eine Colecte in der Kirche zu erheben und für letztere solle die nächste Abendmahls Colecte gewidmet werden.

2tens legte der Schatzmeister Rechnung ab vom zeiten und dritten Virteljahr.

Die Einnahme im zweiten Virteljahr hatte betragen 213 D 80 c[;] dazu Kassenbestand vom 1ten Virteljahr 42 D 86[;] Summa 256 D. 66[;] Die Ausgaben 235 D 69[;] Kassenbestand 20 D. 97. c

Die Einnahme im 3ten Virteljahr war 81 Doll. 50 c[;] mit Kassenbestand 20 Doll. 97[;] Summa 102 D. 47[;] Die Ausgaben hatten betragen 111 D. 95 cent[;] Kassenschuld 9 D. 8 cent

Vertagt mit dem Gebet des Herrn.

John W. Welmer President

Bernhard H. Sülter Sekretär [Ende S. 133]

 

 

 

1873, 12, 21

134

Jahr 1873

Eine Versammlung der Deutschen, Evangelisch-lutherischen Sanct Johannis Gemeinde am White Creek Bartholomew County Indiana wurde gehalten am 21ten December 1873. Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet war

Wurde 1tens die Gemeinde – Ordnung (Constitution) vorgelesen. –

Und 2tens wurden folgende Glieder gewählt als Kandidaten für die am Neujahr zu haltende Vortsteher – Wahl: Wilhelm Burbrink, Heinrich Rittmann, Cord. Heinrich Brand, Heinrich Mensendieck und Heinrich Meier. Die Versammlung schloß mit dem Gebet des Herrn.

John W. Welmer President

Bernhard H. Sülter. Sekretär

 

 

 

1874, 01, 01

134-135

Jahr 1874

Die Versammlung, der deutschen evangelisch-lutherischen Sanct Johannis Gemeinde, am 1ten Januar 1874. wurde wie immer mit Gebet eröffnet. Darauf wurde Folgendes verhandelt:

1tens Legte der Schatzmeister die Jahres – Rechnung vor. Die Einnahme hatte betragen 821 Doll. 50 cents[;] Kassenbestand vom Jahre 1872 [soll heißen 1873. H. E.] 33 Doll. 41 cents[;] Summa 854 Doll. 91 cents[;] Die Ausgabe hatte betragen 822 Doll. 24 cents[;] Kassenbestand 32 Doll. 67 cents.

2tens Wurden Hermann Niemöller und John Preis als Gemeindeglieder aufgenommen. [Ende S. 134]

3tens, Hermann Vonfange, und Heinrich zur Öweste unterschrieben die Gemeinde – Ordnung und traten jetzt als stimmberechtigte Mitglieder ein.

4tens, John Fätkenhorst übernahm das Einheitzen in der Kirche auf ein Jahr.

5tens Diedrich Döpking übernahm das Reinigen der Kirche auf ein Jahr.

6tens Herr Schullehrer und Fritz Ekelmann wurden gewählt als eine Comittee um den Schatzmeister seine Rechnung nachzusehen.

7tens, Wurde die Wahl gehalten und durch Stimmenmehrheit G. H. Vonfange, Heinrich Meier und Heinrich Mensendieck als Vorsteher gewählt. –

Ferner thaten etliche Glieder (in der Nachbarschaft bey Heinrich Burbrink wohnhaft) die Anfrage ob die Gemeinde ihnen erlauben wolle: daß sie, auf ihre eigene Kosten, auf einige Monate eine Schule einrichteten für ihre Kinder, weil die den weiten und schlechten Weg nach unsere Gemeinde – Schule nicht kommen könnten. Dieser Gegenstand wurde lange besprochen. Und es sprachen Viele ihr Bedenken darüber aus, daß das in Zukunft die Folge haben könne, daß auch Andere, weit von unsere Gemeinde – Schule wohnende Glieder daß nämliche thun, und eine eigene Schule für ihre Kinder gründen könnten. Daß dann unsere Gemeinde – Schule zu Grunde gehen müsse. So wurde die Gemeinde hierin jetzt noch nicht eing und wählte deshalb eine Comittee bestehend aus den Kirchenrath, und den drei Gemeinde Gliedern Hermann Niemöller, John Wente, & Friedrich Wilhelm Meier, um über diese Schulsache unter sich erst noch zu berathen, um sie dann über 14 Tage in einer Gemeinde – Versammlung nochmals wieder vorzunehmen. Die Versammlung schloß mit dem Gebet des Herrn.

[frei gelassen] President

Bernhard H. Sülter. Sekretär [Ende S. 135]

 

 

 

1874, 01, 18

136-137

Auf Veranlassung eines Gemeinde Beschlusses am Neuenjahrstage, wurde eine Extra Gemeinde Versamlung gehalten Am 18 Jannuar 1874.

Da nun die Evangelisch Lutherischen St Johannes Gemeinde am White Creek Bartholomew Co. Indiana die Versammlung mit Gebet eröffnet hatte; so legte daß, in der Neuenjahrs Versamlung Erwählte Comitte Ihren Bericht ab, Wegen unsere Schulangelegeneheiten.

Und zwar also lautend:

[Im freien Rand davor: „Zweig – Schulen Siehe Seite 144.“] Da es nicht zu leugnen ist, daß es allerdings für die Weit Wohnenden kleineren Kinder sehr Schwierig ist, bey Winterzeit die Weiten schlechten Wege nach unsere Gemeindeschule zumachen, so ist das Comite darüber Einig geworden, daß man den Bittstellern ihre Bitte gewähren sollte; um Ihnen zu erlauben, dort in der nachbarschaft bey Heinrich Burbrink etliche Monadte in diesem Frühjahr, auf Ihre eigenen Kosten hin, Nebenschule zu halten.

Jedoch mit folgender Bedingungen:

S. 1., Daß alle Kinder, welche nicht Weiter von der hiesigen Gemeinde Schule entfernt wohnen, als 3 Meilen [4,827 km], die sind von Anfang ihre Schulzeit an, als hiesige Gemeinde – Schüler zu betrachten; und dürfen daher an die nebenschulen keinen antheil nehmen.

S. 2., Das solche Kinder die nach dieser Vorschrif berechtigt sind Von die Nebenschule, und davon gebrauch machen wollen die sollen in der Zeit, die Ihnen von der Gemeinde Bewilligt wird, vom hiesigen Schulgelde frey sein.

S. 3., Das solche Eltern Welch Vorschriftsmäßig in der Neben schule schicken, müßen solches auf Ihre eigenen Kosten hin thun. [Ende S. 136]

S. 4., Alle Kinder von Gemeindeglieder die das zente (10) Jahr erreicht haben sind sämlich als Gemeinde Schüler zubetrachten und müssen deßhalb unsere hiesige Gemeinde Schule besuchen.

S. 5., Die Neben Schule steht unter der Aufsicht des hießigen Kirchenraths.

S. 6., In solche Nebenschulen muß Religionsunterricht nach unserer Kirchen Bekenntniß fleißig geübt werden. Also auch unsere Schulbücher gebraucht werden.

Soweit – das Comitte

Darnach nach etlichen Besprechungen wurde von der Gemeinde Beschlossen, daß nach der obigen Regeln deß Comittes; den Bittstellern dort bey Heinrich Burbrink ihre Bitte gewähret werde, und Ihnen von der Gemeinde erlaubt sey; 3 Monade in diesem Jahre dort Nebenschule zu halten. Jedoch nach obiger Bedingung übereinstimmend.

2tn Beschlossen daß Heinrich Schroerlücke Ein jahr schulgeld für einen kranken Kinde entlassen ist.

John W. Welmer

G. H von Fange. Secretair

 

 

 

1874, 01, 04

137

Vorsteher Versamlung. Die Vorsteher der Deutschen Ev. Luth. St Johannes Gemeinde am Whitecreek Bartholomew C. Ind.a. versammelte sich am 4ten Jannua 1874. Und Erwählten aus Ihrer mitte John. Wilh. Welmer als President, G. H. von dem Fange als Secratäir, Heinrich Averwese als Schatzmeister, John Meier als Schulschatzmeister. [Ende S. 137]

 

 

 

1874, 03, 22

138-139

Die erste vierteljahrs Versamlung. Versamlung der Deutschen, Evang. Luth. St. Johannes Gemeinde am Whitecreek Bartholomew Co. Ind. wurde gehalten am 22ten Marz 1874. Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet war wurde

1tn über Berufs angelegenheiten Gehandelt.

Da unserer bisheriger Herr Schulehrer H. Bollmann einen Beruff von seiten der Gemeinde in Columbus India. erhalten hat, so wurde natürlich zuerst die Frage erhoben, ob dieser Beruf als einen Göttlichen Beruf anzuerkennen sey oder nicht; Welches mann Hauptsächlich daran erkennen könnte, ob der Herr Schuler dort in Columbus in ein größerern u. Wichtigerern Wirkungskreiß gerufen sey, als den sein bisherigern bey uns. Dieses konnte die Gemeinde nicht einsehen, sondern glaubte daß unserer Schule hier Wohl eben so Wichtig, ja Wohl viel Wichtiger sey als in Columbus.

Darauf wurrde der Herr Schulerer aufgefordert seine Meinung darüber anzugeben, Worauf Er Erklärte, daß nach seiner Ueberzeugung Er meinte, den Beruff folgen zu müssen; nemlich aus dem Grunde, daß die Zahl der Schüler dort bereits größer sey als der unsere. Auch wäre die Gefahr bey uns, eine Zeitlang ohne Schule zu sein, nicht so groß; als die da in Columbus. In dem, fals sie selbst keine Regeler [reguläre] Schule hätten, würden Etliche Kinder zerstreut Fremde Schule besuchen.

Darauf wurde erwiedert daß Er, nehmlich der Schuler solches nicht zu verantworten habe, indem er hier Wirklich in seinem Göttlichem beruf stehe, was dort noch zweifelhaft sey. Den unsere Schule bedarf eben so Wohl eines guten Lehrers wie die in Columbus. Unsere Kinder sind ebensowohl Christi Lämmer, wie andere Kinder auch. Darzu ist auch unsere Schule im Blühenden Wachsthum begriffen, weß halb wir nicht einsehen können, daß es Gottes Wille sein sollte seinen Beruff zu wechseln, u. indem Er hir in manchen stücken bereits eingeübt sey was Ihm da Vieleicht noch fehlt.

Deßhalb kann die Gemeinde nicht in dem Beruf einstimmen. Der Schulehrer blieb bey alle dem aber bey seinem Entschluß, und meinte Gewissens halben den Beruff annehmen zu müssen.

Darauf wurde es den zum Beschluß gebracht und wurde folgendes darüber Beschlossen.

Beschlossen daß die Gemeinde in der großen mehrzahl nicht einsehen [Ende S. 138] kan, daß der an den Herrn Schulehrer ergangener Beruf ein Göttlicher sey; Jedoch will und kann die Gemeinde den Herrn Schulehrer sein Gewissen nicht binden; sondern imfall Er den Beruf Gewissenhalben folgen will und muß, so will die Gemeinde Ihn denoch in Frieden entlassen.

Darauf nach einer kleinen bedenkzeit, Wurde Er Gefragt Was Er nun thun wolle; Worauf Er erklärte daß Er Gewissens halber sich gebunden fühlte den Beruff nach Columbus folge zu leisten. Worauf er entlassen wurde.

2tn [Im freien Raum darunter: „Neubau deß Pfarhauses“ Daneben ein Kreuz, als wenn der Beschluß ‚getötet‘ worden sei] Wurde wegen unseres Pfarhaus Berathen.

Indem das kleine angebaute kleine Häuschen ganz im Verfall ist, und so nicht mehr Wohnbar ist, so wurde Beschlossen; daß ein Neues Haus Gebaut werden solte nehmlich 18 Fuß breit, 34 Fuß lang mit eine Portsch [Veranda], und Küche; die Küche 16 bey 16. Fuß.

Darauf wurde eine Comittee Erwählt wie folgt Heinrich Schlehüser, Wm. Tobühren, Heinrich Averweser, Heinrich Aufdenberge, Wm. Franke. Beschlossen daß, das Comittee einen überschlag zu machen habe, Was ein solches Gebäude kosten wird.

Auch soll ein Keller darunter gemacht werden. den Bericht soll das Comittee über 3 Wochen in der Gemeinde Versamlung abstatten.

3tn Beschlossen daß beym Schulehrer Hause an der Roadseyte [Straßenseite] eine Bretter Fense [Zaun] gemacht werden soll; Wozu Joh. Wilh. Welmer sich angenommen hat die Pforsten zu liefern, für 15 Cent das Stück.

Darauf hat der Herr Pastor Gefälligst daß Schulhalten einstweilen übernommen.

Den Pastor seine Kinder übernehmen ein Zeitlang das Leuten.

Heinrich Sülter übernimt das Orgel spielen.

John W. Welmer Presedent

Gerhard H von Fange Secratair [Ende S. 139]

 

 

 

1874, 04, 12

140

Extra Versamlung der Deutschen Evag. Luth. St. Johannis Gemeinde am Whitecreek Bartholomew County Indiana wurde gehalten den 12ten Aprill 1874. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war wurde der Neubau deß Pfarhauses in Weiterer Berathung gezogen.

1tens Legte das Erwählte Comittee Ihren Bericht ab;

Nehmlich dahinlautend, daß ein Haus von 34 fus lang, 18 Fuß breit, 15 Fuß hoch, mit 4 Zimmers, 2 unten und 2 oben, nebst einer Portsch [Veranda] von 9 Fuß breit, und ein Keller unter ein Zimmer welcher mit Brick, oder Backstein ausgemauert Werden soll, mit einer Wahl von 8 Zoll dick. Ein solches Gebäude Würde sich etw[a] auf 9 Hundert Dollar belaufen.

Darauf wurd Beschlossen daß die Küche welche in der vorigen Versamlung Beschlossen wurd (Siehe Seite 139) Hiermit wiederruhfen sey, und keine Küche Angebaut werden soll.

2tn Beschlossen daß die Gelder für die Baukosten; sollen durch Freie Unterschriften gesammelt werden. für solche Unterschriften zusammeln wurden folgende 3 Personen Ernannt: Thomas Kobbe, Wilh. Aufdenberge, Heinrich Nordmann.

3 Beschlossen daß das Cometee hiermit beauftragt sey eine Spetification [Beschreibung] aus zu arbeiten über das Neue Haus so wie auch die Noticen anzuschlagen, daß solches besagtes Haus aus Akordirt [vereinbaren] werden soll; und darauf die Bitts [Englisch: bid=Angebot] einnehmen, und weiter darüber zu berichten.

4. Ferner Beschlossen daß wen der Bau in Angriff genommen wird, so soll die hälfte der Kosten gleich Bezahlt werden, darnach wen geplästert [Englisch: plaster=eine weiche Mixtur aus Leim, Sand, Wasser, die auf Wände etc. aufgetragen wird; etwas verputzen] ist ein Virtel vom Rest. Den ganzen Rest mit 3 Monad wen alles fertig ist.

Darauf wurde die Gemeinde Kund gethan daß J. Thomas Kobbe wieder als Glied in unsere Gemeinde eintritt.

John W. Welmer President

Gerhard H. von Fange Secretair [Ende S. 140]

 

 

 

1874, 04, 26

141

Wiederum eine Versamlung gehalten von der Deutschen Evang. Luth. St. Johannis Gemeinde am White creek Bartholomew Co. India.a. den 26ten Aprill 1874. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war,

wurden Von 4 Bewerber um den Bau deß Pfarhauses ihre Bitts [Angebote] Eröfnet und Vorgelesen wie folgt:

Keller & Brockmann fordern fürs Bauen 875 Dollar

William Barny & Boyer 885 Dollar

Thomas King 840 Dollar

James F. Noblet 1000 Dollar.

Darauf wurde die aus gearbeitete Spetification [Beschreibung] vorgelesen und genehmigt.

Nach längerer Besprechung kam es endlich zu folgenden schluß. Beschlossen das der Bau deß Pfarhauses den niedrigsten Bieter nehmlich Thomas King der Bau übertragen ist, für den Preiß von 840 Dollar. und Er Verpflichtet sich den Bau Fertig zu haben gegen den 1ten August, dieses Jahres.

Beschlossen daß das Bau Comittee die Uebersicht über den Bau haben soll.

Ferner hat das Bau Comittee das Alte Haus und Portsch [Veranda] Weg zu Räumen.

John W. Welmer Pre=

Gerhard H. von Fange Secretais

 

 

 

1874, 05, 10

141

Versamlung der Deutschen Evag. Luth. St. Johanis Gemeinde am Whitecreek Bartholomew Co Ind. gehalten am 10ten May 1874.

Indieser Versamlung wurde Beschlossen daß wir um einen jungen Candidat für Schulehrer am Seminar in Addison nachfragen Wollen.

G. H. von Fange [Ende S. 141]

 

 

 

1874, 06, 14

142

Darauf nach geschener anfrage am Seminar in Addison, Ill. Erhielten Wir ein Antwortschreiben von Professor Lindemann Welches die Gemeinde am 14 Juny 1874 vorgelesen werde. Da uns nun in diesem Schreiben ein junger Candidat Vorgeschlagen und aufs beste Empfolen wurde, so wurde von der Gemeinde Beschlossen denselben zu berufen.

Hierauf wurde wurde ein ausgefertigter Beruf, die Gemeinde vorgelesen und Genehmigt, und Beschlossen den Candidat Gotsch Vom Seminar in Addison zu unserem Schulehrer zu Beruffen.

Hirauf wurde ein Klage Brief von unserern vormaligen abgegangenen Schulehrer H. Bollmann die Gemeinde vorgelesen, worin Er klagt daß Ihm eines theils seines früheren Gehalts zurück gehalten wird; Darauf Wurde von der Gemeinde Beschlossen das Ihm solcher Rückstand aus bezahlt werden soll.

John W. Welmer Pres=

Gerhard H. von Fange.

 

 

 

1874, 06, 28

142-143

2te Virteljahr Versamlung. Versamlung der Deutschen Evang. Luth. St. Johannes Gemeinde am Whitecreek Bartholomew Co. Indiana. Gehalten am 28ten Juny 1874. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war Wurde Beschlossen daß Ernst Hahmann auf ein gutes zeugniß hin, von Pastor Sauer[52], hir in hiesiger Gemeind als Glied aufgenommen ist.

2tens Beschlossen daß Heinrich Brandt als Gemeindeglied aufgenommen ist.

3tens Beschlossen daß ein jedes Gemeindeglied in Zeit von 14 Tagen $1.60 Bezahlen soll [Ende S. 142] um die noch fehlende Summe für den Neubau deß Pfarhauses zu decken.

4tens Beschlossen daß H. Mensendieck als Deputirter für die dießjährige Sinode Sitzung Erwählt ist.

5. Beschlossen, daß unseren Neun Beruffenen Hern Schulehrer Christian Gotsch 20 Dollar Geld für Reise Kosten zu geschickt werden soll.

6ten Beschlossen daß das Bau Comittee, Beym Pfarhause das Wasser abzuleiten hat; da, Wo das Wasser zwischen den Alten und Neuen Hause durchläuft und daß neue Haus Beschädigt. Ferner Beschlossen daß den Hern Pastor fürs Schulhalten, und Leuten, daß Schulgeld, wie auch fürs Leuten, so lange Zufallen soll, als Er die Schuldienste Verrichtet, und noch kein Schulehrer wieder angestellt ist. Vertagt mit dem Gebet des Herrn.

John W. Welmer Pres

Gerhard H. von d. Fange Secratair

 

 

 

1874, 08, 02

143

Darnach am 2ten August Wurde Beschlossen daß den Thomas King für den Bau deß Pfarhauses das Volle Geld nehmlich 840 Dolllar Laut Contrakt aus bezahlt werden soll; obschon der Bau nicht für Gut anerkannt ist. [Ende S. 143]

 

 

 

1874, 10, 04

144-145

Dritte Vierteljahrs Versamlung. Versamlung der Deutschen Evangelischen Luth. St. Johannis Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Indiana Wurde gehalten am 4ten October 1874. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war

[im freien Raum: „Zweig – Schule Siehe Seite 136] Wurde 1tens Eine Bittschrift von etliche unsere Nördlich Wohnenden Brüder Vorgelehsen, worin sie um Erlaubniß nachsuchten um fernerhin Ihre Eigene Schule dort bey Heinrich Buhrbrink halten zu dürfen. Nach mehrerseitiger Berathung wurde darüber folgendes Beschlossen.

Beschlossen daß es den dortigen Bittstellern ihre Bitte gewährt werde, fernerhin Ihre Eigene Schule halten zu dürfen; Jedoch nur mit der vorigen Bestimmung Uebereinstimment, wie die Regeln an Seite 136. Protocoll vom 18 Jannuar 1874, aufgezeichnet stehe. Nur mit dem Unterschiede daß es unserem Pastor überlassen sey, zu welcher Zeit die dortigen Kinder unsere hiesige Gemeinde – Schule zu besuchen haben.

2tens Beschlossen daß ein Brick Flor [Backsteinfußboden] in den Keller deß Pas[tors] gemacht werden soll.

Darauf wurde von unseren beyden Zöglinge in Fortwayn [Fort Wayne], durch unseren Herrn Pastor ein Dank abgestattet, für ein kleine Gabe aus den Klingelbeutel.

Ferner wurde vom Schatzmeister H. Averweser die Vierteljährige Kirchenrechnung Vorgelesen, Woraus hervorging daß die Einnahme vom 1ten Vierteljahr Waren $202.17 Cent[;] Die Ausgaben $156.65[;] Kassenbestand 45.92.

2te Virjahr Einnahme 230.02[;] Ausgaben 189.17[;] bleibt Kassenbest. 40.85

3 Vierteljahr Einnahme 115.85[;] Ausgaben 101.10[;] Kassenbestand 14.75.

Auch wurde von John Meier die Schulrechnung vorgelegt. [Ende S. 144]

Endlich wurde noch Beschlossen daß das Schulgeld alle Virteljahr bezahlt werden Solte.

John W. Welmer Pres=

G. H. von Fange Secratair

 

 

 

1874, 12, 20

145-146

Versamlung der Deutschen Evang. Lutherischen St. Johannes Gemeinde am White creek Bartholomew County Indiana den 20ten December 1874. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröefnet war, wurde zuerst die Constitution verlesen.

Darauf kam zur Verhandlung wegen die Schulehrer – Wohnung, Wo die Frage gestellt wurde, ob es nicht Rathsamer und für die Gemeinde Nutzbarer währe, Vorläufige Vorbereitungen zu machen für einen Neubau, Wobey die Gemeinde Bedeutend Profitiren werde, wen wir daß Holz sebst Schneiden lassen, u zwar bald, als wen wir nachher alles in der Eile aus die Fäctory [Englisch: factory=Fabrik] kaufen müssen.

Hiraus ging hervor daß die Gemeinde zuvor zu Beschliesen habe ob Gebaut werden solle, oder nicht.

Nach längeren hin und her, dafür u. dagegen Reden wurde endlich –

Beschlossen, daß ein Neues Haus für die Schulehrer Wohnung Gebaut Werden sollte. Hierauf wurde erwähnet daß es Rathsamer sey vorher Unterschriften zu samlen, um die nötigen Baukosten Vorher zu sichern, ehe wir den Bau in angriff nehmen. Auch sollte ein Comitee Erwählt werden um vorläufig einen Plahn deß Hauses nebst Kosten desselben, aus zu arbeiten. Hirauf wurde –

Beschlossen, daß ein Comittee erwählt werden soll um in Gemeinschaft mit die Vorsteher, den Bau und Kosten in Berathung zu nehmen, u. Neuenjahrstage die Gemeinde darüber Bericht zu erstadten. Darzu wurden folgende Persohnen als Comittee Ernannt. Heinrich Aufdenberge [Ende S. 145] Heinrich Sasse, Heinrich Sülter, Wm Tobühren, Wm Franke, John Wente. ferner wurde

Beschlossen daß es den Vorstehern überlassen sey, das Holz vom Alten Pfarrhause beym mehrstbieten zu verkaufen.

Hirauf wurden Candidaten für die nächste Vorsteherwahl, am Neuenjahrstag Vorgeschlagen. Nemlich John Meier, Fr. Wm. Meier, Heinrich Schlehüs, Bernhard Sülter, Heinr. Niemöller, Thomas Kobbe. Vertag[t] mit dem Gebet des Herrn.

John W. Welmer

Gerhard H. von Fange Secratair

 

 


1875, 01, 01

146-147

1875

Versamlung der Deutschen Evang. Luth. St. Johannis Gemeinde am White creek Bartholomew Co. India. gehalten am 1ten Jannuar 1875. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war wurden zuerst folgende Persohnen als Gemeinde – Glieder aufgenommen. Wilhelm Nordmann, August Nentrup, Heinrich Sasse, Heinrich Meier, Wilhelm Otte, Wilhelm Knoke, John Ahlbrand, August Rittmann, Wilhelm Wöhrmann. Darauf wurd vom Bau Comittee durch Heinrich Aufdenberge Ihren Bericht vorgelegt Welches dafür Lautete, daß das nöthige Bauholz für die Schulehrer Wohnung sich etwa auf 13,076 Fuß belaufen würde, und dieses Holz könnten wir auf die Sägemühle bekommen zu Ein Dollar und 15 Cent das Hundert. Ferner wurde beantragt, wegen den Schornstein, nehmlich daß es besser sey [Ende S. 146] denselben in der mitte deß Hauses, als auf einen Ende.

[Im freien Rand: „Neubau deß Schulehrer Wohnung“] Die Größe deß Hauses wurde von das Comittee vorgeschlagen, nehmlich 18, Fuß breit 36. Fuß lang, u. 15 Fuß hoch mit einer Küche von 16. bey 16 Fuß.

Worauf von der Gemeinde Beschlossen wurde daß nach Plahn deß Comittees Gebaut werden soll, aus genommen die Länge deß Hauses, wurde von der Gemeinde Beschlossen daß die Länge desselben 34 Fuß, stat 36 sein soll.

Ferner Beschlossen daß es die Bau Comittee überlassen sey, das Holz auf die Sägemühle schneiden zulassen, auch soll das Bau Comittee unter sich einen Schatzmeister wählen welche die Gelder für den Bau nimmt.

Ferner Beschlossen daß Ein jedes Gemeinde – Glied in Zeit von 3 bis 6.Wochen Ein Dollar und 50 Cent in die Bau Kasse Bezahlen soll, um die Kosten für das Holz zu schneiden bestreiten zu können.

Hirauf wurde von Thomas Kobby das Feuermachen in der Kirche, so wie auch Kirchenaus reinigen übernommen, welches von der Gemeinde angenommen wurde.

Beschlossen daß Heinrich Trentmann fürs erste Virteljahr zum Orgelspielen Wind machen soll.

Darauf wurde vom Schatzmeist H. Averweser die Jahres Kirchen Rechnung Verlesen, woraus hervorging daß die Sämtlichen Einnahme waren $ 890. 91[;] dargegen die Ausgaben waren $ 885. 45[;] bleibt Kasse $ 5. 46.

auch wurde die Schulrechnung vorgelegt.

Darauf die Feuerholz Liste.

Ferner wurden 2 Männer Erwählet, um den Schatzmeister seine Kirchen Rechnung nach zu sehen, nehmlich: Thomas Kobby, u. Heinrich Sülter.

Endlich wurde die Vorsteher Wahl vorgenommen und durch die Mehrheit der Stimmen, wurdee es Entschieden daß Fried. Wilh. Meier, Bernhard Sülter und Thomas Kobby als Vorsteher gewählt sind. Vertag[t] mit dem Gebet deß Herrn

John W. Welmer

Gerhard H. von Fange Sec [Ende S. 147]

 

 

 

1875, 01, 03

148

Vorsteher Versamlung. Die Vorsteher der Evang. Luth. St. Johannes Gemeinde Versamelten sich am 3ten Jannuar 1875. und Wählten unter sich Fried. Wilh. Meier als President und Gerhard H von Fange als Secratair und Bernhard Sülter als Schatzmeister und Thomas Kobby als Schulschatzmeister.

John W. Welmer

Gerhard H. von Fange.

 

 

 

1875, 01, 06

148

Jannuar den 6. 1875

Ich als Unterzeichneter neuerwählter Schatzmeister der Evang. Luth. St. Johannes Gemeinde bestätige hiermit daß der abgehende Schatzmeist Heinrich Averweser an mir überliefert hat:

1ten Die Kirchen Rechnungs Bücher nehmlich 2 Stück nebst Kassenbestand von $5.46 Cent.

2, Kirchen Deete [Urkunden] als da sind 5 Stück. 3 vom Kirchenlande, Eine von Burbrink vom Kirchen Lot [Parzelle], und Eine von Dorfmeier wegen Land Tausch.

3ten Quttir – Bücher 4 Stück. Ferner Quittungen und Eingelößte Kirchen Noten [Verbindlichkeiten] vom Jahre 1866 bis 1872. Darzu ander Quittungen und Eingelößte Noten von frühern Jahren.

4ten Die Uhralten Dokumente nehmlich alte Constitution und Gemeinde Beschlüsse.

5, 2 Deutsch Gesetz Bücher vom State Indiana.

6, Klingelbeutel Kassenbestand $3.27 Cent.

Bernhard H. Sülter [Ende S. 148]

 

 

 

1875, 04, 11

149

Die erste Virteljahrrs Versamlung 1875

Versamlung der Deutschen Evang. Luth. St. Johannes Gemeinde am White Creek Bartholomew Co. Indiana Wurde gehalten am 11ten Aprill 1875. Nachdem die Versamlung mit Gebet Eröfnet war wurde zuerst der Kirch Brunnen in Berathung gezogen, indem daß Wasser in demselben bis dahin immer stinkent und unbrauchbar ist, so war man der Meinung daß solches durch die Pumpe ver Uhrsacht werde, deßhalb wurde Beschlossen daß der Brunnen oben geöefnet, u. die Pumpe heraus genommen werden soll, u. stat dessen eine Winde mit einen Eimer zum Schöpfen angefertigt werden soll, Welches Heinrich Sülter über tragen wurde solches anzufertigen.

Beschlossen daß Eine Raum am Pastoren Hause gemacht werden soll, Welches dem Vorstande überlassen ist, daß es geschieht.

[Im freien Rand: „Keine Bäume auf den Kirchhoff“] ferner Beschlossen daß es von nun an nicht mehr Erlaubt sein soll, Baume auf den Kirchhofe anzupflanzen.

Ferner Beschlossen daß Heinrich Hagenberg das Windmachen für die Orgel fürs nächste Virteljahr übertragen ist.

Hir auf wurd vom Schatzmeister B. Sülter die erste Virteljahrs Kirchenrechnung vorgelegt, woraus hervorging daß die Einnahme Waren $188.71[;] Die Ausgaben dargegen $176.45[;] bleibt Kasse 12.26.

Ferner wurde von Thomas Kobbe, u. Heinr. Sülter als Comittee der Kirchenrechnung nach zu sehen Ihr Berichte abgelegt, dahin lautend daß alles seine Richtigkeit habe. Vertagt mit dem Gebet deß Herrn.

F. Wm Meier

G. H. von Fange. Secr [Ende S. 149]

 

 

 

1875, 06, 27

150-151

Die Zweite Virteljahrs- Versamlung der Deutschen Evag. Lutherischen St. Johannis Gemeinde am Whitecreek Bartholomew Co. Indiana Wurde gehalten den 27ten July 1875. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war, wurde erstens Wilhelm Welmer für das Windmachen der Orgel Erwählt, fürs nächste Virteljahr.

Ferner wurde Beschlossen daß, das Holzland, auf unserem Kirchenlande Eingefenzet [eingezäunt] werden soll, als zur Benutzung für Kuh Päster [Weide] für den Pastor und Schulehrer.

Beschlossen daß ein jedes Gemeinde Glied, entweder 50 Cent für eine Bretterfense, oder 25 gute Reun Rehls 4 Zoll dick liefern soll gegen den ersten September nächstens, für den Päster Einzufenßen.

Beschlossen daß an der Südseit in unsere Kirche Fenster Gardienen, oben an die Fenster angehängt werden sollen um den Sonnenstrahl aus der Kirche abzu wehren.

Um solches anzu schaffen und anzufertigen wurde H. Mensendieck übertragen.

Beschlossen daß G. H. Vonfange als Gemeinde Deputirter für die dießjährig Sinodal Sitzung gesand werden soll.

Darauf wurde vom Hern Pastor 2 Bitschriften Verlesen. Eine von einer abgebranten Gemeinde im Oskos Wiskonsins [Hier handelte es sich um die 1856 gegründete Trinity Lutheran Church in Oshkosh, WI]. Die andere von einen Kranken Pastor, welche die Gemeinde ersuchten um eine Beisteuer.

Darauf wurde Beschlossen daß die nächst Abendmals Collecte, für die abgebrandten Gemeinde in Wiskonsin bestimt sein soll.

Auf anfrage des Hern Schulehrers wegen Schulferien in der Erntezeit wurde

Beschlossen daß es den Hern Schulehrer Erlaubt sey, die Schule im Monad July bis nach der Sinode Sitzung im erstentheil August auszusetzen.

Hirauf wurde vom Schatzmeister Sülter die Virteljährige Rechnung Vorgelegt, daraus ging hervor [Ende S. 150] daß die Einnahme Waren $202.76 Cent. dargegen die Ausgaben $190.20 Cent. Bleib Kasse 12.56. Vertagt mit dem Gebet deß Herrn.

F. Wm. Meier

Gerhard H. von Fange. Secratait

 

 

 

1875, 09, 12

151-152

Extra Versamlung. Diese Extra Versamlung wegen den Neubau deß Hern Schulehrer Wohnung wurde gehalten am 12ten September 1875. Nachdem die Versamlung mit Gebet Erefnet war wurde Beschlossen daß die Gemeinde Alle Matheriahlen zum Neubau selbst anschaffen will, welches dem Comitte übergeben ist, solches zum besten nutzen der Gemeinde anzukaufen.

Ferner Beschlossen daß dem Comitte überlassen ist gute Schinckels [Schindel] anzukaufen, imfall sie gute Paypeln [Pappel] kriegen können mögen sie Solche kaufen so nicht, dan gute Print[53] [?] oder Tannen.

Beschlossen daß das Gebäude nach voriger Bestimmung gebaut werden soll. (Siehe Neuenjahrs Versamlung.)

Um das nöthige Geld zum Bau aufzubringen wurde den Hern Pastor übergeben, solches durch freie Unterschrift Sonntags in der Kirche zusammeln.

Beschlossen daß die einzelnen Arbeits theile wen jemand Wünscht dieselben anzunehmen soll Nächsten Sonntage an das Bau Comitte [Ende S. 151] abgegeben werden.

Beschlossen daß das Neue Haus wenigstens bis Weihnachten unter Dach gebracht werde und eine Cohrs Paint [Englisch: course=Schicht, Lage. Hier verm. Mehrfachanstrich] erhalte.

Die Bau Comitte soll eine Specification ausarbeiten wo nachgebebauet werden soll.

Beschlossen daß das Neue Haus am selben Platz gebaut werden soll, wo jetz das Alte steht.

Beschlossen daß Heinrich Stinntker das Alte Haus abbrechen und wegräumen haben mag, Aus genommen eine Neue thüre und Steine nicht was am Platze bleibt. Vertagt mit dem Gebet deß Herrn.

F. Wm. Meier

Gerhard H. von Fange Secratair

 

 

 

1875, 10, 03

152-153

Die Dritte Virteljahrs Versamlung. Versamlung der Deutschen Evang. Luth. Sant. Johannis Gemeinde am Whitecreek Bartholomew Co. Ind. Wurde Gehalten am 3ten October 1875. Nachdem die Versamlung mit Gebet Erefnet war wurde zuerst Verhandelt wegen den Neubau deß Schulehrer Wohnung, und es lag die Frage vor wie groß der Keller gemacht werden soll. Darauf wurde Beschlossen daß der Keller unter das Zimmer nach Osten hin, gemacht werden soll. und folglich so groß wie das Zimmer. ferner wurde Beschlossen daß der Keller von harten Brick [Backstein] aufgemauert werden soll.

Beschlossen daß Johann H. Sülter überlassen ist den Keller, wie auch den abzugs Kanal von dem Keller Aus zugraben, wofür Er 14 Dollar erhalten soll.

Beschlossen daß Heinrich Lüsenbrink überlassen [Ende S. 152] ist den Keller aus zumauern für 20 Dollar. [Im freien Rand davor: „Schulehrer Wohnug zu Bauen] Ferner Beschlossen daß Heinrich Aufdenberge, Wilhelm Tobühren, und Heinrich Schlehuser daß Haus zu Bauen übergeben ist, für Ihre Angebot von 225 Dollar. Wofür Sie alle Zimmer und Schreiner Arbeit, so wie auch Anstreichen (oder Paynten) zu thun haben, bis es fertig ist.

Beschlossen das Schul Examen diesen Herbst gehalten werden soll.

Hierauf wurde vom Schatzmeister Sülter die Dritte Vierteljahrs Rechnung vorgelegt.

Woraus hervorging daß die Einahme waren $104.56[;] dargegen die Ausgaben $104.56

Heinrich Dopking übernahm das Windmachen bey der Orgel für ein Virteljahr. Vertagt mit dem Gebet deß Herrn.

F. Wm. Meier

G. H. von Fange. Secratair

 

 

 

1875, 12, 26

153-154

Versamlung der Deutschen Evangelisch Lutherische St. Johannis Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Indiana den 26ten December 1875. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war Wurde zuerst vom Hern Pastor die Unterschrifts Liste für den Neubau deß Schulehrer Wohnung Verlehsen; daß bis dahin unterschriebene betrug die Summa von 659 Dollar.

Zwey Gemeindeglieder hatten sich zu Unterschreiben geweigert, nach Vorherige Einladung waren sie in der Gemeinde Versamlung Erschienen. Und auf die Frage an Heinrich Rüther warum Er nicht unterschreiben wolle; Antwortete er: [Ende S. 153] Er könne seine Familie nicht dadurch vernachlässigen. Worauf ihm erwiedert wurde, daß man dadurch nicht seine Familie vernachlässige, wen mann zu Kirchenzwecke etwas Beytrüge, daß war ja vielmehr seine Pflicht u. Schuldigkeit. Da Antwortete Er: Er wolle sich nicht auspressen lassen. Worauf ihm gesagt wurde, wer Ihm den auspressen wolle. Dieses müsse er Beweisen oder er müsse das Wort wieder zurücknehmen. Er wolte es aber nicht -, konnte er keine Antwort geben und lief schnell die Thür hinaus.

Hierauf wurde Heinrich Rittmann gefragt, warum er nicht unterschreiben wolle, worauf er Bezeugte, daß er unvermögens halber nicht könne; deßhalb wurde er von der Gemeinde Entschuldigt.

Darauf wurde Wilhelm Wihzmann als Glied in der Gemeinde aufgenommen.

Ferner wurde von Fritz Louis Meier die Gemeinde ersucht, ob die Gemeinde ihn Entlassen wolle; worauf Beschlossen, wurde, daß Fritz Louis Meier Entlassen sein soll, um näheren Kirchwegs halber sich die Deutsch Evang. Luth. Gemeinde in Waymans [Saint Peter Lutheran Church in Waymansville, IN ist die westliche Nachbargemeinde der Johannesgemeinde am White Creek] wieder an zu schließen.

[Im freien Rand: „Feuer Versicherung“] Ferner Beschlossen daß Sämtliche Gemeinde Gebäude in die Deutsche Feuer Versicherungs Verein am Whithe creek bestehend, Eingetragen werden sollen.

[Im freien Rand: „Feuerholz Regel“] Beschlossen daß von nun an, ein jeder sein Feuerholz was er Jährlich für die Kirche zu liefert hat, hir bei den Kirche auf peilen soll, damit es nachgesehen werden kan. damit einen jeden gleiches Recht geschiet.

Der bestimmte Satz was ein jedes Gemeindeglied Jährlich zu Liefern hat, ist Bekantlich Eine halbe Cord [Klafter]; nemlich 8 Fuß lang, 4 Fuß hoch, u. 2 Fuß Breit.

Hirauf wurden 6 Kandidaten für die nächste Vorsteher Wahl vorgeschlagen nehmlich Joh. Wilh. Welmer, Heinrich Schlehüser, Heinrich Sasse, Heinrich Aufdenberge, Georg Nentrup, G. H. vonfange. Vertagt mit dem Gebet deß Herrn.

F. Wm. Meier

G. H. von Fange (Secratair [Ende S. 154]

 

 

 

1876, 01, 01

155-156

Neuenjahrs Versamlung. Versamlung der Deutschen Evang. Luth. St. Johannes Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Indiana den 1ten Jannuar 1876. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war Wurde zuerst die Gemeinde Constitution Verlehsen.

Darauf wurde von Heinrich Trentmann das Feuermachen in Kirche, für das Jahr 1876. übernommen.

John Rittmann übernahm das Kirchenaus reinigen für dieses Jahr.

John Ahlbrandt wurde fürs erste Virte Jahr zum Wind machen der Orgel Erwählt.

Hirauf kahm Heinrich Rüther zum Schreibtisch herbey um seine Unterschrift deß Jährlichen Kirchenbeytrags, zu streichen, worauf er gefragt wurde ob er den nichts mehr geben wolle: er antwortete nein.

Darauf wurde ihm wiederum gefragt, ob er das Wort welches er in der letzten Gemeinde Versamlung ausgesprochen habe (nehmlich daß man Ihn aus pressen Wolle ob er daß jetzt beweisen könne, oder wiederrufen wolle; worauf er antwortete, daß er nichts zurücknehme was er gesagt hatte dabey wolle er bleiben. Man versuchte noch, ihm an seine Christenpflichten zu erinnern aber Vergebens, er stieß alles von sich hinweg, so daß mit ihm bis dahin nichts anzufangen sey. Da es nun auch Zeit und Umstände es nicht erlaubten in ihn weiter einzudringen so wurden vorliegenden Geschäfte weiter fortgesetz.

Worauf der Schatzmeister Bernh. Sülter seine Jahres Rechnung vorlegte, daraus ging hervor daß die Sämtlichen Einnahme Wahren $836.96[;] die Ausgaben dargen waren $742.90

Der überschuß wurde für Kirchenschulden angewand.

Hirauf wurde die Feuerholz Liste verlesen. Darnach die Schulrechnung.

Und endlich wurde die Vorsteherwahl vorgenommen. Und nach der mehrheit der Stimmen eint[Ende S. 155]schied es sich daß Joh. Wilh. Welmer, Heinrich Schlehüser und Gerhard H. von Fange als Vorsteher Erwählet sind.

Ferner wurde der Her Schulehrer und Fritz Eckelmann Beauftragt, den Schatzmeister seine Rechnung nach zu sehen.

Vertagt mit dem Gebet des Herrn.

F. Wm. Meier

Gerhard H. von Fange Secratair

 

 

 

1876, 01, 02

156

Vorsteher Versamlung. Die Vorsteher Versamelten sich am 2. Jannuar 1876 und erwählten unter sich die Beamten, nehmlich Fried. Wm. Meier als President, G. H. von Fange als Secratair, Bernhanrd Sülter als Schatzmeister, u. Thomas Kobbe als Schulschatzmeister.

F Wm. Meier

G. H. von Fange

 

 

 

1876, 04, 02

156-157

Die erste Virteljahrs Versamlung. Versamlung der Deutschen Evangelisch Lutherischen St. Johannis Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Ind. wurde gehalten am 2ten Aprill 1876. Nachdem die Versamlung mit Gebet Eröfnet war wurde zuerst inberathung gezogen wegen den Neubau der Schulehrer Wohnung auf welche Weise wir das Plästern [Verputzen], Schornsteinlegen u. d. g. gemacht kriegen. Hirauf wurde Beschlossen das es die Bau Comitte überlassen ist, nach besten Wissen, das Plästern, u. Schornstein legen Veraus akodieren sollen, damit das Haus bald fertig werde. Ferner wurde in Erwägung gebracht, wegen dem Unterhalt [Ende S. 156] Deß Hern Pastor und Schulehrer. Jedem geäußert wurde daß der bisherige Unterhalt knap aus reichend sey, um große Familien Ausgaben zubestreiten. so wurd

Beschlossen daß für dieses Jahr als ein zusatz für den Unterhalt, freiwillige Unterschriften gesammelt werden sollen. für die Unterschriften zusammeln wurden folgende Männer ernant John Wente überm Krick, August Belte, H. Mensendieck, Christian Pardieck, Wm. Geist, John Rittmann.

Beschlossen daß der Herr Schulehrer 25 Dollar von die oben genante Unterschriften erhalten soll, daß übrige soll den Pastor zufallen.

[Im freien Rand: „Schulgeldnachlaß“] Ferner wurde beantragt daß Heinrich Rittmann, wegen unvermögend halber sein Schulgeld möchte nachgelassen haben. Worauf Beschlossen wurde, daß es ihm nachgelassen werden soll, und dasselbe aus die Gemeindekasse Bezahlt werden soll.

Ferner wurde Wilhelm Nordmann fürs Windmachen der Orgel Erwählet für ein Virteljahr.

Hirauf wurde vom Schatzmeister Sülter die erste virteljahres Rechnung vorgelegt, daraus ging hervor daß die Einnahme waren $166[;] Dargen die Ausgaben $176.24[;] Kassenschuld $10.24.

Darauf wurde die Baukassen Rechnung von Heinrich Sülter vorgelegt.

Daß am Neujahrs Tage Erwählte Comitte Her Schulehrer, u. Fritz Eckelmann um den Schatzmeister seine Rechnung nach zu sehen, legte ihren Bericht ab dahin lautend daß sie alles Recht und Richtig gefunden haben.

Ferner wurd Joh. Wilh. Welmer übernommen, Fenßpforsten bey die Kirche zu liefern für 15 Cents das stück.

F Wm. Meier

Gerhard H. von Fange Secratair [Ende S. 157]

 

 

 

1876, 07, 02

158-159

Die Zweite Virteljahrs Versamlung. Die Versamlung der Deutschen Evang. Luth. St. Johannis Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Indiana den 2 Juli 1876. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war [Im freien Raum: „Glieder aufnahme“] wurden zuerst folgende Glieder in unsere Gemeinde aufgenommen, Nehmlich: Wilhelm Möllenkamp, Ernst Westpfahl, Heinrich Westermeier, auch meldete Hermann Pardieck sich wieder um nach längerer abwesenheit, als Glied in unserer Gemeinde wieder einzu trethen.

Ferner wurde zuerst in Berathung gezogen wegen den Vorfall mit Heinrich Rüther, (Siehe Seite 154 Protokol vom 26. December 1875.) hirüber lag die Frage vor was mit Ihm zu thun sey! Worauf beantragt wurde ob es nicht gut wäre zwey Männer hin zu schicken um Heinrich Rüther wegen seinem Fall zu sprechen und womöglich ihm zu bewegen suchen daß er seine Fehler einsehe und zurück kehre. Hirauf wurde –

Beschlossen daß Thomas Kobbe, und Heinrich Schlehüser beauftragt sind um hin zugehen.

[Im freien Raum: „Rückständige“] Beschlossen daß der Schatzmeister von der Gemeinde beauftragt ist, daß alle diejenig welche an der Gemeindekasse Schuldig sind, vom Schatzmeister durch ein mahnzettel davon in Kentniß gesetzt werden.

Ferner wurde Heinrich Sülter als Gemeinde Deputhirte für die dießjährig Sinodesitzung erwählet. Welche dießjahr in Indianapolis ihre Sitzung hält.

Karl Von Fange wurde zum Wind machen der Orgel Erwählet.

[Im freien Raum: „Collecten“] Ferner wurde beantragt und Beschlossen daß die beiden Collecten, nehmlich auf Weihnachten und Ostern für die beiden Studirenden Zöglinge, Hermann Jüengel und Vonstrohe bestimt sind. Auch soll der Cent Kassenbestand an dieselben so lange sie in das Studium stehen verfallen sein. [Ende S. 158]

Hirauf wurde vom Schatzmeister B. Sülter die virteljahrs Rechnung vorgelegt, woraus hervorging daß die Einnahme wahren $160.50[;] Dargegen die Ausgaben $149.35[;] im Kasse $11.15

Dargegen wahren 50 Dollar fällige ansprüche welche wegen mangel an Kassenbestand nicht bezahlt werden konten. Vertagt mit dem Gebet des Herrn.

F Wm Meier

Gerhard H. von Fange Secratair

 

 

 

1876, 10, 01

159-160

Die Dritte Virteljahrs Versamlung. Versamlung der Deutschen Evag. Luth. St. Johannis Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Indiana gehalten am 1ten October 1876. Nachdem die Versamlung mit Gebet erefnet war wurde zuerst wieder über den Fall deß H. Rüther verhandelt, und weiter besprochen, worauf die beyden gesannten welche in der vorigen Gemeindeversammlung erwählt waren um hinzugehen mit ihm zu reden ob er zu bewegen sey seine Irthum einzusehen und umzukehren.

diese beiden gesanten wurde gefragt was sie bey ihm aus gerichtet hätten, worauf sie ihren Bericht ablegten, dahin lautend, daß er hatte nichts hören und annehmen wollen.

Worauf er von der Gemeinde durch den Secratäir Schriftlich eingeladen wurde um in dieser Gemeinde Versamlung zu erscheinen und sich vor die Gemeinde zu verantworten; Welches er auch nicht folgte.

Hirauf wurde Beschlossen daß H. Rüther noch ein Virteljahr bedenkzeit gegeben werden soll, in besagter zeit hat der H. Pastor sich übernommen mit H. Rüther [Ende S. 159] Von der Sache weiter zusprechen; imfall Er dann nicht anders gesinnet wird, soll Er am Neuenjahrs Tage als ausgeschlossen Verkündigt werden.

Hirauf wurde von Heinrich Schlehüser die Keller Klappe, Schmockhaus Thür u. d. g. bey der Schulehrer Wohnung zu machen übernommen.

Wegen die Alte gefallene Pappel auf den Kirchlande ist dem Vorstande überlassen damit so gut zu thun wie es geht. Ferner wurde Beantragt was man mit die Pumpe mache die jetz unbrauchbar da steht.

Beschlossen daß es den Schatzmeister überlassen ist die Pumpe zu verkaufen so gut es geht.

Hierauf wurde von Heinrich Sülter die Namen Verlesen welche noch im Rückstand mit Ihre Beyträge für den Neubau deß Schulehrer Wohnung sind.

Da nun die Bauleute ihren Verdienten Lohn haben müssen, so wurd Heinrich Trentmann Beauftragt den Rückstand einzufordern.

[Im freien Raum: „Eintritt“] Louis Dohnhorst meldete sich; wieder als Glied in der Gemeinde einzutreten.

Darauf wurde vom Schatzmeister die Vierteljahres Rechnung verlesen

Die Einnahme waren $88.25[;] Dargegen die Ausgaben $77.51[;] in der Kasse $10.74

Ferner wurde Beschlossen daß die Schule geweiß waschet werden soll.

Johann Sülter wurde daß Wind machen bey die Orgel übertragen. Vertagt mit dem Gebet des Herrn.

F Wm. Meier

Gerhard H. von Fange Secratair [Ende S. 160]

 

 

 

1876, 12, 17

161

Die letzte Virteljahrs Versamlung. Versamlung der Deutschen Ev. Luth. St. Johannis Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Indiana Wurde gehalten am 17ten December 1876. Nachdem die Versamlung mit Gebet eroefnet war wurde folgendes Beschlossen

1tens Wurde John Wente Erwählt nach Heinrich Rüther zu gehen und ihm Einzuladen in der nächsten Neuenjahres Versamlung zu erscheinen.

Ferner Beschlossen daß, das Geld Welches noch Rückständig ist von den Neubau der Schulehrer Wohnung soll geborgt werden.

Beschlossen das ein jedeß Gemeinde Glied das Recht hat die Candidaten für die nächste Vorsteherwahl durch ein Zettel einzugeben.

Hirauf wurden Wahlbeamten gewählt welche Wahlzeteln für Cadidaten abzulesen und zu zählen haben, wie folgt: W. Welmer, Past. Juengel, Heinr. Aufdenberge, T. Kobbe, Schul. Getsch. Nachdem die Stimmen abgelesen und gezählt waren ergab es sich daß, Thom. Kobbe, Fr. Wilh. Meier, Bernhard Sülter, Heinr. Averweser, Wilh. Andenberge, John Wente als Candidaten für die Nächste Vorsteherwahl Erwählet seien. Vertagt mit dem Gebet des Herrn.

F Wm. Meier

Gerhard H. von Fange Secratair [Ende S. 161]

 

 

 

1877, 01, 01

162-163

1877

Neuenjahrs Versamlung. Versamlung der Deutschen Evang. Luth. St. Johannes Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Indiana gehalten am 1ten Jannuar 1877. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war wurde folgendes Verhandelt:

Da in der vorigen Versamlung Beschlossen wurde, den Heinrich Rüther nochmals zu dieser Versamlung einzuladen, so war er den Dießmal erschienen, und auf seinen Wunsch hin, wurden seine Sachen zuerst Verhandelt; Worauf ihm die Frage vorgelegt, warum er nicht zu den Gemeinde Lasten nichts beytragen wolle; indem er seine Unterschrift gestrichen und bekant hatte, nichts mehr zu geben: Ferner ob er noch dabey beharre daß die Gemeinde ihm auspresse und Zwingen wolle; (indem die Gemeinde ihm doch nur an seine Christenpflicht erinnere;

Darauf ob wohl etwas zögernd drückte er sich dahin aus daß er alles zurücknehme,

Ferner ob er den auch Willens sey fernerhin nach sein Vermögen Zu Kirchenlasten beyzutragen?

Er antwortete ja. Darauf wurde –

Beschlossen daß Er wieder als Gemeindeglied angesehen sein soll.

Ferner Beschlossen daß H. Rüther einen Beytrag für den Neubau deß Schulehrer Wohnung entlassen ist.

Hirauf wurde von Heinrich Averweser das Feuermachen in unsere Kirche, für dieß Jahr übernommen. John Rittmann übernahm das Kirchen aus reinigen. Heinrich Rittmann übernahm das Windmachen bey der Orgel.

Worauf von Bernhard Suelter die Jahres Rechnung Verlesen wurde woraus hervorging daß die

Einahme waren $799.75 Cent. dargegen die ausgaben $759.34 Cent[;] Kassenbestand 40.41 [Ende S. 162]

Darnach wurde die Schulordnung; Feuerholz und sonstige Rechnungen vorgelegt.

Ferner wurde inberathung gezogen wegen die Vieljährigen Rückständigen was man damit anfange.

Darüber wurde Beschlossen, daß alle diejenigen welche 2 Jahre, und darüber im Rückstande mit ihrn Kirchenbeyträgen sind, sollen zur nächsten Gemeinde Versamlung eingeladen werden.

[Im freien Rand: „Gehalterhöhung“] Beschlossen daß fernehin den Pastor sein Gehalt auf 600 Dollar das Jahr gesetzt sein soll.

Beschlossen daß den Schulehrer Jährlich 25 Dollar zu seinem Gehalt aus die Gemeinde Kasse zugelegt werden soll. Damit sein ganzer gehalt das Jahr 350 Dollar beträgt. (Schulgeld mit Eingeschlossen.)

Da die Unterschriften zu den Jährlich Kirchenkosten Erneuert werden müssen, so wurde –

Beschlossen daß die Vorsteher dieselben samlen sollen.

Hermann Meier (Junior) machte einen Antrag indem er die Gemeinde Ersuchte um seine Entlassung; um sich, wie er sagte an Borchers Gemeinde[54] wieder anzuschliessen; Da nun dieser Antrag die Gemeinde sehr bedenklich erschien; und auch zugleich Hermann Meier, mehrseitig davon abgerathen wurde, so wurde darüber Beschlossen, daß Hermann Meier Bedenkzeit gegeben ist bis Nächste Versamlung.

Hirauf wurde die Wahl der Vorsteher vorgenommen, und es wurde durch die Mehrheit entschieden, daß Fried. Wm. Meier, Bernhard Süelter, Jon Wente als Vorsteher Erwählt sind.

Endlich wurde noch ein Comittee ernant um den Schatzmeister seine Rechnung nach zu sehen. Vertagt mit dem Gebet des Herrn.

F. Wm. Meier

Gerhard H. von Fange Secratair [Ende S. 163]

 

 

 

ohne

164

Johann Kruhse, Johann Bergsiecker, Hermann Vogelpohl, August Welmer, Wilhelm Wente, John Sülter; haben die Constitution unterschrieben und Bezeugten darmit ihre Gemeindegliedschaft.

 

 

 

1877, 01, 28

164-167

Extra Versamlung der Evang. Luth. St. Johannes Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Indiana gehalten am 28ten Jannuar 1877.

In dieser Versamlung wurde verhandelt wegen einem Beruf, den die Gemeinde in Harlem Illinois an unsern Herrn Schulehrer Gotsch geschickt hatte, welchen Er heute vor 8 Tagen der Gemeinde nach dem Gottesdienste mittheilte.

Zuerst wurde die Gemeinde darüber klar, u. gewiß, daß sie es nicht, dem Lehrer allein überlassen könne, ob er den Beruf folgen wolle, oder nicht, sondern die Gemeinde selbst, habe ihn gewissenhaft zu prüfen, ob er ein Göttlicher sey, oder nicht, und im ersteren Fall den Lehrer in Frieden zu enlassen, im letzterem Fall aber nicht zuentlassen.

Um nun zu einer gewissen Ueberzeugung zu kommen, wurde die Frage gestellt: Wan ist unser Lehrer auf diesen Beruf hin zuentlassen? Worauf folgende 3 Punckte als richtige Grundsätze von der Gemeinde fest gestellt wurden:

1tens, Wen in Harlem ein wichtigeres Arbeitsfeld als hier, und unserer Lehrer dort Gott und dem Nächsten mit seinen Gaben mehr u. besser dienen kan als hier und,

2tehs, Wen darzu hir nicht etwa so viel schaden angerichtet würde durch seinen Wegzug, als er dort Nutzen schaffen möchte, und dazu noch 3ten, Wen dort der Noth auf andere Weise nicht abzuhelfen ist.

Was den ersten Grundsatz betrift, so kam die Gemeinde zu folgenden Ueberzeugungen:

a, Da die Gemeinde in Harlem nicht zur Sinode gehört, sich also bis jetzt frey gehalten hat von der Christlichen Pflicht mit andern Gemeinden Seminar zu bauen u. zu erhalten, Prediger u. Lehrer heranbilden zu helfen, unsere Gemeinde dieses aber seid vielen Jahren gethan hat; darum hat auch nach der Gerechtigkeit unsere Gemeinde [Ende S. 164] das erste Recht an den Lehrer, auch wen beide Arbeits Felder gleich währen, Ja auch dan noch, wen er hir noch gar nicht im Amte währe, sondern von beiden Gemeinden gleichzeitig einen Beruf erhalten hätte. Wie geschrieben steht 2 Timo 2 [„bis“ durchgestrichen] 6[55]. [Es folgt eine durchgestrichene Passage] Es soll aber der Ackermann, der den Acker bauet, der Früchte am ersten genießen.

b, Da die Schule in Harlem unter ihren 88. Kindern nur 28 aus der eigen Gemeinde hat, (nachdem Sinodal Bericht von 1876) unsere Gemeinde aber gegen 100 eigene, die über 6 Jahre alt sind, so halten wir es für Unrecht, wen man den eigenen Kindern den Lehrer nehme u. den Fremde geben wolte, weil auch geschrieben steht 1 Tim. 5. 8.[56] So aber Jemand die Seinen, sonderlich seine eigene Hausgenossen, nicht versorgt, der hat den Glauben verleugnet u. ist ärger den ein Heide.

c, Siehet man auch die Schulzahl überhaupt an, so sind hir mehr eigene, als dort Eigene u. Fremde zusammen. Wen auch hir bey diesem Lehrer nicht alle Schüler gleich von den ersten Schuljahren an in die Schule gehen, so geschieht es doch später von allen. Darum ist die Schule hir wichtiger wie dort.

d, Es komt aber auch der Dienst deß Lehrers beim Gottesdienst in der Kirche in Betracht. Da zählt nun jene Gemeinde 50 stimberechtigte Mitglieder, unser aber fast dreymal so viel. So hat er auch in dem Stücke, hir ein Viel größeres u. Wichtigeres Arbeitsfeld als dort.

Was nun den 2ten Grundsatz betrift, so wäre der Schaden durch den Wechsel hir sicherlich viel größer als dort dort der zu hoffenden Nutzen, den

a, Ein schneller Stellenwechsel, ohne dringende Noth, ist jedesmal schädlich, so wohl dem, der wechselt, als auch da wo er wechselt. Nun ist aber unser Lehrer kaum zwey und ein halb jahr hir.

b. Hir würde die Schule auf längere zeit zerrüttet, um jene zu versorgen. Es ist aber nicht recht Vortheil suchen, mit andere Leute Schaden, nach dem Worte Christi Math. 7. 12.[57] Alles um [Ende S. 165] daß ihr wollet, daß Euch die Leute thun sollen, daß thut ihr ihnen, daß ist das Gesetz u. die Propheten.

c, Solte hir der Pastor eine Zeitlang Schule halten, so würde hier vielmehr Schaden entstehen, als wen es der Pastor dort thäte, weil diese Gemeinde viel Größer ist, u. durch die vielen andern Amtsverhandlungen unser Pastor auch vielmehr von der Schule abgehalten würde, als der Pastor dort.

d, Kaum haben unsere Schüler den Lehrer, und der Lehrer die Schüler kennen gelernt, u. nun sollte er schon wieder fort, und mit einen Neuen sollte schon wieder alles fremd u. unbekant werden? Da kommen wir ja aus dem Bekand, u. Fremd werden fast nicht heraus, und ein Aufblühen der Schule wär nicht möglich.

e, Die Gemeinde in Harlem würde uns den Orgelspieler wegnehmen, den sie doch als solchen gar nicht gebrauchen kan. Und uns würde es schwer fallen, wieder einen solchen zubekommen.

f, Den vorigen Lehrer (Bolm.) Beriefen wir vom Seminar in Addison, u. und brachten die Reisekosten für ihn auf. Er blieb kurze Zeit, u. ging in eine andere Stelle, wieder den Willen der Mehrzahl der Gemeindeglieder; den jetzigen haben wir wieder von dort Berufen und Unkosten gehabt. Sollte er jetz schon wieder nach so kurzer Zeit zum dritten mal mit solcher Unruhe, u. Unkosten einen anderen beruffen müssen, so würde daß einen algemeinden Unwillen in der Gemeinde erwecken, u. wurde auf unser Zutrauen zu den jungen Schulamts candidaten erschüttern, zumahl auch früher schon ähnliche Wechsel hir vorkamen. Und daß alles wäre gewiß kein kleiner schaden.

Und was den dritten Grundsatz betrift, so glauben wir daß der Noth in Harlem ganz gut auf andere Weise abgeholfen werden kann, den –

a, Die Gemeinde dort, kann eben so wohl einen Lehrer aus dem Seminar in Addison beruffen als wir, u. brauchte uns hir den Vielerley Schaden nicht zuveruhrsachen durch weggehen unseres Lehrers.

b, Sie kan leichter einen passenden Lehrer für ihre Stelle bekommen, als wir für die Unsere, da sie keinen Orgelspieler braucht.

c, Berufft sie einen Lehrer von Addison wie auch wir früher [Ende S. 166] Wiederholt gethan, so spart sie uns und ihr, nicht blos die Reisekosten, weil sie Seminar in nächster nähe hat, sondern sie erspart uns hir alle Unordnungen und Schaden u. ihr ist doch auch geholfen.

Nach dieser Berathung wurde

1tens Beschlossen daß die gemeinde nach reiflicher u. Gewissenhafter Ueberlegung u. Vergleichung der beiden Schulstellen hir und in Harlem nicht wichtiger ist als diese, sondern diese bedeutend wichtiger als jene, u. daß Her Lehrer Gotsch, Gott u. den Menschen hir mehr und besser dienen kan als dort.

2tens Beschlossen daß wir darum den Beruf der Gemeind in Harlem nicht für eine Göttlichen anerkennen können.

3tens Beschlossen daß wir darum Hern Lehrer Gotsch hir nicht entlassen u. nach Harlem ziehen heißen können, sondern ihn rathen zu bleiben, wo er jetzt durch Göttlich Beruf ist.

4tens Beschlossen, Kan uns aber die Gemeind in Harlem durch Wichtige Gründe im Gewissen überzeugen, daß ihr Beruff ein Göttlicher ist, so wollen wir uns nicht weigern, ihr unsern Lehrer zuüberlassen.

5tens Beschlossen Herrn Lehrer zu bitten die Beschlüsse der Gemeinde in Harlem mitzutheilen.

Nach alle diesem wurde noch –

Beschlossen, daß sich unsre Gemeinde auf keinen Beruf wieder einlassen will, es sey den daß die berufende Gemeinde zugleich Gründe vorlegt, weßhalb ihre Beruf wichtiger sein soll, als unsere. Vertagt mit dem Gebet des Herrn.

F. Wm. Meier

Gerhard H. von Fange. Secratair [Ende S. 167]

 

 

 

1877, 04, 02

168-169

Die Zweite [„Dritte“ ist durchgestrichen] Virteljahrs Versamlung. Versamlung der Deutschen Evang. Luth. St. Johannis Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Indiana gehalten am 2ten Aprill 1877. Nachdem die Versamlung mit Gebet eroefnet war [Im freien Rand: „Gliederaufnahme“] wurden zuerst folgende Persohnen als Glieder in der Gemeinde aufgenommen; nehmlich Rudolf Dringenburg u. Heinrich Dringenburg.

[Im freien Rand: „Wegen Rückständig“] Hirauf wurde Laut eines Beschlusses in der vorigen Versamlung, wegen die mehr jährigen Rückständigen Verhandelt. Da nun Heinrich Kuhlmann die Einladung in dieser Versamlung zu erscheinen willig gefolgt war, und wegen seine Rückstände angeredet wurde, Entschuldigte er sich damit, daß er miß Ernten, und andere mehrere Wiederwärtigkeiten gehabt hätte, Besonders Krankheiten und der gleichen. Worauf ihm erwidert wurde daß ähnliches andere Gemeindeglieder auch treffe, und man glaube daß er vor etwa 3 bis 4 Jahren wohl hatte besser thun können und s. w.

Darauf wurde Beschlossen, daß mann Heinrich Kuhlmann Zeit gebe bis Er Bezahlen kann.

Hirauf wurde in Berathung gezogen wegen H. Hohrmann Indem er Schriftlich Eingeladen war um in dieser Versamlung zuerscheinen, jedoch die Einladung verachtet und nicht erschienen war, deßgleichen auch füher schon der fall, so ist es leider mit ihm dahin gekommen, daß man ihm wegen seines Verhaltens gegen Pastor und Gemeinde nicht mehr traue. Darauf wurde Beschlossen das den H. Hohrmann von jetz an noch ein Virteljahr Zeit gegeben werde, und es soll ihnm angezeigt werden wen er in diesem Virteljahr seine Rückstände nicht gut macht, soll er Ausgeschlossen werden.

Hirauf kam die Reihe an Heinrich Sanders auch wegen Rückstände, Es wurde erwähnt, daß er sich bey Fo[r]derungen [Ende S. 168] etwa trotzig gezeigt habe. Worauf Beschlossen wurde daß ihm gleichfals bis die nächsten Versamlung Zeit gegeben werde und nochmals Schriftlich eingeladen werden soll, dan zu erscheinen.

Ferner wurde wegen unseren Kirchhoff verhandlet, welcher vergrößert werden muß,

Beschlossen daß der Kirchhoff erweitert werden soll. Je nach gut dünken deß Vorstandes, und Fense [Zaun] soll eine Pehlfense [aus geschälten Bäumen] sein, (der Vorder Frontseite soll gehobelt und mit Oelfarbe weiß angestrichen werden,) [im freien Rand: „Wiederufen Siehe nächst Protokoll“] daß übrige soll mit Kalk ganz weiß waschet werden.

Hirauf wurde vom Schatzmeister Sülter die Virteljahres Rechnung verlesen

Die Einahme waren mit einschluß deß vorigen Kassenbestandes $279.40[;] Dargen die Ausgaben $230.95[;] bleibt Kasse $40.46

Hirauf von H. Sasse eine Rechnung vorgelegt vom Bauholz zur Schulehrer Wohnung. dafür eingenommen $159.50[;] Ausgaben $159.[;] bleibt übrig 50 [Cent]

Ferner von H. Trentmann wegen den Rückstand von der Bau Kasse deß Schulehrer Wohnung. Wo von noch Rückständig ist $37.50.

Beschlossen daß es H. Trentmann, und H. Sasse auf getragen ist obige Rückstände einzufordern, wiedrigen falls sollen die Rückständigen sich vor die Gemeinde verantworten.

Ferner Beschlossen, daß wen eine Uhr vorhanden ist, mag sie in der Kirche auf gehängt werden.

Hermann Nordmann wurde daß Wind machen bey der Ogel übertragen. Vertagt mit dem Gebet des Herrn.

F. Wm. Meier

Gerhard H. von Fange Secratair [Ende S. 169]

 

 

 

1877, 07, 01

170-172

Dritte Virteljahrs Versamlung. Versamlung der Deutschen Evangelischen Lutherischen St. Johannis Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Ind.a. wurde gehalten am 1ten July 1877. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröefnet war wurden zuerst folgende Personen als Glieder in der Gemeinde aufgenommen. [Im freien Rand: „Gliederaufnahme“] Nehmlich Anton Müller, Heinrich Kreienhagen, u. Basilius Barlage. Hirauf wurde wegen Windmachen für die Orgel verhandelt, die weil es auf Frey Williger Weise nicht mehr zu haben ist, so mußte man zur Vergütung desselben schreiten, worauf Wilhelm Aufdenberg sich das Wind machen der Orgel von nun an bis Neujahr für 3 Dollar übernahm.

Da in der vorigen Versamlung Siehe Seite 169. Beschlossen wurde, daß der vordere Frontseite der neuen Fense um unseren Kirchhoff solle gehobelt und mit Oelfarbe solle Weiß angestrichen werden, ist hier mit Wiederrufen indem jetzt –

Beschlossen wurde, daß die ganze Fense um den Kirchhoff herum soll mit Kalk Weiß angestrichen werden.

Hirauf wurden 2 Candidaten als Deputierte nach der dießjährigen Sinode Sitzung Vorgeschlagen, nehmlich John Wente, u. Wilh. Welmer, nach abstimmung wurd J. W. Welmer als Deputierte Erwählt.

Ferner wurden vom Hern Schulehrer 2 Schulbücher neue Ausgaben die Gemeinde zur Probe vorgelegt umdieselbe in der Schule einzuführen, nach Berathung über dieselben wurde –

Beschlossen daß mann es mit die Bücher erst noch anstehen lassen wolle.

[Im freien Rand: „Kirchenzuchtsfall“] Hirauf wurde der Kirchenzuchtsfall mit H. Hermann vorgenommen; Hermann war abermals durch folgendes Schreiben eingeladen worden, in der Versamlung zu Erscheinen.

Lieber Freund H. Hermann: nach Gemeinde Beschluß in der vorigen Gemeinde Versamlung [Ende S. 170] wirst du hirmit nochmals im Namen der Gemeinde Freundlichst eingeladen, in die Gemeindeversamlung nächsten Sonntag nach dem Gottes Dienst zu erscheinen, um dich zur Buße ermahnen zu lassen, wegen deinen fortgesetzten Sünden wieder das 3te Gebot [Du sollst den Feiertag heiligen]. Wirst du aber auch dießmal nicht erscheinen, u. nicht Besserung versprechen, so würde die Gemeinde dich ansehen müssen als einen, der sich selbst von der Gemeinde ausgeschlossen hat.

Im Namen der Gemeinde, Juny den 24.ten 1877 Secratair

Obwohl ihm dieses Schreiben in seinen eigenen Händen gegeben wurde, so erschien er doch auf auch dießmal nicht. Weil er den also in seinen Sünden wieder das 3te Gebot ohne alle Beserung fortfährt, indem er Gottes Wort thatsächlich ganz u. gar verachtet, u. die Kirche gar nicht mehr besucht, auch seid eine reihe von Jahren seine freiwilligen Versprochenen Beytrag in der Gemeindekasse, zur erhaltung deß Predigtamtes, nicht mehr entrichtete; darzu nun auch trotz Wiederholter Einladung, die Gemeinde nicht hören will: so

Beschloß die Gemeinde ihn für einen solchen zu erklären der sich selbst ausgeschlossen habe, was dan in der nächsten Versamlung nochmals bestätigt werden soll.

Nun wurde der Gemeinde folgendes Gesuch um Entlassung aus der Gemeinde, von einer anzahl ihrer Mitglieder vorgelegt, welches also lautet:

Die Unterzeichneten Mitglieder der Evang. Luth. St. Johannis Gemeind am White creek sind Willens mit mehrern anderen Lutheraner eine Evangelisch Lutherische Gemeinde in Jonesville zu gründen [Hierbei handelte es sich um die noch heute bestehende Saint Paul Lutheran Church, Jonesville, IN], und bitten deßhalb die Gemeinde um Brüderliche Entlassung, Welche aber erst dan statt finden soll, wen wir für uns selbst Gottes Dienst halten können. Unterschrieben wie folgt.

Karl Fried. Schäfer, John. H. Möllenkamp, Wilh. Wissmann, Joh. Diet. Pardieck, Joh. H. Meier, H. Pardieck, Wilh. Geist, M. F. Woetzner, Hanna Welmer, Joh. Heinr. Nordmann, Louis Donhorst, Cord H. Brandt, John. H. Sanders. [Ende S. 171]

Diese Sache wurde längere Zeit Berathen. Es fand sich aber unter allen nicht unterschriebenen Mitglieder keiner, der den Brüdern bey Jonesville gerathen hätte, den Vorhaben Schritt zu thun, sondern alle riethen davon ab, dort jetzt eine neue Gemeinde zu bilden. Unter anderm wurde ihnen gesagt: Ihr ladet euch eine zu schwere Last auf, den ihr seyd zu wenig Leute darzu. Wohl zählt ihr auf manchen, der in der gegend wohnt, aber es fragt sich sehr, ob ihr euch auf jeden verlassen könnt. Auch ist keine Hoffnung auf baldiges Wachsthum einer Gemeinde in Jonesville weil nicht viele Deutsche dort herum wohnen. Wen auch jetzt der Anfang leicht zu bewerkstelligen wäre, so möchte doch der spätere Fortbestand eine schwere sein. Mit großer anstrengung konnt ihr kaum ein Pastor anständig erhalten. Und dieser müßte ein Doppeltes Amt führen, Prediger und Schulehrer sein, und könnte darbei keins von beiden genügend versehen. Auch ist es in so kleinlichen Verhältnissen sehr schwer Brüderliche Bestrafung und Kirche Zucht zu üben, weil mann immer fürchten muß, man treibt Einen dadurch aus der Gemeinde. – Zu dem allen dringt euch nicht die Noth, daß ihr etwa daß äuserste wagen müßt, um daß Wort Gottes u. die Sacramente regelmäßig zu haben, den daß habt ihr alles reichlich hir in der Gemeinde, u. die 3 bis 5 Meilen bis zur Kirche sind doch auch nicht unüberwindlich weit. Alles was euch für jetzt noth thut, ist eine Schule für eure Kinder, darzu wir auch gerne rathen und helfen wollen. Nach langer überlegung Beschloß die Gemeinde, Sie könne den Brüdern in und bey Jonesville nicht darzu rathen, dort jetz eine eigene Gemeinde zu gründen, sondern müsse davon abrathen. Wolten sie aber ihre Vorhaben doch gerne ausführen u. gedächten die große Last mit Gottes Hülfe gern zu tragen, so wolle die Gemeinde ihnen auch nicht hinderlich sein, sondern ihnen eine friedliche Entlassung geben.

Hirauf wurde vom Schatzmeis B. Sülter die Virteljahrs Rechnung vorgelegt, es ergab sich daß die Einahme wahren $170.71[;] dargegen die Ausgaben $189.80. Vertagt mit dem Gebet des Herrn

G. H. von Fange Secratair [Ende S. 172]

 

 

 

1877, 09, 16

173-174

Die Virte Virteljahrs Versamlung. Versamlung der Deutschen Evangelisch Luth. St. Johannes Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Indi. gehalten am 16ten Septemb 1877. Als die Versamlung mit Gebet eröefnet war wurde vom Secratair das Protocol Verlesen, u. angenommen. Worauf man zur Besprechung einzelne Sachen über ging. Fr. Wilh Meier, H. Bolte, Aug. Bolte u. Rudolf Schröer, über nahmen sich eizelne Reparaturen bey der Lehrer Wohnung zu machen. Hirauf wurde

Beschlossen daß indem der Brunnen bey der Schulehrer Wohnung zu eng aufgemauert ist, um denselben aus reinigen zu können, so sollen die Steine aus denselben aus gewunden werden und vom neuen geräumiger auf gemauert werden.

Hirauf wurde wurde wegen die Frey Schule verhandelt, nehmlich da unserer Herr Schulehrer sich erbot die Frey Schule zu übernehmen auch die Aussichten vorhanden seien dieselbe erhalten zu können so lag die Frage vor, wie es mit dem Gehalt deß Lehrers, und daß bisherige bestimte Schulgeld der Schüler gehalten werden solte. Hirüber entstanden verschiedene Meinungen, welches eine lange Disputation verursachte. Nach langen hin und wieder Reden, wurde endlich ein Beschluß gefaßt welches also lautet nehmlich:

Beschlossen daß dem Schulehrer für das ganze Jahr von den Schulkindern als Schulgeld 100 Dollar erhalten soll. Und aus die Gemeindekasse wie früher, nehmlich 150 Dollar. Darzu von dem Schulfond so viele daß sein ganzer Gehalt für das Jahr 450 Dollar aus mache. Was darüber einkomme soll in die Gemeindekasse fließen.

Da es die zeit nicht mehr erlaubte, konnten alle Vorliegenden Sachen nicht alle erledigt werden [Ende S. 173] deßhalb wurde Beschlossen mit daß übrige nächsten Sonntage nach den Gottesdienste fortzufahren. Vertagt mit dem Gebet deß Herr.

Fortsetzung der Versamlung am Sonntage den 23. September 1877.

Beschlossen daß es Wilhelm aufdemberge hiermit aufgetragen ist den Rückstand für den Bau der Schulehrer Wohnung einzufordern.

Hirauf kam der Kirchenzuchtsfall mit H. Hermann wieder vor, um ihn nun völlige Bedenkzeit zu überlassen wurde.

Beschlossen H. Hormann nochmals Bedenkzeit zu geben bis Neujahr, indem er sich geäußert habe, alles bis dahin gutzumachen. Vertagt mit dem Gebet deß Herrn.

F. Wm. Meier

G. H. von Fange Secratair

 

 

 

1877, 12, 16

174-175

Die letzte Jahres Versasmlung. Versamlung der Deutch Ev. Luth. St. Johannis Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Ind. wurde gehalten am 16ten December 1877. Diese Versammlung ist besonders für Candidaten Wahl deß Vorstandes gehalten.

Zuerst aber wurde vorgenommen, indem mehrere unserer Bisherigen Gemeindeglieder von uns ausgegangen sind, um selbständig in Jonesville eine Gemeinde zu gründen, so lag die Frage vor, wie es mit die Grenzen gehalten werden soll. Worauf aus einander gesetzt wurde daß es um der Ordnung willen nothwendig sey eine Grenzlinie zu setzen, wie weit daß einzelne Glieder berechtigt seien nach Jonesville oder hirher zugehören. – Bey alle dem wurde von mehreren seiten Bedenken getragen indem man glaubte, daß es treffen könne, hierseits, oder dortseits, zwangsweise, hir, oder dort hin müsten. [Ende S. 174] Vielmehr solte einjeder darin seinen freien Willen haben Gemeindeglied zu sein wo es ihm ambesten verspricht. Da mann sich hirüber nicht einigen konnte so wurde

Beschlossen daß diese Sache aufgeschoben sey bis die Neuenjahrs Versamlung.

Hirauf kam die Erwählung der Candidaten vor, und es wurde Beschlossen daß die Wahl der Candidaten wieder durch Stimzettel geschehen soll. als Wahlbeamten hierzu wurden gewählt, der her Schulehrer, u. Bernh. Sülter.

Nach abzählung der Stimmen ergab es sich daß Wilh. Aufdenberge, Heinrich Schlehuser, G. H. vonfange, Wilh. Welmer, Heinr. Averweser u. Heinr. Trentmann als Candidaten für die nächste Vorsteher Wahl erwählt sind. Vertagt mit dem Gebet deß Herrn.

F. Wm. Meier

G. H. vonfange Secratair

 

 

 

1878, 01, 01

175-176

1878

Neujahars Versamlung. Versamlung der Deutschen Evang. Luth. St. Johannes Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Indiana gehalten am 1ten Jannuar 1878. Nach dem die Versamlung Mit Gebet eröfnet war

1 übernahm Tamas Kobbe das Feuermachen Für ein Jahr um sonst.

2 über nahm Ben Kobbe das Wind machen bei der Orgel umsonst für ein Jahr.

3 das Kirchen Reinigen übernahm H. stinker Für ein Jahr Für bezahlung.

4 Nun nahm die Gemeinde den Kirchenzuchtfall mit H. Hormann wieder vor da derselbe bis auf den heutigen [Ende S. 175] Tag trotz aller Ermahnung in seinen Sünden wieder das 3 Gebot [Du sollst den Feiertag heiligen] ohne die geringste Beserung beharret ist so sah sich die Gemeinde genöthigt ihren Beschluß in der Versamlung am 1 Juli 1877 gefaßt einstimmig zu bestätigen und ihn für einen solchen zu halten der sich selbst von der Gemeinde aus geschlossen und in den Bann gethan hat.

5 Beschlossen das wir uns in der Nägsten Versamlung über das ein cooperien der Gemeinde beraten wollen.

6 Beschlossen das man die Bestimung der Grense bis zur nächsten Versamlung unterlasse Nämlich Schwischen diese und die Johnswiller Gemeinde.

7 darnach legte der Schatzmeister B. Sülter sein bericht ab und die Einahme war 949.16 und die ausgabe 943.78 bleibt Kassenbestand 5.38 Rückstand 275.20.

8 Darnach legte John Wente die Rechnung vom Schulgeld ab die Einahme war 199.57 Ausgabe 200.00 bleibt Kassenschuld -.43.

Beschlossen das jedes Gemeindeglied 50 cents Für die Kirchhof Vense [Zaun] beitragen Sol.

9 Lehrer Gotsch und Tamas Kobbe sind Erwählt das Buch des Schatzmeisters Nachzusehen.

10 darauf wurden Erwählt als Vorsteher W. Welmer, W. Aufdenberg, J. H. Schlehüser. Vertagt mit dem Gebet deß Herrn

F. Wm. Meier Presedent

Johann H Schlehüser Secrätäir [Ende S. 176]

 

 

 

1878, 04, 07

177

Gemeindeversamlung am 7 April 1878 Nach dem dieselbe mit Gebet eröfnet wurde wurden folgende Gegenstande beraten

1 Ob sich die Gemeinde wolte eincooperieren [eintragen] laßen oder nicht Nach dem nachmahls daran erinnert worden war warum es nöthig oder nützlich sei es zu thun wurde beschloßen an die nechste Wahl der Vorstehr nach den Vorschriften des weltlichen Gesetzes vorzunemen bis erst das ganze der Gemeinde wörtlich vorzulegen was in die Bücher bei der Cort [Englisch: court=Gericht] eingetragen werden soll. dan wurde Tames Kobbe beauftragt sich zu erkundigen was und wie die Gemeinde nach dem Gesetze zu handeln habe wann sie sich wolle incorporieren laßen und es der Gemeinde vorzulegen.

2 Ob die Gemeinde eine Grenzlinie zwischen ihr und der Gemeinde in Joneswille bestimmen wolle obwohl auch hier sonderlich von Pastor abermals die Gründe vorgelegt worden warum dieses eine guthe und nötige Ordnung wäre so konte sich doch die Gemeinde nicht von der Nützlichkeit derselben überzeugen und stimte in der Mehrzahl dagegen.

3 wurde beschlosen eine bretfense [Bretterzaun] um die Lehrer wohnung und Obstgarten zu bauen.

4 Beschlosen der Wittwe H Bittman für dieses Jahr alle Beiträge in unser Kirche und Schulkaße mit samt dem was sie jetz noch schuldet zu erlaßen.

5 Da unser Pastor nächsten Mai nach St Louis muß zur Sinode so bewilligte ihm die Gemeinde außer den noch 14 Tage damit er so Gott will durch diese Veränderung und den Gebrauch ander arzeneien dort von seinem langweiligen Fieber frei werden möchte.

6 Gerhard Vondemfange legte Rechnung ab über neugemachte Fenzen am land der Gemeinde da er noch $2.00 in der Kasse hatte so wurde er angewisen dieselben den Schatzmeister Sülter zuübergeben für Fenszwecke.

7 legte Schatzmeister Sülter seine Viertel jahres Rechnung ab die Einname betrug $199.63 die Ausgabe $164.95 bleibt in die Kasse $34.68. Geschlosen mit dem Gebet des Herrn

F. Wm. Meier Presedent

John H. Schlehüser Sacratair [Ende S. 177]

 

 

 

1878, 06, 30

178

Gemeindeversamlung am 30 Juni 1878 Nach dem dieselbe mit Gebet eröfnet wurde wurde Folgendes beraten

1 brachte unser Herr Pastor vor Wegen die Simenär [Seminar] nämlich das die drei Simenär vereint werden Sollen Misuri Ohio und Norwegen So das alle studenten von die drei Sinoden in ein Simmär unterrichtet werden jede Sinode hat aber seine eigene Halle wird das So durch gefürt werden so wird Fieleicht das Simenär aus St Luis Nach in die Nähe von Schicago verlegt werden müssen,

um die Sache in Tätigkeit zu bringen wurde in die Sinode Sitzßung eine comite aus 6 man bestehend Erwält dan wurden alle zur Sinode gehörende Gemeinden um ihre Einwilligung dazu ersucht und nach dem unser Gemeinde da über beraten hatte stimte Sie Einstimmig da für.

2 dan wurde vorgebracht von Pastor Einrich aus Jonswille [Gemeint ist hier Pastor Eirich von der Paulusgemeinde zu Jonesville] wegen Kansel wecksel Mit unsern Pastor bei Wichtigen Festtagen und nach beratung desselben wurde gesagt das es nicht Schaden konte Sondern Schön wäre dan wurde beschlosen das die Gemeinde nichs dagegen habe.

3 hat sich Frau lünebring an die Gemeinde gewendet Weil Sie diesen Sommer jede woche zum Docktor mus wegen ihre Krankheit So bittet Sie um eine unterstützsung von die Gemeinde dan wurde darüber beraten und beschlosen das eine unterschrift gesamlet werden Sol dazu wurden 4 man Erwält wie folgt Ben Kobbe, Gust Bittmann H Otto F W Meier

4 legte Schatzmeister B Sülter Sein 2ten virtel jahres berich ab Wie Folgt die Einame war $175.93 ausgabe 175.30 Schuld -.50. Geschlosen mit dem Gebet des Herrn

F. Wm. Meier Prasedent

John H. Schlehüser Sacratair [Ende S. 178]

 

 

 

1878, 08, 04

179

Eine Extra-Versammlung wurde gehalten am 4 August nach dem Gottesdienst

Folgendes Schreiben des H Donhost aus Jonesville welcher vor 20 Jahren von unser Gemeinde ausgeschlossen worden war, war von ihm an die Gemeinde eingeschickt worden,

An die Evg. luth. St. Johnnis Gemeinde am White Creck Bartholomew Co. Int.

Libe Gemeinde

Wenn ich damals als ich von der Gemeinde ausgeschlossen wurde, Jemanden beleidigt oder Aergerniß gegeben habe, So bitte ich herzlich um Vergebung. Ebenso will ich herzlich vergeben allen, von denen ich glaube, daß sie mir Unrecht gethan, So wollen wir uns in Gottes Namen versöhnen, der uns allen gnädig sein wolle. Und nun bitte ich auch den Ban für aufgehoben zu erklären, damit ich hier mit der Evg. luth Gemeinde wieder theil nehmen kann an den heiligen Sakramenten

Jonesville July 31. 7. 1878 – H Donhost

Nach Verlesung dieses Schreibens wurde auch das Protokol von jenem Kirchenzucht fall vorgelesen und besprochen[58] und dann von der Gemeinde einstimmig beschlosen folgende Antwort an H Donhost zu schicken –

Lieber H Donhost.

Ihr Schreiben vom 31. Juli haben wir heute als am 4 August richtig erhalten und wollen Ihre Bitte gern erfüllen. Es sei alles von Herzen vergeben. Auch erklären wir hiemit den bann für aufgehoben. Gottes Gnade sei mit Ihnen und mit uns.

Im Namen der ev luth St Johannes Gemeinde am White Creek, Barth Co. Indi am 4 August 1878

F Wm Meier Presedent

John H Schlehüser Sacratair [Ende S. 179]

 

 

 

1878, 09, 29

180

Gemeinde Fersamlung am 29. September 1878. Nachdem dieselbe mit Gebet ihren anfang genommen Wurde Folgendes beschlosen

1 Wurde beschlosen das die Trepe Für die Kirchtür aus steinen gemacht werden Sol.

2 beschlosen das das Eincoperieren [eintragen] der Gemeinde aufgeschoben werden Sol bis Nächsten Sommer.

3 legte Schatzmeister B Sülter Sein bericht ab wie volgt die Einname war 82.80 Ausgabe 80.80 Kassenbestand $1.83 cens

Geschlosen Mit dem Gebet des Herrn

F Wm. Meier Prese

John H. Schlehüser Sacratair

 

 

 

1878, 12, 22

180

Gemeinde Fersamlung am 22. Detsember 1878. Nachdem die Selbe mit Gebet eröfnet War wurde Folgendes beraten

1 Wurde der beschlus von die steinerne Trepe gesagt am 29. September 1878 aufgehoben, danach wurde beschlosen das Sie aus Holz gemacht werden Sol.

2 Wurde beschlosen das Fritz burbrink von diese Gemeinde entlasen Sei

3 Wurde die Wahl der Forstehr Candidaten For genommen Sie wurden durch stimzetel Erwält Wie Folgt Heinrich Mensendik, Heinrich Averweser, Bernhard Sülter, Tannes Kobbe, Heinrich Trentmann, Hermann Niemüller

Vertagt Mit dem Gebet des Hern

F. Wm. Meier. Presedent

John H. Schlehüser Sacratair [Ende S. 180]

 

 

 

1879, 01, 01

181

Gemeindefersamlung am 1 Januar 1879. Nacht dem die Selbe Mit gebet Eröfnet war wurde Volgendes Vorgenomen

1 Nam H stinker das Kirchen Reinigen an Für Ein jahr Für bezahlung.

2 Nahm J Mittendorf das Wind machen bei der Orgel an Für 3 Monat one vergütung.

3 beschlosen das der Presedent das Feuer machen thun Sol umsonst.

4 beschlosen das den Pastor eine Kornprige [Verm. Plattdeutsch: Britsch=hölzernes Gestell] und hüner haus gebaut werden Sol

5 beschlosen das eine unterschrift Für Kirchen Schuld zubezahlen gesugt werden Sol.

6 beschlosen das Semtliche Gelder zum unterhalt des Pastors und Lehrer und alle Gemeine aufgaben in eine Kasse Flisen und Ausbezahlt werden Sol Wen es aus zufüren ist.

7 Beschlosen das die Vorstehr überlasen Sei die beiden unterschriften zu Sameln.

8 Beschlosen das Fritz Meier Entlassen Sei Von unser Gemeinde.

9 Beschlosen das wir ein lehrer berufen wollen wen ein Passender zu Finden ist.

10 Beschlosen das den Herr Pastor mit hülfe Seine Tochter das Schule Halten übergeben Sei bis ein Lerer wieder da ist.

11 Beschlosen das den Herr Pastor Seine Kinder das Leuten überlasen sei.

12 legte Schatzmeister B Sülter Seine Rechnung ab wie Volgt die Einname war 781.13 Ausgabe 804.95 Schuld 23.82.

13 John Wente legte Rechnung ab vom Schulgeld die einname war 126.50 ausgabe 121.00 Kassenbestand 5.30 cens. Rückstand 67.55.

14 Als Vortsehr wurden Erwählt b Sülter, T. Kobbe, Herman Niemüller. Geschlosen Mit dem Gebet des Herrn

John W. Welmer. Pre=

John H. Schlehüser Secrätar [Ende S. 181]

 

 

 

ohne

182

Extraversamlungen wegen der Wegberufung des Herrn Lehrers Gotsch.

Am 8 Dezember Sontags nach dem Gottes Dienst theilte Herr Lehrer Gotsch der Gemeinde mit daß er einen Beruf von der Gemeinde in Kentekii Illenais [Hier handelte es sich vermutlich um die 1859 gebründete St. Pauls Lutheran Church in Kankakee, IL] erhalten habe. Eine Woche später, am 15 Dezember wurde eine Versamlung gehalten um wegen den beruf zu berathen. dabei stelte sich heraus, das der lehrer den Beruf für eine Göttlichen halte und ihm zu folgen Willens war womit auch eine anzahl Glieder aus der Gemeinde übereinstimte, die Mehrzahl aber ander überzeugung war. Nach langer besprechung wurde eine Abstimung vorgenomen 14 Glieder stimten für die Annahme des Berufs und 21 dagegen. Eine Woche später, am 22 Dezember da Gemeindeversamlung war, brachte H Gotsch die berufs angelegenheit wieder vor und wünschte, die Gemeinde möchte ihn entlaßen. Es wurde deshalb abermals darüber beraten und bei der schlißlichen Abstimung stimmte nur Einer für seine Entlaßung, die anderen alle, welche stimmten, waren dagegen – Darauf erklärte der Lehrer, daß er sich damit noch nicht zufrieden geben könne, sondern wolle für sich ein Gutachten einholen, ehe er bestimt erkläre, was er thun wolle. – Am folgenden Sontag den 29 Dezember erklärte er der Gemeinde Herr Direcktor Lindemann habe ihm den Rath gegeben, den Beruf anzunehmen. Er habe deshalb den Beruf angenommen und werde diese Woche noch von hier abreisen. Darauf beschloß die Gemeinde ihn in Frieden zu entlassen.

John W. Welmer Pre=

J. H. Schlehüser Secratair

 

 

 

1879, 03, 16

182-183

Eine Extraversamlung am 16 Marz 1879 Nach dem Gottesdienst Wurde gehalten wegen die liste der Kirchen Schuld, da dieselbe nicht ausreichte So wurde daüber beraten, Was zu tuhen sei, nach viel besprechen wurde eine Kleine Zulage gesamlet So das sie wohl ausreichen wird, Dan wurde beschlosen das alle dieienigen Welche Nichs unterschriben haben Für den Vorstand geladen werden Sollen. – [Ende S. 182]

2 Dan Wurde beschlosen das auch die unterhalts liste Für Prediger und Lehrer und ander aufgaben durch eine Freiwillige Zulage auf ihre höhe gebracht werden Sol. die Zulage Sol aber blos Für Ein Jahr 1879 bestehen, darnach Würde Eine Lieste Von 900 Daller Wohl hinreichent Sein die ausgaben zu bestreiten. Geschlosen mit den Gebet des Herrn

John W. Welmer Pre=

J. H. Schlehüser. Secratair

 

 

 

ohne

183

Berufung eines anderen Lehrers.

Nach eingezogener Erkundigung über einen für uns pasenden Lehrer durch unsern Pastor, hielt die Gemeinde, am 19 Jannuar eine Versamlung und erwählte einstimig Hern Lehrer Böder von Aborrig Illi. und schickte ihn den Beruf. dieser aber schickte denselben mit guten Gründen wieder zurück und wir mußten von ihm abstehen, Am 9 Februar hatte die Gemeinde dann abermals eine Versamlung und wählte einstimmig Herrn Lehrer Lotz von Peoria Ille [Hierbei handelte es sich vermutlich um die 1857 gegründete Trinity Lutheran Church in Peoria, IL] mit der bedingung daß er die Orgel spilen könne und schickten ihn also den Beruf. Er wurde von Herrn Lehrer Lotz angenommen, dieser Kam am 13 Marz mit Seiner Familie glücklich hier an und wurde am Sontag den 16 Marz nach der Predigt in der Kirche öffentlich in sein Amt eingewiesen. Geschlosen Mit dem Gebet des Herrn.

John W. Welmer Pre=

J. H. Schlehüser Sacratair

 

 

 

1879, 03, 30

183-184

Gemeinde Versamlung am 30. März 1879. Nach dem dieselbe Mitgebet Eröffnet War wurde Folgendes Vorgenommen

1 Wurde beschlosen das die Gemeinde die Helfte Fensen [Zäune] Vinden wil Schwischen Dorfmeiers und das Kirchen land

2 über nahm Wilhelm Baxmann das Windmachen bei der Orgel Für die Nächsten 3 Monat.

3 Würde wieder wegen die unterhalts liste Verhandelt Für Semtleche aufgaben da die liste hinreichent ist Für die Folgenden Jahre aber immer noch die Zulage Velt Für dieses Jahr. Wie auf Seite 183 geschrieben steht So wurde in diese Versamlung beschlosen das das Velende geld auf irgend eine weise von die Gemeinde aufgebracht werden Sol und die liste Sol beibehalten Sein [Ende S. 183]

4 der Schatzmeister B Sülter legte Seine Regnung ab wie Folgt die Einame war $178.50 ausgabe $134.47, Kasenbestand $44.3. Kasenschuld $83.82.

5 Heinrich Schrär und Heinrich Mensendick haben berichtet das der Schatzmeister B Sülter Sein buch Reicht gefürt hatt in 1878. Vertagt Mit dem gebet des Herrn

John W. Welmer. Pre=

J. H. Schlehüser Seicratair

 

 

 

1879, 06, 29

184

Fersamlung am 29 Juni 1879 Nach dem dieselbe Mit gebet Eröfnet war wurde Folgendes Vorgenommen.

1 Heinrich Müller wurde als Gemeindeglied aufgenomen.

2 Wurde Wilhelm Tormüle als Glied in der Gemeinde aufgenomen.

3 dar nach wurde Ben Kobbe als Deputirte nach die Sinote Erwählt, als Ersatzman wurde Tames Kobbe Erwählt.

4 Heinrich Aufdenberg übernahm das Windmachen bei der Orgel für die Nästen 3 Monat.

5 beschlosen das Kein stelvertreter Für Niemüller Erwählt werden Sol bis Neujahr.

6 dar nacht legte der Schatzmeister B Sülter Seine Rechnung ab wie Folgt die Einname war $266.20. ausgabe $266.85. Geschlosen mit dem Gebet des Herrn.

John W. Welmer Pre=

J. H. Schlehüser. Secratair

 

 

 

1879, 09, 28

184-185

Gemeindeversamlung am 28 September 1879 nach dem deiselbe Mit gebet Eröfnet War Wurde Volgendes beraten

1 Wurde beschlosen das die Gemeinde die helfte Fensen [Zäune] Schwischen Dorfmeiers und das Kirchen Land machen wil auch die andern Vensen Sollen Reparirt werden auf dem Kirchen Lande und beim Schulerer dazu Sol das brauchbare Holz vom Kirchen land genommen werden langt das nicht So Sollen bretfensen gemacht werden So das die Vense gut wird.

2 da Etliche Glieder von die joneswiller Gemeinde nach etwas Schulden an unser Gemeinde So wurde beschlosen das dasselbe an die Gemeinde in Joneswille geschonken werden Sol.

3 beschlosen das die Witwe Niemüller ihr Kirchen beitrag und auch [Ende S. 184] was unter Schriben ist Für Kirchen Schuld geschonken Sei Für 1879.

4 Tames Kobbe über nahm das windmachen bei der Orgel Für 3 Monate.

5 Fritz Mengler wurde aufgenomen als Glid in unser Gemeinde.

6 Wurde beschlosen das Herman Kulman Teil Nemen Kan an alle Gnaden Mittel[„Kirchen Rechte“ ist durchgestrichen u. „Gnaden Mittel“ daruntergeschrieben] in 6 Monat welche ihn zur probe gesetz ist ehe er Glied werden kann.

7 Wurde beschlosen das die Neuen Englischen bücher in unser Schule eingeführt werden dürfen.

8 Beschlosen das wir Für die Neuen Lehrer Wohnung in Fortweihn [Fort Wayne] 2 Colekkte bestimt haben – dan legte der Schatzmeister B Sülter Seine Rechnung ab die Einame war 131.75. die ausgabe 189.90. Geschlosen Mit dem Gebet des Herrn

John W. Welmer Pre=

J. H. Schlehüser Secratair

 

 

 

1879, 12, 27

185

Gemeindeversamlung am 27. Detsember 1879. nach dem die Selbe Mit Gebet ihren anfang genomen wurde Folgendes Vorgenomen

1 Heinrich Stinker hat das Kirchen Reinigen angenomen auf ein Jahr für bezalung das ist in 1880.

2 darauf Nahm Heinrich Aufdenberge das Windmachen an Für die nächsten 3 Monat One Vergütung.

3 dar nach wurden die Candidaten Vür das Vorstehr amt Erwählt wie Folgt, Für die Nästen 2 jahr wurden erwalt W Aufdenberge, W Welmer, J H Schlehüser, H Owerweser, Herman Otte, H Trentmann und für das Nächste eine jahr als stelvertreter Für Nimüller wurde Heinrich Mensendik und H Aufdenberge Erwählt. Geschlosen mit dem Gebet des Herrn

John W. Welmer Pre=

J. H. Schlehüser Secratair [Ende S. 185]




[38] Siehe Fußnote18.

[39] Matthäus 19,9: „Ich aber sage euch: Wer sich von seinem Weibe scheidet (es sei denn um der Hurerei willen) und freiet eine andere, der bricht die Ehe. Und wer die Abgeschiedene freiet, der bricht auch die Ehe.“

Einheitsübersetzung: „Ich sage euch: Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch.“

[40] Siehe Fußnote18.

[41] Siehe Fußnote17.

[42] Gemeint ist hier die Stelle 5. Mose 6,6-7. Sie ist korrekt zitiert, Hervorhebungen durch den Schreiber des Protokolls.
Einheitsübersetzung Deuteronomium 6,6-7: „6 Diese Worte, auf die ich dich heute verpflichte, sollen auf deinem Herzen geschrieben stehen. 7 Du sollst sie deinen Söhnen wiederholen. Du sollst von ihnen reden, wenn du zu Hause sitzt und wenn du auf der Straße gehst, wenn du dich schlafen legst und wenn du aufstehst.“

[43] Gemeint ist hier die Stelle Epheser 6,4: „Und ihr Väter, reizet eure Kinder nicht zum Zorn; sondern ziehet sie auf in der Zucht und Vermahnung zum HErrn.“
Einheitsübersetzung:  „Ihr Väter, reizt eure Kinder nicht zum Zorn, sondern erzieht sie in der Zucht und Weisung des Herrn.“

[44] Siehe Fußnote18.

[45] Verm. Englisch: Washboard=Waschbrett [?]. Die englische Übersetzung ist auch nicht aufschlussreicher: „Also new „washboards“ are to be put into the church“.

[46] Der Artikel im Wortlaut: „Bekanntmachung. Das Wahl-Ergebniß ist folgendes: 1. Herr Pastor G. Schaller ist einstimmig zum Professor am theologischen Seminar in St. Louis, 2. Herr Pastor O. Hanser durch Stimmenmehrheit zum Professor und Director am Gymnasium in Fort Wayne, 3. Herr Rector G. Schick durch Stimmenmehrheit zum Rector am Gymnasium in Fort Wayne, 4. Herr Pastor R. A. Bischoff durch Stimmenmehrheit zum Conrector am Gymnasium in Fort Wayne, und 5. Herr Dr. H. Dümling einstimmig zum Professor am Schullehrer-Seminar in Addison erwählt worden. Laut Synodalconstitution Cap. V.B.§4 ist die Wahl dann gültig, wenn sie durch mindestens zwei Drittheile der stimmberechtigten Gemeinden bestätigt ist. Jede stimmberechtigte Gemeinde ist hierdurch aufgefordert, binnen acht Wochen ihre Stimme an den Secretär des Wahlcollegiums einzusenden. Diejenigen, welche es unterlassen, ihre Stimme einzusenden, werden selbstverständlich als zustimmend betrachtet. Zugleich wird hierdurch bekannt gemacht, daß Herr Professor R. Lange sein Amt niedergelegt hat und einem Beruf ins Predigtamt gefolgt ist und daß die Aufsichtsbehörde in Fort Wayne seine Resignation angenommen hat. Demgemäß geschieht die Aufforderung von der betreffenden Aufsichtsbehörde, drei Candidaten für die vacante Professur innerhalb acht Wochen aufzustellen. St. Louis, den 10. August 1872. Th. Brohm, d. Z. Secretär des Wahlcollegiums.” [Hervorhebungen i.O.; HE]. Vgl.: Der Lutheraner. Nr. 22, Jhg.28, v. 15.8.1872, S. 175.

[47] Siehe Fußnote 13.

[48] 1. Korinther 7,4-5: „4. Das Weib ist ihres Leibes nicht mächtig, sondern der Mann. Desselbigen gleichen der Mann ist seines Leibes nicht mächtig, sondern das Weib. 5. Entziehe sich nicht eins dem andern, es sei denn aus beider Bewilligung eine Zeit lang, daß ihr zum Fasten und Beten Muße habet; und kommt wieder zusammen, auf daß euch der Satan nicht versuche, um eurer Unkeuschheit willen.“
Einheitsübersetzung: „4 Nicht die Frau verfügt über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt nicht der Mann über seinen Leib, sondern die Frau. 5 Entzieht euch einander nicht, außer im gegenseitigen Einverständnis und nur eine Zeitlang, um für das Gebet frei zu sein. Dann kommt wieder zusammen, damit euch der Satan nicht in Versuchung führt, wenn ihr euch nicht enthalten könnt.“

[49] 1. Mose 29,21: „Und Jakob sprach zu Laban: Gib mir nun mein Weib, denn die Zeit ist hier, daß ich beilige.“
Einheitsübersetzung Genesis 29,21: „Dann aber sagte er zu Laban: Gib mir jetzt meine Frau; denn meine Zeit ist um, und ich will nun zu ihr gehen.“
Matthäus 1,18-20: „18. Die Geburt Christi war aber also gethan. Als Maria, seine Mutter, dem Joseph vertrauet war, ehe er sie heimholete, erfand sich’s, daß sie schwanger war von dem heiligen Geist. 19. Joseph aber, ihr Mann, war fromm, und wollte sie nicht rügen; gedachte aber sie heimlich zu verlassen. 20. Indem er aber also gedachte, siehe, da erschien ihm ein Engel des Herrn im Traum, und sprach: Joseph, du Sohn Davids, fürchte dich nicht, Maria, dein Gemahl, zu dir zu nehmen; denn das in ihr geboren ist, das ist von dem heiligen Geist.“
Einheitsübersetzung: „18 Mit der Geburt Jesu Christi war es so: Maria, seine Mutter, war mit Josef verlobt; noch bevor sie zusammengekommen waren, zeigte sich, daß sie ein Kind erwartete – durch das Wirken des Heiligen Geistes. 19 Josef, ihr Mann, der gerecht war und sie nicht blosstellen wollte, beschloß, sich in aller Stille von ihr zu trennen. 20 Während er noch darüber nachdachte, erschien ihm ein Engel des Herrn im Traum und sagte: Josef, Sohn Davids, fürchte dich nicht, Maria als deine Frau zu dir zu nehmen; denn das Kind, das sie erwartet, ist vom Heiligen Geist.“
5. Mose 22,23-24: „23. Wenn eine Dirne Jemand vertrauet ist, und ein Mann kriegt sie in der Stadt, und schläft bei ihr: 24. So sollt ihr sie alle beide zu der Stadt Thore ausführen, und sollt sie beide steinigen, daß sie sterben; die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet hat; und sollst das Böse von dir thun.“
Einheitsübersetzung Deuteronomium 22,23-24: „23. Wenn ein unberührtes Mädchen mit einem Mann verlobt ist und ein anderer Mann ihr in der Stadt begegnet und sich mit ihr hinlegt, 24 dann sollt ihr beide zum Tor dieser Stadt führen. Ihr sollt sie steinigen, und sie sollen sterben, das Mädchen, weil es in der Stadt nicht um Hilfe geschrien hat, und der Mann, weil er sich die Frau eines anderen gefügig gemacht hat. Du sollst das Böse aus deiner Mitte wegschaffen.“

[50] Gemeint ist hier der § 22: „Der Prediger hat zum anderen zu untersuchen, ob diejenigen, welche bei ihm um Copulation nachsuchen, nicht schon giltig und rechtmäßig anderseits verlobt seien, oder bereits in einer noch gültigen Ehe mit einer anderen Person stehen“ [Hervorh. i. O.; HE]. In der Anmerkung 6 wird erklärt, dass rechtmäßige Verlobung, der Verbindlichkeit nach, wie eine vollzogene Ehe zu achten ist und die Verlobten daher Verheirateten gleichzustellen sind. Vgl. C. F. W. Walther: Americanisch-Lutherische Pastoraltheolgie. St. Louis, MO (Concordia Publishing House) 1906, 5. Aufl., S. 215, 225-228.

[51] 1. Korinther 7,4-7: „4. Das Weib ist ihres Leibes nicht mächtig, sondern der Mann. Desselbigen gleichen der Mann ist seines Leibes nicht mächtig, sondern das Weib. 5. Entziehe sich nicht eins dem andern, es sey denn aus beider Bewilligung eine Zeitlang, daß ihr zum Fasten und Beten Muse habet; und kommet wiederum zusammen, auf daß euch der Satan nicht versuche um eurer Unkeuschheit willen. 6. Solches sage ich aber aus Vergunst, und nicht aus Gebot. 7. Ich wollte aber lieber, alle Menschen wären wie ich bin; aber ein jeglicher hat seine eigene Gabe von GOtt, einer sonst, der andere so“ [Hervorh. i. O.; HE].
Einheitsübersetzung: „4 Nicht die Frau verfügt über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt nicht der Mann über seinen Leib, sondern die Frau. 5 Entzieht euch einander nicht, außer im gegenseitigen Einverständnis und nur eine Zeitlang, um für das Gebet frei zu sein. Dann kommt wieder zusammen, damit euch der Satan nicht in Versuchung führt, wenn ihr euch nicht enthalten könnt. 6 Das sage ich als Zugeständnis, nicht als Gebot. 7 Ich wünschte, alle Menschen wären (unverheiratet) wie ich. Doch jeder hat seine Gnadengabe von Gott, der eine so, der andere so.“

[52] Er war fast 40 Jahre Pastor der Johannesgemeinde zu Sauers, Jackson County, IN. Über sein Wirken und die Entstehung siehe das Kapitel: „Die bedeutendste Venner Siedlung im Mittleren Westen: Sauers“. In: Udo Thörner: Venne in Amerika. Die Geschichte der USA-Auswanderung aus einem niedersächsischen Dorf im 19. Jahrhundert. Osnabrück 2008 (Osnabrücker genealogische Quellen, III), S. 103-124.

[53] Verm. Englisch: print=Holzschnitt. In der englischen Übersetzung heißt es: „Further resoveld to leave it tot he committee to purchase good shingles. If they can get good poplar they are to buy these otherwise good ____ [handschriftlich über dem Strich: Print] or pine”.

[54] Gemeint ist hier die Lutheran Church (Borchers) Seymour, IN. Sie gehörte der Ohio-Synode an, im Gegensatz zur Johannesgemeinde am White Creek (Missouri-Synode).

[55] 2. Timotheus 2, 6: „Es soll aber der Ackermann, der den Acker bauet, der Früchte am ersten genießen. Merke, was ich sage!“
Einheitsübersetzung: „Der Bauer, der die ganze Arbeit tut, soll als erster seinen Teil von der Ernte erhalten.“

[56] 1. Timotheus 5, 8: „So aber Jemand die Seinen, sonderlich seine Hausgenossen, nicht versorget; der hat den Glauben verleugnet, und ist ärger, denn ein Heide.“
Einheitsübersetzung: „Wer aber für seine Verwandten, besonders für die eigenen Hausgenossen, nicht sorgt, der verleugnet damit den Glauben und ist schlimmer als ein Ungläubiger.“

[57] Matthäus 7, 12: „Alles nun, was ihr wollet, daß euch die Leute thun sollen, das thut ihr ihnen: das ist das Gesetz und die Propheten.“
Einheitsübersetzung: „Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen! Darin besteht das Gesetz und die Propheten.“

[58] Siehe hierzu das Protokoll 1858,08,05.




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