Datum | Seite | Ereignisse |
1870, 01, 01 | 90-91 | Versammlung der Deutschen
Evangelisch lutherischen, Sanct Johannis Gemeinde,
am White Creek Bartholomew County Indiana wurde
gehalten am 1ten Januar 1870. Nach dem die
Versammlung mit Gebet eröffnet war: 1, Wurde 1, tens berathen was mit
dem alten Schulhaus gethan werden soll und beschloßen es zu verkaufen,
was dem Vorstand übertragen wurde, der dann die etwaigen Käufer
aufforderte sich bis zum 21ten Februar mit ihrem Angebot zu melden. 2, Friedrich
Dorfmeier übernahm das Feuermachen in der Kirche auf ein Jahr. 3, Herr Schullehrer übernahm das
Reinigen der Kirche für die bisher gewöhnliche Vergütung von 10 Dollars das Jahr. 4, Gerd
Friedrich Brand wurde als Mitglied in die Gemeinde
aufgenommen. [Ende S. 90] 5, Wurde vom Schatzmeister G. H.
Vonfange die Jahresrechnung von 1869 vorgelesen. Sämmtliche Einnahmen
hatten betragen 850 Doll. 88 cent Die Ausgaben 827 Dol. 15 c.
Kassenbestand war 23 D. 73 cent und Rückstand 178 D 70 c Wurde eine Comitte zur Prüfung der
Rechnung des Schatzmeisters gewählt, bestehend aus
F. Dorfmeier, Herman Valhove, John Rittman. 7, Wurden vom Sekretär die nöthigen
Mittheilungen von der Kirchenarbeit, von den Fuhren zum neuen
Schulhaus, von der Lieferung des Feuerholzes, u. dgl gemacht 8, Wurde die Gemeinde mit Heinrich
Kuhlmann einig, daß dieser 800 Stück Klapboards [Schindel] für $ 1. 20
per 100 Stück liefern sollte. Diese Klapboards sollten seyn 2 ½ Fuß
lang 6 Zoll breit und nicht untern ½ Zoll dick. (da die von seinem
Bruder zu dünn waren (Siehe Seite 89) 9, Johann Vonfange ein großjährig
gewordenes Mitglied unterschrieb die Gemeindeordnung. 10, Wurde die Vorsteherwahl
vorgenommen und durch Stimmenmehrheit B.
Sülter, G. W. Welmer und F. Dorfmeier gewählt. Geschlossen
mit dem Gebet des Herrn. F
Wm Meier President B.
H. Sülter Sekretär |
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1870, 01, 02 | 91 | Vorsteher Versammlung. Die
Vorsteher der Deutschen Evangelisch Lutherischen, Sanct
Johannis Gemeinde am White Creek Bartholomew County
Indiana versammelten sich den 2ten Januar
1870 und wählten aus ihrer Mitte F. W. Meier
als President B. H. Sülter als
Sekretär Gerhard H. Vonfange als
Schatzmeister und Friedrich Dorfmeier
als Schul Trustee. F
Wm Meier President Bernhard
H. Sülter Sekretär [Ende S. 91] |
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1870, 03, 27 | 92-93 | Die erste virteljährige Versammlung
der Deutschen Evangelisch lutherischen, Sanct Johannis
Gemeinde, am White Creek Bartholomew County Indiana
wurde gehalten am 27ten März 1870. Die Versammlung
wurde mit Gebet eröffnet Nachdem die Gemeinde Hermann
Möllenkamp und seinem Sohn Fritz langegenug Bekenkzeit gegeben hatte
(Siehe Protokol Seite 88 Paragraph 7.) sowar der Pastor
und 2 Vorsteher G H von den Fange
und Johann Wente diese Woche wieder
bei ihnen gewesen um sie selbst zu ermahnen und vor die Gemeinde zu
fordern. Sie erzählten aber der Gemeinde daß sie nichts bey ihnen
ausgerichtet hätten, den alles was sie ihnen aus Gottes Wort in Liebe
und Ernst vorgehalten, hätten sie mit gottlosem Trotz verachtet. Sie
hätten gar nicht geläugnet daß Fritz die Jette Kriger die Ehe
versprochen habe, ehe er Louise Kopp heirathete und daß er jetzt die
erstere heirathen wolle und daß der Vater dazu helfe. Aber als ihnen
aus Gottes Wort gezeigt wurde, daß das Ehebruch sei, sprachen sie
frech: wir sind die Ersten nicht, und auch die Letzten nicht, die so
was thun. Auch läugneten sie nicht, daß sie die Jette Kriger zum
Ungehorsam gegen ihre Eltern aufgestachelt hätten, sie gaben aber vor:
es ehrt ja niemand seine Eltern. Und als ihnen ihre Lügen vorgehalten
worden seien, hätten sie das auch nicht geläugnet, sondern abermals
frech gesprochen: „Es löge ja jeder und der Pastor auch.“ Aber sie
hätten zugeben müßen, Pastor und Vorsteher redeten nur christlich und
nach Gottes Wort mit ihnen, und wollten sie blos vom Ehebruch bewahren
und vom Weg zur Hölle zurückbringen. So hätten sie sich doch durchaus
nicht bereden laßen der Ermahnung zu folgen, sondern noch geklagt, sie
wären nur gekommen, sie zu quälen und zu peinigen. So hätten sie
durchaus nichts ausgerichtet, hätten auch alle Hoffnung verloren, daß
noch etwas bei ihnen auszurichten wäre.Und als sie vor die Gemeinde
vorgefordert wären, hätte Fritz gesagt die Gemeinde ginge ihn, und er
sie gar nichts an und sein Vater [Ende S. 92] hätte geäußert: ich weiß
noch nicht ob ich komme. Nach angehörter Erzählung sprach
sich die Gemeinde dahin aus: daß sie keine Hoffnung habe daß von Seiten
der Gemeinde noch was gethan
werden könne zu ihrer Beßerung, weil sie doch alle Vermahnung frech
zurück wiesen. Jedoch wurde Beschlossen die Sache beruhen zu laßen bis
nach Ostern um sie noch der Pastorral Conferenz vorzulegen und dann
wieder Versammlung zu halten und Hermann und Fritz Möllenkamp nochmals
dazu einzuladen. 2, Wurde vom Schatz-meister G.H.
Vonfange die Rechnung vorgelesen von diesen ersten verfloßenen viertel
Jahr (1870) Die Einnahmen durch Beiträge waren: 181 D. 50 C nebst 23
Doll. 70 Cent Kaßenbestand von Jahre 1869. 205 D. 20 die Ausgaben: 201
Doll. 30 Cent. Kaßenbestand: 3 Doll. 90. 3, Die zur Prüfung der
Kirchenrechnung gewählte Comittee (Siehe Protokol vorige Vesamlung)
berichtete daß sie die Rechnung richtig und in bester Ordnung befunden
habe. Geschlossen mit dem Gebet des Herrn. F.
Wm. Meier. Pres. Bernhard
H. Sülter Sekretär |
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1870, 05,15 | 93-94 | Versammlung der Deutschen
Evangelisch lutherischen, Sanct Johannis Gemeinde,
am White Creek Bartholomew County Indiana wurde
gehalten am 15ten Mai 1870. Die Versammlung wurde
mit Gebet eröffnet Diese Versammlung wurde besonders wegen
dem Kirchenzuchtsfall mit Hermann und Fritz Möllenkamp gehalten. Beide
waren vor der [Ende S. 93] Gemeinde erschienen, und wurden abermals von
derselben zu Buße ermahnt, und dabei gesagt, wenn sie nicht Buße
thäten, müßte die Gemeinde sie ausschließen und für Heiden und Zöllner
halten, wie unser Herr Jesus befiehlt. Mathäus am 18ten[38]
„wobei
diese Stelle kurz erklärt wurde“ – Aber als sie gefragt wurden, ob sie
wollten Buße thun, oder in ihrem gottlosen Thun fortfahren, da gaben
sie zuerst gar keine Antwort, und als sie dazu gedrungen wurden redeten
sie so, daß die Gemeinde auch keine Spur von Buße erkennen konnte, ja
Hermann Möllenkamp gab auch jetzt noch vor, er habe kein Unrecht
gethan, daß er die Jette Krieger ins Haus genommen und behalten habe,
wenn aber die Gemeinde doch verlange, er solle sie aus dem Haus thun,
so wolle er das. Und Fritz Möllenkamp behauptete, er habe mit der
Gemeinde nichts zu thun. Als nun weiter mit ihnen geredet wurde ließen
sie sich von Niemand etwas sagen, sondern zeigten nur ein zanksüchtiges
und boshaftes Widersprechen, das sie soweit trieben, daß ihnen gesagt
werden mußte, wen sie nicht ordentlich reden, sondern zanken wollten,
müßte man sie aus der Versammlung weisen.- Weil sie denn Beide vom
Anfang ihrer Versündigung an, alle Ermahnung und Bestrafung von
Einzelnen vom Kirchenrath, und von der Gemeinde beharrlich verachtet
haben u. in ihren offenbaren Sünden unbußfertig fortgefahren sind, dem
Glauben und gut Gewissen von sich geworfen, und sich dadurch selbst vom
Reich Gottes ausgeschloßen haben, so wurde von der Gemeinde beschloßen: Hermann und Fritz Möllenkamp
auszuschließen und den Bann öffentlich über sie auszusprechen was der
Pastor nächsten Sonntag von der Kanzel zu thun beauftragt wurde. -- Die Witwe Hannchen Welmer. und ihre
Kinder wurden als Mitglieder in die Gemeinde aufgenommen B.
H. Sülter Sekretär [Ende S. 94] |
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1870, 05, 22 | 95-96 | Am Sonntag Rogate,
den 22ten Mai 1870, wurde nach der Predigt von unsern H. Pastor der
Bann über Hermann Moellenkamp und
deßen Sohn Fritz in folgender Weise
ausgesprochen: Nun habe ich noch eine der
traurigsten Pflichten meines Amtes zu erfüllen, nemlich die
Verkündigung des Bannes über 2 bisher gewesene Mitglieder unserer
Gemeinde. Wie der ganzen Gemeinde nicht blos,
sondern auch der ganzen hiesigen Umgegend bekannt ist, so hat Fritz Moellenkamp seine Ehefrau durch
boshafte und schmachvolle Behandlung von sich getrieben und sich bald
darauf mit einer anderen Weibsperson eingelassen, welche er heirathen
will; will also nach Christi Wort Math. 19. 9: „Wer sich von seinem
Weibe scheidet (es sei denn um der Hurerei willen) und freiet eine
andere, der bricht die Ehe“[39] ein Ehebrecher sein. Und sein
Vater Hermann Moellenkamp hat
dieses nicht blos nicht verhindert, sondern dazu geholfen. Obwohl nun
beide von Einzelnen, vom Pastor, vom Kirchenrath und von der ganzen
Gemeinde oftmals gestraft und ermahnt worden sind, so haben sie sich
doch allen, auch der ganzen Gemeinde mit trotziger Unbußfertigkeit
widersetzt und also das Christenthum verläugnet, Glauben und gut
Gewißen von sich gestoßen u. sich also aus dem Gnadenreich Gottes
ausgeschloßen. Darum wird hiermit im Namen des dreieinigen Gottes,
kraft der Schlüßelgewalt, die Christus seiner Kirche auf Erden gegeben
hat, der Bann über Hermann und Fritz Moellenkamp ausgesprochen, werden
also beide aus der Versammlung der heiligen christlichen Kirche
ausgeschloßen und wird ihnen der Gebrauch und die Theilnahme an den
heiligen Sakramenten versagt, u. zwar so lange, bis sie Buße thun u.
sich durch wahren Glauben an Christum wieder zu Gott bekehren. Die ganze Gemeinde aber wird
hiermit ermahnt aus christlichen Mitleiden Gebet u. Fürbitten für beide
bei dem barmherzigen Gott fleißig und oft zu thun [Ende S. 95] daß er
ihnen Gnade zur Buße und Bekehrung um Jesu Christi, unsers Heilandes
willen, geben wolle, damit sie endlich doch möchten selig werden. Uns alle aber bewahre Gott in
Gnaden vor Unbußfertigkeit und Unglauben u einem verstockten Herzen, um
Jesu Christi, unsers Heilandes willen. Amen. F.
Wm. Meier, Prese. B.
H. Sütter Sekretär |
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1870, 07, 10 | 96 | Die
2te vierteljährige Versammlung der Deutschen Evangelisch Lutherischen, Sanct
Johannis Gemeinde, am White Creek Bartholomew
County Indiana wurde gehalten am 16ten Juli
1870. Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet war Wurde Beschlossen 1tens Daß der eingefallene Keller,
bey der Lehrerwohnung, soll nicht wieder aufgebaut werden, sondern soll
gewartet werden bis ein neues Wohnhaus gebaut wird, um dann einen
Keller unters Haus zu machen 2tens Heinrich
Kuhlmann wurde gewählt als Deputirter
dieser Gemeinde, für die diesjährige Synodal – Sitzung, (in Cleveland Ohio) 3tens Wurde vom Schatzmeister G. H.
Vonfange, Rechnung abgelegt. Die Ausgaben in diesen ersten
halben Jahre hatten betragen: $459.90 cents Die Einnahmen : 458.98 cents War die Kaße den Schatzmeister
schuldig geblieben: 92 cent F.
Wm. Meier Presd Bernhard
H. Sülter Sekretär [Ende S. 96] |
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1870, 09, 11 | 97-98 | Am
13ten Sonntag nach Trinitatis (den 11ten September 1870) wurde nach der
Predigt von unserm Pastor folgendes, der Gemeinde, verkündigt: „Es sind jetzt beinahe vier Monate
verflossen als ich die traurige Pflicht hatte den Bann über Hermann
Möllenkamp und dessen Sohn Fritz, von dieser Kanzel auszusprechen, kan
aber jetzt zu unser aller Freude melden daß Gott Gnade zur Buße gegeben
hat. Hermann Möllenkamp hat mich zu sich rufen lassen und hat sich
recht bußfertig ausgesprochen und mich herzlich um Vergebung gebeten,
und da es ihm nicht möglich sey (wegen ein schlimmes Bein) selbst vor
die Gemeinde zu erscheinen und sie um Vergebung zu bitten hat er ein
Schreiben an die Gemeinde gerichtet welches ich jetzt vorlesen will,
und lautet also:“ Ich Hermann Möllenkamp bekenne
hiermit vor Gott und der christlichen Gemeinde, daß ich große Sünde
gethan habe gegen Gott, gegen meinen Sohn Fritz und seine Frau Elise
geboren Kopp auch gegen Jette Krieger, daß ich diese letztere in mein
Haus nicht blos aufgenommen, sondern auch wider alle Ermahnung lange
Zeit behalten habe, da ich doch wußte, daß mein Sohn Fritz sie
heirathen, das ist, ein Ehebrecher mit ihr werden wollte. Damit habe
ich der Gemeinde groß Aergerniß gegeben und wohl verdient, daß sie mich
ausgeschlossen hat. – Aber ich bitte jetzt die liebe Gemeinde um Gottes
und meines Heilandes Jesu Christi willen mir diese meine schweren Sünde
zu vergeben und mich wieder als christlicher Mitbruder wieder an und
aufzunehmen. Ich will auch gerne so viel wie möglich ist, dazu helfen
daß mein Sohn Fritz sich wieder mit seiner Frau versöhnen und in
friedlichen Ehestand mit ihr lebe. Ich wäre schon eher mit meiner Bitte
um Vergebung vor der Gemeinde gekommen aber ich wollte Fritz gerne mit
dabei haben, daß er auch Vergebung suche und erlange womit er aber
früher noch zögerte. Nun sei Gott mir armen Sünder gnädig um Jesu
Christi meines Heilandes willen. Amen. Hermann Möllenkamp den 8ten
September 1870. [Ende S. 97] Nachdem die Gemeinde diese
Bittschrift angehört hatte erklärte sie daß sie bereit sey Hermann
Möllenkamp wieder die christliche Bruderhand zu reichen und ihm von
Herzen zu vergeben und wurde wieder als Mitglied in die Gemeinde
aufgenommen. F.
Wm Meier Presd Bernhard
H. Sülter Sekretär |
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1870, 10, 16 | 98-99 | Die 3te vierteljährige Versammlung
der Deutschen Evangelisch Lutherischen, Sanct Johannis
Gemeinde, am White Creek Bartholomew County Indiana
wurde gehalten den 16ten October 1870. Nachdem die
Versammlung mit Gebet eröffnet war wurde Folgendes vorgenommen. 1, Heinrich
Trimpe der sich meldete daß er wünsche die Mitgliedschaft
unserer Gemeinde auf zugeben um sich in seinem Alter, der Nähe und
Bequemlichkeit wegen, der Gemeinde in Waymensville
anzuschließen wurde ehrenvoll entlassen (Und hat einen
Entlassungsschein erhalten) 2t. Da die Lehrerwohnung jetzt für
eine Zeitlang verrentet [vermietet] ist so wurde Beschlossen daß die
Rente die dafür eingenommen wird, der Lehrer erhalten soll. 3tens Kam abermals zur Sprache
wegen demalten Schulhaus da es in einer füheren Versammlung (Siehe
Seite 90. Paragraph 1) dem Vorstande übergeben war daß alte Gebäude zu
verkaufen und sich keiner zum Kaufe eingefunden hatte, so wurde die
Gemeinde jetzt mit Heinrich Rittmann
einig, daß derselbe die Logs [Englisch: log=Holzklotz, Holzscheid]
Sparren und Klaboard [Schindel] haben soll für die Arbeit das Gebaude
herunter zu nehmen, alle Bretter und Jeisen [Eisen?] aber sollten
Eigenthum der Gemeinde bleiben und vom Letzterem solle dann, wen noch
dazu tauglich, ein Holzhaus bey der Kirche und Schule gebaut werden
[..] Beschlossen, Daß durch Pastors
Wiese einen Abzugsgraben gemacht werden soll um das Wasser ab und
durchzuleiten [Ende S. 98] 5tens Beschlossen. Daß es die
Gemeinde nicht mehr dulden will, daß die Confirmanten – Schüler die in
Unterricht gehen, unsere Gemeindeschule verlassen und in die District – Schule gehen 6, Beschlossen. Daß bey der Schule
ein Brunnen gemacht werden soll und wurde dem Vorstande übergeben den
Platz dafür auszusuchen. Ferner daß er mit Brik
[Backstein] soll ausgemauert werden. Daß das ausgraben soll ausgedungen
werden am nächsten Sontag und fals sich keiner findet der übernimmt
sich die Vorsteher darum bekümmern sollen um einen zu krigen der es
thut. 7, Wilhelm
Donhorst ein großjährig Gewordenes Mitglied unterschrieb die
Gemeinde – Ordnung 8tens Wurde von Johann
Wente Rechnung abgelegt vom neuen Schulbau. Für den Schulbau waren
unterschrieben 1211 Doll. 60 c Davon waren bis jetzt eingenommen
1173 Doll. 60 c Und noch einzukommen 38 Doll. Die Ausgabe hatte betragen 1203
Doll. 14 Cent Und die Kasse war noch schuldig 29
Doll. 54 Cent 9tens Wurde Friedrich Dorfmeier und
unser Schul – Lehrer gewählt zur Comittee
die Rechnung zu prüfen und nachzurechnen. Die Versammlung schloß mit dem
Gebet des Herren Friderich Wm Meier
Presde Bernhard
H. Sülter Sekretär
[Ende S. 99] |
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1870, 12, 26 | 100 | Versammlung der Deutschen,
Evangelisch Lutherischen, Sanct Johannis Gemeinde,
am White Creek Bartholomew County Indiana wurde
gehalten den 26ten December 1870. 1, Nachdem die Versammlung mit
Gebet eröffnet war Wurden Hermann Vogt,
Friedrich Kriege, und Friedrich
Kleekamp, als Mitglieder in die Gemeinde aufgenommen 2, August
Sasse, Hermann Meier, H. Friedrich Ekelmann, August Bolte, u Wilhelm Averwerser als großjährig
gewordene Mitglieder unterschrieben die Gemeinde Ordnung. 3, Als Kandidaten für die nächste
Vorsteher – Wahl wurden gewählt. Gerhard
Heinrich von den Fange, Johann Wente, Heinrich Ludwig Meier, Heinrich
Sasse, Johann Rittmann und Heinrich Schlehüser. Geschlossen
mit dem Gebet des Herrn. Friderich
Wm Meier Presdent Bernhard
H. Sülter Sekretär |
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1871, 01, 01 | 100-101 | Versammlung der Deutschen
Evangelisch Lutherischen, Sanct Johannis Gemeinde,
am White Creek Bartholomew County Indiana wurde
gehalten den 1ten Januar 1871. Nachdem die
Versammlung mit Gebet eröffnet war wurde 1, Beschlossen. Daß noch zwei
Bücher in unsere Gemeinde – Schule sollen eingeführt werden. Nemlich
ein Lesebuch und eine Geographie. 2, Beschlossen. Daß die Gemeinde
abermals noch was beitragen wolle zur Dekung der Kosten für die
Neubauten der Lehranstalten unserer Synode (für die Synoden – Baukasse)
und es wurden die Vorsteher beauftragt, für genannten Zweck, die
einzelnen Glieder um eine Gabe anzufragen [Ende S. 100] 3, Heinrich Rittmann übernahm das
Feuermachen in der Kirche auf ein Jahr. Und unser Schullehrer das Reinigen
der Kirche für die bisher gewöhnliche Vergütung 4, Beschlossen: Daß die Bänke aus
der alten Schule sollen am nächsten Samsten[Samstag] (den 7tn Januar)
verkauft werden. 5, Wurden Gerhard
Vornholt und Johann Wente
zur Comittee gewählt, um die
Kirchenrechnung zu prüfen und nachzurechnen 6, Wurde vom Schatzmeister Gerhard
H Vonden Fange die Jahresrechnung
(von 1870) vorgelesen Sämmtliche Einnahmen hatte betragen
912 D. 13 cent Die Ausgaben hatte betragen 902 D.
83 cent Kassenbestand 9
Doll. 30 cent Rückstand 177
Doll. 20 cent 7, Wurde die Vorsteher – Wahl
vorgenommen und durch Stimmenmehrheit G. H.
vo den Fange, Johann Wente, u. Heinrich
Ludwig Meier gewählt 8, Fritz
Burbrink als großjährig gewordenes Mitglied unterschrieb die
Gemeinde – Ordnung 9, Johann
Borgsteelte der sich gemeldet hatte daß er wünsche seine
Mitgliedschaft mit unserer Gemeinde aufzugeben, um sich der Gemeinde in
seiner Nähe anzuschließen, da es ihn wegen Altersschwäche und Gebrechen
unmöglich sey den weiten Weg nach unserer Kirche zu kommen: wurde von
dieser Gemeinde entlassen (Und hat einen Entlassungs – Schein erhalten) Frederich
Wm Meier Presedent Bernhard
H. Sülter Sekretär [Ende S. 101] |
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1871, 01, 01 | 102 | Vorsteher Versammlung. Die
Vorsteher der Deutschen Evangelisch Lutherischen, Sanct
Johannis Gemeinde, am White Bartholomew County
Indiana versammelten sich den 1ten Januar
1871. Und wählten aus ihrer Mitte John W.
Welmer als President, Friedrich
Dorfmeier als Sekretär, G. H. von
den Fange als Schatzmeister u Bernhard
Sülter als Schul Trustee [Gemeindebeamter] um das Schulgeld
einzunehmen, darüber Rechnung zu führen und den Lehrer einzuhändigen. Frederich
Wm Meier Pres Bernhard
H. Sülter
Sekretär |
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1871, 03, 26 | 102-108 | Die erste vierteljahres Versammlung
der deutschen Ev. Luth. St Johannes Gemeinde, am White Creek
Bartholomew Co., Ind., wurde gehalten am 26ten März
1871. Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet worden war, kam
folgendes vor: 1. wurde H.
Luenebrink und J. Dorfmeier
als Gemeindeglieder aufgenommen. 2. Beschloß die Gemeinde, es solle H. Pardieck erlaubt sein, seine Sägemühle
aufs Kirchenland zusetzen, wenn er sie selbst beaufsichtigte. Sobald
sie aber in andere Hände käme, wolle die Gemeinde weiterbestimmen, ob
sie da bleiben soll oder nicht. 3. Wurde der Gemeinde angezeigt,
daß ein Glied, nämlich H. Hormann,
wegen seiner Gleichgültigkeit in Betreff der Erziehung seiner kinder
zum Herrn, sei nach Christi Ordnung vermahnt und gestraft worden; er
aber habe solche Vermahnungen nicht angenommen. Er sei deshalb nach
Christi Ordnung, die er uns Mathäi am 18.[40] giebt, Sache der Gemeinde, daß sie
mit ihm handle. Weil der Herr Schuhllehrer derjenige war, der bisher [
Ende S. 102] mit Hormann in Betreff genanter Sache nach Christi Ornung
gehandelt hatte, so wurde er gebeten, die Gemeinde von den ganzen Stand
der Dinge näher in Kentniß zusetzen. Er sagte dann, daß Hormann sein
Kind im ersten Jahre seines hierseins sehr unregelmäßig zur Schule
geschickt habe, als aber die englische Schule angefan habe, sei er gar
nicht mehr gekommen. Weil er (der Schullehrer) dann aber gewußt habe,
wie sehr nothwendig es sei, daß Hormann sein Kind in unsere
Gemeinde-Schule schickte, damit es Gottes Wort lernte, so sei er
hingegangen und habe ihn erstens aus Gottes Wort gezeigt, daß es seine
Pflicht sei, seine Kinder in Gottes Wort zu unterrichten oder zu
unterrichten lassen. Hierauf hat er ihn dann ermahnt dieser seiner
Pflicht nachzukommen. Hierauf hat Hormann dann gesagt, daß sei alles
schon ganz gut, aber er wollte seinen Sohn nicht ehr in unsere
Gemeindeschule schicken, als bis die Districk Schule aus sei, dann
solle er Tag für Tag kommen. Als ein nochmaliges Bitten nicht hat
helfen wollen, so ist dann der Herr Schullehrer, in der Hoffnung, daß
Hormann seine Versprechen erfüllen würde, heimgegangen. Als dann die puplick School[41] aus war, ist der Junge einen Monat
lang hie und da zur Gemeindeschule gekommen. Ist dann aber den ganzen
Sommer fortgeblieben, und als die englische Schule wieder anfing ist er
dort wieder hingegangen. Sobald der Herr Schullehrer das erfuhr, ging
er wieder hin zu Hormann, um ihn an seine Versprechen zu erinnern und
ihn aufs neue seine Vaterpflicht vorzuhalten. Er hat Hormann dann des
weitern gefragt warum er sein Kind nicht in die Christliche Schule
schickte? Antwort: Er soll nicht zur deutschen Schule, er soll Englisch
lernen, das er durch die Welt kommen kann. Hierauf hat dann der Herr
Schullehrer gesagt, was er von einem Manne [Ende S.103] halten sollte,
der hoch und theuer etwas verspricht, es dann aber nicht hält? Darauf
hat dann Hormann erwiedert: Er habe nicht gemeint, daß er immer kommen
sollte. Hierauf hat der Lehrer zu ihm gesagt, was er denn gemeint
hätte, vielleich ein halbes Jahr oder ein viertel oder nur ein Monat?
Möge er von dreien gemeint haben, was er wollte, so hätte er doch
nichts gehalten. Hierauf hat dann der Herr Lehrer Hormann nochmal
gezeigt, was er als Christlicher Vater an seinen Kindern zu thun hat.
Er sagt ihm, daß der herr 5. Mose am 6. zu allen Vätern spricht: „Und
diese Worte, die ich dir heute gebiete, sollst du zu Herzen nehmen. Und
sollst sie deinen Kindern schärfen,
und davon reden, wenn du in deinem Hause sitzest,
oder auf dem Wege gehest, oder dich nieder legest oder aufstehest.“[42] Und Epheser am 6. spricht Gott:
„Ihr Väter reizet eure Kinder nicht zum Zorn, daß sie nicht thun
werden, sondern ziehet sie auf in der Zucht und Vermahnung
zum Herrn.“[43] Es wurde ihm gesagt und gezeigt,
daß Gott in diesen beiden Sprüchen von ihm vordere, daß er selbst
seine Kinder in Gottes Wort unterrichten sollte,
damit sie selig werden könnten. Und dieses ist eines jeden Vaters
Pflicht. Weiter wurde ihm gesagt, weil nicht Jeder Zeit, Gelegenheit
und Gaben hätte, solches gründlich und hinlänglich zu thun, so berufe
sich eine Gemeinde, auf Grund ihrer christlichen Freiheit, einen Lehrer
und übertrüge ihm einen Theil der Pflicht, die Kinder zum Herrn zu
erziehen. Hierauf hat dann der Lehrer zu Hormann gesagt: Wenn er ein
Christ sein wollte, der seines Gottes Willen thue, so müsse er entweder
selbst seinen Kinder Gottes Wort und somit den Weg
zur Seligkeit lehren, oder er müsse sie zu einer solchen Schule
schicken, wo dieses geschehe. Thue er keins von beiden so könne man ihn
nicht wohl für einen Christen halten, weil er nicht thun wollte,
was Gott von ihm fordere. Hierauf hat Hormann dann gesagt, es möchte
das alles sein, wie es wollte, er schickte sein [Ende S. 104] Kind
nicht in unsere Gemeindeschule, sondern in die englische, damit sie
lernten, wie sie durch die Welt kommen könnten. Hierauf ist ihm gesagt
worden, wenn seine Kinder lernen sollten, wie sie durch die Welt kommen
könnten, so solle er ihnen doch auch lernen lassen, wie sie als Christen
durch die Welt kommen und endlich ewig seelig sein könnten. Worauf er
dann geantwortet hat, das könnten sie in der englischen Schule auch
lernen, welches ihm aber widerlegt wurde. Er ist dann noch weiter aus
Gottes Wort vermahnt, aber er hat solches nicht geachtet, sondern
gesagt: Lehrer und Pastor wollten ihn zwingen sein Kind in die deutsche
Schule zu schicken, er aber thäte es nicht. Hier wurde ihn dann gesagt,
daß ihn niemand zwingen wollte, sondern nur aus Gottes Wort zeigen, daß
solches seine Pflicht sei und er als Christ müsse diese Pflicht
nachkommen. Er hat aber immer noch nicht hören wollen und endlich
gesagt, daß die Kinder in der Schule Gottes Wort lernen, sei Humbuck.
Als der Lehrer dann hat noch weiter reden wollen, hat Hormann gesagt,
er wollte nichts mehr hören. Hierauf ist dann der Herr Schullehrer nach
Haus gegangen. Nachdem er dann eine Zeit gewartet, hat er nach Christ
Ordnung noch zwei, nämlich H. Sasse
und H. Schlehueser, zu sich
genommen, um mit diesen auf neue mit Hormann zu reden und, wo möglich,
zu gewinnen. Wie diese drei dann hingekommen sind, so hat der Lehrer zu
Hormann gesagt, daß sie, nicht aus sich selbst, sondern nach Christi
Befehl, gekommen seien, ihn nochmals in aller Liebe zu ermahnen, seine
Vaterpflicht zu erfüllen, indem er entweder selbst seinen Jungen
genügend in Gottes Wort unterrichte, oder ihn in eine solche Schule
schicke, wo es geschehe. Es wurde ihn gesagt, wenn er keins von beiden
thäte, so könnte man ihn nicht gut für einen Christen halten. Hierauf
hat dann Hormann zum Herrn Lehrer gesagt, wie er sagen [Ende S. 105]
könnte, daß er selbst seinen Jungen nicht in Gottes Wort unterrichte?
Er solle solches beweisen. Hierauf hat dann der Lehrer gesagt: Niemand
wird ein solcher Thor sein und seinen Kindern das lehren, davon er
weiß, es ist Humbuck. Nun haben Sie aber zu mir gesagt, daß das, wenn
die Kinder Gottes Wort lernen, Humbuck ist. Hieraus schließe ich nun,
daß Sie ihre Kinder nicht in Gottes Wort unterrichten. Hierauf hat dann
Hormann gesagt, das seien Lügen, er habe nicht gesagt, daß Gottes Wort
lernen Humbuck sei. Ferner sagte er dann noch zu den dreien „wenn ihr
weiter nichts wollt, so hättet ihr nur zu Hause bleiben sollen.“ Es
wurde ihn dann aufs neue gesagt, daß man nicht nach Willkühr so mit ihn
reden und handeln wollte, sondern daß mans thun müsse, weil Christus
solches befohlen habe. Man sagte ferner, er solle doch bedenken, wie
ernstlich die Sache sei, denn wenn er nicht hören wolle, so müßte
mans der Gemeinde sagen, denn solches habe Christus befohlen. Hierauf
sagte Hormann, sie sollten es der Gemeinde nur sagen, und ging dann,
ohne noch weiter mit sich reden lassen, fort. Er hörte also nicht. – So
verhält sich die Sache nach des Herrn Lehrers Berichtung. Daß die
letzte Unteredung so ist, wie sie der Lehrer erzählt hat, bezeugen Herr
Schlehüser und Herr Sasse. – Nach Christi Ordnung hätten diese drei es
gleich der Gemeinde anzeigen können, aber auf des Herrn Pastors Rath
zeigten sie es vorläufig nur dem Kirchenrathe an, damit er noch einen
Versuch mache, den armen Menschen zu gewinnen. Es ist Hormann dann
verschiedene Maale eingeladen, vor dem Vorstande zu erscheinen, aber er
ist nicht gekommen. Er hat zwar zum Einlader gesagt, er wolle zum Herrn
Lehrer auch zum Herrn Pastor gehen und die Sache mit denen gut machen,
aber er ist nicht gekommen. Endlich ist er dann vom Secretär zur
Gemeindever[Ende S. 106]sammlung eingeladen. Die schriftliche Einladung
lautet folgendermaßen: White Creek den 20 März 1871. Lieber
Bruder Hormann! Da wir, der Vorstand der St.
Johannes Gemeinde, am white Creek,
Bartholomew Co., Ind., Sie mehrere Mal eingeladen haben, für uns zu
erscheinen, um Rede und Antwort zu stehen hinsichtlich dessen, was
Andere uns von Ihnen angezeigt haben, Sie aber nie erschienen sind, so
werden Sie hiermit auf nächsten Sontag zur Gemeindeversammlung
eingeladen, um ihre Meinung derselben darzuthun. Gott helfe Ihnen zum
Rechten. Im
Namen des Vorstandes F.
Dorfmeier.
Secretär. Hierauf erwiderte Hormann also: Lieber Freund! Deinen Brief habe ich erhalten und
daraus gesehen, daß ich kommen soll zur Gemeindeversammlung und
schreibe Dir, daß ich nicht komme, denn ich weiß schon, was ich soll.
Ihr wollt mich befehlen über meine Kinder, da habt Ihr nichts über zu
sagen und was ich und der Schullehrer zusammen gehabt haben, das können
wir uns schon vergeben und ich will meine Kinder auch schicken zur
Schule. H. Hormann. Nach Verlesung dieser beiden
Schreiben sagte der Herr Pastor, daß auch er mit Hormann über die Sache
geredet habe. Er hätte aber auch nichts ausrichten können, denn Hormann
hätte gesagt: Ihr wollt mich zwingen, jetzt setze ich meinen Kopf auf
und thue es gar nicht. – Als nun hierauf die Gemeinde gefragt wurde,
was sie weiter in der Sache thun wollte, so bestimmten sie, man solle
noch ein viertel Jahr warten und während dieser Zeit um [Ende S. 107]
den Baum graben, ob er denn nicht noch Frucht bringe. Es wurde dann
einen jeden ans Herz gelegt, jegliche Gelegenheit zubenutzen, um mit
Hormann freundlich zu verkehren und ihn in Liebe zuermahnen, das zu
thun, was Christen Pflicht sei. – 4, Wurde beschlossen, daß dieses
Jahr keine Schulprüfung sein sollte. 5. Wurde beschlossen, daß die
zuhaltenden Schulprüfungen sollten anfangs März stattfinden.. 6. Wurde vom Schatzmeister G. H.
Vomfangen die erste vierteljährige Kirchenrechnung des Jahres 1871
vorgelesen Die Einnahme war 145. 85 Die Ausgabe 126. 70 Kaßen Bestand $ 19. 15 7. Berichtete das Comitee,
bestehend aus J. Wente und G. Vornholt daß es die Rechnung des
Schatzmeisters vom Jahre 1870 richtig befunden habe. Geschlossen mit
dem Gebet des Herr. John
W. Welmer Pre Friederich
Dorfmeier
Sekretär |
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1871, 07, 09 | 108-109 | Die Zweite Viertel Jährige
Versammlung der deutschen Ev. Luth. St Johannis Gemeinde, am White
Creek Bartholomew Co., Ind., wurde gehalten den 9ten July
1871. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröffnet worden war, kam
folgendes vor 1sten wurde von Heinrich
Horman die Fröhlige nachricht eingeschickt, und vorgelesen,
welche also lautet White Creek
Ind. July 9ten 1871 Liebe Freunde da ich eingeladen bin
vor die Gemeinde Versammlung zuerscheinen, so will ich euch Lieben
Brüder ein paar Worte schreiben, ich finde mich Schuldig und nehme
Zurück was ich zuviel gesagt habe, und laßet uns vergeben, den ich will
meine Kinder zur Schule Schicken das wir auch wieder zur Kirche kommen
können, das ist mein herzlichster wunsch. von Euren
Freund Heinrich Hormann
[Ende S. 108] Hir auf wurde dem Bruder Horman
von die Gemeinde Hertzlich vergeben und Erklärten ihn auch ferner hin
als Gemeindeglied anzusehen, und wünschte daß er auch sein Versprechen
mit Gottes Hülfe halten möge. 2ten wurde F.
Dorfmeier als Depotirter für die dieß jährige Sinodahl
Versammlung gewählt in Indianapolis.
Ind. 3.ten Wünschte Fritz Möllenkamp
daß ihn die Gemeinde von den Bann loß Sprechen möge, was die Gemeinde
auch mit freuden that, indem die Uhrsachen die ihn in Bann tathen
beseitig sind. Siehe seite 97. Gott bewahre ihn ferner vor allen Sünden
und schande und vor allen Ärgernißen, das ist der wunsch der Gemeinde. 4ten wurde vom Schatzmeister G. H. Vonfange die Kirchenrechnung
vorgelesen 5ten wurde Beschloßen, daß ein
jedes Glied Ein Dollar in die Gemeindekaße bezahlen soll, zur tilgung
der Gemeinde Schulden, die Zahlung soll geschehen von jetzt an bis den
1ten September 1871 Geschlossen mit dem Gebet des Herrn. John
W. Welmer Pre Friedrich
Dorfmeier
Secretär |
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1871, 10, 01 | 109-110 | Die Dritte Viertel Jährige
Versammlung der deutschen Ev. Luth. St Johannis Gemeinde, am White
Creek Bartholomew Co., Ind., wurde gehalten den 1. October
1871. nachdem die Versamlung mit Gebet eröffnet war, wurde Beschlossen 1tens. Das die Sisterne [Zisterne]
beim Pfahr Hause sollte wieder übergeplästert [verputzt] werden. 2tens. Das die Gemeinde willens ist
ein Pehl [Verm. Englisch: to peel=(eineFrucht) enthäuten, schälen. Ein
Frucht- oder Obstgarten?] Garten beim Schulehrer sein Haus zu machen. 3tens. gab unser Herr Pastor im
Auftrage von den Brüder Hermann Valhowe und Heinrich Vornholt, der
Gemeinde eine Erklärung von wegen ihren Bankerott nämlich also: Sie
sein ohne alle ihre Schuld Bankerott geworden, [Ende S. 109; S. 110-115
sind nicht auf dem Mikrofilm vorhanden, dafür aber in der gehefteten
Ablichtung] indem sie 1. in etlichen Jahren nach dem Kriege an den
waaren viel Geld verloren hätten, weil sie immer im Preise fielen; 2.
hätten sie durch das Feuer zwischen $ 2200 bis 2300 Dollar verloren 3.
hätten sie von Prather noch eine Sume Geld zubekommen; 4. hätten sie
nach ihren Bücher noch $ 2000 bis 3000 ausstehen. Verschwendet hätten
sie kein Geld, auch keins unterschlagen, wären sie nicht auf einmal von
allen ihren Schuldnern so gedrängt worden, so hätten sie alle gerecht
werden können. Auch ließ Valhowe noch erklären, das er alle Schlechten
Nachreden über ihn als Lügen u Verleumdungen zurückweiße. Hierauf erklären etliche Brüder,
das sie wohl mit allem Zufrieden sein u. es glauben könnten, bis auf
den einen Punkt, das von ihrem Gelde nichts verschwendet worden sei,
sie Glaubten viel mehr das Gegentheil von Valhowe, deshalb solle man
nicht dazu schweigen, sondern mit ihn reden, daß er zur Erkenntniß
seiner Sünden u zur Buße käme. Dieses zu thun wurde von der Gemeinde
ein Comittee gewählt, bestehend aus dem Pastor, G. H. Vonfange u J.
Wente. 4tens wurde beschlossen das die
Constitution von dem Vorstand solte durchgesehen werden um das nöthige
zu ändern und zu beßern, und es die Gemeinde in der nächsten versamlung
vorzulegen. Geschlossen mit dem Gebet des Herrn. John
W. Welmer Pres Friedrich
Dorfmeier
Secretär |
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1871, 12, 17 | 110-112 | Die Vierte Viertel Jährige
Versammlung der deutschen Ev. Luth. St Johannis Gemeinde, am White
Creek Bartholomew Co., Ind., wurde gehalten den 17. December
1871. nachdem die Versamlung mit Gebet eröffnet war, wurde 1.tens von der in letzter
Versammlung gewählten Comittee zu weiterer Besprechung mit Herman
Valhowe u. Heinrich Vornholt, wegen der von ihren behaupteten
gänzlichen Schuldlosigkeit an ihrem Bankerott, bericht erstadtet welche
also lautet, Unterzeichnete Comittee hat diese Angelegenheit mit
genantten Brüdern besprochen und beide zu der Uberzeugung gebracht, daß
sie bekanten, sie hätten in ihrem Geschäft nicht [Ende S. 110] immer
mit gewißenhafter christlicher Klugheit, sondern manchmal zu unüberlegt
gehandelt und sein dadurch mit Schuld an ihrem Fall, doch versicherten
sie auch, das sie mit Wissen und Willen, oder aus Bosheit nichts
verwahrloßt hätten. Auch Herman Valhowe er- und bekante, das er mit
seiner Zeit u mit seinem Gelde nicht immer in Christlicher Treue Haus
gehalten, sondern beides manchmal unnöthiger und unnützer Weise
verspendet habe. Mit brüderlicher Ehrerbietung
unterzeichnet H. Jüngel, Pastor, G. H. Von Fange,
J. H. Wente. White Creek,
Bartholomew Co Ind. den 29 October
1871 und die Gemeinde erklärte sich hiermit
befriedigt. 2tens wurden die verbeßerten und
gestrigenen Punkte in der Constitution vorgelesen und angenommen, wie
folgt. In § 4 soll der letzte Satz: Im Fall der Aufnahme – bis
nachbezahlen“, ganß gestrichen werden. Desgleichen im § 4 der ganze Satz
unter No. 5. Im § 10 soll die dem Schatzmeister
gegebene zeit zur Rechnungsablegung von 8 tagen auf 14 Tage verlängert
werden, dann soll in diesem § der letzte Satz: „Endlich soll er –
einhändigen“ auch aufgehoben sein. Im § 11 soll der Satz unter 3. der
Zweimal in unser Kirche gepredigt hat“, desgleichen unter 10. Eilf Mal
– Michaelis,“ auch aufgehoben sein. Im § 13 soll der Satz: „Der Ordnung
wegen – bis „gewählt werden“, gestrichen werden, weil die Bestimmung
zur wahl dieser Beamten schon im § 10, unter 3 getroffen ist. Im § 14 sollen die Bestimmungen
unter 1, u 2, dahin verändert werden, daß es also heißen soll: Die
Gemeinde übt unter sich Kirchenzucht nach der vorschrift unseres Hern
Jesus Christus, Math, 18, 15-17.[44] Solte aber ein sündigender Bruder
die Bestrafung von 2 oder 3 seiner mitbrüder verachten und in seinen
Sünden beharren, so halten wir es der Liebe gemäß, das er erst vor den
Kirchenrath gefordert werde, ehe er vor die Gemeinde gestellt wird. Eben so mag der Kirchenrath
diejenigen zur Ermahnung vor [Ende S. 111] sich fordern, deren Sünden öffentlich
sind oder es ihrer Art nach werden Müßen. § 18 soll gänzlich dahin verändert
werden: Wenn nicht – Gemeindeglieder ihre Todten auf unsern Kirchhof
begraben laßen, so sollen sie für den Begräbnißplatz eines Erwachsenen
$ 2.00 u für den eines Kindes $ 1.00 bezahlen. 3tens wurden zur nächsten
Vorsteherwahl volgende Kandidaten vorgeschlagen F.
W. Meier, B. Sülter, F. Dorfmeier, W. Burbrink, Cord Brand und H.
Ahlbrand. geschloßen mi dem
Gebet des Herren. John W. Welmer Friedrich Dorfmeier Secritär. |
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1872, 01, 01 | 112-113 | Versammlung der Ev. Luth. St
Johannis Gemeinde, am White Creek Bartholomew Co., Ind.,
wurde gehalten den 1. Januar 1872. nachdem die
Versamlung mit Gebet eröffnet war, wurde folgendes angenommen und
Beschloßen, Ersten. Ubernahm F. W. Welmer
das Kirchen Ausreinigen für die Sume von $ 10.00 für dieß Jahr, und
auch das Feuermachenin der Kirche. 2tn. Ubernahm John
Rittman das Windmachen für die Orgel für 3 Monath. 3tn. wurde Heinrich
Stienker als Gemeinde Glied aufgenommen. 4tn. wurde Heinrich
Möllenkamp in Frieden von dieser Gemeinde Entlaßen, (und hat
ein Entlaßungs Schein erg[h]alten). 5tn. wurde ein Commithe ernant um
den Schatzmeister seine Rechnung nachzusehn, nämlich Herr Schullehrer
und Fritz Ekelman. 6tn. Wurde vom Schatzmeister G. H. Von fange die Kirchenrechnung
vorgelesen, die Ausgaben $879,11 die Einnahmen 875,78 Kaßen Schuld 3,33
[Ende S. 112] 7tn. Beschloßen das Herman Kuhlman,
Schriftlich eingeladen werden soll, nächsten Sontage über 8 tage vor
die Gemeinde zu erscheinen, um sich über seine Kirchen Schulden
auszusprechen. 8, tn, Wurde die Rechnung vom Neuen
Schulbau vorgelesen, die Einnahmen waren $1181,60 die Ausgaben
1179[,]34 Kaßenbestand 8,26. 9tn, Beschloßen das der Uberschuß
vom Neuen schulbau und Glocken und Orgen, zu eine Glocke auf dem
Schulhaus soll verwendet werden. 10.tn, Beschloßen das H Vollhowe, Heinrich
Vornholt ihre Kirchen beitrag für das Jahr 1871. nachgelaßen
ist. 11tn, wurd Heinrich
Sitloh als Gemeinde Glied aufgenommen. 12ten Wurde die Vorsteher Wahl
vorgenommen, und durch Stimmen mehrheit, B.
Sylter F. Dorfmeier u Wilhelm Burbrink gewählt. Geschloßen mit dem Gebet des Herren [keine
Unterschrift] Pres. F.
Dorfmeier Secrit. |
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1872, 01,07 | 113 | Vorsteher Versammlung. Die Vorstehr
der Ev.-Luth. St Johannis Gemeinde am White Creek
Bartholomew Co. Ind, versammelten sich den 7.ten Januar,
1872, und Wählten aus ihre mitte J. Wente
als President, Friedrich Dorfmeier
als Seckritär, G. H. Vonfange als
Schatzmeister und B. Schulte als
Schulschatzmeister. [keine
Unterschrift] Pres. F.
Dorfmeier Secri. |
1872, 01,14 | 113-115 | Versammlung der Ev. Luth. St
Johannis Gemeinde, am White Creek Bartholomew Co., Ind.,
wurde gehalten den 14. Januar 1872. Nachdem die
Versamlung mit gebet eröffnet war wurde 1. tn Verhandelt von Herman Kuhlman von wegen seine
Rückständigen Kirchen Schulden, der selbe war nach dem beschluße in der
vorigen Versammlung Schriftlich eingeladen, und war diese Einladung
[Ende S.113] zu folge auch vor der Gemeinde erschienen, und Erklärte
sich volgendermaßen, das er willens sei seine Schuld zu bejahlen bis
1872 wan ihn die Gemeinde von dieser Zeit an freigebe, Ausgenommen das
Schulgeld, bis er sein Rückstand bezahlt hätte, oder er von jetz an
sein Beitrag bezahlen, wen ihn die Gemeinde sein Rückstand Schenkte,
darauf wurde ihm erwidert es wahre ihn schon frührer eine Beträglige
Summe geschonken und selbst sein theil bestimt was er bezahlten wolte,
aber bei solchen versprechen sei es geblieben, es sei noch niehmals bei
ihn Zur that gekommen, darum sei es sehr Zubesweifeln, ob er jez sein
versprechen auch mit de[r] That beweise, ob es nicht wieder beim
versprechen bleibe. Vor wie nach, auf die frage in wie lange Zeit er
gedäch[te] sein Rückstand Zu bezahlen, gab er Zu antwort das wüs[te] er
nicht, als er gefragt wurde was die Uhrsache sei das er nicht bezahlen
könne, brachte er die Entschuldigung vor, daß er vieles noch Zu gut
hätte bei dem Man für dem er gefahren hätte, könne es aber nicht
bekommen ohne das er mit ihn ans gericht gehe, und dazu mangel es ihn
an Geld, also müste er das verlieren, wovon er gedacht hätte, seine
Kirchen Schulden Zubezahlen. Er wurde ernstlich ermahnt, sich doch mehr
und beßer an der Kirche und der Gemeinde Zu betheilichen, nicht allein
wegen seine Nachläßigkeit im bezahlen, sondern viel mehr wegen seine
Nachläßigkeit im Kirchenbesuch, das er so wenig kömme um die Predigt
de[s] Göttlichen wortes anzuhören, was doch beweise, daß es ihn wohl
nicht ein rechter ernst sei, mit der Kirche und seiner Seelen
Seeligkeit, darauf erwiderte er das er deshalb nicht Zur Kirche kähme,
weil ich dan die leut alle ankuckten, und das er immer geglagt werde
wegen sein Rückstand, das letztere wurde ihn widerlegt das er lange
nicht mehr gefordert sei den man war der meinung das es doch nichts
nützte man bekömme doch nichts, so das nicht er der geglag[te] sei
sondern der Vorstand und die Ganße Gemeinde [Ende S.114] Sein die
geglagten seinet halben, und was das ankucken der leute beträfe kähme
daher das er so wenig in die die Kirche kömme, er solle man bußen komen
so würde das von selbst weg fallen. [„Siehe Gemeinde Beschluß im
nächstfolgenden Protokoll.“ im freien Raum vor diesem Absatz] Da er bei
seine Ersten Erklärung vonwegen seine Schulden (trotz aller ermahnung)
blieb so hat die Gemeinde [„darüber nichts bestimtes Beschloßen“ ist
durchgestrichen] sondern es wurde
bis auf nächster Neujahr Versammlung verschoben, um Zu sehn ob es ih[m]
auch wirklig Ernst sei, das er seine Schulden bezahlen wolle, so wurde
er noch Hertzlich ermahnt, doch die Kirche fleißig zu besuchen, welches
er auch verspracht Zu thun. 2. tens Kam der Beschluß in voriger
versammlung, wo wegen Herman Valhowe und Heinrich Vornholt von desen
beitrag die ihn für ein Jahr geschonken wurden wieder Zur sprache, und
wurde der beschluß in [so]fern wieder Rückgängig, das wen die lieben
Brüder es geschonken haben wollen, sie die Gemeinde Persönlich dar um
bitten möchten. 3. tens wurde der Antrag von Hern
Schuleher gemacht ob die Gemeinde nicht willens währe das Läuten
wenigsten des Abends und Morgens aufzugeben, worüber auch viele mit
einverstanden waren, das man dafür auch das Geld noch sparen könte,
weil es doch die wenigsten hören, es wurde dem Schulehrer der antrag
gemacht, das wen er dafür Morgens in der Schule Feuer anmachen wolle,
möchte er das Läuten Morgens und Abends anstehen laßen, welches Her
Schulehrer sich nicht ünernehmen wolte. Schließlich wurde Beschloßen
das das läuten Morgens und Abends am Werktage solte wegfallen. Geschloßen mit dem Gebet des Herrn Johan
H. Wente
[Ende S. 115] |
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1872, 04, 01 | 116-117 | Jahr
1872 Die Vierteljährige Versammlung der
Deutschen Evangelisch Lutherischen Sanct Johannes Gemeinde am White
Creek Bartholomew Co., Indiana, wurde gehalten den 1. April
1872. 1tens [Im freien Raum darunter: „Gemeinde Beschliß wegen Her. Kuhlmann seine Kirchen – Schulden.“]
Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet, und das vorige Protokoll
verlesen war, wurde darauf aufmerksam gemacht daß in voriger
Versammlung allerdings ein Beschluß in der Angelegenheit Her.
Kuhlsmanns gefaßt worden sey, nemlich folgender: genannten Hermann Kuhlmann jetzt nichts von seinen
Schulden nachzulassen, ihn auf keine bestimmte Forderung zu stellen,
sondern ein ganzes Jahr lang Zeit zu lassen, in welchem er der Gemeinde
beweisen möge, ob ihm sein Versprechen, seine Schuldigkeit als Mitglied
im bezahlen von nun an zu thun, ein Ernst sey oder nicht, worauf den
die Gemeinde nach verlaufenen Jahr
weiter darüber berathen wolle. 2ten Beschlossen daß dem Herrn
Schullehrer für das Läuten wie er es in letzter Zeit gethan, (nemlich
blos jeden Mittag, Samstags Abends, die Abende vor Festtage, Sonn und
Festtag – morgens, und das Läuten vor den Gottesdiensten) die volle
Vergütung haben soll, die früher für alles Läuten versprochen wurde. 3tens Wurde ein Comittee
gewählt bestehend aus Heinrich Sasse, H.
Dorfmeier, G. H. Von den Fange, Friedrich Bünte, Her. Pardick,
Friedrich W. Meier und beauftragt die Schullehrer – Wohnung
zu untersuchen und zu berathen auf welche Art eine Verbesserung damit
gemacht werden könne damit sie so hergerichtet werde daß sie im Winter
warm zu halten sey und davon Bericht zu erstatten in der nächsten
Gemeinde – Versammlung. 4.tens Da in letzter Zeit das
Tanzen unter unserer Jugend in der Gemeinde, einzureißen droht, auch
Mitglieder der Gemeinde dieses weltliche Treiben in ihren Häusern
gestattet haben, so wurde darüber berathen, ob die Gemeinde dazu
stillschweigen, dieses Treiben dulden, und so die Welt mit ihrer Lust
gar in die Gemeinde eindringen und die Jugend verderben lassen wolle
und könne. Nach längerer Berathung wurde einstimmig beschlossen daß die
Gemeinde es von keinen ihrer Mitglieder dulden will seine Wohnung dem
jungen Volk zum Tanzen zu überlassen, oder den Seinen zu erlauben
solche Tänze zu besuchen und mitzumachen. Wer muthwillig dawieder thut
soll in Kirchenzucht genommen werden. [Ende S. 116] 5tens Heinrich
Schafstall wurde als Gemeinde – Glied aufgenommen. 6tens Bernhard
H. Sülter wurde gewählt als Deputirter
unser Gemeinde für die diesjährige Sitzung der Synode in Ft
Louis Mo. 7tens Die Comittee
die gewählt war um die Kirchenrechnung vom Jahre 1871 nachzusehen
berichtete daß Sie die Rechnung richtig gefunden habe. Geschloßen mit
dem Gebet des Herrn Johan
H. Wente Presedent Bernhard
H Sülter Sekretär |
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1872, 06, 30 | 117-118 | Jahr
1872 Die 2te vierteljährige Versammlung
der Deutschen Evangelisch Lutherischen Sanct Johannis Gemeinde am White
Creek Bartholomew Co., Indiana, wurde gehalten den 30ten Juni
1872. 1tens Nachdem die Versammlung mit
Gebet eröffnet war legte die in voriger Versammlung gewählte Comittee, zur Untersuchung der Lehrer –
Wohnung, ihren Bericht vor. Es sey, berichteten die Brüder, auf
dreierlei Weise zu helfen. 1tens entweder ganz neu bauen, oder 2tens
dieses Haus auswendig zu weatherboarden [Holzverkleidung] und inwendig zu plästern
[tünchen], was aber eine schwere und unangenehme Arbeit geben möchte da
das Haus zu schief verzogen sei und 3tens das Haus mit weniger Kosten
noch auf etliche Jahre gut wohnbar zu machen, indem man eine neue Thür,
und wenn nöthig einen neuen Fußboden in eine Stube und sonst die
nöthigen Verbesserung mache. Nach nöthiger Berathung beschloß die
Gemeinde das Letztere auszuführen, und wurde Gerhard
H. Von den Fange beauftragt dafür zu sorgen daß es geschehe. – 2 tens [Im freien Rand darunter:
„Dieser Beschluß wurde verändert. Siehe Seite 119. [..]“] Wurde
beschlossen daß die Grundmauer der Kirche, auf der Nordseite, nochmals
soll übergemauert werden mit Brick
in Cement gelegt, um die Steine vor
den Einfluß der Witterung zu beschützen. – [Ende S. 117] Auch sollten in der Kirche neue
Waschboards[45]
angemacht werden. 3tens Diedrich Sander
wurde als Mitglied in die Gemeinde aufgenommen. Heinrich Döpking und Benjamin Kobbe
unterschrieben die Gemeinde Ordnung. 4tens Wurde vom Schatzmeister G.
H. von den Fange die Kirchenrechnung vorgelesen, die
Einnahmen im verflossenen halben Jahr hatten betragen 334 Dollars 50
Cent[;] Die Ausgaben 348 Dollars 25 Cent[;] Damit ergab sich eine
Kassenschuld von 13 Dollars. 75 Cent Die Versammlung schloß mit dem
Gebet des Herrn. Johan
H. Wente President Bernhard
H. Sülter Sekretär |
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1872, 09, 22 | 118-120 | Jahr
1872 Die 3te vierteljährige Versammlung
der Deutschen Evangelisch Lutherischen Sanct Johannes Gemeinde am White
Creek Bartholomew Co., Indiana, wurde gehalten den 22. September
1872. Die Versammlung wurde wie gewöhnlich mit
Gebet eröffnet. Darauf besprach die Gemeinde die Wahl der verschiedenen
Lehrer an unsern Anstalten, wie sie in No. 22 des Lutheraner vor
etlichen Wochen bekannt gemacht war und erklärte sich damit zufrieden,
ausgenommen mit der Wahl des Herrn Schick zu Rector, und beschloß gegen
dieselbe zu protestiren. Es wurde deshalb folgendes Schreiben an den
Secretär des Wahlcollegiums Hern Pastor Brohm in St Louis abgeschickt: „In der heute gehaltenen
Gemeindeversammlung ist von uns, der evangelisch lutherischen St.
Johannis Gemeinde am White Creek Bartholomew County Indiana
beschlosssen worden, uns mit der Wahl der Lehrer an unsern Anstalten
wie sie in No. 22 des Lutheraners bekannt gemacht ist, [Ende S. 118]
einverstanden zu erklären, ausgenommen mit der Wahl des Herrn Schick
zum Rector. Folgendes sind unsere Haupt – Gründe die uns bewegen unsere
Zustimmung zu versagen: 1tens Weil Herr Rector Schick seit
Jahren durch übertriebenes Klagen über den Gesundheitszustand im College dasselbe in einen üblen Ruf
gebracht hat und wir nichts davon wissen, ob ihm seine Übertreibungen
leid sind, oder ob er sie lassen will. 2tens Weil er seit Jahren damit
umgegangen ist, sein Amt im College
niederzulegen, und auch nicht damit aufhörte bis das es wirklich
vollbracht war. Hat er nun schon lange keine Lust und Freudigkeit mehr
gehabt dem Herrn Jesus und seiner Kirche in jenem Amt zu dienen, so ist
es uns sehr zweifelhaft, ob er sie jetzt haben wird. Wir hätten deshalb
gewünscht es wäre bei seiner Resignation geblieben. 3tns Dieses wünschen wir um so
mehr, weil, als er sein niedergelegtes Amt wieder zu haben wünschte,
ihm die dortige Aufsichtsbehörde seinen Wunsch nicht gewährte. Und wir
konnen uns nicht anders denken als daß sie dazu hochwichtige Ursachen
gehabt haben muß.“ Dieses Schreiben wurde von Pastor
und Vorstehern im Namen der Gemeinde unterzeichnet.[46] Ferner lagen der Gemeinde etliche
Bittschreiben vor: 1tens eines um Unterstützung des
Waisenhauses bey St Louis weil wir
nun kürzlich ehe dieses Bittschreiben kam eine Collecte[47] für dasselbe gehoben und schon
hingesand haben, so beschloß die Gemeinde jetzt nichs besonders zu
thun, sondern am nächsten Weihnachtsfest noch eine Collecte
dafür zu erheben. – 2tens Ein Bittschreiben der
Gemeinde in Waymensville um
brüderliche Hülfe zu ihren neuen Pfarrhausbau, weil ihnen das Feuer das
alte zerstört hatte. Hier wurde beschlossen Geld für diesen Zweck zu
colectieren unter uns. Ernst Schepmann, und Friedrich Wilhelm Meier
wurden zu Collectoren gewählt. 3tens Ein ähnliches Schreiben von Big
Kapits (Staat Michigan) [Gemeint
ist die 1870 gegründete Saint Peters Lutheran Church in Big Rapids, MI]
um Unterstützung zu einem Kirchbau wurde für jetzt nicht
berücksichtiget weil uns die dortigen Verhältnisse ganz unbekannt sind. [im freien Raum darunter: „Beschluß
der Grund-Mauer der Kirche betreffend“] Auch wurde der Beschluß aus
voriger Versammlung die Grundmauer der Kirche berteffend [Ende S. 119]
wieder erwogen, und dahin verändert, daß die Mauer nun mit Gravel [Englisch: gravel=Kies] und Cement befestigt u. beschützt werden soll. Louis
Donhorst
ein großjährig gewordenes Mitglied unterschrieb die Gemeinde Ordnung. Geschlossen mit dem Gebet des Herrn. J.
H. Wente President Bernhard
H. Sülter Secretär |
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ohne | 120 | Als Antwort auf dem im vorigen
Protokoll angeführten Schreiben, an den Sekretär des Wahlcollegiums
Herrn Pastor Brohm, erhielt die Gemeinde folgenden Brief. Geliebter Bruder im Herrn! Erlauben Sie mir, auf Ihre und
Ihrer Gemeinde Bedenken gegen die Berufung des Herrn Schick folgendes
zu antworten. Auch ich war einer von denen die gegen die Berufung
Schicks ernstliche Bedenken hatten. Nachdem aber Dr. Siehler
und die Aufsichtsbehörde in Fort Wayn erklärt
hatten daß man gegründete Uhrsache habe zu glauben, daß in Herrn Schick
eine aufrichtige Sinnesänderung vorgegangen sey, und nachdem Dr.
Sihler und Andere erklärt hatten daß man auf Grund dieser
Wahrnehmung wünsche daß er wieder möchte erwählt werden, so ließ ich
mein Bedenken fallen, zumal da Herr Schick in den philologischen
Fächern des Unterrichts ein tüchtiger Lehrer ist, und schwerlich ein
Mann zu finden seyn möchte der seine Stelle hinreichend ersetzen
könnte. Ich möchte deshalb Sie und Ihre liebe Gemeinde bitten, von
Ihren Widerspruch abzustehen. Sollten Ihre Bedenken durch obige
Bemerkung nicht benommen werden können, so rathe ich Ihnen mit Dr.
Sihler darüber zu conrespondieren und dessen Urtheil über die
Qualification Herrn Schicks unmittelbar aus seiner Feder zu vernehmen.
In brüderliche Liebe der Ihrige. Ft Louis September 30. 1872. Theodor
Brohm. [Im freien Raum davor:
„nachträgliche Anmerkung“] Mit diesen, in diesem Briefe mitgetheilten
Gründen, welche dem Wahlcolegium veranlaßt den Herrn Schlick in sein
früheres Amt wieder zu wählen erklärte sich die Gemeinde befriedigt.
Und hat somit die Wahl gut geheißen. [Ende S. 120] |
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1872, 12, 22 | 121 | Jahr
1872 Versammlung der Deutschen,
Evangelisch Lutherischen Sanct Johannes Gemeinde am White
Creek Bartholomew Co., Indiana, wurde gehalten den 22. December
1872. - Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet war, wurden 1,tens
für die am folgenden Neujahrstag zu erwählenden 3 Vorsteher folgende 6
Candidaten aufgestellt. Heinrich Averweser,
John Wente, Heinrich Tobürn, John Meier, F. W. Meier, John. W. Welmer.
Und weil ein Vortseher dieses Jahr selig entschlafen ist, der für das
nächste Jahr noch zu dienen gehabt hätte, so wurden noch zwei
Candidaten zu einem Vorsteher an dessen Stelle ernannt, nemlich Heinrich Ludwig Meier u Fritz
Kruse. 2,tens Wurde beschlossen daß die
Vorsteher den alten Ofen verkaufen sollten. 3,tens Wurden
Bernhard H. Sülter u Heinrich
Averweser beauftragt eine Glocke für die Schule zu kaufen. 4tens Wurde der Gemeinde vom
Kirchenrath vorgelegt, daß in gegenwärtiger Zeit die Zahl unserer
Schüler, besonderer Verhältnisse wegen, ziemlich klein sey und daß
deshalb mancher Vater, der mehrere Kinder zur Schule schicke, sehr viel
zu bezahlen habe, weil er für jedes Kind besonders Schulgeld bezahlen
muß, und deßhalb manches Kind von der Schule zurück behalten würde, um
das hohe Schulgeld zu sparen, wodurch diesen Kindern großen Schaden
erwächst. Da möge doch die Gemeinde überlegen, ob es nicht billig und
recht wäre, mehr Geld aus der Gemeinde Kasse in die Schulkasse zu
geben, oder in der Gemeinde nur eine Kasse zu errichten und aus
derselben alles zu bezahlen, da ja unsere Schule eine Gemeinde- und
nicht Privat – Schule sei. Damit man denen die Ausgaben erleichtere,
die viele Kinder haben, und die Schule auch dadurch bessere. Gottes
Wort sagt ja: „Einer trage des Andern Last, so werdet ihr das Gesetz
Christi erfüllen. Dieses möge die Gemeinde bedenken, und in nächster
Versammlung weiter darüber berathen, und nach Gottes Willen beschließen. J.
H. Wente Präsident B.
H. Sülter Secretär [Ende S. 121] |
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1873, 01, 01 | 122-123 | Jahr
1873 Die Versammlung Der Deutschen,
evangelisch-lutherischen Sanct Johannis Gemeinde am 1. Januar
1873 wurde immer mit Gebet eröffnet. Darauf wurde folgendes verhandelt: 1,tens Übernahm J.
W. Welmer das Kirchenreinigen wieder auf ein Jahr. 2,tens Übernahm Johann
Burbrink das Einheitzen in der Kircher auf ein Jahr. 3,tens Kam die in voriger
Versammlung angeregte Sache wegen dem hohen Schulgeld in Besprechung.
Nach längerer Berathung wurde einstimmig von der Gemeinde beschlossen
noch fünfzig Dollars aus der Gemeinde – Kasse der Schulkasse zuzulegen,
um so das hohe Schulgeld etwas zu vermindern. 4tens Besprach sich die Gemeinde
über Hermann Kuhlmann, welchem am
14ten Januar vorigen Jahres (Siehe Protokol Buch Seite 113 und 116.)
von der Gemeinde eine Probezeit bis zur heutigen Versammlung gesetzt
wurde, in welcher er beweisen sollte, ob es ihm ein Ernst sey als
Christ auch seine Pflicht mit Beiträgen zur Erhaltung unseres
Gemeindewesens zu thun, wie jedes andere Mitglied. Er war zu dieser
Versammlung eingeladen, aber nicht gekommen, sondern ließ sich durch
seinen Bruder wegen Unwohlsein entschuldigen. Es stellte sich nun
heraus, daß er auch dieses ganze Jahr nicht beigetragen hat, obwohl die
Rechnungen nachwiesen, daß er in der Gemeinde – Kasse mit $34.60 und in
der Schulkasse mit $44.72 im Rückstande ist. Nur heute schickte er
durch seinen Bruder $5. mit der Bemerkung daß er jetzt nicht mehr geben
könne. Weil er nun selbst nicht da war, so brach die Gemeinde ihre
Berathung hierüber ab. und beschloß Hermann
Kuhlmann vor die nächste Versammlung zu laden und dann weiter
mit ihm zu handeln. 5tens Wurde Johann
Heinrich Seger als Mitglied aufgenommen. Auch der großjährig
gewordene Johann Middendorf trat
als stimmberechtigtes Mitglied ein. 6tens Legte der Schatzmeister Gerhard H. Vonfange die Jahresrechnung
vor. Die ganze Jahreseinnahme betrug $892.42 cent[;] Die Ausgaben des
Jahres machten $859.1 cent[;] Kassenbestand $33.41. cent[;] Rückständig
an Beiträgen waren noch $223.10 cent. 7tens Wurden Heinrich
Averweser und Benjamin Kobbe von der
Gemeinde gewählt die Rechnung zu prüfen. [Ende S. 122] 8tens [Im freien Raum darunter:
„Leuten bey Todesfällen“] Beschlossen, daß das Läuten bei Leichen,
sowohl am Tage des Todes als des Begräbnisses, dem Herrn Schullehrer
überlassen sei, nur müsse ihm jedenfalls kundgethan werden, wann die
Leiche im Anzug sei. 9tens Wurde die Wahl vorgenommen
und John W. Welmer, Heinrich Averweser, John
Meier auf zwei, und Heinrich Ludwig
Meier auf ein Jahr als Vorsteher gewählt. Geschlossen mit dem
Gebet des Herrn. J.
H. Wente President B.
H. Sülter Sekratar |
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1873, 01, 05 | 123 | Die Vorsteher der deutschen
evangelisch-lutherischen St Johannis Gemeinde am White Creek
Bartholomew Co., Indiana, versammelten sich am 5ten Januar
1873. und wählten aus ihrer Mitte Johann W.
Welmer als Präsident, Bernhard H.
Sülter als Sekretär, Heinrich
Averweser als Schatzmeister und John
Meier Schulschatzmeister. |
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1873, 01, 05 | 123 | Januar
den 5ten 1873 Ich Unterzeichneter als
neuerwählter Schatzmeister der ev.-luth. Sanct Johannis
Gemeinde bestätige hiermit, daß der abgehende Schatzmeister Gerhard H. Von den Fange an mir
überliefert hat: 1, Die Kirchen – Rechnungsbücher 2 Stück
nebst $33.41 Kassenbestand vom verflossenen Jahre 1872. und die
Unterschrifts – Liste. 2, Die Kirchenland Deeds
[Urkunden] 5 Stück als da sind die uralten Deeds
vom Kirchenlande 3 Stück, und 1 vom Kirchenlott [Englisch:
lot=Parzelle, Stück Land] von H. Bierbrink,
und 1 von F. Dorfmeier wegen
Austausch des Kirchenlandes. 3, Quitier – Bücher 4 Stück –
Quitungen und eingelöste Kirchen – Schüldennoten [Verbindlichkeiten]
vom Jahre 1866 bis 1872, ferner eine Anzahl alter Quitungen und
eingelöste Kirchenschulden. Noten von frühern Jahren. 4, Die uralten Dokumente
nämlich die alten Constitutionen und Gemeinde Beschlüsse. 5, Zwei deutsche Gesetzbücher (vom
Staat Indiana). 6tens 1 Dollar 6. c Armenkassenbestand
und 15 Dollars 60 cents Überschuß von Orgel. u. Glocken und Schulbau. Johan Heinrich Averweser [Ende S. 123] |
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1873, 03, 30 | 124-126 | Jahr
1873 Die erste vierteljährige
Versammlung der deutschen, evangelisch-lutherischen Sanct Johannis
Gemeinde am White Creek Bartholomew Co., Indiana,
wurde gehalten den 30ten März 1873. - Nachdem die
Versammlung mit Gebet eröffnet war, kam folgendes zur Verhandlung: 1,tens Hermann Kuhlmann war wieder
vor die Gemeinde eingeladen wegen seinen Schulden in der Gemeinde – und
Schulkasse und auch erschienen. – Als er gefragt wurde wie er jetzt
gesonnen sei, und warum er auch im letzten Jahr keinen Beitrag
entrichtet habe? (Siehe Protokol vorigen Jahre Seite 114.) da erklärte
er: „voriges Jahr habe ich versprochen zu bezahlen, habe aber kein Geld
dazu machen können, jetzt verspreche ich gar nichts mehr, ich kann es
vielleicht doch nicht halten. Die Gemeinde mag nun machen was sie
will.“ – Nun wurde ihm vorgehalten, daß es bey ihm mehr am Nichtwollen
als am Nichtkönnen läge, er hätte dann doch etwas geben können, so gut
wie viele Andere in der Gemeinde auch. Auch wäre er seit Jahren mit
seinem Feuerholz zurück was ihm doch nichts koste. – Auch versäume er
nicht blos seine Beiträge, sondern auch Gottes Wort, indem er sich sehr
selten im Gottes – Haus sehen ließe, und seine Frau das ganze Jahr
nicht zur Kirche bringe, als wen sie zum heiligen Abendmahl gehen
wolle. dieses alles zeige daß er Gottes Wort nicht achte, auch nicht
begehr mit den Seinen selig zu werden, daß ihm gar nichts mehr an
Erhaltung von Kirche und Schule läge, ja daß er, so viel an ihm läge,
beide zerstöre, und dabei auch in Ungerechtigkeit gegen die andern
Mitglieder der Gemeinde verharre, weil er die immer für sich bezahlen,
Kirche und Schule erhalten lasse, und wurde gefragt wie man ihn bey
alle dem noch für einen Christen halten könne? Als er darauf schwieg,
fragte ihn der Präsident, ob er nichts dagegen zu seiner Vertheidigung
zu sagen habe? Er antwortete Nein. – Als nun weiter über seinen
traurigen Zustand geredet wurde, stand er auf und verließ die
Versammlung. – Nun wurden die Mitglieder der Gemeinde aufgefordert
[Ende S. 124] wer etwas für ihn, und zu seinem Besten, oder zu seiner
Entschuldigung reden könne, möge es thun. Aber niemand konnte es. Nun
wurde der Antrag gestellt ihn auszuschließen. Von einer Seite (dem
Pastor) wurde darauf angetragen, diesen Beschluß so zu fassen daß er in
nächster Versammlung noch bestätigt werden möchte. Die Gemeinde ging
aber nicht darauf ein, weil wir schon seit etlichen Jahren Hermann Kuhlmann gestraft und ermahnt
hätten, es hätte aber alles nichts geholfen, sondern im Gegentheil wäre
es immer schlimmer mit ihm geworden, daß er jetzt auch frei heraus
sage, er verspreche gar nichts mehr. – So wurde denn sein Ausschluß
einstimmig durch Aufstehen aller anwesenden beschlossen. 2tens Nun wurde die
Verlobungsangelegenheit zwischen Fritz
Vornholt und Marie Wente
der Gemeinde vorgelegt. Fritz Vornholt begehrte eine Entscheidung von
der Gemeinde ob nicht Marie Wente das Verlöbniß gebrochen, und er nun
frei von ihr sey, legte auch Briefe vor, die sie miteinander gewechselt
hatten. – Das Verhalten beider junger Leute wurde weitläufig
besprochen, und dadurch wurde klar, daß auf beiden Seiten gesündigt
worden ist. Da nun der Bräutigam durch wiederholtes, sowohl mündliches
als schriftliches Begehren die Braut nicht dahin bringen konnte,
Hochzeit mit ihm zu halten, so erklärte eine Mehrzahl der Mitglieder,
daß die Braut schließlich die Haupt – schuld trage und die Verlobung
breche. – Damit stimmten etliche Glieder nicht ein, weil sie noch nicht
ganz bestimt eine für allemal nein gesagt habe und er sich auch gar zu
kalt und abstoßend gegen sie betragen habe. Es wurde deshalb
beschlossen wen sie bis Ostern nicht heim komme, solle Georg Nentrup
mit dem Brautigam nach Indianapolis gehen, und dort mit der Braut
reden, um aus ihrem Mund ein bestimmtes Ja oder nein zu hören. – 3tens Berichtete der Schatzmeister H. Averweser daß eine Glocke für die
Schule gekauft sey, und daß von dem dazu bestimmten Gelde (Siehe
Protokol Seite 113. Paragraph 9) 9 Doll. 50 cent dafür verausgabt und
noch ein Überschuß 6 D. 10 geblieben sei. [Ende S. 125] Diesen
Überschuß bestimmte die Gemeinde jetzt zur Bezahlung eines neuen
Taufbeckens. daß unser Pastor bereits schon hatte schicken lassen, weil
das alte unbrauchbar geworden war. 4tens, Wurde ein Brief vorgelesen
von den beiden College – Schülern
aus unserer Gemeinde, Hermann Jüngel
und F. Vonstrohe enthaltend ein
Dankschreiben für die Liebesgabe von 25 Dollars (aus dem Klingelbeutel.) 5tens. Wurde beschlossen daß die Fence [Zaun] um der Kirchen Jard
[Englisch: churchyard=Friedhof] aufgebessert, und auch eine neue Gate [Englisch: gate=Tor] gemacht werden
soll. Ferner daß auch die Fence um
dem Garten, beyn Pfarrhause aufgebessert und bey dem Holzplatze ein
neue Board – Fence [Abgrenzung]
gemacht werden soll. 6ten Fritz Meier
wurde als Mitglied in die Gemeinde aufgenommen. 7tens Die Comittee
die gewählt war um die Kirchenrechnung vom vorigen Jahr nachzusehen,
berichtete daß sie die Rechnung richtig befunden habe. 8.tens Wurde noch vom Schatzmeister
Rechnung abgelegt vom letztverflossenen Vierteljahr. Die Einnahme hatte
betragen 166 D. 25. c[;] Die Ausgaben 156 D. 80 c[;] Kassenbestand 9 D.
45. c[;] Mit Einschluß des Kassenbestandes von vorigen Jahr 33 Doll. 41
c[;] Summa 42 Doll. 86 cent. John
W. Welmer President B.
H. Sülter Sekretär |
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1873, 05, 04 | 126-127 | Am
4ten Mai wurde eine Extra-Versammlung um den Bericht von Georg Nentrup
wegen der Verlobungs – sache (Siehe voriges Protokol) zu hören. – Er
erklärte „Marie Wente habe erklärt ihr Wort zu halten. – Als aber Fritz
Vornholt gefragt habe, wann die Hochzeit seyn solle, habe sie
geantwortet mit einem Jahr. – Fritz habe aber erklärt so lange könne,
und wolle er nicht warten, u. ihr erst 14 Tage [Ende S. 126] dann 3
Wochen und endlich 4 Wochen Zeit gegeben, in welcher sie sich zur
Hochzeit fertig machen könne. Sie aber habe erklärt, sie könne und
wolle, sich nicht so bald dazu entschließen, wenn sich aber Fritz gegen
sie und ihre Eltern betrage, wie ihm zukäme, dann sollte die Hochzeit
aber sein. – Dann habe sie auch versprochen im Monat Mai heimzukommen.
– Nach weiterer Besprechung der Sache beschloß die Gemeinde, mit Fritz
Vornholts ausdrücklicher Zustimmung, in der Sache jetzt weiter nichts
zu thun, bis Marie Wente heimkomme. Dann möchten die beiden Familien
erst selbst die Sache in guter Ordnung zu bringen suchen, möchten dabey
aber vermeiden ihre alten Versündigungen sich gegenseitig immer
vorzuhalten, sondern mit Gottes Hülfe und Gnade, in Liebe und
Freundlichkeit eine Hochzeit zu bewerkstelligen. John
W. Welmer President Bernhard
H. Sülter Sekretär |
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1873, 06, 08 | 127-129 | Eine extra Versammlung der
evangelisch-lutherischen Sanct Johannis Gemeinde am White
Creek Bartholomew County Indiana, wurde gehalten am Sonntage
Trinitatis den 8ten Juni 1873. Und wurde mit Gebet
eröffnet. Diese Versammlung wurde wieder
wegen der Verlobungs – sache zwischen Fritz Vornholt u. Marie Wente
gehalten. Marie Wente war auf Vorladung auch erschienen. – Es wurde der
Gemeinde nun zuerst mitgetheilt, daß F. Vornholt und sein Vater den
Pastor gebeten hatten mitzugehn zu Wentes. Und bey Wentes habe F.
Vornholt darum angehalten Märy möchte doch nun in Kürze Hochzeit mit
ihm halten, denn durch das Aufschieben u. allerlei Schwätzerei wäre es
bisher nur schlimmer zwischen ihnen geworden, und auch jetzt könne es
Klatscherei wohl nicht wieder ärger machen. – Dem aber würde durch die
Hochzeit ein Ende gemacht. – Auch erklärte er, er wolle als Christ nach
Gottes Wort mit Märy in Ehestand treten, sie auch nach Gottes Wort
behandeln wie es ihm zukäme, ihr keine Vorwürfe machen wegen dem
Geschehenen, ihre Eltern auch nach dem 4ten Gebot lieben und ehren.
[Ende S. 127] Und als ihm sein früherer Trotz und Widerwillen
vorgehalten worden, habe er um Verzeihung gebeten, und sie erhalten,
auch versprochen, daß so etwas nie wieder vorkommen solle. – Als dann
Märy gefragt worden, ob sie sich zu einer baldigen Hochzeit
entschließen wolle, habe sie erklärt nicht unter einem Jahr, erst wolle
sie sehen wie er sich halte, habe sich auch davon nicht abbringen
lassen, obwohl Fritz nach etlichen Tagen nochmals allein dortgewesen
und gefragt habe, wen sie nicht verspräche in 4 Wochen Hochzeit zu
halten, so bringe er es wieder vor die Gemeinde. – Nun wurde vom Pastor
zur Belehrung erst manches aus Gottes Wort vorgelesen wo die Verlobten
Mann u. Weib genannt, u. Eheleuten gleichgestellt sind. Auch aus einem
andern Buch las er mehrere Stellen von Luther u. anderen Kirchenlehrern
vor, die von dieser Sache lehren. Als dann Märy gefragt wurde blieb sie
bey ihrer Meinung und sagte, sie halte vielleicht nach einem Jahr
Hochzeit wen er sich danach halte. – Fritz wollte durchaus nicht darauf
eingehen, sondern erklärte wen Märy auf ihren Sinn bleibe, nachdem er
jetzt schon länger als ein Jahr bei Märy angehalten habe um die
Hochzeit, so müsse er erklären, sie habe ihn damit böswillig verlassen
u. den Ehebund zwischen ihnen gebrochen. Johann Wente vertheidigte dan
seine Tochter u. beschuldigte Fritz, indem er immer seine alten
Versündigungen in dieser Sache hervorhob auch sagte, er ginge nur so
weit, als ihn Pastor und Gemeinde treiben. Ihm wurde 1 Corinther 7.
vers 4 u 5 [48] vorgehalten u daraus bewiesen, daß
Märy kein Recht habe, sich ihrem Mann so lang zu entziehen. J. Wente
aber sagte die Stelle gehöre nicht hierher sondern gehe blos die an die
schon unter Ehe leben. Märy aber werde damit zufrieden sein, wenn die
Gemeinde Fritz darauf hin frei spräche. – Und als jetzt wieder in der
Versammlung ausgesagt wurde Fritz habe gesagt, er wolle Märy gar nicht
mehr, sondern blos vor der Gemeinde gerechfertigt seyn, so wurde er nun
gefragt, ob er Märy nach Gottes Wort mit aufrichtigen Herzen als Weib
haben u sie christlich u ordentlich behandeln wolle, da sagte er „Ja
wen sie sich in 8 Tagen zur Hochzeit entschließt“ – Nun wurde Märy
gefragt, ob auch sie in christlichen Sinn nach Gottes Wort sein Weib
seyn u. sich gegen ihn auch so verhalten wolle? Da sprach sie zur
Antwort: „Nein“ – Durch Zureden setzte nun Fritz seine Bedenkzeit von 8
Tagen auf 3 Wochen. – [Ende S. 128] Der Pastor trug drauf an, daß die
Gemeinde sich über diesen betrübten Fall von dem H. Theologen in Sanct – Louis ein Gutachten einholen, u
dann in drei Wochen in der nechsten Viertel – Jahresversammlung diese
Angelegenheit wieder vornehmen möchte, was zuletzt beschlossen wurde.
Die Versammlung schloß mit dem Gebet des Herrn. John
W. Welmer President Bernhard
H. Sülter Sekretär |
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1873, 06, 29 | 129-132 | Jahr
1873 Versammlung der deutschen
evangelisch-lutherischen St Johannis Gemeinde am White Creek
Bartholomew County Indiana wurde gehalten den 29ten Juni
1873. Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet war, wurde 1,tens Der
Gemeinde eine Schrift nebst einem Bild vorgelegt vom neuen College – Gebäude das in St
Louis gebaut werden soll, um die Studenten alle ordentlich
unterbringen zu können. Nach nöthiger Berathung entschloß sich die
Gemeinde für den ganzen Bau, Hauptgebäude und einen Flügel einzugehen,
und durch zwei Vorsteher Unterschriften in der Gemeinde für diesen
Zweck sammeln zu lassen. 2,tens Wurden zwei Candidaten F. W. Meier & H. Aufenberg
aufgestellt zur Wahl eines Deputirten zur nächsten Synode, und durch
Stimmenmehrheit wurde F. W. Meier
gewählt. 3tens wurde Jakob
Biehl als Mitglied in der Gemeinde aufgenommen. 4tens Kam die Verlobungs – sache
wieder vor, das eingehende theologische Gutachten von St
Louis wurde zwei mal verlesen und besprochen. und lautete
also: Gelibter Bruder in dem Herrn! Gottes Gnade und Friede zuvor! Das theologische Gutachten, welches
Sie in Ihrem geehrten Schreiben (vom 9ten dieses Monats) von uns
begehrten, betrifft den Fall: daß Fritz Vornholt und Marie Wente vor
beinahe 2 ½ Jahren [Ende S. 129] unter Einwilligung der Eltern
öffentlich und rechtmäßig sich miteinander verlobt hatten, daß aber
zuerst wegen eines sündlichen Aberglaubens die Hochzeit verschoben
wurde, später die Braut den Fritz nicht mehr wollte, daß hernach
umgekehrt eine Zeitlang Fritz sich von Mary zurückzog und aus Trotz die
Hochzeit hinaus schob. daß derselbe jedoch später zu der Einsicht
gekommen sey, es habe solcher Verzug keine guten Folgen gehabt, und nun
darauf bestehe, daß die Hochzeit nicht mehr länger verschoben werde,
während die Braut schon seit geraumer Zeit und bis jetzt noch bestimmt
erklärt, vor einem Jahr denke sie gänzlich nicht daran den Fritz zu
heirathen, daß sie es aber vielleicht nach einem Jahr thun werde. –
Nachdem wir nun diesen Fall mit Ernst und Fleiß gewissenhaft, als vor
Gott überlegt und geprüft haben, so geben wir in dem Nachfolgenden
unser Bedenken und Gutachten darüber. Vor allen Dingen muß darüber
völlige Klarheit seyn, was man nach Gottes Wort vom einen rechtmäßigen
Verlöbniß zu halten habe. Aus Stellen der h. Schrift wie 1Mos. 29.21.
Matth 1,18-20. 5Mos. 22.23-24.[49] geht aber unwidersprechlich
hervor, daß eine rechtmäßige Verlobung der Verbindlichkeit
nach der vollzogenen Ehe gleichzuachten und die Verlobten
daher den Verheiratheten in dieser Beziehung gleichzustellen sind
(Siehe Walthers Pastorral th. Seite 225)[50] Ist aber dieses die unleugbare
Lehre der h. Schrift von rechmäßigen Verlöbnissen, so ergeben sich
daraus weiter für unsern vorliegenden Fall nachstehende wichtige
Folgerungen: 1tens Vermöge der beiderseitigen
vor 2 ½ Jahren geschehenen rechtmäßigen Verlobung hat sowohl Fritz der
Mary seinen Leib, als auch Märy dem Fritz ihren Leib zugesagt, so daß
von jenem Zeitpunkt an weder Fritz seines, noch Mary ihres Leibes
mächtig ist 1 Cor 7,4 und keines von beiden es mehr Macht hat, sich aus
Willkühr oder Eigensinn, oder weil das Herz eine sündliche Abneigung
gefaßt hat, dem Andern zu entziehen um die Hochzeit eigenwilliger Weise
hinauszuschieben. Welches von Beiden gegen das Andere sich demnach also
verhält, daß es aus Eigensinn oder Haß und Abneigung auf das Begehren
des Anderen nicht zur Ehe schreiten will, sondern die Hochzeit aufs
unbestimme hinaus schiebt, das versündigt sich ja freilich schwer gegen
das Wort Gottes 1Cor.7,4-7.[51] 2tens Da diese Angelegenheit sich
bereits ins dritte Jahr verzogen [Ende S. 130] und durch immer neuen
Aufschub, zuerst aus Schuld der Braut, dan des Brautigams und endlich
wieder der Braut so mancherlei Versündigungen auf beiden Seiten
vorgekommen sind, und die Sache immer übler und Schlimmer geworden ist,
so muß man es eine Wirkung der göttlichen Gnade im Herzen des Fritz
ansehen, daß derselbe zu der Einsicht gekommen ist, wie schädlich u.
nachtheilig und die Gewissen verletzend bisher der Aufschub gewesen,
und daß er nun mit reumüthiger Anerkennung u. Abbitte seiner eigenen
Fehltritte in dieser Sache, ernstlich entschlossen ist, die manigfachen
Versuchungen des Teufels womit bisher die Herzen entzweit und die
Gewissen verwundet worden sind, abzuschneiden und so in der Furcht
Gottes und mit der Versicherung, der Mary ein treuer Gatte u. ihren
Eltern ein liebreicher Schwiegersohn sein zu wollen, mit Mary jetz
unverzüglich in den Stand der ehe zu treten gewillt ist. 3tens Gleichwie Mary wenn Fritz
seinerseits sich nicht zur Trauung entschließen wollte, Macht hätte,
dies auf Grund göttlichen Wortes und Kraft ihres Ehegelübtes von Fritz
zu fordern das er Hochzeit machte, so hat umgekehrt auch Fritz Recht
und Macht, auf den wirklichen Anfang der Ehe zu dringen und bey der
solange schon hartnäckig fortgesetzten Weigerung der Märy ihr endlich
auch einen bestimmten Termin zu setzen, bis zu welchem sie sich
entscheiden soll, ob sie ihr gegebenes Eheversprechen halten und
erfüllen, oder aber als eine solche angesehen seyn wolle, die das
eheliche Versprechen und somit die Ehe selbst gebrochen hat. 4. Eine Verlobte hat endlich wohl
zu bedenken, daß sie durch immer wiederholten Verzug der Hochzeit ihren
Bräutigam in Gefahr seiner Seele stürzen könnte. Mit gutem Grunde ist
auch hieher 1Cor 7.5. zu beziehen. Wenn ein Verlobter erklähren würde,
er könne um seines Gewissens willen nicht länger ohne Ehe seyn, und dem
langen gefährlichen Zaudern durch Bestimmung eines gewissen Termins ein
Ende machen wollte, so konnte man ihn auf Grund göttlichen Worts das
Recht hiezu keines wegs absprechen. Da nun auf Märys Seite kein anderer
Grund ihres Verhaltens geltend gemacht werden kann als die früheren
Versündigungen des Fritz in dieser Sache, die aber theils abgebeten
[Ende S.131] sind, theils die Verbindlichkeit des Verlönisses gar nicht
alterirten [alterieren: hier im Sinne von „nicht abändern“], so ist
dieselbe verpflichtet, ohne weitere Zögerung den Fritz zu ehelichen und
trägt fortgesetzter Weigerung allein die Schuld, als eine solche Person
angesehen zu werden, die ihren Brautigam verlassen und das Eheverlöbniß
gebrochen hat. Der Gott des Friedens aber mache auch hier die Herzen
fertig in allem guten Werk, zu thun seinen Willen. St.Louis den 21. Juni 1873. G. Schaller.
Prof. A.Crämer Prof. Aber Einigkeit in der Gemeinde
wurde nicht erziehlt, sondern Aufregung und Widerwille mehrte sich.
Endlich wurde der Antrag gestellt, das theologische Gutachten als den
Beschluß der Gemeinde anzuerkennen. Bei der Abstimmung waren 16
Mitglieder dafür, 12 dagegen, mehrere stimmten gar nicht. – Hier mußte
die Versammlung geschloßen werden, weil sie schon sehr lange gedauert
hatte, und der Pastor auch unwohl wurde. Die Versammlung schloß mit dem
Gebet des Herrn John
W. Welmer President B.
H. Sülter Sekretär [Ende S. 132] |
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1873, 10, 05 | 133 | Jahr
1873 Versammlung der deutschen,
evangelisch-lutherischen St Johannis Gemeinde am White Creek
Bartholomew County Indiana wurde gehalten den 5ten October
1873. Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet war lagen 1tens der
Gemeinde zwei Bittschreiben vor: Eines um Unterstützung einer armen
Gemeinde in Lansing Michigan
(Gemeinde des Herrn Pastor J. M. M. Moll
zu unsere Synode gehörig) und eines von der Gemeinde des Herrn Pastor
C. J. P. Pedersen in Chicago Ill.
(zur norwegischen Synode gehörig.) Unsere Gemeinde beschloß hierauf
über zwei Wochen für erstgenannte Gemeinde eine Colecte
in der Kirche zu erheben und für letztere solle die nächste Abendmahls Colecte gewidmet werden. 2tens legte der Schatzmeister
Rechnung ab vom zeiten und dritten Virteljahr. Die Einnahme im zweiten Virteljahr
hatte betragen 213 D 80 c[;] dazu Kassenbestand vom 1ten Virteljahr 42
D 86[;] Summa 256 D. 66[;] Die
Ausgaben 235 D 69[;] Kassenbestand 20 D. 97. c Die Einnahme im 3ten Virteljahr war
81 Doll. 50 c[;] mit Kassenbestand 20 Doll. 97[;] Summa
102 D. 47[;] Die Ausgaben hatten betragen 111 D. 95 cent[;]
Kassenschuld 9 D. 8 cent Vertagt mit dem Gebet des Herrn. John
W. Welmer President Bernhard
H. Sülter Sekretär [Ende S. 133] |
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1873, 12, 21 | 134 | Jahr
1873 Eine Versammlung der Deutschen,
Evangelisch-lutherischen Sanct Johannis Gemeinde am White
Creek Bartholomew County Indiana wurde gehalten am 21ten December
1873. Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet war Wurde 1tens die
Gemeinde – Ordnung (Constitution)
vorgelesen. – Und 2tens wurden folgende Glieder
gewählt als Kandidaten für die am Neujahr zu haltende Vortsteher –
Wahl: Wilhelm Burbrink, Heinrich Rittmann,
Cord. Heinrich Brand, Heinrich Mensendieck und
Heinrich Meier. Die Versammlung schloß mit dem Gebet des
Herrn. John
W. Welmer President Bernhard
H. Sülter. Sekretär |
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1874, 01, 01 | 134-135 | Jahr
1874 Die Versammlung, der deutschen
evangelisch-lutherischen Sanct Johannis Gemeinde, am 1ten Januar
1874. wurde wie immer mit Gebet eröffnet. Darauf wurde Folgendes
verhandelt: 1tens Legte der Schatzmeister die
Jahres – Rechnung vor. Die Einnahme hatte betragen 821 Doll. 50
cents[;] Kassenbestand vom Jahre 1872 [soll heißen 1873. H. E.] 33
Doll. 41 cents[;] Summa 854 Doll.
91 cents[;] Die Ausgabe hatte betragen 822 Doll. 24 cents[;]
Kassenbestand 32 Doll. 67 cents. 2tens Wurden Hermann
Niemöller und John Preis
als Gemeindeglieder aufgenommen. [Ende S. 134] 3tens, Hermann
Vonfange, und Heinrich zur Öweste
unterschrieben die Gemeinde – Ordnung und traten jetzt als
stimmberechtigte Mitglieder ein. 4tens, John Fätkenhorst übernahm das Einheitzen
in der Kirche auf ein Jahr. 5tens Diedrich
Döpking übernahm das Reinigen der Kirche auf ein Jahr. 6tens Herr Schullehrer und Fritz
Ekelmann wurden gewählt als eine Comittee
um den Schatzmeister seine Rechnung nachzusehen. 7tens, Wurde die Wahl gehalten und
durch Stimmenmehrheit G. H. Vonfange,
Heinrich Meier und Heinrich
Mensendieck als Vorsteher gewählt. – Ferner thaten etliche Glieder (in
der Nachbarschaft bey Heinrich Burbrink
wohnhaft) die Anfrage ob die Gemeinde ihnen erlauben wolle: daß sie,
auf ihre eigene Kosten, auf einige Monate eine Schule einrichteten für
ihre Kinder, weil die den weiten und schlechten Weg nach unsere
Gemeinde – Schule nicht kommen könnten. Dieser Gegenstand wurde lange
besprochen. Und es sprachen Viele ihr Bedenken darüber aus, daß das in
Zukunft die Folge haben könne, daß auch Andere, weit von unsere
Gemeinde – Schule wohnende Glieder daß nämliche thun, und eine eigene
Schule für ihre Kinder gründen könnten. Daß dann unsere Gemeinde –
Schule zu Grunde gehen müsse. So wurde die Gemeinde hierin jetzt noch
nicht eing und wählte deshalb eine Comittee
bestehend aus den Kirchenrath, und den drei Gemeinde Gliedern Hermann Niemöller, John Wente, & Friedrich
Wilhelm Meier, um über diese Schulsache unter sich erst noch
zu berathen, um sie dann über 14 Tage in einer Gemeinde – Versammlung
nochmals wieder vorzunehmen. Die Versammlung schloß mit dem Gebet des
Herrn. [frei
gelassen] President Bernhard
H. Sülter. Sekretär [Ende S. 135] |
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1874, 01, 18 | 136-137 | Auf Veranlassung eines Gemeinde
Beschlusses am Neuenjahrstage, wurde eine Extra Gemeinde Versamlung
gehalten Am 18 Jannuar 1874. Da nun die Evangelisch Lutherischen
St Johannes Gemeinde am White Creek Bartholomew Co. Indiana
die Versammlung mit Gebet eröffnet hatte; so legte daß, in der
Neuenjahrs Versamlung Erwählte Comitte
Ihren Bericht ab, Wegen unsere Schulangelegeneheiten. Und zwar also lautend: [Im freien Rand davor: „Zweig –
Schulen Siehe Seite 144.“] Da es nicht zu leugnen ist, daß es
allerdings für die Weit Wohnenden kleineren Kinder sehr Schwierig ist,
bey Winterzeit die Weiten schlechten Wege nach unsere Gemeindeschule
zumachen, so ist das Comite darüber
Einig geworden, daß man den Bittstellern ihre Bitte gewähren sollte; um
Ihnen zu erlauben, dort in der nachbarschaft bey Heinrich Burbrink
etliche Monadte in diesem Frühjahr, auf Ihre eigenen Kosten hin,
Nebenschule zu halten. Jedoch mit folgender Bedingungen: S. 1., Daß alle Kinder, welche
nicht Weiter von der hiesigen Gemeinde Schule entfernt wohnen, als 3
Meilen [4,827 km], die sind von Anfang ihre Schulzeit an, als hiesige
Gemeinde – Schüler zu betrachten; und dürfen daher an die nebenschulen
keinen antheil nehmen. S. 2., Das solche Kinder die nach
dieser Vorschrif berechtigt sind Von die Nebenschule, und davon
gebrauch machen wollen die sollen in der Zeit, die Ihnen von der
Gemeinde Bewilligt wird, vom hiesigen Schulgelde frey sein. S. 3., Das solche Eltern Welch
Vorschriftsmäßig in der Neben schule schicken, müßen solches auf Ihre
eigenen Kosten hin thun. [Ende S. 136] S. 4., Alle Kinder von
Gemeindeglieder die das zente (10) Jahr erreicht haben sind sämlich als
Gemeinde Schüler zubetrachten und müssen deßhalb unsere hiesige
Gemeinde Schule besuchen. S. 5., Die Neben Schule steht unter
der Aufsicht des hießigen Kirchenraths. S. 6., In solche Nebenschulen muß
Religionsunterricht nach unserer Kirchen Bekenntniß fleißig geübt
werden. Also auch unsere Schulbücher gebraucht werden. Soweit – das Comitte Darnach nach etlichen Besprechungen
wurde von der Gemeinde Beschlossen, daß nach der obigen Regeln deß
Comittes; den Bittstellern dort bey Heinrich
Burbrink ihre Bitte gewähret werde, und Ihnen von der
Gemeinde erlaubt sey; 3 Monade in diesem Jahre dort Nebenschule zu
halten. Jedoch nach obiger Bedingung übereinstimmend. 2tn Beschlossen daß Heinrich
Schroerlücke Ein jahr schulgeld für einen kranken Kinde
entlassen ist. John W. Welmer G.
H von Fange. Secretair |
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1874, 01, 04 | 137 | Vorsteher Versamlung. Die Vorsteher
der Deutschen Ev. Luth. St Johannes Gemeinde am Whitecreek
Bartholomew C. Ind.a. versammelte sich am 4ten Jannua
1874. Und Erwählten aus Ihrer mitte John.
Wilh. Welmer als President, G. H.
von dem Fange als Secratäir, Heinrich
Averwese als Schatzmeister, John
Meier als Schulschatzmeister. [Ende S. 137] |
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1874, 03, 22 | 138-139 | Die erste vierteljahrs Versamlung.
Versamlung der Deutschen, Evang. Luth. St. Johannes Gemeinde am Whitecreek
Bartholomew Co. Ind. wurde gehalten am 22ten Marz
1874. Nachdem die Versammlung mit Gebet eröffnet war wurde 1tn über Berufs angelegenheiten
Gehandelt. Da unserer bisheriger Herr
Schulehrer H. Bollmann einen Beruff
von seiten der Gemeinde in Columbus India.
erhalten hat, so wurde natürlich zuerst die Frage erhoben, ob dieser
Beruf als einen Göttlichen Beruf anzuerkennen sey oder nicht; Welches
mann Hauptsächlich daran erkennen könnte, ob der Herr Schuler dort in Columbus in ein größerern u. Wichtigerern
Wirkungskreiß gerufen sey, als den sein bisherigern bey uns. Dieses
konnte die Gemeinde nicht einsehen, sondern glaubte daß unserer Schule
hier Wohl eben so Wichtig, ja Wohl viel Wichtiger sey als in Columbus. Darauf wurrde der Herr Schulerer
aufgefordert seine Meinung darüber anzugeben, Worauf Er Erklärte, daß
nach seiner Ueberzeugung Er meinte, den Beruff folgen zu müssen;
nemlich aus dem Grunde, daß die Zahl der Schüler dort bereits größer
sey als der unsere. Auch wäre die Gefahr bey uns, eine Zeitlang ohne
Schule zu sein, nicht so groß; als die da in Columbus.
In dem, fals sie selbst keine Regeler [reguläre] Schule hätten, würden
Etliche Kinder zerstreut Fremde Schule besuchen. Darauf wurde erwiedert daß Er,
nehmlich der Schuler solches nicht zu verantworten habe, indem er hier
Wirklich in seinem Göttlichem beruf stehe, was dort noch zweifelhaft
sey. Den unsere Schule bedarf eben so Wohl eines guten Lehrers wie die
in Columbus. Unsere Kinder sind ebensowohl Christi Lämmer, wie andere
Kinder auch. Darzu ist auch unsere Schule im Blühenden Wachsthum
begriffen, weß halb wir nicht einsehen können, daß es Gottes Wille sein
sollte seinen Beruff zu wechseln, u. indem Er hir in manchen stücken
bereits eingeübt sey was Ihm da Vieleicht noch fehlt. Deßhalb kann die Gemeinde nicht in
dem Beruf einstimmen. Der Schulehrer blieb bey alle dem aber bey seinem
Entschluß, und meinte Gewissens halben den Beruff annehmen zu müssen. Darauf wurde es den zum Beschluß
gebracht und wurde folgendes darüber Beschlossen. Beschlossen daß die Gemeinde in der
großen mehrzahl nicht einsehen [Ende S. 138] kan, daß der an den Herrn
Schulehrer ergangener Beruf ein Göttlicher sey; Jedoch will und kann
die Gemeinde den Herrn Schulehrer sein Gewissen nicht binden; sondern
imfall Er den Beruf Gewissenhalben folgen will und muß, so will die
Gemeinde Ihn denoch in Frieden entlassen. Darauf nach einer kleinen
bedenkzeit, Wurde Er Gefragt Was Er nun thun wolle; Worauf Er erklärte
daß Er Gewissens halber sich gebunden fühlte den Beruff nach Columbus folge zu leisten. Worauf er
entlassen wurde. 2tn [Im freien Raum darunter: „Neubau
deß Pfarhauses“ Daneben ein Kreuz, als wenn der Beschluß ‚getötet‘
worden sei] Wurde wegen unseres Pfarhaus Berathen. Indem das kleine angebaute kleine
Häuschen ganz im Verfall ist, und so nicht mehr Wohnbar ist, so wurde
Beschlossen; daß ein Neues Haus Gebaut werden solte nehmlich 18 Fuß
breit, 34 Fuß lang mit eine Portsch [Veranda], und Küche; die Küche 16
bey 16. Fuß. Darauf wurde eine Comittee
Erwählt wie folgt Heinrich Schlehüser, Wm.
Tobühren, Heinrich Averweser, Heinrich Aufdenberge, Wm. Franke.
Beschlossen daß, das Comittee einen
überschlag zu machen habe, Was ein solches Gebäude kosten wird. Auch soll ein Keller darunter
gemacht werden. den Bericht soll das Comittee
über 3 Wochen in der Gemeinde Versamlung abstatten. 3tn Beschlossen daß beym Schulehrer
Hause an der Roadseyte [Straßenseite] eine Bretter Fense [Zaun] gemacht
werden soll; Wozu Joh. Wilh. Welmer sich angenommen hat die Pforsten zu
liefern, für 15 Cent das Stück. Darauf hat der Herr Pastor
Gefälligst daß Schulhalten einstweilen übernommen. Den Pastor seine Kinder übernehmen
ein Zeitlang das Leuten. Heinrich Sülter übernimt das Orgel
spielen. John
W. Welmer Presedent Gerhard
H von Fange
Secratair [Ende S. 139] |
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1874, 04, 12 | 140 | Extra
Versamlung der Deutschen Evag. Luth. St. Johannis Gemeinde am Whitecreek
Bartholomew County Indiana wurde gehalten den 12ten Aprill
1874. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war wurde der Neubau deß
Pfarhauses in Weiterer Berathung gezogen. 1tens Legte das Erwählte Comittee Ihren Bericht ab; Nehmlich dahinlautend, daß ein Haus
von 34 fus lang, 18 Fuß breit, 15 Fuß hoch, mit 4 Zimmers, 2 unten und
2 oben, nebst einer Portsch [Veranda] von 9 Fuß breit, und ein Keller
unter ein Zimmer welcher mit Brick,
oder Backstein ausgemauert Werden soll, mit einer Wahl von 8 Zoll dick.
Ein solches Gebäude Würde sich etw[a] auf 9 Hundert Dollar
belaufen. Darauf wurd Beschlossen daß die Küche
welche in der vorigen Versamlung Beschlossen wurd (Siehe Seite 139)
Hiermit wiederruhfen sey, und keine Küche Angebaut werden soll. 2tn Beschlossen daß die Gelder für
die Baukosten; sollen durch Freie Unterschriften gesammelt werden. für
solche Unterschriften zusammeln wurden folgende 3 Personen Ernannt: Thomas Kobbe, Wilh. Aufdenberge, Heinrich Nordmann. 3 Beschlossen daß das Cometee
hiermit beauftragt sey eine Spetification
[Beschreibung] aus zu arbeiten über das Neue Haus so wie auch die Noticen anzuschlagen, daß solches
besagtes Haus aus Akordirt [vereinbaren] werden soll; und darauf die
Bitts [Englisch: bid=Angebot] einnehmen, und weiter darüber zu
berichten. 4. Ferner Beschlossen daß wen der
Bau in Angriff genommen wird, so soll die hälfte der Kosten gleich
Bezahlt werden, darnach wen geplästert [Englisch: plaster=eine weiche
Mixtur aus Leim, Sand, Wasser, die auf Wände etc. aufgetragen wird;
etwas verputzen] ist ein Virtel vom Rest. Den ganzen Rest mit 3 Monad
wen alles fertig ist. Darauf wurde die Gemeinde Kund
gethan daß J. Thomas Kobbe wieder
als Glied in unsere Gemeinde eintritt. John
W. Welmer President Gerhard
H. von Fange
Secretair [Ende S. 140] |
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1874, 04, 26 | 141 | Wiederum eine Versamlung gehalten
von der Deutschen Evang. Luth. St. Johannis Gemeinde am White
creek Bartholomew Co. India.a. den 26ten Aprill
1874. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war, wurden Von 4 Bewerber um den Bau
deß Pfarhauses ihre Bitts
[Angebote] Eröfnet und Vorgelesen wie folgt: Keller
& Brockmann fordern fürs Bauen 875 Dollar William Barny & Boyer 885 Dollar Thomas King 840 Dollar James
F. Noblet
1000 Dollar. Darauf wurde die aus gearbeitete Spetification [Beschreibung] vorgelesen
und genehmigt. Nach längerer Besprechung kam es endlich
zu folgenden schluß. Beschlossen das der Bau deß Pfarhauses den
niedrigsten Bieter nehmlich Thomas King
der Bau übertragen ist, für den Preiß von 840 Dollar.
und Er Verpflichtet sich den Bau Fertig zu haben gegen den 1ten August,
dieses Jahres. Beschlossen daß das Bau
Comittee die Uebersicht über den Bau haben soll. Ferner hat das Bau
Comittee das Alte Haus und Portsch [Veranda] Weg zu Räumen. John
W. Welmer Pre= Gerhard
H. von Fange
Secretais |
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1874, 05, 10 | 141 | Versamlung der Deutschen Evag.
Luth. St. Johanis Gemeinde am Whitecreek Bartholomew Co Ind.
gehalten am 10ten May 1874. Indieser Versamlung wurde
Beschlossen daß wir um einen jungen Candidat
für Schulehrer am Seminar in Addison nachfragen Wollen. G.
H. von Fange
[Ende S. 141] |
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1874, 06, 14 | 142 | Darauf nach geschener anfrage am Seminar in Addison,
Ill. Erhielten Wir ein Antwortschreiben von Professor Lindemann Welches die Gemeinde am 14
Juny 1874 vorgelesen werde. Da uns nun in diesem Schreiben ein junger Candidat Vorgeschlagen und aufs beste
Empfolen wurde, so wurde von der Gemeinde Beschlossen denselben zu
berufen. Hierauf wurde wurde ein
ausgefertigter Beruf, die Gemeinde vorgelesen und Genehmigt, und
Beschlossen den Candidat Gotsch Vom
Seminar in Addison
zu unserem Schulehrer zu Beruffen. Hirauf wurde ein Klage Brief von
unserern vormaligen abgegangenen Schulehrer H.
Bollmann die Gemeinde vorgelesen, worin Er klagt daß Ihm
eines theils seines früheren Gehalts zurück gehalten wird; Darauf Wurde
von der Gemeinde Beschlossen das Ihm solcher Rückstand aus bezahlt
werden soll. John
W. Welmer Pres= Gerhard
H. von Fange. |
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1874, 06, 28 | 142-143 | 2te Virteljahr Versamlung.
Versamlung der Deutschen Evang. Luth. St.
Johannes Gemeinde am Whitecreek Bartholomew Co. Indiana. Gehalten am 28ten Juny
1874. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war Wurde Beschlossen
daß Ernst Hahmann auf ein gutes
zeugniß hin, von Pastor Sauer[52], hir in hiesiger Gemeind als Glied
aufgenommen ist. 2tens Beschlossen daß Heinrich Brandt als Gemeindeglied
aufgenommen ist. 3tens Beschlossen daß ein jedes
Gemeindeglied in Zeit von 14 Tagen $1.60 Bezahlen soll [Ende S. 142] um
die noch fehlende Summe für den Neubau deß Pfarhauses zu decken. 4tens Beschlossen daß H. Mensendieck als Deputirter für die
dießjährige Sinode Sitzung Erwählt ist. 5. Beschlossen, daß unseren Neun
Beruffenen Hern Schulehrer Christian Gotsch
20 Dollar Geld für Reise Kosten zu
geschickt werden soll. 6ten Beschlossen daß das Bau Comittee, Beym Pfarhause das Wasser
abzuleiten hat; da, Wo das Wasser zwischen den Alten und Neuen Hause
durchläuft und daß neue Haus Beschädigt. Ferner Beschlossen daß den
Hern Pastor fürs Schulhalten, und Leuten, daß Schulgeld, wie auch fürs
Leuten, so lange Zufallen soll, als Er die Schuldienste Verrichtet, und
noch kein Schulehrer wieder angestellt ist. Vertagt mit dem Gebet des
Herrn. John
W. Welmer Pres Gerhard
H. von d. Fange
Secratair |
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1874, 08, 02 | 143 | Darnach am 2ten August Wurde
Beschlossen daß den Thomas King für den Bau deß
Pfarhauses das Volle Geld nehmlich 840 Dolllar Laut Contrakt aus
bezahlt werden soll; obschon der Bau nicht für Gut anerkannt ist. [Ende
S. 143] |
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1874, 10, 04 | 144-145 | Dritte Vierteljahrs Versamlung.
Versamlung der Deutschen Evangelischen Luth. St. Johannis
Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Indiana
Wurde gehalten am 4ten October 1874. Nachdem die Versamlung mit Gebet
eröfnet war [im freien Raum: „Zweig – Schule
Siehe Seite 136] Wurde 1tens Eine Bittschrift von etliche unsere
Nördlich Wohnenden Brüder Vorgelehsen, worin sie um Erlaubniß
nachsuchten um fernerhin Ihre Eigene Schule dort bey Heinrich
Buhrbrink halten zu dürfen. Nach mehrerseitiger Berathung
wurde darüber folgendes Beschlossen. Beschlossen daß es den dortigen
Bittstellern ihre Bitte gewährt werde, fernerhin Ihre Eigene Schule
halten zu dürfen; Jedoch nur mit der vorigen Bestimmung
Uebereinstimment, wie die Regeln an Seite 136. Protocoll vom 18 Jannuar 1874, aufgezeichnet stehe. Nur
mit dem Unterschiede daß es unserem Pastor überlassen sey, zu welcher
Zeit die dortigen Kinder unsere hiesige Gemeinde – Schule zu besuchen
haben. 2tens Beschlossen daß ein Brick
Flor [Backsteinfußboden] in den Keller deß Pas[tors] gemacht werden
soll. Darauf wurde von unseren beyden
Zöglinge in Fortwayn [Fort Wayne],
durch unseren Herrn Pastor ein Dank abgestattet, für ein kleine Gabe
aus den Klingelbeutel. Ferner wurde vom Schatzmeister H.
Averweser die Vierteljährige Kirchenrechnung Vorgelesen, Woraus
hervorging daß die Einnahme vom 1ten Vierteljahr Waren $202.17 Cent[;] Die Ausgaben $156.65[;]
Kassenbestand 45.92. 2te Virjahr Einnahme 230.02[;]
Ausgaben 189.17[;] bleibt Kassenbest. 40.85 3 Vierteljahr Einnahme 115.85[;]
Ausgaben 101.10[;] Kassenbestand 14.75. Auch wurde von John
Meier die Schulrechnung vorgelegt. [Ende S. 144] Endlich wurde noch Beschlossen daß
das Schulgeld alle Virteljahr bezahlt werden Solte. John
W. Welmer Pres= G.
H. von Fange
Secratair |
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1874, 12, 20 | 145-146 | Versamlung der Deutschen Evang.
Lutherischen St. Johannes Gemeinde am White
creek Bartholomew County Indiana den 20ten December
1874. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröefnet war, wurde zuerst die Constitution verlesen. Darauf kam zur Verhandlung wegen
die Schulehrer – Wohnung, Wo die Frage gestellt wurde, ob es nicht
Rathsamer und für die Gemeinde Nutzbarer währe, Vorläufige
Vorbereitungen zu machen für einen Neubau, Wobey die Gemeinde Bedeutend
Profitiren werde, wen wir daß Holz sebst Schneiden lassen, u zwar bald,
als wen wir nachher alles in der Eile aus die Fäctory [Englisch:
factory=Fabrik] kaufen müssen. Hiraus ging hervor daß die Gemeinde
zuvor zu Beschliesen habe ob Gebaut werden solle, oder nicht. Nach längeren hin und her, dafür u.
dagegen Reden wurde endlich – Beschlossen, daß ein Neues Haus für
die Schulehrer Wohnung Gebaut Werden sollte. Hierauf wurde erwähnet daß
es Rathsamer sey vorher Unterschriften zu samlen, um die nötigen
Baukosten Vorher zu sichern, ehe wir den Bau in angriff nehmen. Auch
sollte ein Comitee Erwählt werden
um vorläufig einen Plahn deß Hauses nebst Kosten desselben, aus zu
arbeiten. Hirauf wurde – Beschlossen, daß ein Comittee
erwählt werden soll um in Gemeinschaft mit die Vorsteher, den Bau und
Kosten in Berathung zu nehmen, u. Neuenjahrstage die Gemeinde darüber
Bericht zu erstadten. Darzu wurden folgende Persohnen als Comittee Ernannt.
Heinrich Aufdenberge [Ende S. 145] Heinrich
Sasse, Heinrich Sülter, Wm Tobühren, Wm Franke, John Wente.
ferner wurde Beschlossen daß es den Vorstehern
überlassen sey, das Holz vom Alten Pfarrhause beym mehrstbieten zu
verkaufen. Hirauf wurden Candidaten
für die nächste Vorsteherwahl, am Neuenjahrstag Vorgeschlagen. Nemlich John Meier, Fr. Wm. Meier, Heinrich Schlehüs,
Bernhard Sülter, Heinr. Niemöller, Thomas Kobbe. Vertag[t]
mit dem Gebet des Herrn. John
W. Welmer Gerhard
H. von Fange
Secratair |
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1875, 01, 01 | 146-147 | 1875 Versamlung der Deutschen Evang.
Luth. St. Johannis Gemeinde am White creek
Bartholomew Co. India. gehalten am 1ten Jannuar
1875. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war wurden zuerst
folgende Persohnen als Gemeinde – Glieder aufgenommen. Wilhelm
Nordmann, August Nentrup, Heinrich Sasse, Heinrich Meier, Wilhelm Otte,
Wilhelm Knoke, John Ahlbrand, August Rittmann, Wilhelm Wöhrmann.
Darauf wurd vom Bau Comittee durch
Heinrich Aufdenberge Ihren Bericht
vorgelegt Welches dafür Lautete, daß das nöthige Bauholz für die
Schulehrer Wohnung sich etwa auf 13,076 Fuß belaufen würde, und dieses
Holz könnten wir auf die Sägemühle bekommen zu Ein Dollar und 15 Cent das Hundert. Ferner wurde beantragt,
wegen den Schornstein, nehmlich daß es besser sey [Ende S. 146]
denselben in der mitte deß Hauses, als auf einen Ende. [Im freien Rand: „Neubau deß
Schulehrer Wohnung“] Die Größe deß Hauses wurde von das Comittee
vorgeschlagen, nehmlich 18, Fuß breit 36. Fuß lang, u. 15 Fuß hoch mit
einer Küche von 16. bey 16 Fuß. Worauf von der Gemeinde Beschlossen
wurde daß nach Plahn deß Comittees
Gebaut werden soll, aus genommen die Länge deß Hauses, wurde von der
Gemeinde Beschlossen daß die Länge desselben 34 Fuß, stat 36 sein soll. Ferner Beschlossen daß es die Bau Comittee überlassen sey, das Holz auf die
Sägemühle schneiden zulassen, auch soll das Bau Comittee unter sich
einen Schatzmeister wählen welche die Gelder für den Bau nimmt. Ferner Beschlossen daß Ein jedes
Gemeinde – Glied in Zeit von 3 bis 6.Wochen Ein Dollar und 50 Cent in die Bau Kasse Bezahlen soll, um
die Kosten für das Holz zu schneiden bestreiten zu können. Hirauf wurde von Thomas Kobby das
Feuermachen in der Kirche, so wie auch Kirchenaus reinigen übernommen,
welches von der Gemeinde angenommen wurde. Beschlossen daß Heinrich Trentmann
fürs erste Virteljahr zum Orgelspielen Wind machen soll. Darauf wurde vom Schatzmeist H. Averweser
die Jahres Kirchen Rechnung Verlesen, woraus hervorging daß die
Sämtlichen Einnahme waren $ 890. 91[;] dargegen die Ausgaben waren $
885. 45[;] bleibt Kasse $ 5. 46. auch wurde die Schulrechnung
vorgelegt. Darauf die Feuerholz Liste. Ferner wurden 2 Männer Erwählet, um
den Schatzmeister seine Kirchen Rechnung nach zu sehen, nehmlich:
Thomas Kobby, u. Heinrich Sülter. Endlich wurde die Vorsteher Wahl
vorgenommen und durch die Mehrheit der Stimmen, wurdee es Entschieden
daß Fried. Wilh. Meier, Bernhard Sülter und Thomas Kobby als Vorsteher gewählt sind.
Vertag[t] mit dem Gebet deß Herrn John
W. Welmer Gerhard
H. von Fange
Sec [Ende S. 147] |
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1875, 01, 03 | 148 | Vorsteher Versamlung. Die Vorsteher
der Evang. Luth. St. Johannes Gemeinde Versamelten
sich am 3ten Jannuar 1875. und Wählten unter sich Fried. Wilh. Meier als President und Gerhard H von Fange als Secratair und Bernhard Sülter als Schatzmeister und Thomas Kobby als Schulschatzmeister. John
W. Welmer Gerhard
H. von Fange. |
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1875, 01, 06 | 148 | Jannuar den 6. 1875 Ich als Unterzeichneter
neuerwählter Schatzmeister der Evang. Luth. St. Johannes
Gemeinde bestätige hiermit daß der abgehende Schatzmeist Heinrich
Averweser an mir überliefert hat: 1ten Die Kirchen Rechnungs Bücher
nehmlich 2 Stück nebst Kassenbestand von $5.46 Cent. 2, Kirchen Deete
[Urkunden] als da sind 5 Stück. 3 vom Kirchenlande, Eine von Burbrink vom Kirchen Lot [Parzelle], und
Eine von Dorfmeier wegen Land
Tausch. 3ten Quttir – Bücher 4 Stück.
Ferner Quittungen und Eingelößte Kirchen Noten [Verbindlichkeiten] vom
Jahre 1866 bis 1872. Darzu ander Quittungen und Eingelößte Noten von
frühern Jahren. 4ten Die Uhralten Dokumente nehmlich
alte Constitution und Gemeinde Beschlüsse. 5, 2 Deutsch Gesetz Bücher vom State Indiana. 6, Klingelbeutel Kassenbestand
$3.27 Cent. Bernhard
H. Sülter
[Ende S. 148] |
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1875, 04, 11 | 149 | Die erste Virteljahrrs Versamlung
1875 Versamlung der Deutschen Evang. Luth. St.
Johannes Gemeinde am White Creek Bartholomew Co. Indiana Wurde gehalten am 11ten Aprill
1875. Nachdem die Versamlung mit Gebet Eröfnet war wurde zuerst der
Kirch Brunnen in Berathung gezogen, indem daß Wasser in demselben bis
dahin immer stinkent und unbrauchbar ist, so war man der Meinung daß
solches durch die Pumpe ver Uhrsacht werde, deßhalb wurde Beschlossen
daß der Brunnen oben geöefnet, u. die Pumpe heraus genommen werden
soll, u. stat dessen eine Winde mit einen Eimer zum Schöpfen
angefertigt werden soll, Welches Heinrich Sülter über tragen wurde
solches anzufertigen. Beschlossen daß Eine Raum am
Pastoren Hause gemacht werden soll, Welches dem Vorstande überlassen
ist, daß es geschieht. [Im freien Rand: „Keine Bäume auf den
Kirchhoff“] ferner Beschlossen daß es von nun an nicht mehr Erlaubt
sein soll, Baume auf den Kirchhofe anzupflanzen. Ferner Beschlossen daß Heinrich
Hagenberg das Windmachen für die Orgel
fürs nächste Virteljahr übertragen ist. Hir auf wurd vom Schatzmeister B. Sülter die erste Virteljahrs
Kirchenrechnung vorgelegt, woraus hervorging daß die Einnahme Waren
$188.71[;] Die Ausgaben dargegen $176.45[;] bleibt Kasse 12.26. Ferner wurde von Thomas Kobbe, u.
Heinr. Sülter als Comittee der
Kirchenrechnung nach zu sehen Ihr Berichte abgelegt, dahin lautend daß
alles seine Richtigkeit habe. Vertagt mit dem Gebet deß Herrn. F.
Wm Meier G.
H. von Fange.
Secr [Ende S. 149] |
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1875, 06, 27 | 150-151 | Die Zweite Virteljahrs- Versamlung
der Deutschen Evag. Lutherischen St. Johannis Gemeinde am Whitecreek
Bartholomew Co. Indiana Wurde gehalten den 27ten July
1875. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war, wurde erstens
Wilhelm Welmer für das Windmachen der Orgel Erwählt, fürs nächste
Virteljahr. Ferner wurde Beschlossen daß, das
Holzland, auf unserem Kirchenlande Eingefenzet [eingezäunt] werden
soll, als zur Benutzung für Kuh Päster [Weide] für den Pastor und
Schulehrer. Beschlossen daß ein jedes Gemeinde
Glied, entweder 50 Cent für eine
Bretterfense, oder 25 gute Reun Rehls 4 Zoll dick liefern soll gegen
den ersten September nächstens, für
den Päster Einzufenßen. Beschlossen daß an der Südseit in
unsere Kirche Fenster Gardienen, oben an die Fenster angehängt werden
sollen um den Sonnenstrahl aus der Kirche abzu wehren. Um solches anzu schaffen und
anzufertigen wurde H. Mensendieck übertragen. Beschlossen daß G. H. Vonfange als
Gemeinde Deputirter für die dießjährig Sinodal Sitzung gesand werden
soll. Darauf wurde vom Hern Pastor 2
Bitschriften Verlesen. Eine von einer abgebranten Gemeinde im Oskos Wiskonsins [Hier handelte es sich
um die 1856 gegründete Trinity Lutheran Church in Oshkosh, WI]. Die
andere von einen Kranken Pastor, welche die Gemeinde ersuchten um eine
Beisteuer. Darauf wurde Beschlossen daß die
nächst Abendmals Collecte, für die
abgebrandten Gemeinde in Wiskonsin bestimt sein soll. Auf anfrage des Hern Schulehrers
wegen Schulferien in der Erntezeit wurde Beschlossen daß es den Hern
Schulehrer Erlaubt sey, die Schule im Monad July
bis nach der Sinode Sitzung im erstentheil August
auszusetzen. Hirauf wurde vom Schatzmeister
Sülter die Virteljährige Rechnung Vorgelegt, daraus ging hervor [Ende
S. 150] daß die Einnahme Waren $202.76 Cent. dargegen die Ausgaben
$190.20 Cent. Bleib Kasse 12.56. Vertagt mit dem Gebet deß Herrn. F.
Wm. Meier Gerhard
H. von Fange.
Secratait |
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1875, 09, 12 | 151-152 | Extra Versamlung. Diese Extra
Versamlung wegen den Neubau deß Hern Schulehrer Wohnung wurde gehalten
am 12ten September 1875. Nachdem die Versamlung mit
Gebet Erefnet war wurde Beschlossen daß die Gemeinde Alle Matheriahlen
zum Neubau selbst anschaffen will, welches dem Comitte
übergeben ist, solches zum besten nutzen der Gemeinde anzukaufen. Ferner Beschlossen daß dem Comitte überlassen ist gute Schinckels
[Schindel] anzukaufen, imfall sie gute Paypeln [Pappel] kriegen können
mögen sie Solche kaufen so nicht, dan gute Print[53] [?] oder
Tannen. Beschlossen daß das Gebäude nach
voriger Bestimmung gebaut werden soll. (Siehe Neuenjahrs Versamlung.) Um das nöthige Geld zum Bau
aufzubringen wurde den Hern Pastor übergeben, solches durch freie
Unterschrift Sonntags in der Kirche zusammeln. Beschlossen daß die einzelnen
Arbeits theile wen jemand Wünscht dieselben anzunehmen soll Nächsten
Sonntage an das Bau Comitte [Ende
S. 151] abgegeben werden. Beschlossen daß das Neue Haus
wenigstens bis Weihnachten unter Dach gebracht werde und eine Cohrs
Paint [Englisch: course=Schicht, Lage. Hier verm. Mehrfachanstrich]
erhalte. Die Bau Comitte
soll eine Specification ausarbeiten
wo nachgebebauet werden soll. Beschlossen daß das Neue Haus am
selben Platz gebaut werden soll, wo jetz das Alte steht. Beschlossen daß Heinrich Stinntker
das Alte Haus abbrechen und wegräumen haben mag, Aus genommen eine Neue
thüre und Steine nicht was am Platze bleibt. Vertagt mit dem Gebet deß
Herrn. F.
Wm. Meier Gerhard
H. von Fange
Secratair |
| | |
1875, 10, 03 | 152-153 | Die Dritte Virteljahrs Versamlung.
Versamlung der Deutschen Evang. Luth. Sant. Johannis Gemeinde am Whitecreek
Bartholomew Co. Ind. Wurde Gehalten am 3ten October
1875. Nachdem die Versamlung mit Gebet Erefnet war wurde zuerst
Verhandelt wegen den Neubau deß Schulehrer Wohnung, und es lag die
Frage vor wie groß der Keller gemacht werden soll. Darauf wurde
Beschlossen daß der Keller unter das Zimmer nach Osten
hin, gemacht werden soll. und folglich so groß wie das Zimmer. ferner
wurde Beschlossen daß der Keller von harten Brick [Backstein]
aufgemauert werden soll. Beschlossen daß Johann H. Sülter
überlassen ist den Keller, wie auch den abzugs Kanal von dem Keller Aus
zugraben, wofür Er 14 Dollar
erhalten soll. Beschlossen daß Heinrich Lüsenbrink
überlassen [Ende S. 152] ist den Keller aus zumauern für 20 Dollar. [Im
freien Rand davor: „Schulehrer Wohnug zu Bauen] Ferner Beschlossen daß Heinrich Aufdenberge, Wilhelm Tobühren, und Heinrich Schlehuser daß Haus zu Bauen
übergeben ist, für Ihre Angebot von 225 Dollar.
Wofür Sie alle Zimmer und Schreiner Arbeit, so wie auch Anstreichen
(oder Paynten) zu thun haben, bis
es fertig ist. Beschlossen das Schul Examen diesen
Herbst gehalten werden soll. Hierauf wurde vom Schatzmeister
Sülter die Dritte Vierteljahrs Rechnung vorgelegt. Woraus hervorging daß die Einahme
waren $104.56[;] dargegen die Ausgaben $104.56 Heinrich Dopking übernahm das
Windmachen bey der Orgel für ein Virteljahr. Vertagt mit dem Gebet deß
Herrn. F.
Wm. Meier G.
H. von Fange.
Secratair |
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1875, 12, 26 | 153-154 | Versamlung der Deutschen
Evangelisch Lutherische St. Johannis Gemeinde am White
creek Bartholomew Co. Indiana den 26ten December
1875. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war Wurde zuerst vom
Hern Pastor die Unterschrifts Liste für den Neubau deß Schulehrer
Wohnung Verlehsen; daß bis dahin unterschriebene betrug die Summa von
659 Dollar. Zwey Gemeindeglieder hatten sich zu
Unterschreiben geweigert, nach Vorherige Einladung waren sie in der
Gemeinde Versamlung Erschienen. Und auf die Frage an Heinrich Rüther warum Er nicht unterschreiben
wolle; Antwortete er: [Ende S. 153] Er könne seine Familie nicht
dadurch vernachlässigen. Worauf ihm erwiedert wurde, daß man dadurch
nicht seine Familie vernachlässige, wen mann zu Kirchenzwecke etwas
Beytrüge, daß war ja vielmehr seine Pflicht u. Schuldigkeit. Da
Antwortete Er: Er wolle sich nicht auspressen lassen. Worauf ihm gesagt
wurde, wer Ihm den auspressen wolle. Dieses müsse er Beweisen oder er
müsse das Wort wieder zurücknehmen. Er wolte es aber nicht -, konnte er
keine Antwort geben und lief schnell die Thür hinaus. Hierauf wurde Heinrich
Rittmann gefragt, warum er nicht unterschreiben wolle, worauf
er Bezeugte, daß er unvermögens halber nicht könne; deßhalb wurde er
von der Gemeinde Entschuldigt. Darauf wurde Wilhelm
Wihzmann als Glied in der Gemeinde aufgenommen. Ferner wurde von Fritz Louis Meier die Gemeinde ersucht, ob die
Gemeinde ihn Entlassen wolle; worauf Beschlossen, wurde, daß Fritz Louis Meier Entlassen sein soll, um
näheren Kirchwegs halber sich die Deutsch Evang. Luth. Gemeinde in Waymans [Saint Peter Lutheran Church in
Waymansville, IN ist die westliche Nachbargemeinde der Johannesgemeinde
am White Creek] wieder an zu schließen. [Im freien Rand: „Feuer
Versicherung“] Ferner Beschlossen daß Sämtliche Gemeinde Gebäude in die
Deutsche Feuer Versicherungs Verein am Whithe
creek bestehend, Eingetragen werden sollen. [Im freien Rand: „Feuerholz Regel“]
Beschlossen daß von nun an, ein jeder sein Feuerholz was er Jährlich
für die Kirche zu liefert hat, hir bei den Kirche auf peilen soll,
damit es nachgesehen werden kan. damit einen jeden gleiches Recht
geschiet. Der bestimmte Satz was ein jedes
Gemeindeglied Jährlich zu Liefern hat, ist Bekantlich Eine halbe Cord
[Klafter]; nemlich 8 Fuß lang, 4 Fuß hoch, u. 2 Fuß Breit. Hirauf wurden 6 Kandidaten für die
nächste Vorsteher Wahl vorgeschlagen nehmlich Joh.
Wilh. Welmer, Heinrich Schlehüser, Heinrich Sasse, Heinrich
Aufdenberge, Georg Nentrup, G. H. vonfange. Vertagt mit dem
Gebet deß Herrn. F.
Wm. Meier G.
H. von Fange (Secratair
[Ende S. 154] |
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1876, 01, 01 | 155-156 | Neuenjahrs
Versamlung. Versamlung der Deutschen Evang. Luth. St. Johannes Gemeinde
am White creek Bartholomew Co. Indiana
den 1ten Jannuar 1876. Nachdem die Versamlung mit
Gebet eröfnet war Wurde zuerst die Gemeinde Constitution Verlehsen. Darauf wurde von Heinrich Trentmann
das Feuermachen in Kirche, für das Jahr 1876. übernommen. John
Rittmann
übernahm das Kirchenaus reinigen für dieses Jahr. John
Ahlbrandt
wurde fürs erste Virte Jahr zum Wind machen der Orgel Erwählt. Hirauf kahm Heinrich Rüther zum
Schreibtisch herbey um seine Unterschrift deß Jährlichen
Kirchenbeytrags, zu streichen, worauf er gefragt wurde ob er den nichts
mehr geben wolle: er antwortete nein. Darauf wurde ihm wiederum gefragt,
ob er das Wort welches er in der letzten Gemeinde Versamlung
ausgesprochen habe (nehmlich daß man Ihn aus pressen Wolle ob er daß
jetzt beweisen könne, oder wiederrufen wolle; worauf er antwortete, daß
er nichts zurücknehme was er gesagt hatte dabey wolle er bleiben. Man
versuchte noch, ihm an seine Christenpflichten zu erinnern aber
Vergebens, er stieß alles von sich hinweg, so daß mit ihm bis dahin
nichts anzufangen sey. Da es nun auch Zeit und Umstände es nicht
erlaubten in ihn weiter einzudringen so wurden vorliegenden Geschäfte
weiter fortgesetz. Worauf der Schatzmeister Bernh.
Sülter seine Jahres Rechnung vorlegte, daraus ging hervor daß die
Sämtlichen Einnahme Wahren $836.96[;] die Ausgaben dargen waren $742.90 Der überschuß wurde für
Kirchenschulden angewand. Hirauf wurde die Feuerholz Liste
verlesen. Darnach die Schulrechnung. Und endlich wurde die Vorsteherwahl
vorgenommen. Und nach der mehrheit der Stimmen eint[Ende S. 155]schied
es sich daß Joh. Wilh. Welmer, Heinrich
Schlehüser und Gerhard H. von Fange
als Vorsteher Erwählet sind. Ferner wurde der Her Schulehrer und
Fritz Eckelmann Beauftragt, den Schatzmeister seine Rechnung nach zu
sehen. Vertagt mit dem Gebet des Herrn. F.
Wm. Meier Gerhard
H. von Fange
Secratair |
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1876, 01, 02 | 156 | Vorsteher Versamlung. Die Vorsteher
Versamelten sich am 2. Jannuar 1876 und erwählten
unter sich die Beamten, nehmlich Fried. Wm.
Meier als President, G. H. von Fange
als Secratair, Bernhanrd Sülter als
Schatzmeister, u. Thomas Kobbe als
Schulschatzmeister. F
Wm. Meier G.
H. von Fange |
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1876, 04, 02 | 156-157 | Die erste Virteljahrs Versamlung.
Versamlung der Deutschen Evangelisch Lutherischen St. Johannis
Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Ind. wurde
gehalten am 2ten Aprill 1876. Nachdem die
Versamlung mit Gebet Eröfnet war wurde zuerst inberathung gezogen wegen
den Neubau der Schulehrer Wohnung auf welche Weise wir das Plästern
[Verputzen], Schornsteinlegen u. d. g. gemacht kriegen. Hirauf wurde
Beschlossen das es die Bau Comitte
überlassen ist, nach besten Wissen, das Plästern, u. Schornstein legen
Veraus akodieren sollen, damit das Haus bald fertig werde. Ferner wurde
in Erwägung gebracht, wegen dem Unterhalt [Ende S. 156] Deß Hern Pastor
und Schulehrer. Jedem geäußert wurde daß der bisherige Unterhalt knap
aus reichend sey, um große Familien Ausgaben zubestreiten. so wurd Beschlossen daß für dieses Jahr als
ein zusatz für den Unterhalt, freiwillige Unterschriften gesammelt
werden sollen. für die Unterschriften zusammeln wurden folgende Männer
ernant John Wente überm Krick, August Belte, H. Mensendieck, Christian Pardieck,
Wm. Geist, John Rittmann. Beschlossen daß der Herr Schulehrer
25 Dollar von die oben genante Unterschriften erhalten soll, daß übrige
soll den Pastor zufallen. [Im freien Rand:
„Schulgeldnachlaß“] Ferner wurde beantragt daß Heinrich Rittmann, wegen
unvermögend halber sein Schulgeld möchte nachgelassen haben. Worauf
Beschlossen wurde, daß es ihm nachgelassen werden soll, und dasselbe
aus die Gemeindekasse Bezahlt werden soll. Ferner wurde Wilhelm Nordmann fürs
Windmachen der Orgel Erwählet für ein Virteljahr. Hirauf wurde vom Schatzmeister
Sülter die erste virteljahres Rechnung vorgelegt, daraus ging hervor
daß die Einnahme waren $166[;] Dargen die Ausgaben $176.24[;]
Kassenschuld $10.24. Darauf wurde die Baukassen Rechnung
von Heinrich Sülter vorgelegt. Daß am Neujahrs Tage Erwählte Comitte Her Schulehrer, u. Fritz
Eckelmann um den Schatzmeister seine Rechnung nach zu sehen, legte
ihren Bericht ab dahin lautend daß sie alles Recht und Richtig gefunden
haben. Ferner wurd Joh.
Wilh. Welmer übernommen, Fenßpforsten bey die Kirche zu
liefern für 15 Cents das stück. F
Wm. Meier Gerhard
H. von Fange
Secratair [Ende S. 157] |
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1876, 07, 02 | 158-159 | Die Zweite Virteljahrs Versamlung.
Die Versamlung der Deutschen Evang. Luth. St. Johannis
Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Indiana den
2 Juli 1876. Nachdem die Versamlung mit Gebet
eröfnet war [Im freien Raum: „Glieder aufnahme“] wurden zuerst folgende
Glieder in unsere Gemeinde aufgenommen, Nehmlich:
Wilhelm Möllenkamp, Ernst Westpfahl, Heinrich Westermeier,
auch meldete Hermann Pardieck sich
wieder um nach längerer abwesenheit, als Glied in unserer Gemeinde
wieder einzu trethen. Ferner wurde zuerst in Berathung
gezogen wegen den Vorfall mit Heinrich Rüther, (Siehe Seite 154
Protokol vom 26. December 1875.) hirüber lag die Frage vor was mit Ihm
zu thun sey! Worauf beantragt wurde ob es nicht gut wäre zwey Männer
hin zu schicken um Heinrich Rüther wegen seinem Fall zu sprechen und
womöglich ihm zu bewegen suchen daß er seine Fehler einsehe und zurück
kehre. Hirauf wurde – Beschlossen daß Thomas Kobbe, und
Heinrich Schlehüser beauftragt sind um hin zugehen. [Im freien Raum: „Rückständige“]
Beschlossen daß der Schatzmeister von der Gemeinde beauftragt ist, daß
alle diejenig welche an der Gemeindekasse Schuldig sind, vom
Schatzmeister durch ein mahnzettel davon in Kentniß gesetzt werden. Ferner wurde Heinrich Sülter als
Gemeinde Deputhirte für die dießjährig Sinodesitzung erwählet. Welche
dießjahr in Indianapolis ihre Sitzung hält. Karl Von Fange wurde zum Wind
machen der Orgel Erwählet. [Im freien Raum: „Collecten“]
Ferner wurde beantragt und Beschlossen daß die beiden Collecten,
nehmlich auf Weihnachten und Ostern
für die beiden Studirenden Zöglinge, Hermann Jüengel und Vonstrohe
bestimt sind. Auch soll der Cent
Kassenbestand an dieselben so lange sie in das Studium stehen verfallen
sein. [Ende S. 158] Hirauf wurde vom Schatzmeister B.
Sülter die virteljahrs Rechnung vorgelegt, woraus hervorging daß die
Einnahme wahren $160.50[;] Dargegen die Ausgaben $149.35[;] im Kasse
$11.15 Dargegen wahren 50 Dollar
fällige ansprüche welche wegen mangel an Kassenbestand nicht bezahlt
werden konten. Vertagt mit dem Gebet des Herrn. F
Wm Meier Gerhard
H. von Fange Secratair |
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1876, 10, 01 | 159-160 | Die Dritte Virteljahrs Versamlung.
Versamlung der Deutschen Evag. Luth. St. Johannis
Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Indiana
gehalten am 1ten October 1876. Nachdem die Versamlung mit Gebet
erefnet war wurde zuerst wieder über den Fall deß H. Rüther verhandelt,
und weiter besprochen, worauf die beyden gesannten welche in der
vorigen Gemeindeversammlung erwählt waren um hinzugehen mit ihm zu
reden ob er zu bewegen sey seine Irthum einzusehen und umzukehren. diese beiden gesanten wurde gefragt
was sie bey ihm aus gerichtet hätten, worauf sie ihren Bericht
ablegten, dahin lautend, daß er hatte nichts hören und annehmen wollen. Worauf er von der Gemeinde durch
den Secratäir Schriftlich eingeladen wurde um in dieser Gemeinde
Versamlung zu erscheinen und sich vor die Gemeinde zu verantworten;
Welches er auch nicht folgte. Hirauf wurde Beschlossen daß H.
Rüther noch ein Virteljahr bedenkzeit gegeben werden soll, in besagter
zeit hat der H. Pastor sich übernommen mit H. Rüther [Ende S. 159] Von
der Sache weiter zusprechen; imfall Er dann nicht anders gesinnet wird,
soll Er am Neuenjahrs Tage als ausgeschlossen Verkündigt werden. Hirauf wurde von Heinrich
Schlehüser die Keller Klappe, Schmockhaus Thür u. d. g. bey der
Schulehrer Wohnung zu machen übernommen. Wegen die Alte gefallene Pappel auf
den Kirchlande ist dem Vorstande überlassen damit so gut zu thun wie es
geht. Ferner wurde Beantragt was man mit die Pumpe mache die jetz
unbrauchbar da steht. Beschlossen daß es den
Schatzmeister überlassen ist die Pumpe zu verkaufen so gut es geht. Hierauf wurde von Heinrich Sülter
die Namen Verlesen welche noch im Rückstand mit Ihre Beyträge für den
Neubau deß Schulehrer Wohnung sind. Da nun die Bauleute ihren
Verdienten Lohn haben müssen, so wurd Heinrich Trentmann Beauftragt den
Rückstand einzufordern. [Im freien Raum: „Eintritt“] Louis Dohnhorst meldete sich; wieder als
Glied in der Gemeinde einzutreten. Darauf wurde vom Schatzmeister die
Vierteljahres Rechnung verlesen Die Einnahme waren $88.25[;]
Dargegen die Ausgaben $77.51[;] in der Kasse $10.74 Ferner wurde Beschlossen daß die
Schule geweiß waschet werden soll. Johann Sülter wurde daß Wind machen
bey die Orgel übertragen. Vertagt mit dem Gebet des Herrn. F
Wm. Meier Gerhard
H. von Fange Secratair [Ende S. 160] |
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1876, 12, 17 | 161 | Die letzte Virteljahrs Versamlung.
Versamlung der Deutschen Ev. Luth. St. Johannis
Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Indiana Wurde gehalten am 17ten December
1876. Nachdem die Versamlung mit Gebet eroefnet war wurde folgendes
Beschlossen 1tens Wurde John
Wente Erwählt nach Heinrich Rüther zu gehen und ihm
Einzuladen in der nächsten Neuenjahres Versamlung zu erscheinen. Ferner Beschlossen daß, das Geld
Welches noch Rückständig ist von den Neubau der Schulehrer Wohnung soll
geborgt werden. Beschlossen das ein jedeß Gemeinde
Glied das Recht hat die Candidaten
für die nächste Vorsteherwahl durch ein Zettel einzugeben. Hirauf wurden Wahlbeamten gewählt
welche Wahlzeteln für Cadidaten abzulesen und zu zählen haben, wie
folgt: W. Welmer, Past. Juengel, Heinr.
Aufdenberge, T. Kobbe, Schul. Getsch. Nachdem die Stimmen
abgelesen und gezählt waren ergab es sich daß, Thom.
Kobbe, Fr. Wilh. Meier, Bernhard Sülter, Heinr. Averweser, Wilh.
Andenberge, John Wente als Candidaten
für die Nächste Vorsteherwahl Erwählet seien. Vertagt mit dem Gebet des
Herrn. F
Wm. Meier Gerhard
H. von Fange Secratair [Ende S. 161] |
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1877, 01, 01 | 162-163 | 1877 Neuenjahrs Versamlung. Versamlung
der Deutschen Evang. Luth. St. Johannes Gemeinde
am White creek Bartholomew Co. Indiana gehalten am 1ten Jannuar
1877. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war wurde folgendes
Verhandelt: Da in der vorigen Versamlung
Beschlossen wurde, den Heinrich Rüther
nochmals zu dieser Versamlung einzuladen, so war er den Dießmal
erschienen, und auf seinen Wunsch hin, wurden seine Sachen zuerst
Verhandelt; Worauf ihm die Frage vorgelegt, warum er nicht zu den
Gemeinde Lasten nichts beytragen wolle; indem er seine Unterschrift
gestrichen und bekant hatte, nichts mehr zu geben: Ferner ob er noch
dabey beharre daß die Gemeinde ihm auspresse und Zwingen wolle; (indem
die Gemeinde ihm doch nur an seine Christenpflicht
erinnere; Darauf ob wohl etwas zögernd
drückte er sich dahin aus daß er alles zurücknehme, Ferner ob er den auch Willens sey
fernerhin nach sein Vermögen Zu Kirchenlasten beyzutragen? Er antwortete ja. Darauf wurde – Beschlossen daß Er wieder als
Gemeindeglied angesehen sein soll. Ferner Beschlossen daß H. Rüther
einen Beytrag für den Neubau deß Schulehrer Wohnung entlassen ist. Hirauf wurde von Heinrich Averweser
das Feuermachen in unsere Kirche, für dieß Jahr übernommen. John Rittmann übernahm das Kirchen aus
reinigen. Heinrich Rittmann übernahm das Windmachen bey der Orgel. Worauf von Bernhard
Suelter die Jahres Rechnung Verlesen wurde woraus hervorging
daß die Einahme waren $799.75 Cent.
dargegen die ausgaben $759.34 Cent[;] Kassenbestand 40.41 [Ende S. 162] Darnach wurde die Schulordnung;
Feuerholz und sonstige Rechnungen vorgelegt. Ferner wurde inberathung gezogen
wegen die Vieljährigen Rückständigen was man damit anfange. Darüber wurde Beschlossen, daß alle
diejenigen welche 2 Jahre, und darüber im Rückstande mit ihrn
Kirchenbeyträgen sind, sollen zur nächsten Gemeinde Versamlung
eingeladen werden. [Im freien Rand: „Gehalterhöhung“]
Beschlossen daß fernehin den Pastor sein Gehalt auf 600 Dollar
das Jahr gesetzt sein soll. Beschlossen daß den Schulehrer
Jährlich 25 Dollar zu seinem Gehalt
aus die Gemeinde Kasse zugelegt werden soll. Damit sein ganzer gehalt
das Jahr 350 Dollar beträgt.
(Schulgeld mit Eingeschlossen.) Da die Unterschriften zu den
Jährlich Kirchenkosten Erneuert werden müssen, so wurde – Beschlossen daß die Vorsteher
dieselben samlen sollen. Hermann
Meier (Junior)
machte einen Antrag indem er die Gemeinde Ersuchte um seine Entlassung;
um sich, wie er sagte an Borchers Gemeinde[54] wieder anzuschliessen; Da nun
dieser Antrag die Gemeinde sehr bedenklich erschien; und auch zugleich
Hermann Meier, mehrseitig davon abgerathen wurde, so wurde darüber
Beschlossen, daß Hermann Meier Bedenkzeit gegeben ist bis Nächste
Versamlung. Hirauf wurde die Wahl der Vorsteher
vorgenommen, und es wurde durch die Mehrheit entschieden, daß Fried. Wm. Meier, Bernhard Süelter, Jon Wente als
Vorsteher Erwählt sind. Endlich wurde noch ein Comittee ernant um den Schatzmeister
seine Rechnung nach zu sehen. Vertagt mit dem Gebet des Herrn. F.
Wm. Meier Gerhard
H. von Fange Secratair [Ende S. 163] |
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ohne | 164 | Johann
Kruhse, Johann Bergsiecker,
Hermann Vogelpohl, August Welmer, Wilhelm Wente, John Sülter; haben die Constitution
unterschrieben und Bezeugten darmit ihre Gemeindegliedschaft. |
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1877, 01, 28 | 164-167 | Extra Versamlung der Evang. Luth. St. Johannes
Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Indiana gehalten am 28ten Jannuar
1877. In dieser Versamlung wurde
verhandelt wegen einem Beruf, den die Gemeinde in Harlem
Illinois an unsern Herrn Schulehrer Gotsch
geschickt hatte, welchen Er heute vor 8 Tagen der Gemeinde nach dem
Gottesdienste mittheilte. Zuerst wurde die Gemeinde darüber
klar, u. gewiß, daß sie es nicht, dem Lehrer allein überlassen könne,
ob er den Beruf folgen wolle, oder nicht, sondern die Gemeinde selbst,
habe ihn gewissenhaft zu prüfen, ob er ein Göttlicher sey, oder nicht,
und im ersteren Fall den Lehrer in Frieden zu enlassen, im letzterem
Fall aber nicht zuentlassen. Um nun zu einer gewissen
Ueberzeugung zu kommen, wurde die Frage gestellt: Wan ist unser Lehrer
auf diesen Beruf hin zuentlassen? Worauf folgende 3 Punckte als
richtige Grundsätze von der Gemeinde fest gestellt wurden: 1tens, Wen in Harlem
ein wichtigeres Arbeitsfeld als hier, und unserer Lehrer dort
Gott und dem Nächsten mit seinen Gaben mehr u. besser dienen kan als
hier und, 2tehs, Wen darzu hir nicht etwa so
viel schaden angerichtet würde durch seinen Wegzug, als er dort Nutzen
schaffen möchte, und dazu noch 3ten, Wen dort der Noth auf andere Weise
nicht abzuhelfen ist. Was den ersten Grundsatz betrift,
so kam die Gemeinde zu folgenden Ueberzeugungen: a, Da die Gemeinde in Harlem nicht zur Sinode gehört, sich also
bis jetzt frey gehalten hat von der Christlichen Pflicht mit andern
Gemeinden Seminar zu bauen u. zu erhalten, Prediger u. Lehrer
heranbilden zu helfen, unsere Gemeinde dieses aber seid vielen Jahren
gethan hat; darum hat auch nach der Gerechtigkeit unsere Gemeinde [Ende
S. 164] das erste Recht an den Lehrer, auch wen beide Arbeits Felder
gleich währen, Ja auch dan noch, wen er hir noch gar nicht im Amte
währe, sondern von beiden Gemeinden gleichzeitig einen Beruf erhalten
hätte. Wie geschrieben steht 2 Timo 2 [„bis“ durchgestrichen] 6[55]. [Es folgt eine durchgestrichene
Passage] Es soll aber der Ackermann, der den Acker bauet, der Früchte
am ersten genießen. b, Da die Schule in Harlem unter
ihren 88. Kindern nur 28 aus der eigen Gemeinde hat, (nachdem Sinodal
Bericht von 1876) unsere Gemeinde aber gegen 100 eigene, die über 6
Jahre alt sind, so halten wir es für Unrecht, wen man den eigenen
Kindern den Lehrer nehme u. den Fremde geben wolte, weil auch
geschrieben steht 1 Tim. 5. 8.[56] So aber Jemand die Seinen,
sonderlich seine eigene Hausgenossen, nicht versorgt, der hat den
Glauben verleugnet u. ist ärger den ein Heide. c, Siehet man auch die Schulzahl
überhaupt an, so sind hir mehr eigene, als dort Eigene u. Fremde
zusammen. Wen auch hir bey diesem Lehrer nicht alle Schüler gleich von
den ersten Schuljahren an in die Schule gehen, so geschieht es doch
später von allen. Darum ist die Schule hir wichtiger wie dort. d, Es komt aber auch der Dienst deß
Lehrers beim Gottesdienst in der Kirche in Betracht. Da zählt nun jene
Gemeinde 50 stimberechtigte Mitglieder, unser aber fast dreymal so
viel. So hat er auch in dem Stücke, hir ein Viel größeres u.
Wichtigeres Arbeitsfeld als dort. Was nun den 2ten Grundsatz betrift,
so wäre der Schaden durch den Wechsel hir sicherlich viel größer als
dort dort der zu hoffenden Nutzen, den a, Ein schneller Stellenwechsel,
ohne dringende Noth, ist jedesmal schädlich, so wohl dem, der wechselt,
als auch da wo er wechselt. Nun ist aber unser Lehrer kaum zwey und ein
halb jahr hir. b. Hir würde die Schule auf längere
zeit zerrüttet, um jene zu versorgen. Es ist aber nicht recht Vortheil
suchen, mit andere Leute Schaden, nach dem Worte Christi Math. 7. 12.[57] Alles um [Ende S. 165] daß ihr
wollet, daß Euch die Leute thun sollen, daß thut ihr ihnen, daß ist das
Gesetz u. die Propheten. c, Solte hir der Pastor eine
Zeitlang Schule halten, so würde hier vielmehr Schaden entstehen, als
wen es der Pastor dort thäte, weil diese Gemeinde viel Größer ist, u.
durch die vielen andern Amtsverhandlungen unser Pastor auch vielmehr
von der Schule abgehalten würde, als der Pastor dort. d, Kaum haben unsere Schüler den
Lehrer, und der Lehrer die Schüler kennen gelernt, u. nun sollte er
schon wieder fort, und mit einen Neuen sollte schon wieder alles fremd
u. unbekant werden? Da kommen wir ja aus dem Bekand, u. Fremd werden
fast nicht heraus, und ein Aufblühen der Schule wär nicht möglich. e, Die Gemeinde in Harlem würde uns
den Orgelspieler wegnehmen, den sie doch als solchen gar nicht
gebrauchen kan. Und uns würde es schwer fallen, wieder einen solchen
zubekommen. f, Den vorigen Lehrer (Bolm.) Beriefen wir vom Seminar
in Addison, u. und brachten die Reisekosten für ihn auf. Er blieb kurze
Zeit, u. ging in eine andere Stelle, wieder den Willen der Mehrzahl der
Gemeindeglieder; den jetzigen haben wir wieder von dort Berufen und
Unkosten gehabt. Sollte er jetz schon wieder nach so kurzer Zeit zum
dritten mal mit solcher Unruhe, u. Unkosten einen anderen beruffen
müssen, so würde daß einen algemeinden Unwillen in der Gemeinde
erwecken, u. wurde auf unser Zutrauen zu den jungen Schulamts
candidaten erschüttern, zumahl auch früher schon ähnliche Wechsel hir
vorkamen. Und daß alles wäre gewiß kein kleiner schaden. Und was den dritten Grundsatz
betrift, so glauben wir daß der Noth in Harlem ganz gut auf andere
Weise abgeholfen werden kann, den – a, Die Gemeinde dort, kann eben so
wohl einen Lehrer aus dem Seminar in Addison beruffen als wir, u.
brauchte uns hir den Vielerley Schaden nicht zuveruhrsachen durch
weggehen unseres Lehrers. b, Sie kan leichter einen passenden
Lehrer für ihre Stelle bekommen, als wir für die Unsere, da sie keinen
Orgelspieler braucht. c, Berufft sie einen Lehrer von Addison
wie auch wir früher [Ende S. 166] Wiederholt gethan, so spart sie uns
und ihr, nicht blos die Reisekosten, weil sie Seminar in nächster nähe
hat, sondern sie erspart uns hir alle Unordnungen und Schaden u. ihr
ist doch auch geholfen. Nach dieser Berathung wurde 1tens Beschlossen daß die gemeinde
nach reiflicher u. Gewissenhafter Ueberlegung u. Vergleichung der
beiden Schulstellen hir und in Harlem nicht wichtiger ist als diese,
sondern diese bedeutend wichtiger als jene, u. daß Her Lehrer Gotsch,
Gott u. den Menschen hir mehr und besser dienen kan als dort. 2tens Beschlossen daß wir darum den
Beruf der Gemeind in Harlem nicht für eine Göttlichen anerkennen können. 3tens Beschlossen daß wir darum
Hern Lehrer Gotsch hir nicht entlassen u. nach Harlem ziehen heißen
können, sondern ihn rathen zu bleiben, wo er jetzt durch Göttlich Beruf
ist. 4tens Beschlossen, Kan uns aber die
Gemeind in Harlem durch Wichtige Gründe im Gewissen überzeugen, daß ihr
Beruff ein Göttlicher ist, so wollen wir uns nicht weigern, ihr unsern
Lehrer zuüberlassen. 5tens Beschlossen Herrn Lehrer zu
bitten die Beschlüsse der Gemeinde in Harlem mitzutheilen. Nach alle diesem wurde noch – Beschlossen, daß sich unsre
Gemeinde auf keinen Beruf wieder einlassen will, es sey den daß die
berufende Gemeinde zugleich Gründe vorlegt, weßhalb ihre Beruf
wichtiger sein soll, als unsere. Vertagt mit dem Gebet des Herrn. F.
Wm. Meier Gerhard
H. von Fange. Secratair [Ende S. 167] |
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1877, 04, 02 | 168-169 | Die Zweite [„Dritte“ ist
durchgestrichen] Virteljahrs Versamlung. Versamlung der Deutschen
Evang. Luth. St. Johannis Gemeinde am White
creek Bartholomew Co. Indiana gehalten am 2ten Aprill
1877. Nachdem die Versamlung mit Gebet eroefnet war [Im freien Rand:
„Gliederaufnahme“] wurden zuerst folgende Persohnen als Glieder in der
Gemeinde aufgenommen; nehmlich Rudolf Dringenburg
u. Heinrich Dringenburg. [Im freien Rand: „Wegen
Rückständig“] Hirauf wurde Laut eines Beschlusses in der vorigen
Versamlung, wegen die mehr jährigen Rückständigen Verhandelt. Da nun Heinrich
Kuhlmann die Einladung in dieser Versamlung zu erscheinen
willig gefolgt war, und wegen seine Rückstände angeredet wurde,
Entschuldigte er sich damit, daß er miß Ernten, und andere mehrere
Wiederwärtigkeiten gehabt hätte, Besonders Krankheiten und der
gleichen. Worauf ihm erwidert wurde daß ähnliches andere
Gemeindeglieder auch treffe, und man glaube daß er vor etwa 3 bis 4
Jahren wohl hatte besser thun können und s. w. Darauf wurde Beschlossen, daß mann
Heinrich Kuhlmann Zeit gebe bis Er Bezahlen kann. Hirauf wurde in Berathung gezogen
wegen H. Hohrmann Indem er Schriftlich Eingeladen war um in dieser
Versamlung zuerscheinen, jedoch die Einladung verachtet und nicht
erschienen war, deßgleichen auch füher schon der fall, so ist es leider
mit ihm dahin gekommen, daß man ihm wegen seines Verhaltens gegen
Pastor und Gemeinde nicht mehr traue. Darauf wurde Beschlossen das den
H. Hohrmann von jetz an noch ein Virteljahr Zeit gegeben werde, und es
soll ihnm angezeigt werden wen er in diesem Virteljahr seine Rückstände
nicht gut macht, soll er Ausgeschlossen werden. Hirauf kam die Reihe an Heinrich
Sanders auch wegen Rückstände, Es wurde erwähnt, daß er sich bey
Fo[r]derungen [Ende S. 168] etwa trotzig gezeigt habe. Worauf
Beschlossen wurde daß ihm gleichfals bis die nächsten Versamlung Zeit
gegeben werde und nochmals Schriftlich eingeladen werden soll, dan zu
erscheinen. Ferner wurde wegen unseren
Kirchhoff verhandlet, welcher vergrößert werden muß, Beschlossen daß der Kirchhoff
erweitert werden soll. Je nach gut dünken deß Vorstandes, und Fense
[Zaun] soll eine Pehlfense [aus geschälten Bäumen] sein, (der Vorder
Frontseite soll gehobelt und mit Oelfarbe weiß angestrichen werden,)
[im freien Rand: „Wiederufen Siehe nächst Protokoll“] daß übrige soll
mit Kalk ganz weiß waschet werden. Hirauf wurde vom Schatzmeister
Sülter die Virteljahres Rechnung verlesen Die Einahme waren mit einschluß deß
vorigen Kassenbestandes $279.40[;] Dargen die Ausgaben $230.95[;]
bleibt Kasse $40.46 Hirauf von H. Sasse eine Rechnung
vorgelegt vom Bauholz zur Schulehrer Wohnung. dafür eingenommen
$159.50[;] Ausgaben $159.[;] bleibt übrig 50 [Cent] Ferner von H. Trentmann wegen den
Rückstand von der Bau Kasse deß Schulehrer Wohnung. Wo von noch
Rückständig ist $37.50. Beschlossen daß es H. Trentmann,
und H. Sasse auf getragen ist obige Rückstände einzufordern, wiedrigen
falls sollen die Rückständigen sich vor die Gemeinde verantworten. Ferner Beschlossen, daß wen eine
Uhr vorhanden ist, mag sie in der Kirche auf gehängt werden. Hermann Nordmann wurde daß Wind
machen bey der Ogel übertragen. Vertagt mit dem Gebet des Herrn. F.
Wm. Meier Gerhard
H. von Fange Secratair [Ende S. 169] |
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1877, 07, 01 | 170-172 | Dritte Virteljahrs Versamlung.
Versamlung der Deutschen Evangelischen Lutherischen St. Johannis
Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Ind.a.
wurde gehalten am 1ten July 1877. Nachdem die
Versamlung mit Gebet eröefnet war wurden zuerst folgende Personen als
Glieder in der Gemeinde aufgenommen. [Im freien Rand:
„Gliederaufnahme“] Nehmlich Anton Müller, Heinrich Kreienhagen,
u. Basilius Barlage. Hirauf wurde wegen Windmachen
für die Orgel verhandelt, die weil es auf Frey Williger Weise nicht
mehr zu haben ist, so mußte man zur Vergütung desselben schreiten,
worauf Wilhelm Aufdenberg sich das Wind machen der Orgel von nun an bis
Neujahr für 3 Dollar übernahm. Da in der vorigen Versamlung Siehe
Seite 169. Beschlossen wurde, daß der vordere Frontseite der neuen
Fense um unseren Kirchhoff solle gehobelt und mit Oelfarbe solle Weiß
angestrichen werden, ist hier mit Wiederrufen indem jetzt – Beschlossen wurde, daß die ganze
Fense um den Kirchhoff herum soll mit Kalk Weiß angestrichen werden. Hirauf wurden 2 Candidaten als
Deputierte nach der dießjährigen Sinode Sitzung Vorgeschlagen, nehmlich
John Wente, u. Wilh. Welmer, nach abstimmung wurd J. W. Welmer als
Deputierte Erwählt. Ferner wurden vom Hern Schulehrer 2
Schulbücher neue Ausgaben die Gemeinde zur Probe vorgelegt umdieselbe
in der Schule einzuführen, nach Berathung über dieselben wurde – Beschlossen daß mann es mit die
Bücher erst noch anstehen lassen wolle. [Im freien Rand:
„Kirchenzuchtsfall“] Hirauf wurde der Kirchenzuchtsfall mit H. Hermann
vorgenommen; Hermann war abermals durch folgendes Schreiben eingeladen
worden, in der Versamlung zu Erscheinen. Lieber Freund H. Hermann: nach
Gemeinde Beschluß in der vorigen Gemeinde Versamlung [Ende S. 170]
wirst du hirmit nochmals im Namen der Gemeinde Freundlichst eingeladen,
in die Gemeindeversamlung nächsten Sonntag nach dem Gottes Dienst zu
erscheinen, um dich zur Buße ermahnen zu lassen, wegen deinen
fortgesetzten Sünden wieder das 3te Gebot [Du sollst den Feiertag
heiligen]. Wirst du aber auch dießmal nicht erscheinen, u. nicht
Besserung versprechen, so würde die Gemeinde dich ansehen müssen als
einen, der sich selbst von der Gemeinde ausgeschlossen hat. Im Namen der Gemeinde, Juny den
24.ten 1877 Secratair Obwohl ihm dieses Schreiben in
seinen eigenen Händen gegeben wurde, so erschien er doch auf auch
dießmal nicht. Weil er den also in seinen Sünden wieder das 3te Gebot
ohne alle Beserung fortfährt, indem er Gottes Wort thatsächlich ganz u.
gar verachtet, u. die Kirche gar nicht mehr besucht, auch seid eine
reihe von Jahren seine freiwilligen Versprochenen Beytrag in der
Gemeindekasse, zur erhaltung deß Predigtamtes, nicht mehr entrichtete;
darzu nun auch trotz Wiederholter Einladung, die Gemeinde nicht hören
will: so Beschloß die Gemeinde ihn für einen
solchen zu erklären der sich selbst ausgeschlossen habe, was dan in der
nächsten Versamlung nochmals bestätigt werden soll. Nun wurde der Gemeinde folgendes
Gesuch um Entlassung aus der Gemeinde, von einer anzahl ihrer
Mitglieder vorgelegt, welches also lautet: Die Unterzeichneten Mitglieder der
Evang. Luth. St. Johannis Gemeind
am White creek sind Willens mit mehrern anderen Lutheraner eine
Evangelisch Lutherische Gemeinde in Jonesville
zu gründen [Hierbei handelte es sich um die noch heute bestehende Saint
Paul Lutheran Church, Jonesville, IN], und bitten deßhalb die Gemeinde
um Brüderliche Entlassung, Welche aber erst dan statt finden soll, wen
wir für uns selbst Gottes Dienst halten können. Unterschrieben wie
folgt. Karl
Fried. Schäfer, John. H. Möllenkamp, Wilh. Wissmann, Joh. Diet.
Pardieck, Joh. H. Meier, H. Pardieck, Wilh. Geist, M. F. Woetzner,
Hanna Welmer, Joh. Heinr. Nordmann, Louis Donhorst, Cord H. Brandt,
John. H. Sanders.
[Ende S. 171] Diese Sache wurde längere Zeit
Berathen. Es fand sich aber unter allen nicht unterschriebenen
Mitglieder keiner, der den Brüdern bey Jonesville
gerathen hätte, den Vorhaben Schritt zu thun, sondern alle riethen
davon ab, dort jetzt eine neue Gemeinde zu bilden. Unter anderm wurde
ihnen gesagt: Ihr ladet euch eine zu schwere Last auf, den ihr seyd zu
wenig Leute darzu. Wohl zählt ihr auf manchen, der in der gegend wohnt,
aber es fragt sich sehr, ob ihr euch auf jeden verlassen könnt. Auch
ist keine Hoffnung auf baldiges Wachsthum einer Gemeinde in Jonesville
weil nicht viele Deutsche dort herum wohnen. Wen auch jetzt der Anfang
leicht zu bewerkstelligen wäre, so möchte doch der spätere Fortbestand
eine schwere sein. Mit großer anstrengung konnt ihr kaum ein Pastor
anständig erhalten. Und dieser müßte ein Doppeltes Amt führen, Prediger
und Schulehrer sein, und könnte darbei keins von beiden genügend
versehen. Auch ist es in so kleinlichen Verhältnissen sehr schwer
Brüderliche Bestrafung und Kirche Zucht zu üben, weil mann immer
fürchten muß, man treibt Einen dadurch aus der Gemeinde. – Zu dem allen
dringt euch nicht die Noth, daß ihr etwa daß äuserste wagen müßt, um
daß Wort Gottes u. die Sacramente regelmäßig zu haben, den daß habt ihr
alles reichlich hir in der Gemeinde, u. die 3 bis 5 Meilen bis zur
Kirche sind doch auch nicht unüberwindlich weit. Alles was euch für
jetzt noth thut, ist eine Schule für eure Kinder, darzu wir auch gerne
rathen und helfen wollen. Nach langer überlegung Beschloß die Gemeinde,
Sie könne den Brüdern in und bey Jonesville nicht darzu rathen, dort
jetz eine eigene Gemeinde zu gründen, sondern müsse davon abrathen.
Wolten sie aber ihre Vorhaben doch gerne ausführen u. gedächten die
große Last mit Gottes Hülfe gern zu tragen, so wolle die Gemeinde ihnen
auch nicht hinderlich sein, sondern ihnen eine friedliche Entlassung
geben. Hirauf wurde vom Schatzmeis B.
Sülter die Virteljahrs Rechnung vorgelegt, es ergab sich daß die
Einahme wahren $170.71[;] dargegen die Ausgaben $189.80. Vertagt mit
dem Gebet des Herrn G.
H. von Fange Secratair [Ende S. 172] |
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1877, 09, 16 | 173-174 | Die Virte Virteljahrs Versamlung.
Versamlung der Deutschen Evangelisch Luth. St. Johannes
Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Indi.
gehalten am 16ten Septemb 1877. Als die Versamlung
mit Gebet eröefnet war wurde vom Secratair das Protocol Verlesen, u.
angenommen. Worauf man zur Besprechung einzelne Sachen über ging. Fr.
Wilh Meier, H. Bolte, Aug. Bolte u. Rudolf Schröer, über nahmen sich
eizelne Reparaturen bey der Lehrer Wohnung zu machen. Hirauf wurde Beschlossen daß indem der Brunnen
bey der Schulehrer Wohnung zu eng aufgemauert ist, um denselben aus
reinigen zu können, so sollen die Steine aus denselben aus gewunden
werden und vom neuen geräumiger auf gemauert werden. Hirauf wurde wurde wegen die Frey
Schule verhandelt, nehmlich da unserer Herr Schulehrer sich erbot die
Frey Schule zu übernehmen auch die Aussichten vorhanden seien dieselbe
erhalten zu können so lag die Frage vor, wie es mit dem Gehalt deß
Lehrers, und daß bisherige bestimte Schulgeld der Schüler gehalten
werden solte. Hirüber entstanden verschiedene Meinungen, welches eine
lange Disputation verursachte. Nach langen hin und wieder Reden, wurde
endlich ein Beschluß gefaßt welches also lautet nehmlich: Beschlossen daß dem Schulehrer für
das ganze Jahr von den Schulkindern als Schulgeld 100 Dollar erhalten
soll. Und aus die Gemeindekasse wie früher, nehmlich 150 Dollar. Darzu
von dem Schulfond so viele daß sein ganzer Gehalt für das Jahr 450
Dollar aus mache. Was darüber einkomme soll in die Gemeindekasse
fließen. Da es die zeit nicht mehr erlaubte,
konnten alle Vorliegenden Sachen nicht alle erledigt werden [Ende S.
173] deßhalb wurde Beschlossen mit daß übrige nächsten Sonntage nach
den Gottesdienste fortzufahren. Vertagt mit dem Gebet deß Herr. Fortsetzung der Versamlung am
Sonntage den 23. September 1877. Beschlossen daß es Wilhelm
aufdemberge hiermit aufgetragen ist den Rückstand für den Bau der
Schulehrer Wohnung einzufordern. Hirauf kam der Kirchenzuchtsfall
mit H. Hermann wieder vor, um ihn nun völlige Bedenkzeit zu überlassen
wurde. Beschlossen H. Hormann nochmals
Bedenkzeit zu geben bis Neujahr, indem er sich geäußert habe, alles bis
dahin gutzumachen. Vertagt mit dem Gebet deß Herrn. F.
Wm. Meier G.
H. von Fange Secratair |
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1877, 12, 16 | 174-175 | Die
letzte Jahres Versasmlung. Versamlung der Deutch Ev. Luth. St. Johannis
Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Ind. wurde
gehalten am 16ten December 1877. Diese Versammlung
ist besonders für Candidaten Wahl deß Vorstandes gehalten. Zuerst aber wurde vorgenommen,
indem mehrere unserer Bisherigen Gemeindeglieder von uns ausgegangen
sind, um selbständig in Jonesville eine Gemeinde zu gründen, so lag die
Frage vor, wie es mit die Grenzen gehalten werden soll. Worauf aus
einander gesetzt wurde daß es um der Ordnung willen nothwendig sey eine
Grenzlinie zu setzen, wie weit daß einzelne Glieder berechtigt seien
nach Jonesville oder hirher zugehören. – Bey alle dem wurde von
mehreren seiten Bedenken getragen indem man glaubte, daß es treffen
könne, hierseits, oder dortseits, zwangsweise, hir, oder dort hin
müsten. [Ende S. 174] Vielmehr solte einjeder darin seinen freien
Willen haben Gemeindeglied zu sein wo es ihm ambesten verspricht. Da
mann sich hirüber nicht einigen konnte so wurde Beschlossen daß diese Sache
aufgeschoben sey bis die Neuenjahrs Versamlung. Hirauf kam die Erwählung der Candidaten vor, und es wurde Beschlossen
daß die Wahl der Candidaten wieder
durch Stimzettel geschehen soll. als Wahlbeamten hierzu wurden gewählt,
der her Schulehrer, u. Bernh. Sülter. Nach abzählung der Stimmen ergab es
sich daß Wilh. Aufdenberge, Heinrich
Schlehuser, G. H. vonfange, Wilh. Welmer, Heinr. Averweser u. Heinr.
Trentmann als Candidaten
für die nächste Vorsteher Wahl erwählt sind. Vertagt mit dem Gebet deß
Herrn. F.
Wm. Meier G.
H. vonfange Secratair |
| | |
1878, 01, 01 | 175-176 | 1878 Neujahars Versamlung. Versamlung
der Deutschen Evang. Luth. St. Johannes Gemeinde
am White creek Bartholomew Co. Indiana gehalten am 1ten Jannuar
1878. Nach dem die Versamlung Mit Gebet eröfnet war 1 übernahm Tamas Kobbe das
Feuermachen Für ein Jahr um sonst. 2 über nahm Ben Kobbe das Wind
machen bei der Orgel umsonst für ein Jahr. 3 das Kirchen Reinigen übernahm H.
stinker Für ein Jahr Für bezahlung. 4 Nun nahm die Gemeinde den
Kirchenzuchtfall mit H. Hormann wieder vor da derselbe bis auf den
heutigen [Ende S. 175] Tag trotz aller Ermahnung in seinen Sünden
wieder das 3 Gebot [Du sollst den Feiertag heiligen] ohne die geringste
Beserung beharret ist so sah sich die Gemeinde genöthigt ihren Beschluß
in der Versamlung am 1 Juli 1877 gefaßt einstimmig
zu bestätigen und ihn für einen solchen zu halten der sich selbst von
der Gemeinde aus geschlossen und in den Bann gethan hat. 5 Beschlossen das wir uns in der
Nägsten Versamlung über das ein cooperien der Gemeinde beraten wollen. 6 Beschlossen das man die Bestimung
der Grense bis zur nächsten Versamlung unterlasse Nämlich Schwischen
diese und die Johnswiller Gemeinde. 7 darnach legte der Schatzmeister
B. Sülter sein bericht ab und die Einahme war 949.16 und die ausgabe
943.78 bleibt Kassenbestand 5.38 Rückstand 275.20. 8 Darnach legte John Wente die
Rechnung vom Schulgeld ab die Einahme war 199.57 Ausgabe 200.00 bleibt
Kassenschuld -.43. Beschlossen das jedes Gemeindeglied
50 cents Für die Kirchhof Vense [Zaun] beitragen Sol. 9 Lehrer Gotsch und Tamas Kobbe
sind Erwählt das Buch des Schatzmeisters Nachzusehen. 10 darauf wurden Erwählt als
Vorsteher W. Welmer, W. Aufdenberg, J. H. Schlehüser. Vertagt mit dem
Gebet deß Herrn F. Wm. Meier Presedent Johann
H Schlehüser Secrätäir [Ende S. 176] |
| | |
1878, 04, 07 | 177 | Gemeindeversamlung am 7 April 1878
Nach dem dieselbe mit Gebet eröfnet wurde wurden folgende Gegenstande
beraten 1 Ob sich die Gemeinde wolte
eincooperieren [eintragen] laßen oder nicht Nach dem nachmahls daran
erinnert worden war warum es nöthig oder nützlich sei es zu thun wurde
beschloßen an die nechste Wahl der Vorstehr nach den Vorschriften des
weltlichen Gesetzes vorzunemen bis erst das ganze der Gemeinde wörtlich
vorzulegen was in die Bücher bei der Cort [Englisch: court=Gericht]
eingetragen werden soll. dan wurde Tames Kobbe beauftragt sich zu
erkundigen was und wie die Gemeinde nach dem Gesetze zu handeln habe
wann sie sich wolle incorporieren laßen und es der Gemeinde vorzulegen. 2 Ob die Gemeinde eine Grenzlinie
zwischen ihr und der Gemeinde in Joneswille bestimmen wolle obwohl auch
hier sonderlich von Pastor abermals die Gründe vorgelegt worden warum
dieses eine guthe und nötige Ordnung wäre so konte sich doch die
Gemeinde nicht von der Nützlichkeit derselben überzeugen und stimte in
der Mehrzahl dagegen. 3 wurde beschlosen eine bretfense
[Bretterzaun] um die Lehrer wohnung und Obstgarten zu bauen. 4 Beschlosen der Wittwe H Bittman
für dieses Jahr alle Beiträge in unser Kirche und Schulkaße mit samt
dem was sie jetz noch schuldet zu erlaßen. 5 Da unser Pastor nächsten Mai nach
St Louis muß zur Sinode so bewilligte ihm die Gemeinde außer den noch
14 Tage damit er so Gott will durch diese Veränderung und den Gebrauch
ander arzeneien dort von seinem langweiligen Fieber frei werden möchte. 6 Gerhard Vondemfange legte
Rechnung ab über neugemachte Fenzen am land der Gemeinde da er noch
$2.00 in der Kasse hatte so wurde er angewisen dieselben den
Schatzmeister Sülter zuübergeben für Fenszwecke. 7 legte Schatzmeister Sülter seine
Viertel jahres Rechnung ab die Einname betrug $199.63 die Ausgabe
$164.95 bleibt in die Kasse $34.68. Geschlosen mit dem Gebet des Herrn F.
Wm. Meier
Presedent John
H. Schlehüser Sacratair [Ende S. 177] |
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1878, 06, 30 | 178 | Gemeindeversamlung
am 30 Juni 1878 Nach dem dieselbe mit Gebet eröfnet wurde wurde
Folgendes beraten 1 brachte unser Herr Pastor vor Wegen
die Simenär [Seminar] nämlich das die drei Simenär vereint werden
Sollen Misuri Ohio und Norwegen So das alle studenten von die drei
Sinoden in ein Simmär unterrichtet werden jede Sinode hat aber seine
eigene Halle wird das So durch gefürt werden so wird Fieleicht das
Simenär aus St Luis Nach in die Nähe von Schicago verlegt werden
müssen, um die Sache in Tätigkeit zu
bringen wurde in die Sinode Sitzßung eine comite aus 6 man bestehend
Erwält dan wurden alle zur Sinode gehörende Gemeinden um ihre
Einwilligung dazu ersucht und nach dem unser Gemeinde da über beraten
hatte stimte Sie Einstimmig da für. 2 dan wurde vorgebracht von Pastor
Einrich aus Jonswille [Gemeint ist hier Pastor Eirich von der
Paulusgemeinde zu Jonesville] wegen Kansel wecksel Mit unsern Pastor
bei Wichtigen Festtagen und nach beratung desselben wurde gesagt das es
nicht Schaden konte Sondern Schön wäre dan wurde beschlosen das die
Gemeinde nichs dagegen habe. 3 hat sich Frau lünebring an die
Gemeinde gewendet Weil Sie diesen Sommer jede woche zum Docktor mus
wegen ihre Krankheit So bittet Sie um eine unterstützsung von die
Gemeinde dan wurde darüber beraten und beschlosen das eine unterschrift
gesamlet werden Sol dazu wurden 4 man Erwält wie folgt Ben Kobbe, Gust
Bittmann H Otto F W Meier 4 legte Schatzmeister B Sülter Sein
2ten virtel jahres berich ab Wie Folgt die Einame war $175.93 ausgabe
175.30 Schuld -.50. Geschlosen mit dem Gebet des Herrn F.
Wm. Meier
Prasedent John
H. Schlehüser Sacratair [Ende S. 178] |
| | |
1878, 08, 04 | 179 | Eine Extra-Versammlung wurde
gehalten am 4 August nach dem Gottesdienst Folgendes Schreiben des H Donhost
aus Jonesville welcher vor 20 Jahren von unser Gemeinde ausgeschlossen
worden war, war von ihm an die Gemeinde eingeschickt worden, An die Evg. luth. St. Johnnis Gemeinde am White
Creck Bartholomew Co. Int. Libe Gemeinde Wenn ich damals als ich von der
Gemeinde ausgeschlossen wurde, Jemanden beleidigt oder Aergerniß
gegeben habe, So bitte ich herzlich um Vergebung. Ebenso will ich
herzlich vergeben allen, von denen ich glaube, daß sie mir Unrecht
gethan, So wollen wir uns in Gottes Namen versöhnen, der uns allen
gnädig sein wolle. Und nun bitte ich auch den Ban für aufgehoben zu
erklären, damit ich hier mit der Evg. luth Gemeinde wieder theil nehmen
kann an den heiligen Sakramenten Jonesville
July 31. 7. 1878 – H Donhost Nach Verlesung dieses Schreibens
wurde auch das Protokol von jenem Kirchenzucht fall vorgelesen und
besprochen[58]
und dann von der Gemeinde einstimmig beschlosen folgende Antwort an H
Donhost zu schicken – Lieber H Donhost. Ihr Schreiben vom 31. Juli haben
wir heute als am 4 August richtig erhalten und wollen Ihre Bitte gern
erfüllen. Es sei alles von Herzen vergeben. Auch erklären wir hiemit
den bann für aufgehoben. Gottes Gnade sei mit Ihnen und mit uns. Im Namen der ev luth St
Johannes Gemeinde am White Creek,
Barth Co. Indi am 4 August 1878 F
Wm Meier
Presedent John
H Schlehüser Sacratair [Ende S. 179] |
| | |
1878, 09, 29 | 180 | Gemeinde Fersamlung am 29.
September 1878. Nachdem dieselbe mit Gebet ihren anfang genommen Wurde
Folgendes beschlosen 1 Wurde beschlosen das die Trepe
Für die Kirchtür aus steinen gemacht werden Sol. 2 beschlosen das das Eincoperieren
[eintragen] der Gemeinde aufgeschoben werden Sol bis Nächsten Sommer. 3 legte Schatzmeister B Sülter Sein
bericht ab wie volgt die Einname war 82.80 Ausgabe 80.80 Kassenbestand
$1.83 cens Geschlosen Mit dem Gebet des Herrn F
Wm. Meier
Prese John
H. Schlehüser Sacratair |
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1878, 12, 22 | 180 | Gemeinde Fersamlung am 22.
Detsember 1878. Nachdem die Selbe mit Gebet eröfnet War wurde Folgendes
beraten 1 Wurde der beschlus von die steinerne
Trepe gesagt am 29. September 1878 aufgehoben, danach wurde beschlosen
das Sie aus Holz gemacht werden Sol. 2 Wurde beschlosen das Fritz
burbrink von diese Gemeinde entlasen Sei 3 Wurde die Wahl der Forstehr
Candidaten For genommen Sie wurden durch stimzetel Erwält Wie Folgt
Heinrich Mensendik, Heinrich Averweser, Bernhard Sülter, Tannes Kobbe,
Heinrich Trentmann, Hermann Niemüller Vertagt Mit dem Gebet des Hern F.
Wm. Meier.
Presedent John
H. Schlehüser Sacratair [Ende S. 180] |
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1879, 01, 01 | 181 | Gemeindefersamlung am 1 Januar
1879. Nacht dem die Selbe Mit gebet Eröfnet war wurde Volgendes
Vorgenomen 1 Nam H stinker das Kirchen Reinigen an
Für Ein jahr Für bezahlung. 2 Nahm J Mittendorf das Wind machen
bei der Orgel an Für 3 Monat one vergütung. 3 beschlosen das der Presedent das
Feuer machen thun Sol umsonst. 4 beschlosen das den Pastor eine
Kornprige [Verm. Plattdeutsch: Britsch=hölzernes Gestell] und hüner
haus gebaut werden Sol 5 beschlosen das eine unterschrift
Für Kirchen Schuld zubezahlen gesugt werden Sol. 6 beschlosen das Semtliche Gelder
zum unterhalt des Pastors und Lehrer und alle Gemeine aufgaben in eine
Kasse Flisen und Ausbezahlt werden Sol Wen es aus zufüren ist. 7 Beschlosen das die Vorstehr
überlasen Sei die beiden unterschriften zu Sameln. 8 Beschlosen das Fritz Meier
Entlassen Sei Von unser Gemeinde. 9 Beschlosen das wir ein lehrer
berufen wollen wen ein Passender zu Finden ist. 10 Beschlosen das den Herr Pastor
mit hülfe Seine Tochter das Schule Halten übergeben Sei bis ein Lerer
wieder da ist. 11 Beschlosen das den Herr Pastor
Seine Kinder das Leuten überlasen sei. 12 legte Schatzmeister B Sülter
Seine Rechnung ab wie Volgt die Einname war 781.13 Ausgabe 804.95
Schuld 23.82. 13 John Wente legte Rechnung ab vom
Schulgeld die einname war 126.50 ausgabe 121.00 Kassenbestand 5.30
cens. Rückstand 67.55. 14 Als Vortsehr wurden Erwählt b
Sülter, T. Kobbe, Herman Niemüller. Geschlosen Mit dem Gebet des Herrn John
W. Welmer. Pre= John
H. Schlehüser Secrätar [Ende S. 181] |
| | |
ohne | 182 | Extraversamlungen
wegen der Wegberufung des Herrn Lehrers Gotsch. Am 8 Dezember Sontags nach dem
Gottes Dienst theilte Herr Lehrer Gotsch der Gemeinde mit daß er einen
Beruf von der Gemeinde in Kentekii Illenais [Hier handelte es sich
vermutlich um die 1859 gebründete St. Pauls Lutheran Church in
Kankakee, IL] erhalten habe. Eine Woche später, am 15 Dezember wurde
eine Versamlung gehalten um wegen den beruf zu berathen. dabei stelte
sich heraus, das der lehrer den Beruf für eine Göttlichen halte und ihm
zu folgen Willens war womit auch eine anzahl Glieder aus der Gemeinde
übereinstimte, die Mehrzahl aber ander überzeugung war. Nach langer
besprechung wurde eine Abstimung vorgenomen 14 Glieder stimten für die
Annahme des Berufs und 21 dagegen. Eine Woche später, am 22 Dezember da
Gemeindeversamlung war, brachte H Gotsch die berufs angelegenheit
wieder vor und wünschte, die Gemeinde möchte ihn entlaßen. Es wurde
deshalb abermals darüber beraten und bei der schlißlichen Abstimung
stimmte nur Einer für seine Entlaßung, die anderen alle, welche
stimmten, waren dagegen – Darauf erklärte der Lehrer, daß er sich damit
noch nicht zufrieden geben könne, sondern wolle für sich ein Gutachten
einholen, ehe er bestimt erkläre, was er thun wolle. – Am folgenden
Sontag den 29 Dezember erklärte er der Gemeinde Herr Direcktor
Lindemann habe ihm den Rath gegeben, den Beruf anzunehmen. Er habe
deshalb den Beruf angenommen und werde diese Woche noch von hier
abreisen. Darauf beschloß die Gemeinde ihn in Frieden zu entlassen. John
W. Welmer Pre= J.
H. Schlehüser Secratair |
| | |
1879, 03, 16 | 182-183 | Eine Extraversamlung am 16 Marz
1879 Nach dem Gottesdienst Wurde gehalten wegen die liste der Kirchen
Schuld, da dieselbe nicht ausreichte So wurde daüber beraten, Was zu
tuhen sei, nach viel besprechen wurde eine Kleine Zulage gesamlet So
das sie wohl ausreichen wird, Dan wurde beschlosen das alle dieienigen
Welche Nichs unterschriben haben Für den Vorstand geladen werden
Sollen. – [Ende S. 182] 2 Dan Wurde beschlosen das auch die
unterhalts liste Für Prediger und Lehrer und ander aufgaben durch eine
Freiwillige Zulage auf ihre höhe gebracht werden Sol. die Zulage Sol
aber blos Für Ein Jahr 1879 bestehen, darnach Würde Eine Lieste Von 900
Daller Wohl hinreichent Sein die ausgaben zu bestreiten. Geschlosen mit
den Gebet des Herrn John
W. Welmer Pre= J.
H. Schlehüser. Secratair |
| | |
ohne | 183 | Berufung
eines anderen Lehrers. Nach eingezogener Erkundigung über
einen für uns pasenden Lehrer durch unsern Pastor, hielt die Gemeinde,
am 19 Jannuar eine Versamlung und erwählte einstimig Hern Lehrer Böder
von Aborrig Illi. und schickte ihn den Beruf.
dieser aber schickte denselben mit guten Gründen wieder zurück und wir
mußten von ihm abstehen, Am 9 Februar hatte die Gemeinde dann abermals
eine Versamlung und wählte einstimmig Herrn Lehrer Lotz von Peoria
Ille [Hierbei handelte es sich vermutlich um die 1857
gegründete Trinity Lutheran Church in Peoria, IL] mit der bedingung daß
er die Orgel spilen könne und schickten ihn also den Beruf. Er wurde
von Herrn Lehrer Lotz angenommen, dieser Kam am 13
Marz mit Seiner Familie glücklich hier an und wurde am Sontag den 16
Marz nach der Predigt in der Kirche öffentlich in sein Amt eingewiesen.
Geschlosen Mit dem Gebet des Herrn. John
W. Welmer Pre= J.
H. Schlehüser Sacratair |
| | |
1879, 03, 30 | 183-184 | Gemeinde Versamlung am 30. März
1879. Nach dem dieselbe Mitgebet Eröffnet War wurde Folgendes
Vorgenommen 1 Wurde beschlosen das die Gemeinde
die Helfte Fensen [Zäune] Vinden wil Schwischen Dorfmeiers und das
Kirchen land 2 über nahm Wilhelm Baxmann das
Windmachen bei der Orgel Für die Nächsten 3 Monat. 3 Würde wieder wegen die unterhalts
liste Verhandelt Für Semtleche aufgaben da die liste hinreichent ist
Für die Folgenden Jahre aber immer noch die Zulage Velt Für dieses
Jahr. Wie auf Seite 183 geschrieben steht So wurde in diese Versamlung
beschlosen das das Velende geld auf irgend eine weise von die Gemeinde
aufgebracht werden Sol und die liste Sol beibehalten Sein [Ende S. 183] 4 der Schatzmeister B Sülter legte
Seine Regnung ab wie Folgt die Einame war $178.50 ausgabe $134.47,
Kasenbestand $44.3. Kasenschuld $83.82. 5 Heinrich Schrär und Heinrich
Mensendick haben berichtet das der Schatzmeister B Sülter Sein buch
Reicht gefürt hatt in 1878. Vertagt Mit dem gebet des Herrn John
W. Welmer. Pre= J.
H. Schlehüser Seicratair |
| | |
1879, 06, 29 | 184 | Fersamlung am 29 Juni 1879 Nach dem
dieselbe Mit gebet Eröfnet war wurde Folgendes Vorgenommen. 1 Heinrich Müller wurde als
Gemeindeglied aufgenomen. 2 Wurde Wilhelm Tormüle als Glied
in der Gemeinde aufgenomen. 3 dar nach wurde Ben Kobbe als
Deputirte nach die Sinote Erwählt, als Ersatzman wurde Tames Kobbe
Erwählt. 4 Heinrich Aufdenberg übernahm das
Windmachen bei der Orgel für die Nästen 3 Monat. 5 beschlosen das Kein stelvertreter
Für Niemüller Erwählt werden Sol bis Neujahr. 6 dar nacht legte der Schatzmeister
B Sülter Seine Rechnung ab wie Folgt die Einname war $266.20. ausgabe
$266.85. Geschlosen mit dem Gebet des Herrn. John
W. Welmer Pre= J.
H. Schlehüser. Secratair |
| | |
1879, 09, 28 | 184-185 | Gemeindeversamlung am 28 September
1879 nach dem deiselbe Mit gebet Eröfnet War Wurde Volgendes beraten 1 Wurde beschlosen das die Gemeinde
die helfte Fensen [Zäune] Schwischen Dorfmeiers und das Kirchen Land
machen wil auch die andern Vensen Sollen Reparirt werden auf dem
Kirchen Lande und beim Schulerer dazu Sol das brauchbare Holz vom
Kirchen land genommen werden langt das nicht So Sollen bretfensen
gemacht werden So das die Vense gut wird. 2 da Etliche Glieder von die
joneswiller Gemeinde nach etwas Schulden an unser Gemeinde So wurde
beschlosen das dasselbe an die Gemeinde in Joneswille geschonken werden
Sol. 3 beschlosen das die Witwe
Niemüller ihr Kirchen beitrag und auch [Ende S. 184] was unter Schriben
ist Für Kirchen Schuld geschonken Sei Für 1879. 4 Tames Kobbe über nahm das
windmachen bei der Orgel Für 3 Monate. 5 Fritz Mengler wurde aufgenomen
als Glid in unser Gemeinde. 6 Wurde beschlosen das Herman
Kulman Teil Nemen Kan an alle Gnaden Mittel[„Kirchen Rechte“ ist
durchgestrichen u. „Gnaden Mittel“ daruntergeschrieben] in 6 Monat
welche ihn zur probe gesetz ist ehe er Glied werden kann. 7 Wurde beschlosen das die Neuen
Englischen bücher in unser Schule eingeführt werden dürfen. 8 Beschlosen das wir Für die Neuen
Lehrer Wohnung in Fortweihn [Fort Wayne] 2 Colekkte bestimt haben – dan
legte der Schatzmeister B Sülter Seine Rechnung ab die Einame war
131.75. die ausgabe 189.90. Geschlosen Mit dem Gebet des Herrn John
W. Welmer Pre= J.
H. Schlehüser Secratair |
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1879, 12, 27 | 185 | Gemeindeversamlung am 27. Detsember
1879. nach dem die Selbe Mit Gebet ihren anfang genomen wurde Folgendes
Vorgenomen 1 Heinrich Stinker hat das Kirchen
Reinigen angenomen auf ein Jahr für bezalung das ist in 1880. 2 darauf Nahm Heinrich Aufdenberge
das Windmachen an Für die nächsten 3 Monat One Vergütung. 3 dar nach wurden die Candidaten
Vür das Vorstehr amt Erwählt wie Folgt, Für die Nästen 2 jahr wurden
erwalt W Aufdenberge, W Welmer, J H Schlehüser, H Owerweser, Herman
Otte, H Trentmann und für das Nächste eine jahr als stelvertreter Für
Nimüller wurde Heinrich Mensendik und H Aufdenberge Erwählt. Geschlosen
mit dem Gebet des Herrn John
W. Welmer Pre= J.
H. Schlehüser Secratair [Ende S. 185] |
[38] Siehe
Fußnote18.
[39]
Matthäus 19,9: „Ich aber sage euch: Wer sich von seinem Weibe scheidet
(es sei denn um der Hurerei willen) und freiet eine andere, der bricht
die Ehe. Und wer die Abgeschiedene freiet, der bricht auch die Ehe.“
Einheitsübersetzung:
„Ich sage euch: Wer seine Frau entläßt, obwohl kein Fall von Unzucht
vorliegt, und eine andere heiratet, der begeht Ehebruch.“
[40]
Siehe Fußnote18.
[41] Siehe Fußnote17.
[42]
Gemeint ist hier die Stelle 5. Mose 6,6-7. Sie ist korrekt zitiert,
Hervorhebungen durch den Schreiber des Protokolls.
Einheitsübersetzung
Deuteronomium 6,6-7: „6 Diese Worte, auf die ich dich heute
verpflichte, sollen auf deinem Herzen geschrieben stehen. 7 Du sollst
sie deinen Söhnen wiederholen. Du sollst von ihnen reden, wenn du zu
Hause sitzt und wenn du auf der Straße gehst, wenn du dich schlafen
legst und wenn du aufstehst.“
[43] Gemeint ist hier
die Stelle
Epheser 6,4: „Und ihr Väter, reizet eure Kinder nicht zum Zorn; sondern
ziehet sie auf in der Zucht und Vermahnung zum HErrn.“
Einheitsübersetzung:
„Ihr Väter, reizt eure Kinder nicht zum Zorn, sondern erzieht sie in
der Zucht und Weisung des Herrn.“
[44] Siehe
Fußnote18.
[45]
Verm. Englisch: Washboard=Waschbrett [?]. Die englische Übersetzung ist
auch nicht aufschlussreicher: „Also new „washboards“ are to be put into
the church“.
[46] Der Artikel im Wortlaut:
„Bekanntmachung. Das
Wahl-Ergebniß ist folgendes: 1. Herr Pastor G. Schaller ist einstimmig
zum Professor am theologischen Seminar in St. Louis, 2. Herr Pastor O.
Hanser durch Stimmenmehrheit zum Professor und Director am Gymnasium in
Fort Wayne, 3. Herr Rector G. Schick durch Stimmenmehrheit zum Rector
am Gymnasium in Fort Wayne, 4. Herr Pastor R. A. Bischoff durch
Stimmenmehrheit zum Conrector am Gymnasium in Fort Wayne, und 5. Herr
Dr. H. Dümling einstimmig zum Professor am Schullehrer-Seminar in
Addison erwählt worden. Laut Synodalconstitution Cap. V.B.§4 ist die
Wahl dann gültig, wenn sie durch mindestens zwei Drittheile der
stimmberechtigten Gemeinden bestätigt ist. Jede stimmberechtigte
Gemeinde ist hierdurch aufgefordert, binnen acht Wochen ihre Stimme an
den Secretär des Wahlcollegiums einzusenden. Diejenigen, welche es
unterlassen, ihre Stimme einzusenden, werden selbstverständlich als
zustimmend betrachtet. Zugleich wird hierdurch bekannt gemacht, daß
Herr Professor R. Lange sein Amt niedergelegt hat und einem Beruf ins
Predigtamt gefolgt ist und daß die Aufsichtsbehörde in Fort Wayne seine
Resignation angenommen hat. Demgemäß geschieht die Aufforderung von der
betreffenden Aufsichtsbehörde, drei Candidaten für die vacante
Professur innerhalb acht Wochen aufzustellen. St. Louis, den 10. August
1872. Th. Brohm, d. Z. Secretär des Wahlcollegiums.” [Hervorhebungen
i.O.; HE]. Vgl.: Der Lutheraner. Nr. 22, Jhg.28, v. 15.8.1872, S. 175.
[47]
Siehe Fußnote 13.
[48]
1. Korinther 7,4-5: „4. Das Weib ist ihres Leibes nicht mächtig,
sondern der Mann. Desselbigen gleichen der Mann ist seines Leibes nicht
mächtig, sondern das Weib. 5. Entziehe sich nicht eins dem andern, es
sei denn aus beider Bewilligung eine Zeit lang, daß ihr zum Fasten und
Beten Muße habet; und kommt wieder zusammen, auf daß euch der Satan
nicht versuche, um eurer Unkeuschheit willen.“
Einheitsübersetzung:
„4 Nicht die Frau verfügt über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso
verfügt nicht der Mann über seinen Leib, sondern die Frau. 5 Entzieht
euch einander nicht, außer im gegenseitigen Einverständnis und nur eine
Zeitlang, um für das Gebet frei zu sein. Dann kommt wieder zusammen,
damit euch der Satan nicht in Versuchung führt, wenn ihr euch nicht
enthalten könnt.“
[49] 1. Mose 29,21: „Und Jakob
sprach zu Laban: Gib mir nun mein Weib, denn die Zeit ist hier, daß ich
beilige.“
Einheitsübersetzung
Genesis 29,21: „Dann aber sagte er zu Laban: Gib mir jetzt meine Frau;
denn meine Zeit ist um, und ich will nun zu ihr gehen.“
Matthäus
1,18-20: „18. Die Geburt Christi war aber also gethan. Als Maria, seine
Mutter, dem Joseph vertrauet war, ehe er sie heimholete, erfand sich’s,
daß sie schwanger war von dem heiligen Geist. 19. Joseph aber, ihr
Mann, war fromm, und wollte sie nicht rügen; gedachte aber sie heimlich
zu verlassen. 20. Indem er aber also gedachte, siehe, da erschien ihm
ein Engel des Herrn im Traum, und sprach: Joseph, du Sohn Davids,
fürchte dich nicht, Maria, dein Gemahl, zu dir zu nehmen; denn das in
ihr geboren ist, das ist von dem heiligen Geist.“
Einheitsübersetzung:
„18 Mit der Geburt Jesu Christi war es so: Maria, seine Mutter, war mit
Josef verlobt; noch bevor sie zusammengekommen waren, zeigte sich, daß
sie ein Kind erwartete – durch das Wirken des Heiligen Geistes. 19
Josef, ihr Mann, der gerecht war und sie nicht blosstellen wollte,
beschloß, sich in aller Stille von ihr zu trennen. 20 Während er noch
darüber nachdachte, erschien ihm ein Engel des Herrn im Traum und
sagte: Josef, Sohn Davids, fürchte dich nicht, Maria als deine Frau zu
dir zu nehmen; denn das Kind, das sie erwartet, ist vom Heiligen Geist.“
5.
Mose 22,23-24: „23. Wenn eine Dirne Jemand vertrauet ist, und ein Mann
kriegt sie in der Stadt, und schläft bei ihr: 24. So sollt ihr sie alle
beide zu der Stadt Thore ausführen, und sollt sie beide steinigen, daß
sie sterben; die Dirne darum, daß sie nicht geschrieen hat, weil sie in
der Stadt war; den Mann darum, daß er seines Nächsten Weib geschändet
hat; und sollst das Böse von dir thun.“
Einheitsübersetzung
Deuteronomium 22,23-24: „23. Wenn ein unberührtes Mädchen mit einem
Mann verlobt ist und ein anderer Mann ihr in der Stadt begegnet und
sich mit ihr hinlegt, 24 dann sollt ihr beide zum Tor dieser Stadt
führen. Ihr sollt sie steinigen, und sie sollen sterben, das Mädchen,
weil es in der Stadt nicht um Hilfe geschrien hat, und der Mann, weil
er sich die Frau eines anderen gefügig gemacht hat. Du sollst das Böse
aus deiner Mitte wegschaffen.“
[50] Gemeint ist hier
der § 22:
„Der Prediger hat zum anderen zu untersuchen, ob diejenigen, welche bei
ihm um Copulation nachsuchen, nicht schon giltig und rechtmäßig
anderseits verlobt seien, oder bereits in einer noch gültigen Ehe mit
einer anderen Person stehen“ [Hervorh. i. O.; HE]. In der Anmerkung 6
wird erklärt, dass rechtmäßige Verlobung, der Verbindlichkeit nach, wie
eine vollzogene Ehe zu achten ist und die Verlobten daher Verheirateten
gleichzustellen sind. Vgl. C. F. W. Walther: Americanisch-Lutherische
Pastoraltheolgie. St. Louis, MO (Concordia Publishing House) 1906, 5.
Aufl., S. 215, 225-228.
[51] 1. Korinther 7,4-7: „4.
Das Weib
ist ihres Leibes nicht mächtig, sondern der Mann. Desselbigen gleichen
der Mann ist seines Leibes nicht mächtig, sondern das Weib. 5. Entziehe
sich nicht eins dem andern, es sey denn aus beider Bewilligung eine
Zeitlang, daß ihr zum Fasten und Beten Muse habet; und kommet wiederum
zusammen, auf daß euch der Satan nicht versuche um eurer Unkeuschheit
willen. 6. Solches sage ich aber aus Vergunst, und nicht aus Gebot. 7.
Ich wollte aber lieber, alle Menschen wären wie ich bin; aber ein
jeglicher hat seine eigene Gabe von GOtt, einer sonst, der andere so“
[Hervorh. i. O.; HE].
Einheitsübersetzung: „4 Nicht
die Frau
verfügt über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt nicht der
Mann über seinen Leib, sondern die Frau. 5 Entzieht euch einander
nicht, außer im gegenseitigen Einverständnis und nur eine Zeitlang, um
für das Gebet frei zu sein. Dann kommt wieder zusammen, damit euch der
Satan nicht in Versuchung führt, wenn ihr euch nicht enthalten könnt. 6
Das sage ich als Zugeständnis, nicht als Gebot. 7 Ich wünschte, alle
Menschen wären (unverheiratet) wie ich. Doch jeder hat seine Gnadengabe
von Gott, der eine so, der andere so.“
[52] Er war
fast 40 Jahre
Pastor der Johannesgemeinde zu Sauers, Jackson County, IN. Über sein
Wirken und die Entstehung siehe das Kapitel: „Die bedeutendste Venner
Siedlung im Mittleren Westen: Sauers“. In: Udo Thörner: Venne in
Amerika. Die Geschichte der USA-Auswanderung aus einem
niedersächsischen Dorf im 19. Jahrhundert. Osnabrück 2008 (Osnabrücker
genealogische Quellen, III), S. 103-124.
[53] Verm.
Englisch:
print=Holzschnitt. In der englischen Übersetzung heißt es: „Further
resoveld to leave it tot he committee to purchase good shingles. If
they can get good poplar they are to buy these otherwise good ____
[handschriftlich über dem Strich: Print] or pine”.
[54]
Gemeint
ist hier die Lutheran Church (Borchers) Seymour, IN. Sie gehörte der
Ohio-Synode an, im Gegensatz zur Johannesgemeinde am White Creek
(Missouri-Synode).
[55] 2. Timotheus 2, 6: „Es soll
aber der Ackermann, der den Acker bauet, der Früchte am ersten
genießen. Merke, was ich sage!“
Einheitsübersetzung:
„Der Bauer, der die ganze Arbeit tut, soll als erster seinen Teil von
der Ernte erhalten.“
[56]
1. Timotheus 5, 8: „So aber Jemand die Seinen, sonderlich seine
Hausgenossen, nicht versorget; der hat den Glauben verleugnet, und ist
ärger, denn ein Heide.“
Einheitsübersetzung: „Wer
aber für seine
Verwandten, besonders für die eigenen Hausgenossen, nicht sorgt, der
verleugnet damit den Glauben und ist schlimmer als ein Ungläubiger.“
[57]
Matthäus 7, 12: „Alles nun, was ihr wollet, daß euch die Leute thun
sollen, das thut ihr ihnen: das ist das Gesetz und die Propheten.“
Einheitsübersetzung:
„Alles, was ihr also von anderen erwartet, das tut auch ihnen! Darin
besteht das Gesetz und die Propheten.“
[58] Siehe
hierzu das Protokoll 1858,08,05.
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Forschungsstelle Deutsche Auswanderer in den USA - DAUSA * Prof.(pens.) Dr. Antonius Holtmann Brüderstraße 21 a -26188 Edewecht - Friedrichsfehn *Kontakt: antonius.holtmann@ewetel.net |