Protokollbuch der St Johannes Gemeinde am White Creek

1853 - 1859

Datum Seite Ereignisse
 

 

Protokoll – Buch

von der

Deutschen Evangelischen Lutherischen

St Johannis Gemeinde am White Creek

Bartholomew County Indiana[9]

1853, 09, 30

1

74). Versamlung der deutschen Evangelischen Lutherischen St Johannes Gemeinde am White Creek Bartholomwe Caunty. Ia Wurde gehalten am 30. September 1853 Nachdem die Versamlung mit gebeth eröfnet Wahr

Wurde 1t[ens] Beschlossen das B Kuhlmann von die Abgaben an die Kirche frei Gelasen ist Aber arbeit nicht wen er Kann

2.t[ens] Wurde Beschlosen das H Wöhrmann Als Gemeindeglied vorgeschlagen und angenommen ist

[3]t[ens] Wurde Beschlosen das jedes Geneindeglied Ueber ein Monat Ein Dollar in die Gemeinde Caße bezahlen Soll

4.tens Wurde Beschlosen das H Sasse den Fusboden in die Schule angenommen hat zu Federn das Hundert Fus für einen Dollar und 45 Cent zu machen

F. Wm Meier Preseden

Vorgelesen und angenomen J. F. Rittman Sictor [Sekretär]

 

 

 

1853, 12, 16

1-2

75) Versamlung der Deutschen Ev Chr Lut San Jo Gemeinde am Witeckreek wurde gehalten am 16. Dezember 1853 nach dem die Versamlung mit Gebet eröfnet war

1) So wurde Beschlosen das einem jeden der Gemeinde Glied werden will die 3 Dollar Eintrit Geschonken ist

2) Wurde Beschlosen das J. H. Wente als Gemeindeglied Vorgeschlagen und angenommen ist

3) Wurde Beschlosen das Hermann Duhlmann Als Gemeinde Glied vor Geschlagen und angenommen ist

4) Wurde Beschlosen, daß von dieser Versammlung An diejenigen, welche bisher nur Abendmahlgäste bei uns waren, Uebers Jahr nich[t] [Ende S. 1] mehr zum Abendmahle kommen können wen sie kein Glied unsrer Gemeinde geworden sind, weil sie offenbar (siehe unten) [das folgende steht unter einem durchgezogenen Strich am unteren Seitenende: „(siehe oben) wider Gottes Wort, das von einer Gemeinschaft spricht, sündigen, u doch ein Jeder d[e]s andern Last soll tragen helfen. Diejenigen aber, welche in das Settlement [Englisch: settlement=Niederlassung] z[iehen] und bei uns zum h. Abdhl gehen, können vom ersten Abendmahlsgenuß an, nur ein Jahr lang erhalten, wenn sie in dieser Zeit nicht Gemeindeglied geworden sind.“][10]

5) Wurde Beschlosen das jeden Sontag in die Kirche mit den Klingelbeultel gehen werden Soll und dadurch die 4 Colekten Sollen auf gehoben werden

6) Wurde Beschlosen das 6 Kanidaten als Vostehr vorgeschlagen werden Sollen da wurden vorgechlagen und angenommen wie Volgt H. Albrand F Wm Meyer P. Pardieck G H Vonden Fange D Fander F Schumacher

7) Wurde Beschlosen das unter Schriifen gesammelt werden Sollen Für den unterhalt uns Pastor vor das Jahr 1854 da wurden 2 Personen zu gewält volg[en]de H. Albrand, Hermann Dorfmeyer.

F. Wm Meier Presedent

J F Rettmann Critor

1854, 01, 01

2

Versamlung der Deutschen Evangelischen Luterischen St Johannis Gemeinde am White creck Wurde gehalten am 1 Januar 1854 Nachdem die Versamlung mit gebet eröfnet war

1 Wurde Beschloßen das J H Thelmann Als gemeinde Glied vorgeschlagen und angenommen ist

2 Wurde Beschloßen das 3 Wahlbeamten gewält werden Sollen da wurden gewält wie Folgt J Trentmann D Parbieck W Wellmer

3 Wurde F Wm Meyer H Albrand D Fander als Vorstehr gewolt

4 Wurde Beschloßen dirch [durch] die Mehrheit der Stimme das J H Vornholt F Wm Meyer  J F Rittmann für dieses Jahr wieder  als Trusties gewält Sind und das ein jeder Sein Amt behalten Soll

 

 

 

1854, 01, 20

3

Versamlung der Deutschen Ev Chr Lut St Jo Gemeinde an Whiteckreeck wurde gehalten an, 20 Januar 1854 Nachdem die Versamlung mit gebet eröfnet war

1 Wurde Beschloßen durch die Mehrheit der Stimme das W Schleheuser Als Gemeinde Glied angenommen ist

2 Wurde Beschloßen das 4 Schulbäncke Gemacht werden Sollen und F Wm Meyer hat sie angenommen zu machen die Banck für 65 Cent und die Gemeinde Mus ihn das Holz und die Nägel zugeben was da zu gehört

3 Wurde Beschloßen das die Versamlung am Neuiahrstag auf gehoben werden Soll und dar nach den ersten Montag nach Neuiahrstag diese Versammlung gehalten werden Soll

4 Wurde Beschloßen das H Bührbring 2 Acker und dreivirtel Land gekauft hat Für 76 Dollar von die Deutschen Ev Chr Lut St J Gemeinde am Whiteckreek

5 Wurde Beschloßen das die Vorsteher die Macht haben Sollen 5 Dollar in 6 Mohnat Ausgeben können zum Nutzen der Gemeinde

F. Wm Meier Presedent

J F Rettmann Setter

 

 

 

1854, 08, 07

3-4

Versamlung der Deutschen Ev Chr Lut St Jo Gemeinde a Whiteckreck wurde gehalten an 7 August. 1854 Nach den die Versamlung mit gebet eröfnet war

1 Wurde Beschloßen durch die Mehrheit der Stimme das H Bachmann Als Gemeindeglied angenommen ist

2 Wurde Beschloßen das der Obesten Boden in unsere Schulhause Gepeded [?] [Plattdeutsch: pedden=treten, im übertragenen Sinne gehen, hier evtl.: begehbar machen] werden soll

3 Wurde Beschloßen das der Schulboden in Kirchen Arbeit gemacht werden Soll

4 Wurde Beschloßen das alle die innigen welche land von dem Kirchen Lande gekauft haben das die Sollen den 1 September im Jahre 1854 Bezahlen werden

5 Wurde Beschloßen das die Gemeinde einen Ofen von G H Vornhold Gekauft hat für 4 Dollar

6 Wurde Beschloßen das den F Meyer 4 Tage Kirchen Arbeit geschonken ist im Jahre 1853

F. Wm Meier Presdent

J F Rettmann Seter

 

 

 

1854, 12, 15

4-6

Versamlung der Deutschen Ev Chr Lut St Jo Gemeinde an Whiteckreek wurde gehalten den 15 Dezember 1854 Nach dem die Versamlung mit gebet eröfnet war

1 Wurde Beschloßen durch die Mehrheit der Stimme das G Schneeder Als Gemeinde Glied angenommen ist

2 Wurde Beschloßen durch die Mehrheit der Stimme das Bernhard Falter als Gemeinde Glied angenommen ist

3 Wurde Beschloßen durch die Mehrheit der Stimme das Bernhard Schrär Als Gemeinde Glied angenommen ist wenn er die Count [Constitution] Für recht an erkent

4 Wurde Beschloßen das 6 Kannedaten als Vostehr vor Geschlagen werden Sollen dazu Wurden genant wie Folgen G. Von den Tange, H. Trentmann J. T. Rüttmann G. Vornholt, W. Welmer H. Rincke

5 Wurde Beschloßen das jedes Gemeinde Glied in Vierzen Tagen in diesen Jahr 1854 25 Cens in die Gemeinde Caße bezahlen Soll

6 Wurde Beschloßen das Unter Schriften gesamelt Werden sollen Vor den Unterhalt des Pastor vor das Jahr 1855. da wurden 2 Personen zu gewahlt wie folgt H. Ruhlmann H. Fehlman

7 Beschloßen daß bei gewöhnlichen Beiträgen zur Gemeindecasse alle Glieder gleichgehalten werden aber daß wenn ein Gemeindeglied die auf Jeden gleich aufgelegte Beisteuer nicht zu leisten vermag er sich an den Vorsteher wenden und entweder theilweisen oder gänzlichen Nachlaß des Beitrags begehren kann wozu die Vorstehr hiermit von der Gemeinde Vollmacht erhalten nöthigen fals solchen bittstellen denselben zu erlassen

8 Beschloßen, daß wen irgend ein Gemeindeglied unter uns in unverschuldete Noth und Armuth geräth es nicht nur von allen Gemeindeabgaben befreit sondern sondern auch von der Gemeinde unterstüzt werden soll wofür die Vorsteher als die Armepfleger der Gemeinde Sorge zu tragen haben die etwäge Unterstüzg soll aber aus der Ge Case [Gemeindekasse] fließen

Nach dem wir also nicht nur das Eintrittsgeld abgeschaft auch in Hinsicht der Gemeindelasten so billig und einsichtig als nur irgend möglich verfahren Niemand allda ein Joch auf den Hals bürden und nur gottlose Menschen uns nachsagen können daß wir nur darauf aus seien Geld von den Leuten erhaben zu können so wollen wir auch dem göttlichen Worte gehorsam sein. Röm. 12, 5-6 Epfe. 4,3. 15-16 Ebre. 10, 25 Apost. 2, 42 Gal. 6, 2 und andere Stellen mehr[11]

Daß in Rücksicht auf den Beschluß vom Dezember vorigen Jahres in Betreff des Anschlusses an die Gemeinde, jeder mänliche Christ, der das 21 Jahr überschritten hat und säch zu unserer Gemeinde hält und das h. Abendhl bei ihr empfängt er ferner ein Sohn eines Gemeinde Gliedes oder ein Fremder binnen Jahresfrist nach dem ersten Abendmahls genuß, sich formlich und gliedlich an die Gemeinde an zuschließen verbunden[.] Alte Leute aber sollten auf Begehren auf Gutachten der Vorstehr von aller Arbeit und wen sie bezeugen das sie kein eigenes Geld oder Eigenthum besitzen auch von allen Beiträgen gänzlich befreit sein, ebensowohl sollen Knechte die für sich keine Zeit übrig haben auch von der Arbeit befreit sein, Verner wurde der 7 Beschlus gefaßt und beschloßen das der sollte in die Counst [Constitution] hin ein gefügt werden

F. Wm Meier Presedent

J F Rettmann Sec

 

 

 

1855, 01, 08

6-7

Versamlung der Deutschen Ev. Ge. Luth. Sant Jo. Gemeinde an Whiteckreek, wurde gehalten am 8 Januar 1855 Nachdem die Versamlung mit Gebeth eröfnet

1 Wurde Beschloßen Das der Vater G. Nordman Als Gemeinde glied angenommen ist

2 Beschloßen das Ahdam H. Brügemann als Gemeinde glied angenommen ist

3 Beschloßen das H. Rodert als Gemeinde Glied angenommen ist

4 Beschloßen das T. D. Pardieck als Gemeinde Glied angenommen ist

5 Beschloßen das E. Dorffmeier als Gemeinde glied angenommen ist, wen er die Constikukion [Constitution] für recht anerkent

6 Beschloßen das J. H. Beckmeier als Gemeindeglied angenommen ist

7 Beschloßen das D. Meyer als Gemeindeglied angenommen ist und auch die versichgerung hat das er Berüksichtig wird von die Kirchenbeitrag

8 Beschloßen das  H. Schlehäser als Gemeindeglied angenommen ist

9 Beschloßen das den Vater Beckemeier 4 Tage Arbeit rükstand geschonken ist und von diese Versamlung an auch von Aller Kirgen arbeit frei ist

10 Beschloßen das ieder Gemeinde Glied Ein halbes Kard[12] Feuerhols machen Soll für die Kirche Schule und Für den Pastor,

11 Beschloßen durch die Mehrheit der Stimmen das das Kein ungetaufter Mensch auf unsern Kirchhof Begraben werden soll und für den Frömden Soll eine reie auf den Kirchhof los gelassen werden wen Welche dasind,

12 Beschloßen das drei Wahlbeamten gewählt werden Sollen da wurden gewählt H. Kuhlman D. Pardieck, P. Pardieck.

13 Beschloßen durch die Merheit der Stimme das Wm Welmer, G. H. Vornholt, J. F. Rittmann Als Vorsteher Gewählt Sind

14 Wurde Beschloßen das die Trösties [Englisch: trustee=(Vermögens)Verwalter. Auch Bezeichnung für einen Gemeindebeamten] für dieses Jahr aus den Vorstande gewählt sind. 1855

F. Wm Meier Presdent

J F Rittmann Sritör

 

 

 

1855, 01, 14

7

Versamlung der Vorsteher in der Deutschen Evange Lut St Johannis Gemeinde wurde gehalten am 14 Januar 1855.

Da wurde F. W. Meyer als Presedent. J T Rittmann als Sicrätär. G. A. Vornholt als Schatzmeister gewahlt

F. Wm Meier Presdent

J F Rittmann Sritor

 

 

 

1855, 04, 09

7-8

Versamlung der Deutschen Ev. Ge. Luth. Sant Johannes Gemeinde an Whiteckreek, wurde gehalten an 9 Aprill 1855 nachden die Versamlung mit gebet eröfnet war Wurde 1. Beschloßen das alle dieieingen welche bei uns Gemeinde Glied werden Wollen, das die Freundlich gebeten sind Einen augenblick heraus zu gehen

2 Wurde Beschloßen das W. Aldendorf als Gemeinde Glied angenommen ist mit der bedingung wen er die coun [Constitution] Für recht an erkent

3 Beschloßen das die Cents Colete[13] Soll nicht mehr in die Gemeinde Casse Fließen sondern die soll sein für die Armen oder sonst wo es nötig ist Gebraucht werden

4 Beschloßen das es den Vorstand Ueberlaßen ist alle das Geld an unsre Kirche ein zu Fordern was Sie noch ein zu kommen hat

5 Beschloßen das alle Gemeinde Glieder Fünfundzwanzig Cens bis den 1 Mai in die Gemeinde Casse bezahlen Sollen

F. Wm Meier Presedendt

J F Rittmann Sritor

 

 

 

1855, 08, 13

8

Versamlung der Deutschen Ev. Ge. Luth. Sant Johannes Gemeinde an Whiteckreek wurde gehalten an 13 August 1855 nachden die Versamlung mit gebet eröfnet war

1 Beschloßen das die Gemeinde das Land wieder zu rück genommen hat von H. Buhrbring und auch das umbewegliche property [Englisch: property=Eigentum, Besitz, Vermögen] nebst einen Ofen und Ladentisch gekauft hat für $ 3.50 Dollar

2 Beschloßen das dieinnigen welche an die Kirche Oder Für den Pastor auf die Rod [road=Straße] arbeiten das dieinnigen Sollen für einen Tag Arbeit ihr halbes Card Feuerholz nachgelaßen werden

3 Bezugt das H. Brockmann. B. Buhrbring. D. Pardieck. H. Dorfmeier das die für ein Jahr den Kirchof die dornen ab meien wollen

F. Wm Meier Presedendt

J F Rittmann Sritor

 

 

 

1855, 12, 18

9-10

Versamlung der Deutschen Ev Ge Luth Sant Johannis Gemeinde Whiteckreck wurde gehalten den 18 Dezember 1855, Nach dem die Versamlung mit gebet eröfnet wahr

Beschloßen, das der von Strohe wen ihm ein Baum oder etwas die Fensen [Englisch: fence=Zaun, Einzäunung, Einfriedung] hienunter Schlägt das er die selber wieder aufmachen mus und erhat das recht das hols vor die Fensen von den Kirchen Lande zu nehmen

Beschloßen das die Gemeinde ihm die Rehs [Verm. Englisch: rail=Querstange; Geländer] liefern mus wen er noch etwas bis auf die Leinen [?] dabei machen will[14]

Beschloßen, das der Keller Soll auf gemacht werden mit behauen Holls und das Hundert und 50 Fuhs bots[15] gekauft werden Sollen für das Schmokhaus [Englisch: smokehouse=Rauchhaus, Räucherhaus] und Soll auch eine Trepe in den Keller gemacht werden

Beschloßen das keiner das recht hat auf den Kirchhoff ein Grab zu machen wen er nicht vorher in geht nach den Pastor weil er das recht von die Gemeinde erhalten hat einen ieden das Grab anzuzeigen wo er es machen Soll

Beschloßen das ein iedes Gemeinde Glied einen Tahler Kapital Schulden bis zum ersten Februar an den Schatzmeister bezahlt wird

Beschloßen das ein iedes Gemeindeglied einen Dollar in die Gemeinde Casse bezahlen Soll bis den ersten Februar

Beschloßen das den H Bolte das Feuerhols nicht nach gelaßen werden Soll wail er keinen gewichden grund bei gebracht hat

Beschloßen das den P. Pardiek den Kirchen beitrag geschonken ist auf zeit Lebens

Beschloßen das die Vorstehr wen sie einen Ganzen tag vor die Gemeinde Spenden thun das ihr da Soll einen Tag arbeit da für nachgelasen werden[Ende S. 9]

Beschloßen wen ein iedes Gemeinde Sein halbes Card Feuerhols nicht auf die bestimte Zeit liefern thut die ihm der Sürateair [Sekretär] Setzen thut so mus er 75 Cent bezahlen

Beschloßen das W. Bök als gemeinde Glied an genommen ist

Beschloßen das Sehs Kandidaten als Vorstehr vorgeschlagen werden Sollen dazu wurde genant D. Pardieck. G. Vonden Fange. H. Wente. H. Ahlbrand H. Fehlmann. H. Zur Öveste[16]

Beschloßen durch die mehrheit der Stime das die Gemeinde den H von Strohe das Land und auch das unbeglich propety [Eigentum] auf ein Jahr für 21 Dollar vermiethen soll den 1 Novnber 1855

Beschloßen das Alle dieienigen welche mit gewesen Sind Steine zu hollen das die ienigen Sollen Zwei Tage Kirchen Arbeit erlaubt werden

F. Wm Meier Presedente

J F Rittmann S..r

 

 

 

1856, 01, 07

10-11

 
Das Jahr 1856

1te

Versamlung der Deutschen Evangelischen Lutherischen St Johannis Gemeinde am White creck Bartholomew County Indiana wurde gehalten den 7ten Jannuar 1856

1tens Wurde beschloßen daß den Johann H. Trentmann sein Feuerholz machen fürs Jahr 1855 geschonken sey.

2tens Beschloßen daß die Gemeinde sich annimt die Fensecken [Zaunecken] auf dem Kirchenlande Rein zumachen.

3tens Beschloßen daß Johann Heinrich Stockhowe als Gemeindeglied angenommen sey.

4tens Beschloßen daß Heinrich von Strohe als Gemeindeglied angenommen sey.

Hierauf folgte die Vorsteher Wahl, Wozu drey Wahlbeamte gewählt wurden, nehmlich folgende [Ende S. 10] Wilhelm Wellmer, Heinrich Kuhlmann, Bernhard Sülter.

Wahl. Die Wahl entschied durch die Mehrheit der Stimmen daß J. R. Dieterich Pardiek, Heinrich Ahlbrand und Gerhard Heinrich vonden Fange als Vorsteher gewählt sind-

5tens Beschloßen das die Vorsteher bis fünf Dollar eigenmächtig zum nutzen der Gemeinde aus geben dürfen für dieses Jahr 1856.

6tens Beschloßen daß die Vorsteher, die Drosties [Gemeindebeamten] unter sich selber zu Wählen haben für dieses Jahr 1856

F. Wm Meier Presedent

J F Rittmann Sicritär

 

 

 

1856, 01, 07

11

Vorsteher Versamlung

Die Vorsteher der Deutschen Evangelisch Luth. St Johannis Gemeinde am White creck Bartholomew County Indiana Versammelten sich den 7ten Jannuar 1856.

Beschloßen daß J. R. Dietrich Pardiek als President und Gerhard Heinrich vonden Fange als Secratair und Gerhard Heinrich vornholt als Schatzmeister gewählt sind, für das Jahr 1856.

 

 

 

1856, 04, 11

11-12

2te

Versamlung der Deutschen Evangelischen Luth. St. Johannes Gemeinde am White creek. Barth. C. In. gehalten den 11ten Aprill 1856

Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war wurde

1tens Beschloßen daß Johann Heinrich Rache als Gemeindeglied angenommen ist, mit der Bedingung wen Er unsere Constitution als recht anerkennt.

2tens Beschloßen daß eine Untersuchung gemacht werden soll, ob ein Schullehrer zu haben sein könte, der auch im stande oder fähig ist, Englisch Distric[17] Schule zu halten.

3tens Beschloßen daß es unseren Herrn Pastor übergeben ist, um sich zubemühen und darum zu schreiben, ob einen solchen Schullehrer zu kriegen ist der auch wie oben gesagt, Englisch unterrichten kan.

4tens Beschloßen daß die gemeinde sich genöthigt sah den Heinrich WöhrmannMath. wegen seiner Unbüßfertigkeit, nach 18[18] ihm aus dem Gemeinde Verband auszuschliesen.

5tens [„beschlus über das feuer Holtz“ steht unter 5tens] Beschloßen daß ein jedes Gemeindeglied Verpflichtet ist sein halbes Card [Cord=Klafter] Feuerholz auf die bestimte Zeit die ihm der Secretair setzt zu bringen hat; ohne sich irgend auf eine andere Arbeit Berufen zu können. Jedoch soll der Vorstand bemächtigt sein in einige fällen, Feuerholz für andere Arbeit zu erlaßen.

J. R. D. Pardieck Presedent

Gerhard H. vonden Fange. Sacratair

 

 

 

1856, 06, 15

12

3te

Versamlung der Deutschen Evangelischen Lutherischen St Johannis Gemeinde am White creek Bartholomew Co. In  gehalten am 15ten Juny 1856.

Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war, wurde

1tens Beschloßen daß wen ein Schullehrer angestelt sey, derselbe nur drey Monad im Jahre Frey Schule oder Distric Schule halten soll.

2tens Beschloßen daß ein Schullehrer Beruhfen werden soll.

3tens Beschloßen daß der Herr Schullehrer Käppel bey Brownstown zu unseren ferneren SchulLehrer, von unserer Gemeinde Beruhfen werden soll.

4tens Beschloßen daß für ein jedes Gemeinde Glieds Schüler zwey Dollar das Jahr bezahlt werden soll, und das dan noch fehlt zu 175. Dollar daß soll aus die Gemeinde Casse kommen auf daß sein Gehalt Hundert und Fünfundsiebzig Dollar daß Jahr gesetzt ist., Im fall aber daß uns das District Schulgeld zu theil würde, soll sein Gehalt auf Zweyhundert Dollar gesetzt sain.

J. R. D. Pardieck Presedent

Gerhard H. vonden Fange. Sacratair

 

 

 

1856, 06, 29

12-13

4te

Versamlung der Deutschen Evangelisch - Lutherischen St Johannis Gemeinde am Whitecreek Bartholomew County In Gehalten am 29ten Juny 1856

Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war wurde

Beschloßen daß wier den Versuch machen wollen, ob Wir einen Schullehrer kriegen können der jährlich 4 Monad District (oder drey) Schule Englisch halten will: nehmlich darum: ob uns nicht das District Schulgeld zu theil werden könne.

J. R. D. Pardieck Presedent

Gerhard H. vonden Fange. Sacratair

 

 

 

1856, 08, 18

13-14

5te

Versamlung der Deutschen Evangelisch Luther. St Johannes Gemeinde am Whitecreek Bartho. Co. In  gehalten am 18ten August 1856.

1tens Nachdem die Versamlung mit Gebet eröffnet war wurde erstens Beschloßen daß die Wittwe Vorderhacke das Begräbniß Geld von ihren verstorbenen Man Gerd. H. Vorderhacke auf unseren Kirchhoff ruhent, von seiten unserer Gemeine geschonken ist.

2tens Beschloßen daß es Hermann Dorfmeier übergeben ist, daß derselbe daß Kirchendach Sinßenthiert [inspiziert], um die Leckstellen aufzufinden, und dieselben auszubessern daß, daßelbe nicht mehr durchregnet. Und auch die Kirchthür aufreparieren, und den Fußboden im Schullhause nachsehen und dicht zu machen.

3tens Beschloßen daß unsere Kirche Inwendig und Auswendig mit Kalk ausgeschmiert werden soll, welches von der Gemeinde in Kirchen arbeit geschehen soll.

4tens Beschloßen daß Vorsteher gehalten sind, diejenigen zuerst zuvermahnen, die nicht Arbeiten Wollen wen sie bestellt werden zu Arbeiten.

5tens Beschloßen daß wen ein Schulehrer kürzlich kommen solte denselben erst das Schulhaus zur Wohnung gelaßen werden soll, bis den Vonstrohe seine Rentezeit [Englisch: rent=(Wohnungs-)Miete; Pachtgeld] aus ist.[Ende S. 13]

6tens Beschloßen daß Wir einen neuen Ohfen kaufen wollen für unsere Schule, Von der größe wie der in unsere Kirche.

7tens Beschloßen daß ein Depotierter gesand werden soll, zu der dießjährige Sinodesitzung in Cincinnati, und darzu wurde Gerhard H. Vonden Fange ernant, worzu ihn die Gemeinde die halben Reise Kosten bezahlt.

J. R. D. Pardieck Pr.

Gerhard H. vonden Fange. Secre

 

 

 

1856, 12, 04

14-15

6te

Versamlung der Deutschen Evangelisch – Lutherischen St. Johannes Gemeinde am Whitecreeck Bartholomew County In gehalten am 4ten December 1856.

Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war wurde erstens Beschloßen daß Hermann. Meyer als GemeindeGlied angenommen ist.

2tens Beschloßen daß Friederich vonStrohe als Gemeindeglied angenommen ist.

3tens Beschloßen daß der Counter und Schichten [?][19] in unseren Schulehrerns Wohnung nicht unter drey Dollar verkauft werden sollen.

4tens Beschloßen daß das Schulehrerhaus, der oberetheil mit Brettern die Strecks[20] [?] dicht gemacht werden sollen.

5tens Beschloßen daß die Gemeinde unseren jetzigen Herrn Schullehrer diesen Winter hindurch das Feuerholz liefern Will.

6tens [„über das Schulgeld und dem Schulmeister seine Rechnung“ steht im freien Rand unter 6tens] Beschloßen daß jedes Gemeinde Glied, bald für jeden Schüler 50 Cent bezahlen soll, damit den Schulehrer seine Noth[21] etwas abgeholfen werde.

7tens Beschloßen daß ein jeder wer Kinder zu unsere Gemeine Schule Schicket, wen auch nur kürzere Zeit, so soll Er doch gehalten sein für das ganze Jahr zu bezahlen.

8tens Beschloßen daß der Schatzmeister alle viertel jahr Rechnung in der Gemeinde Versamlung ablegen soll und soll die Nahmen der Rückständigen, es sey den das [Ende S. 14] sich jemand über sein unvermögen, oder nicht konnen entschuldiget hat der soll nicht abgelesen werden.

9tens Beschloßen daß alle angenommenen Glieder gehalten oder varpflichtet sind, so bald sie angenommen sind, alle Lasten und Beytrage zu tragen helfen, was die Kirchen bedurfniße erforderen.

10tens Beschloßen daß Friedrich Dorfmeier als Gemeindeglied angenommen ist.

Hierauf folgte die ermennung der Candidaten zur nächsten neujahr Vorsteher Wahl, darzu wurden folgende Persohnen vorgeschlagen, Nehmlich Sechs wie folgt. Friederich Wilhelm Meyer. Heinrich Bassermann. Friederich Rittmann. Gerhard H. vornholt. Heinrich Kuhlmann Bernhard Sülter.

11tens Beschloßen daß alle diejenigen welche unsere Kirche daß Ehemahlige Eintrits Geld noch Schulden, imfal solche wieder um aufnahme inder Gemeinde begehren so kan es solchen selbst überlassen bleiben solche Schulden zu bezahlen oder nicht, nachdem wie sie es verantworten können.

J. R. D. Pardieck Prised..

Gerhard H. vonden Fange. Sicr.

 

 

 

1857, 01, 02

15-17

1te Versamlung im Jahre 1857.

Versamlung der Deutschen Evangelisch Lutherischen St. Johannes Gemeinde am White creeck Bartholome County Indiana. Gehalten am 2ten Jannuarr 1857.

Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet War, wurde erstens Beschloßen daß der Blinde Mann bey den Heinrich von Strohe wiederum dieses kommende Jahr 1857 bleiben soll, für denselben Preiß wie letztes Jahr.

2tens Beschloßen daß ein jeder für den Blinden Man sein Unterhalt freiwillig unterschreiben soll wie viele er zur unterstützung desselben geben will oder kan fürs Jahr 1857.

3tens Beschloßen daß Zehn Dollar aus der Cent Kaße genommen werden sollen, für die Evangelisch Lutherische Gemeinde in Cumberland Mariland.[22]

4tens Beschloßen daß Wir Fünf Dollar aus der Cent Kaße nehmen Wollen Zur unterstützung Armer Studenten.

5tens Beschloßen daß unserer Schulehrer Von nun an bis halber März jeder Woche Vier Tage in Englischer sprache unterichten soll und ein Tag in deutscher sprache.

6tens [„Confema“ steht im freien Rand unter 6tens] Beschloßen daß alle Confirmiaten Schüler die diesen Winter in der Schule gehen wollen (daß sein Gemeinde Schüler) nur bloß für drey Monad zubezahlen haben.

7. Beschloßen daß die Schuldrusties [Gemeindebeamten] aus dem Vorstande genommen werden sollen.

8. Beschloßen daß es dem Vorstande Erlaubt ist Fünf Dollar eigenmächtig für dieß sache aus die Kaße zu nehmen zum Gemeinen nutzen.

9. Beschloßen daß jedes Gemeinde Glied Ein Dollar und Fünfzig Cent in Zeit von ein Monad in die Casse der Gemeinde zubezahlen hat.

10. Beschloßen daß Friederich Bünde als Gemeindeglied angenommen ist.

11. Beschloßen daß Eberhard Wente als Gemeindeglied angenommen ist.

Hierauf folgte die Wahl der Vorsteher warzu drey Wahlbeamten Vorgeschlagen und Erwählet wurden nehmlich folgende Gerhard H. vonden Fange. Wilhelm Helmer. Heinrich Ahlbrand.

Wahl. Durch die Merheit der Stimmen entschied es sich daß Friedrich Wilhelm Meyer. Gerhard H. vornholt. und Bernhard Sülter als [Ende S. 16] als Vorsteher erwählt sind.

Endlich noch Beschloßen daß Wir nächsten Sonntage über Vierzen Tage wiederum eine Versamlung halten wollen in welcher über die Sinoden gesprochen werden soll.

J. R. D. Pardieck President.

Gerhard H. vondem Fange Secratair

 

 

 

 

17

Vorsteher Versamlung

In dieser Versamlung wurde Beschloßen daß J. R. Dieterich Pardieck als President. Gerhard H. vonden Fange als Secretair, und Gerhard H. vornholt als Schatzmeister Erwählet sind. Darauf wurde Bernhard Sülter als Schuldrustie erwählet für daß Jahr 1857. Welcher auch gehalten ist daß Schulgeld in Empfang zu nehmen, dafür Quithieren, und darüber Rechnung zu führen, und endlich den Schulehrer einhändidigen [aushändigen; „di“ verm. doppelt getrennt].

J. R. D. Pardieck.

Gerhard H. vondem Fange Secratair

 

 

 

1857, 01, 18

17

2te

Versamlung der Deutschen Evang. Luth. St. Johannes Gemeind gehalte den 18ten Jannuarr 1857.

Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet war, Wurden Einige Sinodal Beschlüße oder aufsätze Vorgelehsen, und Weitläufig besprochen, damit es jeden Verständlich wurde, die darinliegende Wichtigkeit.

Endlich wurde auch Beschloßen, daß noch 3 oder 4 Kirchenbäncke gemacht werden sollen für unsere Kirche so bald als möglich

J. R. D. Pardieck.

Gerhard H. vondem Fange Secratair

 

 

 

1857, 03, 25

18-19

3te

Versamlung der Deutschen Evang. Luth. St. Johannes Gemeinde am Whitecreeck Bartholome County In. gehalten am 25ten Merz 1857.

Nachdem die Versamlung mit Gebet eroefnet Wurde erstens

1. Beschloßen daß Hermann Möllenkamp als Gemeindeglied angenommen ist, mit der Bedingung daß er unsere Constitution als Recht anerkennet

2. Beschloßen daß es dem Vorstande auferlegt ist für dieses Jahr 1857 in unsere Kirche einzuheitzen.

3. Beschloßen daß ein jedes Gemeindeglied Verpflichtet sein soll in Zeit von 14 Tagen, 10 Fenß Raiels [Zaunlatten] zu liefern, nach dem Schulmeister sein Wohnplatz, damit die Fense ausgebessert werden Kan.

4. Beschloßen daß ein jedes Glied nächsten Montag als den 30. März an den Keller beym Schulehrer Arbeiten soll.

5. [„Wen den Schatzmeister Gemeinde Geld in Händen bricht“ steht im freien Rand unter 5tens] Beschloßen daß die Genante Gemeinde den Schatzmeister frey hält, imfal ihm Geld brechen solte Welches er nicht länger als ein Monad in Besitz gehabt hat, so ist solches besagtes Von der Gemeinde eingenommenes Geld, die Gemeinde gebrochen.[23]

6. Beschloßen daß Wen unsere Schulehrer für die Zeit Distric Schule zu halten Bezahlung erhalten kan, so soll das besagte Geld an den Schulehrer Verfallen sein.

7. Beschloßen daß die Gemeindeglieder überm Creek für jeden Schüler von December 1856. bis Aprill 1857. eben so viele zu bezahlen verpflichtet sein, Wie auch die an diese seite Wohnenden glieder.

8. Beschloßen daß Johann Heinrich Ludewig Meyer als Gemeinde Glied angenommen ist.

9. Beschloßen daß es den Samuel Dicksen erlaubt sain soll, seine Kinder in unsere Schule zu schicken.

10. Beschloßen daß alle diejenigen welche [Ende S. 18]

10. [„Schule“ steht im freien Rand unter 10tens] Beschloßen daß alle diejenigen welche nicht gemeineGlieder sind, und Kinder in unsere Gemeinde Schule zu schicken Wünschen, daß die sollen je nach umständen für jeden Schüler 50 Cent das Jahr mehr bezahlen, als Wirklich Stimfähige Gemeineglieds Schüler.

11. Beschloßen daß es dem Vorstande überlaßen ist die Kirchenbänke aus zuakodieren [akkodieren, frz.: einen Vergleich schließen, übereinstimmen, vereinbaren, übereinkommen. Hier: vereinbaren].

J. R. D. Pardieck Pras.

Gerhard H. vondem Fange Secratair

 

 

 

1857, 08, 19

19-20

4te

Versamlung der Deutschen Evangelisch-Luth. St. Johanes Gemeinde am White creck Bartholomew County Indiana Wurde gehalten am 19 August 1857. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet, wurde, ward =

1tens Beschloßen, daß alle die Pferde und Wagen haben sollen etwa um mitte September jeder ein Pfuder steine holen von der Salt creek oder auf irgend eine Weise liefern für den Schulehrer sein Keller.

2tens Beschloßen daß der genante Keller nun bloß halbso groß werden oder bleiben soll, wie er früher war und die andere hälfte soll mit Erde zu geworfen werden, damit Steine übrig bleiben, für den Pastor sein Keller.

3tens Beschloßen daß die Gemeinde unseren Hern Pastor ein neues Schmockhaus [Räucherhaus] bauen will, von der Größe von 12 bey 16 Fuß; daß sol, gesch[eh]en nächsten Herbst nach die Saatzeit.

4tens Beschloßen daß für daß Steine holen nur bloß 2 Tage Kirchen Arbeit erlaubt werden soll.

5tens Beschloßen daß der Algemeine President unserer Sinode für dieses Jahr 5 Dollar haben soll. Wovon 3 Dollar aus die Gemeine Kaße, und 2 Dollar aus die Cent Kaße genommen werden soll. [Ende S. 19]

6tens Beschloßen daß das Anerbieten unseres Hern Pastors nehmlich daß Er unsere Gemeinde herum reitet um für unsere Kirchen Schulden zu Collectieren von der Gemeinde angenommen ist.

7tens Beschloßen daß für unseren hern Pastor seine Reise nach der Sinode eine Kirchen Colecte erhoben werden soll.

8tens Beschloßen daß die Gemeine für dieß Jahr wegen Geld mangel, keinen Deputierten zur Sinode Sitzung schicken will.

9tens [„Schule“ steht im freien Rand unter 9tens] Beschloßen daß das Schulgeld halbjärig bezahlt werden soll.

 

Darnach nach mehreren Wochen wurde am Sonntage noch einige Beschlüsse gefaßt; nehmlich

1tens Wurde Beschlossen daß ein jedes Gemeindeglied so bald als möglich 50 Cent in die Gemeinde Kasse bezahlen soll.

2tens Beschlossen daß den Pastor Ernst 5 Dollar aus der Cent Kasse zu gesand werden sollen zu seiner nöthigen unterstützung.

3tens Beschlossen daß 5 Dollar aus die Zent Kasse genommen werden sollen für Arme Studenten.

J. R. D. Pardieck

G. H. vondem Fange Secrat.

 

 

 

1857, 12, 10

20-21

5te

Versamlung der Deutschen Evangelisch-Lutherischen St. Johannes-Gemeinde am Whitecreek Bartholomew County Indiana. Wurde gehalten am 10ten December 1857. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet wurde erstens =

1. Beschloßen daß Johann Heinrich vornholt als Gemeinde Glied angenommen sey.

2. Beschloßen daß sich die Gemeinde darmit befriedigt, daß unsere Herr Schulehrer sich über nommen hat darfür zu sorgen, daß regelmäßig in unsere Schule eingeheitzt wird. [Ende S. 20]

3tens Beschloßen daß die Gemeinde sich übernimt den Herrn Schulehrer Feuerholz zu machen, wogegen Er sich übernimt jeden Feiertag in unsere Kirche einzuheitzen und ausreinigen.

4tens Beschloßen daß unsere Gemeinde sich auch dafür Erklärt hat, daß der Algemeine President unsere Sinode von Misouri – Ohio und andere Staten wenigstens in Verlauf von 6 Jahren alle Gemeinden unsere Sinodalverbandes einen besuch abstadten soll.

5tens Beschloßen daß unsere Gemeinde für nächstes Jahr 1858. für den Unterhalt deß Algemeinen Präses unsere Sinode 10 Dollar bewilligt zu geben.

6tens Beschloßen daß ein jeder die erste hälfte seiner Unterschrift für unsere Kirchen Schulden gegen den 1ten Aprill zu bezahlen hat.

7tens Beschloßen daß unsere Herr Pastor das Geld für Kirchenschulden in emfpang nehmen soll.

8tens Beschloßen daß unsere Schatzmeister nächsten Sonntag bekant machen soll daß jeder wer die Kaße schuldet bald bezahlen soll, so nicht, so sollen solche Rückstande durch Zetteln[24] eingefordert werden.

Hierauf wurden 6 Kandidaten zur nächsten Vorsteher Wahl vorgeschlagen und angenommen Wie folgt

Heinrich Ahlbrand[,] Friedrich Rittmann[,] Gerhard H. vondem Fange[,] J. Heinrich Nordmann[,] J. R Dieterich Pardieck[,] Heinrich Kuhlmann.

Endlich wurde noch beschloßen daß unsere Herrn Pastor daß Holz für Offen in kleinerer gehauen werden soll wie gewöhnlich. [Im freien Rand daneben steht: „Aufgehoben“ , aber ohne Datum]

J. R. D. Pardieck

G. H. vondem Fange Secratair

 

 

 

1858, 01, 01

22

1te Versamlung im Jahre 1858.

Versamlung der Deutschen Evangelisch-Lutherischen St. Johannes-Gemeinde am White creek Bartholomew County Indiana. gehalten am 1ten Januar 1858. Nachdem die Versamlung mit gebet eröfnet war wurde

1tens Beschloßen Johann Tatkenhorst als Gemeindeglied aufgenommen ist.

2tens Beschloßen daß Johann Heinrich Rachen in den folgenden zwei Jahren seine Kirchenbeiträge bis auf ein virtel geschonken werden soll.

3tens Beschloßen daß den Gerhard Schneider auch in den folgenden zwei jahren seine Kirchenbeyträge bis auf ein Viertel geschonken ist.

4tens Beschloßen daß den Heinrich Vonstrohe in den folgenden zwei Jahren seine Kirchenbeyträge bis auf die hälfte nach gelassen ist.

5tens Beschloßen daß Heinrich Vonstrohe daß geld für den Unterhalt des Blinden Mannes selber einkasieren soll.

6tens Beschloßen daß das Fehlende geld für den unterhalt des Blinden Mannes aus der Cent Kaße genommen werden soll.

7tens Beschloßen daß Fr. Wilhelm Meyer das geld für die Tillgung der Kirchen Schulden in Empfang nehmen soll. Hierauf wurden Wahlbeamte Vorgeschlagen und gewählt nehmlich folgende Bernhard Sülter, Wilhelm Welmer und Gerd. Heinrich Vornholt.

Wahl. Durch die Mehrheit der Stimmen entschied es sich das Friedrich Rittmann. H. Ahlbrand und H. Nordmann als Vorsteher erwählt sind

 

Vorsteher Versammlung

Die Vorsteher der Deutschen Ev. Luth. St. Joh. Gemeinde am White Creek Barth. Co. Ia. Versammelten sich am 1ten Januar 1858 und erwählten durch Stimmen Mehrheit F. Wm. Meyer als President G. H. Vornholt als Schatzmeister. H. Ahlbrand als Secretair fürs Jahr 1858.

J. R. D. Pardieck Pr.

G. H. vondem Fange

 

 

 

1858, 04, 12

23

2te

Versammlung der Deutschen Evangelisch-Lutherischen St. Johannes-Gemeinde am White Creek Bartholomew County Ind. wurde gehalten am 12ten April 1858. Nachdem die Versammlung mit gebet eröfnet war wurde:

1tens Beschloßen daß den Heinrich Rachen und Gerhard Schneider ihre Kirchen Beyträge bis auf ein viertel und den Heinrich Vonstrohe bis auf die hälfte nachgelassen ist vom ersten Januar 1857 bis den ersten Januar 1860 dieser Beschluß bezieht sich auf Beschlüße 2. 3. und 4. Seite Zweiundzwanzig.

2tens Beschloßen daß Heinrich Wiermann als gemeindeglied wieder aufgenommen ist.

3tens Beschloßen daß Friedrich Vonstrohe wegen seines Unglücks, von aller Kirchen last gänzlich befreit ist sei es an Arbeit oder geld beyträge bis er wieder imstande ist solches zu thun.

4tens Beschloßen daß die Nöthigen ausgaben von dem gelde genommen werden sollen welches unterschrieben wurde für die Tillgung der Kirchen Schuld.

5tens Beschloßen daß die Vorsteher bemächtigt sind fünf Dollars anzuwenden für  [„Reparaturen und sonstige bedürftige“ ist durchgestrichen] Gemeinde Nutzen.

F. Wm. Meyer. Presedend

J. H. Ahlbrand Seck.

 

 

 

1858, 08, 05

23-27

3te

Versammlung der Deutschen Evangelisch-Luth. St. Johannes-Gemeinde am White Creek Bartholomew County Ind. wurde gehalten am 5ten Agust 1858. Nachdem die versammlung mit gebet eröfnet war wurde:

1tens Beschloßen daß Jedermann der ein Kind in die Schule schicken will solches dem Herrn Pastor Klinkenberg anzuzeigen hat und sich in die bestehende Schulordnung in jeder beziehung fügen muß. [Ende S. 23]

2tens Wünscht Jemand Confirmirte Kinder in die Schule zu schicken so muß daselbe an allen was in der Schule vorkommt theil nehmen.

3tens Beschloßen daß die Gemeinde mit dem was Herr Pastor Kl. von der Schulordnung vorgelesen hat übereinstimt.

4tens Beschloßen daß vier kurze Schulbänke gemacht werden sollen und soll die arbeit für Kirchenarbeit gerechnet werden.

5tens Hat sich Heinrich Saße übernommen einen Pult zu machen für die Schule welches auch für Kirchenarbeit gerechnet werden soll.

6tens Beschloßen daß die Schullehrer Wohnung mit etwas Kalk und Lehm verschmirt werden soll.

7tens Beschloßen daß das Stück land beim Herrn Pastor seine Wiese e[in]gefenst [eingezäunt] werden soll zum Nutzen des Schullehrers und soll auch zugleich die Fense um den Pastor seine Wiese verbessert werden und zu beiden theilen hat ein jedes gemeinde glied seinen theil Riegel [rail=Pfosten, Querstange] zu liefern.

Schul.Ordnung

Um in Zukunft allerlei betrübten Händeln vorzubeugen sei zu wissen daß so lange die Kinder in der Schule sind der Lehrer in den Rechten des vierten Gebots [Du sollst deinen Vater und deine Mutter ehren] an Eltern Statt steht hat nicht nur zu lehren sondern zugleich zu erziehen. Erziehen Kann er aber nicht ohne Zucht und Ordnung zu halten. Was die Eltern zu Hause ihren kindern sind, Daß ist der Lehrer den Kindern in der Schule. Eltern haben aber gegen ihre Kinder die Pflicht sie für die gegenwärtige welt als besonders für die zukünftige zu erziehen. Sie sollen aber dafür sorgen daß ihre Kinder in Gottes Wort und den nöthigen Weltlichen Wissen Unterrichtet werden und da sie durch ihren irdischen Beruf oder auch durch die gehorige Wissenschaft am Selbstunterrichte ihren Kindern verhindert werden so stellen sie für die Schulzeit den Lehrer in ihr Recht und Pflicht des vierten Gebots darum sei hiermit beschloßen und festgeßezt das der jeweilige [Ende S. 24] Lehrer in der Schule er sei nun Pastor oder Schullehrer das unbestrittene recht hat, die Kinder uber Unarten und dergleichen mit gebühr zu bestrafen. Und wen irgend jemand über Mißhandlung der Kinder sich zu beschweren das Recht zu haben vermeint so soll er solche seine Klage zuerst den Pastor anzeigen kann dieser aber den Klagenden nicht genügeleisten so soll er es den Kirchenvorstand anzeigen und kann auch dieser die Sache nicht zur zufriedenheit schlichten so soll es in Ordentliche Versammlung vor die Gemeinde gebracht werden wie übrigenz auch Gottes wort Math. 18[25] lehrt und auch Constitution Paragrapf Vierzehn festgesetzt hat. Und diesem Beschluß muß ein jeder der Kinder in unsere Schule schickt nachkommen.

8tens Beschloßen das ein Zimmer 16 bey 18 fuß an daß Pfarrhaus gebaut werden soll welches sich Wilhelm Schlehüser (der Vater) zu bauen und fertig zu machen übernommen hat für die fünfundsiebzig Tahler die Gemeine jedoch hat alles was dazu erforderlich ist zu liefern.

 

Die Donhorst Geschichte[26]

Weil Frau Donhost unsern Herrn Pastor Klinkenberg bei dem Weltlichen gericht verklagt hatte indem er ihren Sohn in der Schule ganz ungebührlich geschlagen haben soll es sich aber vor gericht durch Zeugenaussagen deutlich herausstelte daß ihre Klage ungerecht und falsch war wie sie denn auch dieselbe verlor! so wurde Donhorst und seine Frau zu der heutigen Gemeindeversammlung eingeladen um sich gegenüber der Gemeinde zu verantworten und um die Vermahnung derselben nach Mth. 18, 17[27] zu hören Donhorst erschien, seine Frau aber nicht, und auf Befragen erklärte Ersterer, sie wolle nicht kommen und brauch es auch nicht. Das wurde ihm aus Gottes wort wiederlegt, worauf er endlich nach langem Wiederstreben es doch zuletzt als Recht anerkannte, daß sie hätte Kommen müssen Auf befragen, ob Donhorst es den gewußt hätte daß [Ende S. 25] seine Frau unseren Pastor verklagen wollte, antwortete er mit Nein auch bekannte er, Da ihm Deutlich aus Gottes wort bewiesen wurde, daß seine Frau nach Gottes wort sehr unrecht gehandelt und sich schwer versündigt habe daß dem allerdings so sei. Da nun aber Frau Donhorst nicht vor der Gemeinde erschienen war so sollte sie noch einmal eingeladen werden, nächsten Sonntag über 8 tage nach dem Gottesdienst vor der Gemeinde zu erscheinen und Donhorst versprach, sie ernstlich dazu anzuhalten. Als nun aber zum Schluß dem Donhorst vorgehalten wurde, daß, da er erkenne, daß seine Frau unserem Pastor ungerecht verklagt, sie dadurch ein groß Ärgerniß vor unserer Gemeinde und der Welt gegeben sie also sich einer schweren Sünde schuldig gemacht habe, so solle er als der Mann seiner Frau die Unkosten, welche unseren Pastor aus dieser betrübten Sache entstanden sind, erzetzen, woraus man erst abnehmen könne, daß seine obigen Bekenntniße ihm wirklich von herzen gehn und er wirklich Leid und Schmerz über die Sünden seiner Frau habe, er also nicht mit ihr übereinstimme: – so weigerte er sich ganz entschieden und wolte davon nichts wissen. Alle Vermahnungen, welche dieser Sache wegen an ihn gerichtet wurden, waren vergeblich. Darauf wurde auch ihm angekündigt, daß er noch einmal am Sonntag über 8 tage vor die Gemeinde kommen solle.

Sonntag den 15ten August 1858.

Auf die an Donhorst und seine Frau geschehne einladung heute vor der Gemeinde zu erscheinen, ist weder er noch sie gekommen. Da nun unser Pastor erklärte, er sei mit Bruder G. H. Vornholt vor etlichen Tagen noch einmal im Hause des Donhorst gewesen, und seine beiden Eheleute herzlich und mit freundlichem Ernst vermahnt worden welche Vermahnung die Frau Donhost mit Zorn und mancherlei unchristlichen Reden verachtet und ganz offenbar Unbußfertigkeit gezeigt, er sich aber so verhalten habe, daß noch Hoffnung zu seiner Wiedergewinung vorhanden sei: - so wurde ganz einstimmig von der Gemeinde erkannt, daß wir als [Ende S. 26] Gemeinde uns leider genöthigt sähen, die Frau Donhorst als eine offenbar gewordene hartnäckige alle christliche Vermahnung verachtende Sünderin anzusehn, die dadurch, daß sie keine Vermahnung Gehör geschenkt und sich hartnäckig geweigert habe, die Vermahnung der Gemeinde zu hören sich selbst von unserer Gemeinde, und so mit von der ganzen Kirche Christi und in den Bann gethan habe, daß soll öffentlich in der Kirche verkündigt werden.

Letzteres ist den auch am 29ten August dieses Jahres 1858 nachdem Gottesdienst geschehn.

Friederich, Wm, Meier Pres.

Johann Heinrich Ahlbrand Sec

 

 

 

1858, 12, 16

27-28

4te

Die Deutsche Evangelisch Lutherische St. Johannis Gemeinde am White Creek Bartholomew Co. Ia. Versammelte sich am 16ten December 1858. Nachdem die Versammlung mit gebet eröfnet war.

wurde 1.tens Johann Heinrich Meier (sen) als gemeindeglied angenommen.

2tens Beschloßen das einjeder der sein geld für die Deckung der Kirchen Schuld nicht bezahlt hat den 1.ten Aprill 1858 gehalten ist Zinsen zu bezahlen bis er es bezahlt

3tens Beschloßen daß das geld welches Für Kirchen Schuld deckung unterschrieben wurde allein zu diesem Zweck verwendet werden soll

4tens Beschloßen das einjedes gemeinde glied zwei Dollar bis Neujahr in die Gemeinde Casse zu bezahlen hat

5tens Wurde es Hermann Dorfmeyer übertragen das Kirchen dach nach zusehen um die Leckstellen zu finden und dicht zu machen.

6tens Beschloßen das eine Klinke gemacht werden soll für unsere Kirchtühr.

7tens Beschloßen dass alle diejenigen gemeinde glieder die Pferde und Wagen haben ihr halbes Cord [Klafter] Holz zu [Ende S. 27] liefern haben ohne es auf den Kirchen lande zu hacken denjeneigen aber die keine Pferde und Wagen haben soll es vom Secretair angewiesen werden wo sie es hacken sollen

8tens Hierauf wurden 6 Candidaten vorgeschlagen für die nächste Vorsteherwahl nemlich Folgende

Wilhelm Welmer Bernhard Sülter G. H. Vondenfange G. F. Rittmann Fr. Wm Meier Heinrich Zuröweste. [Namen sind untereinander geschrieben]

9tens Übernimmt sich Heinrich Beckmeier 50 Cents Kirchen Rückstand 1867 zu bezahlen für seinen seligen Vater

Am 26. ten December wurde auf gutachten des Vorstandes den Hermann Möllenkamp sein Kirchenbeytrag vom Jahre 1858 auf ein viertel nachgelassen weil er sich seines unvermögens beklagte.

Friederich Wm. Meier

Heinrich Ahlbrand Secretair

 

 

 

1859, 01, 03

28-29

1te Versamlung im Jahre 1859.

Die Deutsche Evangelisch Lutherische St. Johannis Gemeinde am White Creek Bartholomew Co. Ia. Versammelte sich am 3ten Januar 1859. Nachdem die Versamlung mit gebet eröfnet war

Wurde 1tens Beschloßen daß der Schullehrer in unserer Kirche einheitzen soll für wie nach auch für dieselbe war [Ende S. 28] vergütung wie früher abgestimmt wurde und Beschloßen ist und Hermann Dorfmeier übernimmt sich das einheitzen Fortzusetzen während des Gottesdienstes

2tens Wurde Heinrich Rittmann als gemeinde glied angenommen.

3tens Beschloßen daß den Friedrich Meier seine Rückständigen Kirchen beiträge Fürs Jahr 1858 und auch zugleich die Rückständige arbeit Fürs Jahr 1858 nach gelassen ist

4tens Sah sich die Gemeinde mit Betrübniß genöthigt den H. Donhorst anzusehn als einen unbußfertigen Gottes wort verachtenden Sünder und auf keine Vermahnung gehör geschenkt und sich deshalb auch selbst in den Bann gethan hat

5tens Beschloßen daß das Fehlende geld für den unterhalt des blinden Mannes fürs Jahr 1858 aus der Cent Casse genommen werden soll.

6tens Soll der Secretair eine Liste ausfertigen worauf die die Namen der Gemeinde glieder Verzeichnet sind und soll dieselbe mit in Jede Gemeinde Versammlung bringen

7tens Wurden die Vorsteher bemächigt 5. Dollars anzuwenden fürs Jahr 1859 zum gemeinde Nutzen

8tens Wurde Friedrich Dorfmeier Johann Vornholt und Johann Heinrich Ahlbrand als Wahlbeamte vorgeschlagen und gewählt für die diesjährige Vorsteher wahl.

9tens Wahl selbst durch Stimmen Mehrheit entschied es sich daß F. W. Meier. Gerd. H. vondemfange und W. Welmer als Vorsteher gewählt sind für die Folgenden zwei Jahre

 

Vorsteher Versammlung.

Die Vorsteher der Deutschen Ev. Luth. St. J. Gemeinde versammelten sich am 3ten Januar 1859 und wählten aus ihrer Mitte F. W. Meier als President G. H. vondemfange Schatzmeister J. H. Ahlbrand als Seckretair und J. F. Rittmann als Schul Trustee fürs Jahr 1859

10tens Schule [steht im freien Rand unter 10tens] Wurd noch beschloßen daß bis Ostern die Schulrechnung vorgelesen werden soll.

Friedrich Wm. Meier

Heinrich Ahlbrand Secretair

 

 

 

ohne Datum

30-31

Ich als der unterschreiber bescheinige hiermit daß ich Von den abgehenden Schatzmeister Gerd. H. Vornholt das Kirchen – Rechnungs Buch der Evangelisch Lutherischen St. Johannes Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Ia. richtig Empfangen habe und dazu der Cassen bestand die Summe von $. 4. 47. Siehe Seite 115 [Ein „?“ verm. später hinzugefügt] Kirchenbuch.

Dazu die Sonntags Cents Collecten oder Armenkassen bestand die Summe von $. 18. 83. Siehe Seite 112. Kirchenrechnungsbuch.

Dazu sämmtliche Papieren, als da sind,

1tens Die Deeds [Englisch: deed=Urkunde, Dokument] vom ankauf des Kirchenlandes als da sind 3 Stück

2tens Die Bescheinigungen Von John hester wegen bezahlung des Kirchenlandes Einkaufs darzu noch 6 andere bescheinigungen von Predigern von wegen ihrer einahme bis 1846.

3tens Die Bescheinigungen von Hauptausgaben von Kirchenbau Predigergehalte und dergleichen als da sind 6 Stück bis 1847.

4tens Die Bescheinigungen vom Jahre 1848 dazu gehören 8 Stück von ausgaben für Schreiners und sonstige antheil und eine Einlasungs Note [Englisch: note=Verbindlichkeit, Schuldschein] von 25 Dollars

5tens Die Bescheinigungen Pastor Carl Fricke für seine seinen Unterhalt fur das Jahr 1848 dazu gehören 17 Stück.

6tens Die Unterschriften für den Pastor Carl Fricke für 1848, und 1849. für seinen Unterhalt darzu bis 1850 6 Stück

7tens Die Unterschriften von der Gesammelten Colecte in Cincinnati.

8tens Zwei einlösungs Noten von Trimpe und Pardieck vom Jahre 1848.

9tens 17. Stück bescheinigungen von allerley Kirchenausgaben fürs Jahr 1849 und 1850

10tens Die Quittungen von Pastor Carl Fricke vom Jahr 1848, 49, und 1850 vom die Summe von 292 Dollars

11tens Quittungen von den Jahre 1851 und 1852, als da sind 29 Stück [Ende S. 30] und sämmtliche Einlösungs Noten bis 1859 als da sind 10 Stück.

12tens Einige Quittungen vom Jahre 1853 bis 1859 und Einlösung Noten miteinander 24 Stück.

13tens Die Deeds [Urkunde] von Heinrich Burbring von Kirchen lotten da sind 2 Stück ein Verkaufs und ein Wiederkaufs Deed.

14tens Das Quittierbuch deß Pastors und Collectebuch.

Gerhard H. vondem Fange

 

 

 

1859, 04, 08

31

2te

Versammlung der Deutschen Ev. G. Luth. St. Johannes Gemeinde am White Creek Bartholomew County Ia. wurde gehalten am 8ten Aprill 1859. Nachdem die Versammlung mit gebet eröfnet wurde

1tens Beschloßen daß Johann Borgsted und Friedrich Telekamp als gemeindeglieder aufgenommen sind

2tens sei Beschloßen daß kein Ungetaufter, Kinder ausgenommen ferner gebante [Gebannte] und alle welche sich nicht zu unsere Kirche halten auf unsern Kirchhof begraben werden sollen.

Als Commite um obigen Beschluß auszulegen und durch zuführen sind gewählt Herr Pastor Klinkenberg, Wilhelm Welmer und Friedrich Dorfmeier

3tens Beschloßen daß 5 Dollars aus der Cent casse bezahlt werden sollen an Heinrich Vonstrohe für den Unterhalt des blinden Mannes.

4tens Wurde Hermann Philip Pardieck als gemeindeglied aufgenommen

Friedrich Wm. Meier

Heinrich Ahlbrand. Sectrair

 

 

 

1859, 08, 20

32

Die Deutsche Evangelisch Lutherische St. Johannis Gemeinde am White Creek Bartholomew Co. Ia. versammelte sich am 20ten August 1859 nachdem die Versammlung mit gebet eröfnet war

Wurde 1tens Friedrich Kruse als gemeinde glied angenommen.

2tens Wurde Johann Rittmann als gemeinde glied angenommen.

3tens Beschloßen das 5 Dollars aus der Gemeinde Casse genommen werden sollen für den Unterhalt des Allgemeinen Präses

4tens Beschloßen daß das Pfarrhaus angestrichen werden soll wen daß neu angebaute Zimmer angestrichen wird.

5tens Beschloßen daß einjedes Gemeinde glied vom 20ten August an so bald wie Möglich 2.50 cents in die gemeinde Casse zahlen soll.

6tens Beschloßen daß wir das Crucifix welches an unsere Kirche geschenkt worden ist mit Dank annehmen und es in die Kirche auf den Altar aufstellen wollen.

7tens Wurde den Heinrich Trimken seine Kirchen arbeit nachgelassen sein halbes Cord [Klafter] holz liefert er aber für wie nach.

8tens Übernimmt sich der Schullehrer das einheitzen in der Kirche das weiter 1859 wofür ihm die Gemeinde sein Nöthiges Feuer holz liefert für den Winter 1859. Hermann Dorfmeier aber Übernimmt sich daß einheitzen fort zu setzen während des Gottes dienstes (Freiwillig.)

Am 4ten September beschloß die Gemeinde daß eine Porch [Englisch: porch=Veranda, überdachter Vorbau] oder Vorhalle an daß Pfarr haus gebaut werden soll welches zu bauen sich Wilhelm Schlehüser ubernommen hat

Friedrich Wm. Meier Presedend

Heinrich Ahlbrand Secretair

 

 

 

1859, 12, 14

33

Versammlung der Deutschen Evan. G. Lutherischen St. Joh. Gemeinde am White Creek Bartholomew County Ia wurde gehalten am 14ten December 1859. Nachdem die Versammlung mit gebet eröffnet war wurde

1tens dem Hermann Dorfmeier übertragen das Kirchen dach nachzu sehen und die Leckstellen auszusuchen und dicht zu machen die dafür Erforderlichen Mittel aber kann er ankaufen auf Gemeinde Kosten.

2tens Beschloßen daß den Facktor seine Sachen stehen bleiben sollen bis die Neujahr versammlung und dann Meistbietend verkauft werden sollen und der Erlös derselben soll zu Wohltätigen zwecken verwendet werden.

3tens Beschloßen daß wir dasjenige was sich gegenwärtig in unsere Cent Casse befindet in die Allgemeine Synodal Casse fließen lassen wollen.

Hierauf Wurden Folgende Personen als Candidaten für die nächste Vorsteher Wahl vorgeschlagen nemlich G. H. Vornholt, Bernh. Sülter, Philip D. Pardieck, Joh. Friedrich Rittmann, H. Nordmann, Johann Borgsted.

Friedrich Wm. Meier Presedent

J. Heinrich Ahlbrand Secretair




[9] Siehe Bild Nr. 1.

[10] In der englischen Übersetzung, deren ersten Teil den Zeitraum vom 30.09.1853-01.01.1880 umfasst und deren zweiter Teil vom 29.03.1880-24.12.1905 reicht (dieser Teil wurde von A. A. Mueller am 09.10.1976 erstellt), lautet der Punkt 4: „Resolved that from this meeting forward, those who up `til now have been only Communion guests, after one year are no longer permitted to come to the Lord’s Supper, if they have not become members of the congregation, because they are evidently sinning against God’s Word which speaks of a (“Gemeinschaft”) Communion (or union) and that each is to help carry the other’s burden. Those, therefore, who move into our settlement and receive Holy Communion with us can receive Holy Communion, from their first reception of Holy Communion, for one year only if they have not become members during this time”. Vgl.: Microfilms of German Lutheran and Evangelical Churches in Southeastern Indiana, FilmNr. 1510514 in: C.v.O.-Universität Oldenburg, Forschungsstelle Deutsche Auswanderer in den USA (DAUSA).

[11] Römer 12, 5-6: „5. Also sind wir viele Ein Leib in Christo, aber unter einander ist einer des andern Glied. 6. Und haben mancherlei Gaben, nach der Gnade, die uns gegeben ist“.
Einheitsübersetzung: „5 so sind wir, die vielen, ein Leib in Christus, als einzelne aber sind wir Glieder, die zueinander gehören. 6 Wir haben unterschiedliche Gaben, je nach der uns verliehenen Gnade. Hat einer die Gabe prophetischer Rede, dann rede er in Übereinstimmung mit dem Glauben;“.
Epheser 4, 3.15-16: „3. Und seid fleißig, zu halten die Einigkeit im Geist, durch das Band des Friedens. 15. Lasset uns aber rechtschaffen sein in der Liebe, und wachsen in allen Stücken an dem, der das Haupt ist, Christus; 16. Aus welchem der ganze Leib zusammen gefüget, und ein Glied am anderen hänget, durch alle Gelenke; dadurch eins dem andern Handreichung thut, nach dem Werk eines jeglichen Gliedes in seiner Maaße, und machet, daß der Leib wächset zu seiner selbst Besserung; und das alles in der Liebe.“
Einheitsübersetzung: „3 und bemüht euch, die Einheit des Geistes zu wahren durch den Frieden, der euch zusammenhält. 15 Wir wollen uns, von der Liebe geleitet, an die Wahrheit halten und in allem wachsen, bis wir ihn erreicht haben. Er, Christus, ist das Haupt. 16 Durch ihn wird der ganze Leib zusammengefügt und gefestigt in jedem einzelenen Gelenk. Jedes trägt mit der Kraft, die ihm zugemessen ist. So wächste der Leib und wird in Liebe aufgebaut“.
Hebräer 10,25: „Und nicht verlassen unsere Versammlung, wie Etliche pflegen; sondern unter einander ermahnen, und das so viel mehr, so viel ihr sehet, daß sich der Tag nahet“.
Einheitsübersetzung: „Laßt uns nicht unseren Zusammenkünften fernbleiben, wie es einigen zur Gewohnheit geworden ist, sondern ermuntert einander, und das um so mehr, als ihr seht, daß der Tag naht“.
Apostelgeschichte 2,42: „Sie blieben aber beständig in der Apostel Lehre, und in der Gemeinschaft, und im Brodtbrechen, und im Gebet“.
Einheitsübersetzung: „Sie hielten an der Lehre der Apostel fest und an der Gemeinschaft, am Brechen des Brotes und an den Gebeten“.
Galather 6,2: „Einer trage des Andern Last, so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen“.
Einheitsübersetzung: „Einer trage des anderen Last; so werdet ihr das Gesetz Christi erfüllen“.

[12] Englisch: cord=Klafter (für Holz). Dieses alte Raummaß für Brennholz war regional unterschiedlich. Es belief sich in Kubikmeter gemessen z. B. von 2,35 (Württemberg), 3,13 (Bayern), 3,34 (Preußen), 3,59 (Hannover) bis 3.89 (Baden). Vgl. Gerhard Hellwig: Lexikon der Maße und Gewichte. Gütersloh (Bertelsmann/Lexikothek) 1979/1983.

[13] Cent-Kollekte. Über die Bereitschaft zu Spenden siehe Kap. 3,3,3 Kollekten in: Eichhorn, Stellenwert und Funktion, S. 83-92.

[14] Auch der englische Übersetzer verstand das nicht: „2) Resolved that the congregation furnish him „die Rehs“ (??) and if he wishes to make something „auf die Leinen“ (??)“.

[15] Verm. Englisch: boards=Bretter. Die englische Übersetzung des Beschlusses lautet: „3) Resolved that the cellar ist to be finished with ? wood and that 150 feet „bots“(?) be purchased for the smokehouse and a staircase is to be made for the cellar”.

[16] Antonius Holtmann lässt den Bauernsohn Johann Heinrich zur Oeveste aus Rieste im Kirchspiel Bramsche, Königreich Hannover, und dessen Sohn und Erbe, Henry zur Oeveste, in ihren Briefen, die sie über einen Zeitraum vom 19. Mai 1834 bis zum 5. September 1892 aus Amerika schrieben, ausführlich zu Wort kommen. Zur Oeveste berichtete, neben persönlichen Angelegenheiten, auch genau beobachtete Alltäglichkeiten und beurteilte Land und Leute und das politische Umfeld, wie z. B. Wahlen, die Sklavenfrage und den Bürgerkrieg. Nachdem er am White Creek im Bartholomew County sesshaft wurde, schloss er sich der später zur Missouri-Synode gehörenden Johannesgemeinde an und informierte seine Verwandten über das dortige religiöse Gemeindeleben, z. B. über Sekten, den Kirchbau und die Kirchenzeitung „Der Lutheraner“. Holtmann verdichtet diese Informationen durch ausführliche Anmerkungen und präsentiert damit ein gelungenes Stück Migrations- und Alltagsgeschichte. Antonius Holtmann (Hrsg.): Ferner thue ich euch zu wissen … Die Briefe des Johann Heinrich zur Oeveste aus Amerika 1834-1876. Bremen (Temmen) 1995. Das Buch ist im Handel vergriffen, aber auf der Website Deutsche Auswanderer in den USA (DAUSA) noch einsehbar. Vgl.: Eichhorn: Stellenwert und Funktion, S. 11 (mit Belegen). Siehe auch Bilder Nr. 3, 13.

[17] Zur Problematik des Unterrichts in der staatlichen Schule siehe Kap. 5.3.4 Öffentliche Schule in: Eichhorn, Stellenwert und Funktion, S. 326-331.

[18] Gemeint sind hier die Verse Matthäus 18,15-17: „15. Sündiget aber dein Bruder an dir; so gehe hin, und strafe ihn zwischen dir und ihm allein. Höret er dich, so hast du deinen Bruder gewonnen. 16. Höret er dich nicht, so nimm noch einen oder zween zu dir, auf daß alle Sache bestehe auf zweier oder dreier Zeugen Mund. 17. Höret er die nicht, so sage es der Gemeine. Höret er die Gemeine nicht, so halte ihn als einen Heiden und Zöllner“.

Einheitsübersetzung: „15 Wenn dein Bruder sündigt, dann geh zu ihm und weise ihn unter vier Augen zurecht. Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder zurückgewonnen. 16 Hört er aber nicht auf dich, dann nimm einen oder zwei Männer mit, denn jede Sache muß durch die Aussage von zwei oder drei Zeugen entschieden werden [Hervorhebung i. O.; HE]. 17 Hört er auch auf sie nicht, dann sag es der Gemeinde. Hört er aber auch auf die Gemeinde nicht, dann sei er für dich wie ein Heide oder Zöllner“.

[19] Die englische Übersetzung lautet: „3) Resolved that the „Counter und Schichter“ (??) in our teacher’s dwelling not be sold for less than $ 3.00“.

[20] Die englische Übersetzung lautet: „4) Resolved that in the teacher‘s house the upper part be made tight with boards“.

[21] Zur kargen Bezahlung der Lehrer siehe Kapitel 5.2.4 Materielle Versorgung und Tabelle 8.3.4 Lehrergehälter der Gemeinden in Dollar in: Eichhorn, Stellenwert und Funktion, S. 303-305; 490-491.

[22] Gemeint ist die am 31. 12. 1853 gegründete und heute so benannte Trinity Lutheran Church in Cumberland, MD.

[23] Zu diesem Beschluss steht in der englischen Übersetzung: „5) (Impossible to translate! [Handschriftlich])“

[24] Zettel=Liste. Die englische Übersetzung lautet: „8) Resolved that next Sunday our treasurer ist o announce that each one who owes the treasury ist o pay it soon: and if not, then such arrears are to be requested through (or by) “zetteln” = bills (Memorandum)”.

[25] Siehe Fußnote18.

[26] Siehe Bilder Nr. 5, 6, 7

[27] Siehe Fußnote18.


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Forschungsstelle Deutsche Auswanderer in den USA - DAUSA * Prof.(pens.) Dr. Antonius Holtmann Brüderstraße 21 a -26188 Edewecht - Friedrichsfehn *Kontakt: antonius.holtmann@ewetel.net