Datum | Seite | Ereignisse |
| Protokoll
– Buch von der Deutschen Evangelischen Lutherischen St Johannis Gemeinde am White
Creek Bartholomew County Indiana[9] | |
1853, 09, 30 | 1 | 74). Versamlung der deutschen
Evangelischen Lutherischen St Johannes
Gemeinde am White Creek Bartholomwe Caunty. Ia
Wurde gehalten am 30. September 1853
Nachdem die Versamlung mit gebeth eröfnet Wahr Wurde 1t[ens] Beschlossen das B Kuhlmann von die Abgaben an die Kirche
frei Gelasen ist Aber arbeit nicht wen er Kann 2.t[ens] Wurde Beschlosen das H Wöhrmann Als Gemeindeglied vorgeschlagen
und angenommen ist [3]t[ens] Wurde Beschlosen das
jedes Geneindeglied Ueber ein Monat Ein Dollar
in die Gemeinde Caße bezahlen Soll 4.tens Wurde Beschlosen das H Sasse den Fusboden in die Schule
angenommen hat zu Federn das Hundert Fus für einen Dollar
und 45 Cent zu machen F. Wm Meier Preseden Vorgelesen
und angenomen J. F. Rittman Sictor
[Sekretär] |
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1853, 12, 16 | 1-2 | 75) Versamlung der Deutschen Ev Chr
Lut San Jo Gemeinde am Witeckreek wurde gehalten am 16. Dezember
1853 nach dem die Versamlung mit Gebet eröfnet war 1) So wurde Beschlosen das einem
jeden der Gemeinde Glied werden will die 3 Dollar
Eintrit Geschonken ist 2) Wurde Beschlosen das J. H. Wente als Gemeindeglied
Vorgeschlagen und angenommen ist 3) Wurde Beschlosen das Hermann
Duhlmann Als Gemeinde Glied vor Geschlagen und angenommen ist 4) Wurde Beschlosen, daß von dieser
Versammlung An diejenigen, welche bisher nur Abendmahlgäste bei uns
waren, Uebers Jahr nich[t] [Ende S. 1] mehr zum Abendmahle kommen
können wen sie kein Glied unsrer Gemeinde geworden sind, weil sie
offenbar (siehe unten) [das folgende steht unter einem durchgezogenen
Strich am unteren Seitenende: „(siehe oben) wider Gottes Wort, das von
einer Gemeinschaft spricht, sündigen, u doch ein Jeder d[e]s andern
Last soll tragen helfen. Diejenigen aber, welche in das Settlement
[Englisch: settlement=Niederlassung] z[iehen] und bei uns zum h. Abdhl
gehen, können vom ersten Abendmahlsgenuß an, nur ein Jahr lang
erhalten, wenn sie in dieser Zeit nicht Gemeindeglied geworden sind.“][10] 5) Wurde Beschlosen das jeden
Sontag in die Kirche mit den Klingelbeultel gehen werden Soll und
dadurch die 4 Colekten Sollen auf
gehoben werden 6) Wurde Beschlosen das 6 Kanidaten
als Vostehr vorgeschlagen werden Sollen da wurden vorgechlagen und
angenommen wie Volgt H. Albrand F Wm Meyer P.
Pardieck G H Vonden Fange D Fander F Schumacher 7) Wurde Beschlosen das unter
Schriifen gesammelt werden Sollen Für den unterhalt uns Pastor vor das
Jahr 1854 da wurden 2 Personen zu gewält volg[en]de H.
Albrand, Hermann Dorfmeyer. F. Wm Meier
Presedent J F Rettmann
Critor |
1854, 01, 01 | 2 | Versamlung der Deutschen
Evangelischen Luterischen St Johannis
Gemeinde am White creck Wurde
gehalten am 1 Januar 1854 Nachdem die Versamlung mit gebet eröfnet war 1 Wurde Beschloßen das J H Thelmann Als gemeinde Glied
vorgeschlagen und angenommen ist 2 Wurde Beschloßen das 3
Wahlbeamten gewält werden Sollen da wurden gewält wie Folgt J Trentmann D Parbieck W Wellmer 3 Wurde F
Wm Meyer H Albrand D Fander als Vorstehr gewolt 4 Wurde Beschloßen dirch [durch]
die Mehrheit der Stimme das J H Vornholt F Wm
Meyer J F Rittmann
für dieses Jahr wieder als
Trusties gewält Sind und das ein jeder Sein Amt behalten Soll |
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1854, 01, 20 | 3 | Versamlung der Deutschen Ev Chr Lut
St Jo Gemeinde an Whiteckreeck
wurde gehalten an, 20 Januar 1854
Nachdem die Versamlung mit gebet eröfnet war 1 Wurde Beschloßen durch die
Mehrheit der Stimme das W Schleheuser
Als Gemeinde Glied angenommen ist 2 Wurde Beschloßen das 4
Schulbäncke Gemacht werden Sollen und F Wm
Meyer hat sie angenommen zu machen die Banck für 65 Cent und
die Gemeinde Mus ihn das Holz und die Nägel zugeben was da zu gehört 3 Wurde Beschloßen das die
Versamlung am Neuiahrstag auf gehoben werden Soll und dar nach den
ersten Montag nach Neuiahrstag diese Versammlung gehalten werden Soll 4 Wurde Beschloßen das H Bührbring 2 Acker und dreivirtel Land
gekauft hat Für 76 Dollar von die
Deutschen Ev Chr Lut St J Gemeinde am Whiteckreek 5 Wurde Beschloßen das die
Vorsteher die Macht haben Sollen 5 Dollar
in 6 Mohnat Ausgeben können zum Nutzen der Gemeinde F. Wm Meier Presedent J F Rettmann Setter |
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1854,
08, 07 | 3-4 | Versamlung
der Deutschen Ev Chr Lut St Jo Gemeinde a Whiteckreck
wurde gehalten an 7 August. 1854
Nach den die Versamlung mit gebet eröfnet war 1 Wurde Beschloßen durch die
Mehrheit der Stimme das H Bachmann
Als Gemeindeglied angenommen ist 2 Wurde Beschloßen das der Obesten Boden
in unsere Schulhause Gepeded [?] [Plattdeutsch: pedden=treten, im
übertragenen Sinne gehen, hier evtl.: begehbar machen] werden soll 3 Wurde Beschloßen das der
Schulboden in Kirchen Arbeit gemacht werden Soll 4 Wurde Beschloßen das alle die
innigen welche land von dem Kirchen Lande gekauft haben das die Sollen
den 1 September im Jahre 1854
Bezahlen werden 5 Wurde Beschloßen das die Gemeinde
einen Ofen von G H Vornhold Gekauft
hat für 4 Dollar 6 Wurde Beschloßen das den F Meyer
4 Tage Kirchen Arbeit geschonken ist im Jahre 1853 F. Wm Meier Presdent J F Rettmann Seter |
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1854,
12, 15 | 4-6 | Versamlung
der Deutschen Ev Chr Lut St Jo Gemeinde an Whiteckreek
wurde gehalten den 15 Dezember 1854
Nach dem die Versamlung mit gebet eröfnet war 1 Wurde Beschloßen durch die
Mehrheit der Stimme das G Schneeder
Als Gemeinde Glied angenommen ist 2 Wurde Beschloßen durch die Mehrheit
der Stimme das Bernhard Falter als
Gemeinde Glied angenommen ist 3 Wurde Beschloßen durch die Mehrheit
der Stimme das Bernhard Schrär Als
Gemeinde Glied angenommen ist wenn er die Count
[Constitution] Für recht
an erkent 4
Wurde Beschloßen das 6 Kannedaten als Vostehr vor Geschlagen werden
Sollen dazu Wurden genant wie Folgen G. Von
den Tange, H. Trentmann J. T. Rüttmann G. Vornholt, W. Welmer H. Rincke 5 Wurde Beschloßen das jedes
Gemeinde Glied in Vierzen Tagen in diesen Jahr 1854 25 Cens in die
Gemeinde Caße bezahlen Soll 6 Wurde Beschloßen das Unter Schriften
gesamelt Werden sollen Vor den Unterhalt des Pastor vor das Jahr 1855.
da wurden 2 Personen zu gewahlt wie folgt H.
Ruhlmann H. Fehlman 7 Beschloßen daß bei gewöhnlichen
Beiträgen zur Gemeindecasse alle Glieder gleichgehalten werden aber daß
wenn ein Gemeindeglied die auf Jeden gleich aufgelegte Beisteuer nicht
zu leisten vermag er sich an den Vorsteher wenden und entweder
theilweisen oder gänzlichen Nachlaß des Beitrags begehren kann wozu die
Vorstehr hiermit von der Gemeinde Vollmacht erhalten nöthigen fals
solchen bittstellen denselben zu erlassen 8 Beschloßen, daß wen irgend ein
Gemeindeglied unter uns in unverschuldete Noth und Armuth geräth es
nicht nur von allen Gemeindeabgaben befreit sondern sondern auch von
der Gemeinde unterstüzt werden soll wofür die Vorsteher als die
Armepfleger der Gemeinde Sorge zu tragen haben die etwäge Unterstüzg
soll aber aus der Ge Case
[Gemeindekasse] fließen Nach dem wir also nicht nur das
Eintrittsgeld abgeschaft auch in Hinsicht der Gemeindelasten so billig
und einsichtig als nur irgend möglich verfahren Niemand allda ein Joch
auf den Hals bürden und nur gottlose Menschen uns nachsagen können daß
wir nur darauf aus seien Geld von den Leuten erhaben zu können so
wollen wir auch dem göttlichen Worte gehorsam sein. Röm.
12, 5-6 Epfe. 4,3. 15-16 Ebre. 10, 25 Apost. 2, 42 Gal. 6, 2
und andere Stellen mehr[11] Daß in Rücksicht auf den Beschluß
vom Dezember vorigen Jahres in Betreff des Anschlusses an die Gemeinde,
jeder mänliche Christ, der das 21 Jahr überschritten hat und säch zu
unserer Gemeinde hält und das h. Abendhl bei ihr empfängt er ferner ein
Sohn eines Gemeinde Gliedes oder ein Fremder binnen Jahresfrist nach
dem ersten Abendmahls genuß, sich formlich und gliedlich an die
Gemeinde an zuschließen verbunden[.] Alte Leute aber sollten auf
Begehren auf Gutachten der Vorstehr von aller Arbeit und wen sie
bezeugen das sie kein eigenes Geld oder Eigenthum besitzen auch von
allen Beiträgen gänzlich befreit sein, ebensowohl sollen Knechte die
für sich keine Zeit übrig haben auch von der Arbeit befreit sein,
Verner wurde der 7 Beschlus gefaßt und beschloßen das der sollte in die
Counst [Constitution] hin ein gefügt werden F. Wm Meier Presedent J F Rettmann Sec |
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1855,
01, 08 | 6-7 | Versamlung
der Deutschen Ev. Ge. Luth. Sant Jo. Gemeinde an Whiteckreek,
wurde gehalten am 8 Januar 1855 Nachdem die Versamlung mit Gebeth
eröfnet 1
Wurde Beschloßen Das der Vater G. Nordman
Als Gemeinde glied angenommen ist 2 Beschloßen das Ahdam
H. Brügemann als Gemeinde glied angenommen ist 3 Beschloßen das H.
Rodert als Gemeinde Glied angenommen ist 4 Beschloßen das T.
D. Pardieck als Gemeinde Glied angenommen ist 5 Beschloßen das E.
Dorffmeier als Gemeinde glied angenommen ist, wen er die Constikukion [Constitution] für recht
anerkent 6
Beschloßen das J. H. Beckmeier als
Gemeindeglied angenommen ist 7 Beschloßen das D.
Meyer als Gemeindeglied angenommen ist und auch die
versichgerung hat das er Berüksichtig wird von die Kirchenbeitrag 8 Beschloßen das
H. Schlehäser als
Gemeindeglied angenommen ist 9 Beschloßen das den Vater Beckemeier 4 Tage Arbeit rükstand
geschonken ist und von diese Versamlung an auch von Aller Kirgen arbeit
frei ist 10
Beschloßen das ieder Gemeinde Glied Ein halbes Kard[12]
Feuerhols machen Soll für die Kirche Schule und Für den Pastor, 11 Beschloßen durch die Mehrheit
der Stimmen das das Kein ungetaufter Mensch auf unsern Kirchhof
Begraben werden soll und für den Frömden Soll eine reie auf den
Kirchhof los gelassen werden wen Welche dasind, 12 Beschloßen das drei Wahlbeamten
gewählt werden Sollen da wurden gewählt H.
Kuhlman D. Pardieck, P. Pardieck. 13 Beschloßen durch die Merheit der
Stimme das Wm Welmer, G. H. Vornholt, J. F.
Rittmann Als Vorsteher Gewählt Sind 14 Wurde Beschloßen das die
Trösties [Englisch: trustee=(Vermögens)Verwalter. Auch Bezeichnung für
einen Gemeindebeamten] für dieses Jahr aus den Vorstande gewählt sind.
1855 F. Wm Meier Presdent J F Rittmann Sritör |
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1855,
01, 14 | 7 | Versamlung
der Vorsteher in der Deutschen Evange Lut St Johannis
Gemeinde wurde gehalten am 14 Januar
1855. Da
wurde F. W. Meyer als Presedent. J T Rittmann als Sicrätär. G. A.
Vornholt als Schatzmeister gewahlt F. Wm Meier Presdent J F Rittmann Sritor |
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1855,
04, 09 | 7-8 | Versamlung
der Deutschen Ev. Ge. Luth. Sant Johannes
Gemeinde an Whiteckreek, wurde
gehalten an 9 Aprill 1855 nachden
die Versamlung mit gebet eröfnet war Wurde 1. Beschloßen das alle
dieieingen welche bei uns Gemeinde Glied werden Wollen, das die
Freundlich gebeten sind Einen augenblick heraus zu gehen 2 Wurde Beschloßen das W. Aldendorf als Gemeinde Glied
angenommen ist mit der bedingung wen er die coun
[Constitution] Für recht an erkent 3 Beschloßen das die Cents
Colete[13]
Soll nicht mehr in die Gemeinde Casse
Fließen sondern die soll sein für die Armen oder sonst wo es nötig ist
Gebraucht werden 4 Beschloßen das es den Vorstand
Ueberlaßen ist alle das Geld an unsre Kirche ein zu Fordern was Sie
noch ein zu kommen hat 5 Beschloßen das alle Gemeinde Glieder
Fünfundzwanzig Cens bis den 1 Mai
in die Gemeinde Casse bezahlen
Sollen F. Wm Meier Presedendt J F Rittmann Sritor |
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1855,
08, 13 | 8 | Versamlung
der Deutschen Ev. Ge. Luth. Sant Johannes Gemeinde an Whiteckreek
wurde gehalten an 13 August 1855
nachden die Versamlung mit gebet eröfnet war 1 Beschloßen das die Gemeinde das
Land wieder zu rück genommen hat von H. Buhrbring und auch das
umbewegliche property [Englisch:
property=Eigentum, Besitz, Vermögen] nebst einen Ofen und Ladentisch
gekauft hat für $ 3.50 Dollar 2 Beschloßen das dieinnigen welche an
die Kirche Oder Für den Pastor auf die Rod [road=Straße] arbeiten das
dieinnigen Sollen für einen Tag Arbeit ihr halbes Card Feuerholz
nachgelaßen werden 3 Bezugt das H. Brockmann. B. Buhrbring.
D. Pardieck. H. Dorfmeier das die für ein Jahr den Kirchof die dornen
ab meien wollen F. Wm Meier Presedendt J F Rittmann Sritor |
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1855,
12, 18 | 9-10 | Versamlung
der Deutschen Ev Ge Luth Sant Johannis Gemeinde Whiteckreck
wurde gehalten den 18 Dezember
1855, Nach dem die Versamlung mit gebet eröfnet wahr Beschloßen, das der von Strohe wen
ihm ein Baum oder etwas die Fensen [Englisch: fence=Zaun, Einzäunung,
Einfriedung] hienunter Schlägt das er die selber wieder aufmachen mus
und erhat das recht das hols vor die Fensen von den Kirchen Lande zu
nehmen Beschloßen
das die Gemeinde ihm die Rehs [Verm. Englisch: rail=Querstange;
Geländer] liefern mus wen er noch etwas bis auf die Leinen [?] dabei
machen will[14] Beschloßen, das der Keller Soll auf
gemacht werden mit behauen Holls und das Hundert und 50 Fuhs bots[15]
gekauft werden Sollen für das Schmokhaus [Englisch:
smokehouse=Rauchhaus, Räucherhaus] und Soll auch eine Trepe in den
Keller gemacht werden Beschloßen das keiner das recht hat auf
den Kirchhoff ein Grab zu machen wen er nicht vorher in geht nach den
Pastor weil er das recht von die Gemeinde erhalten hat einen ieden das
Grab anzuzeigen wo er es machen Soll Beschloßen das ein iedes Gemeinde Glied
einen Tahler Kapital Schulden bis zum ersten Februar an den
Schatzmeister bezahlt wird Beschloßen das ein iedes Gemeindeglied
einen Dollar in die Gemeinde Casse bezahlen Soll bis den ersten Februar Beschloßen das den H
Bolte das Feuerhols nicht nach gelaßen werden Soll wail er
keinen gewichden grund bei gebracht hat Beschloßen das den P.
Pardiek den Kirchen beitrag geschonken ist auf zeit Lebens Beschloßen das die Vorstehr wen sie
einen Ganzen tag vor die Gemeinde Spenden thun das ihr da Soll einen
Tag arbeit da für nachgelasen werden[Ende S. 9] Beschloßen wen ein iedes Gemeinde
Sein halbes Card Feuerhols nicht
auf die bestimte Zeit liefern thut die ihm der Sürateair [Sekretär]
Setzen thut so mus er 75 Cent bezahlen Beschloßen das W.
Bök als gemeinde Glied an genommen ist Beschloßen das Sehs Kandidaten als
Vorstehr vorgeschlagen werden Sollen dazu wurde genant D.
Pardieck. G. Vonden Fange. H. Wente. H. Ahlbrand H. Fehlmann. H. Zur
Öveste[16] Beschloßen durch die mehrheit der
Stime das die Gemeinde den H von Strohe
das Land und auch das unbeglich propety [Eigentum] auf ein Jahr für 21 Dollar vermiethen soll den 1 Novnber 1855 Beschloßen das Alle dieienigen
welche mit gewesen Sind Steine zu hollen das die ienigen Sollen Zwei
Tage Kirchen Arbeit erlaubt werden F. Wm Meier Presedente J F Rittmann S..r |
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1856, 01, 07 | 10-11 | 1te Versamlung der Deutschen
Evangelischen Lutherischen St Johannis
Gemeinde am White creck Bartholomew County
Indiana wurde gehalten den 7ten Jannuar 1856 1tens Wurde beschloßen daß den Johann H. Trentmann sein Feuerholz machen
fürs Jahr 1855 geschonken sey. 2tens Beschloßen daß die Gemeinde
sich annimt die Fensecken [Zaunecken] auf dem Kirchenlande Rein
zumachen. 3tens Beschloßen daß Johann
Heinrich Stockhowe als Gemeindeglied angenommen sey. 4tens Beschloßen daß Heinrich von
Strohe als Gemeindeglied angenommen sey. Hierauf folgte die Vorsteher Wahl,
Wozu drey Wahlbeamte gewählt wurden, nehmlich folgende [Ende S. 10] Wilhelm Wellmer, Heinrich Kuhlmann, Bernhard Sülter. Wahl. Die Wahl entschied durch die
Mehrheit der Stimmen daß J. R. Dieterich
Pardiek, Heinrich Ahlbrand und Gerhard
Heinrich vonden Fange als Vorsteher gewählt sind- 5tens Beschloßen das die Vorsteher
bis fünf Dollar eigenmächtig zum
nutzen der Gemeinde aus geben dürfen für dieses Jahr 1856. 6tens Beschloßen daß die
Vorsteher, die Drosties [Gemeindebeamten] unter sich selber zu Wählen
haben für dieses Jahr 1856 F. Wm Meier Presedent J F Rittmann Sicritär |
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1856, 01, 07 | 11 | Vorsteher Versamlung Die Vorsteher der Deutschen
Evangelisch Luth. St Johannis
Gemeinde am White creck Bartholomew County
Indiana Versammelten sich den 7ten
Jannuar 1856. Beschloßen daß J. R. Dietrich Pardiek als President und Gerhard Heinrich vonden Fange als
Secratair und Gerhard Heinrich vornholt
als Schatzmeister gewählt sind, für das Jahr 1856. |
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1856, 04, 11 | 11-12 | 2te Versamlung der Deutschen
Evangelischen Luth. St. Johannes Gemeinde am White creek. Barth.
C. In. gehalten den 11ten Aprill 1856 Nachdem die Versamlung
mit Gebet eröfnet war wurde 1tens Beschloßen daß Johann Heinrich Rache als Gemeindeglied
angenommen ist, mit der Bedingung wen Er unsere Constitution
als recht anerkennt. 2tens Beschloßen daß eine
Untersuchung gemacht werden soll, ob ein Schullehrer zu haben sein
könte, der auch im stande oder fähig ist, Englisch
Distric[17]
Schule zu halten. 3tens Beschloßen daß es unseren Herrn
Pastor übergeben ist, um sich zubemühen und darum zu schreiben, ob
einen solchen Schullehrer zu kriegen ist der auch wie oben gesagt,
Englisch unterrichten kan. 4tens Beschloßen daß die
gemeinde sich genöthigt sah den Heinrich
WöhrmannMath.
wegen seiner Unbüßfertigkeit, nach 18[18] ihm aus dem Gemeinde
Verband auszuschliesen. 5tens [„beschlus über das feuer
Holtz“ steht unter 5tens] Beschloßen daß ein jedes Gemeindeglied
Verpflichtet ist sein halbes Card [Cord=Klafter] Feuerholz auf die
bestimte Zeit die ihm der Secretair setzt zu bringen hat; ohne sich
irgend auf eine andere Arbeit Berufen zu können. Jedoch soll der
Vorstand bemächtigt sein in einige fällen, Feuerholz für andere Arbeit
zu erlaßen. J. R.
D. Pardieck Presedent Gerhard H. vonden Fange. Sacratair |
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1856, 06, 15 | 12 | 3te Versamlung der Deutschen
Evangelischen Lutherischen St Johannis
Gemeinde am White creek Bartholomew Co. In gehalten am 15ten Juny 1856. Nachdem die Versamlung
mit Gebet eröfnet war, wurde 1tens Beschloßen daß wen
ein Schullehrer angestelt sey, derselbe nur drey Monad im Jahre Frey
Schule oder Distric Schule halten
soll. 2tens Beschloßen daß ein Schullehrer
Beruhfen werden soll. 3tens Beschloßen daß der
Herr Schullehrer Käppel bey Brownstown zu unseren ferneren SchulLehrer,
von unserer Gemeinde Beruhfen werden soll. 4tens Beschloßen daß für
ein jedes Gemeinde Glieds Schüler zwey Dollar das Jahr bezahlt werden
soll, und das dan noch fehlt zu 175. Dollar daß soll aus die Gemeinde
Casse kommen auf daß sein Gehalt Hundert und Fünfundsiebzig Dollar daß
Jahr gesetzt ist., Im fall aber daß uns das District Schulgeld zu theil
würde, soll sein Gehalt auf Zweyhundert Dollar gesetzt sain. J. R. D. Pardieck Presedent Gerhard H. vonden Fange. Sacratair |
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1856, 06, 29 | 12-13 | 4te Versamlung der Deutschen
Evangelisch - Lutherischen St Johannis
Gemeinde am Whitecreek Bartholomew County In
Gehalten am 29ten Juny 1856 Nachdem die Versamlung
mit Gebet eröfnet war wurde Beschloßen daß wier den
Versuch machen wollen, ob Wir einen Schullehrer kriegen können der
jährlich 4 Monad District (oder drey) Schule Englisch halten will:
nehmlich darum: ob uns nicht das District Schulgeld zu theil werden
könne. J. R. D. Pardieck
Presedent Gerhard H. vonden Fange. Sacratair |
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1856, 08, 18 | 13-14 | 5te Versamlung der Deutschen
Evangelisch Luther. St Johannes
Gemeinde am Whitecreek Bartho. Co. In
gehalten am 18ten August
1856. 1tens Nachdem die
Versamlung mit Gebet eröffnet war wurde erstens Beschloßen daß die Wittwe Vorderhacke das Begräbniß Geld von
ihren verstorbenen Man Gerd. H. Vorderhacke auf unseren Kirchhoff
ruhent, von seiten unserer Gemeine geschonken ist. 2tens Beschloßen daß es Hermann
Dorfmeier übergeben ist, daß derselbe daß Kirchendach Sinßenthiert
[inspiziert], um die Leckstellen aufzufinden, und dieselben
auszubessern daß, daßelbe nicht mehr durchregnet. Und auch die
Kirchthür aufreparieren, und den Fußboden im Schullhause nachsehen und
dicht zu machen. 3tens Beschloßen daß
unsere Kirche Inwendig und Auswendig mit Kalk ausgeschmiert werden
soll, welches von der Gemeinde in Kirchen arbeit geschehen soll. 4tens Beschloßen daß
Vorsteher gehalten sind, diejenigen zuerst zuvermahnen, die nicht
Arbeiten Wollen wen sie bestellt werden zu Arbeiten. 5tens Beschloßen daß wen
ein Schulehrer kürzlich kommen solte denselben erst das Schulhaus zur
Wohnung gelaßen werden soll, bis den Vonstrohe seine Rentezeit
[Englisch: rent=(Wohnungs-)Miete; Pachtgeld] aus ist.[Ende S. 13] 6tens Beschloßen daß Wir
einen neuen Ohfen kaufen wollen für unsere Schule, Von der größe wie
der in unsere Kirche. 7tens Beschloßen daß ein
Depotierter gesand werden soll, zu der dießjährige Sinodesitzung in Cincinnati, und darzu wurde Gerhard H.
Vonden Fange ernant, worzu ihn die Gemeinde die halben Reise Kosten
bezahlt. J. R. D. Pardieck Pr. Gerhard H. vonden Fange. Secre |
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1856, 12, 04 | 14-15 | 6te Versamlung der Deutschen
Evangelisch – Lutherischen St. Johannes
Gemeinde am Whitecreeck Bartholomew County
In gehalten am 4ten December
1856. Nachdem die Versamlung mit Gebet
eröfnet war wurde erstens Beschloßen daß Hermann.
Meyer als GemeindeGlied angenommen ist. 2tens Beschloßen daß Friederich
vonStrohe als Gemeindeglied angenommen ist. 3tens Beschloßen daß der Counter und Schichten [?][19]
in unseren
Schulehrerns Wohnung nicht unter drey Dollar verkauft werden sollen. 4tens Beschloßen daß das
Schulehrerhaus, der oberetheil mit Brettern die Strecks[20]
[?] dicht
gemacht werden sollen. 5tens Beschloßen daß die Gemeinde
unseren jetzigen Herrn Schullehrer diesen Winter hindurch das Feuerholz
liefern Will. 6tens [„über das Schulgeld und dem
Schulmeister seine Rechnung“ steht im freien Rand unter 6tens]
Beschloßen daß jedes Gemeinde Glied, bald für jeden Schüler 50 Cent
bezahlen soll, damit den Schulehrer seine Noth[21] etwas abgeholfen werde. 7tens Beschloßen daß ein jeder wer
Kinder zu unsere Gemeine Schule Schicket, wen auch nur kürzere Zeit, so
soll Er doch gehalten sein für das ganze Jahr zu bezahlen. 8tens Beschloßen daß der
Schatzmeister alle viertel jahr Rechnung in der Gemeinde Versamlung
ablegen soll und soll die Nahmen der Rückständigen, es sey den das
[Ende S. 14] sich jemand über sein unvermögen, oder nicht konnen
entschuldiget hat der soll nicht abgelesen werden. 9tens Beschloßen daß alle
angenommenen Glieder gehalten oder varpflichtet sind, so bald sie
angenommen sind, alle Lasten und Beytrage zu tragen helfen, was die
Kirchen bedurfniße erforderen. 10tens Beschloßen daß Friedrich
Dorfmeier als Gemeindeglied angenommen ist. Hierauf folgte die ermennung der
Candidaten zur nächsten neujahr Vorsteher Wahl, darzu wurden folgende
Persohnen vorgeschlagen, Nehmlich Sechs wie folgt. Friederich Wilhelm
Meyer. Heinrich Bassermann. Friederich Rittmann. Gerhard H. vornholt.
Heinrich Kuhlmann Bernhard Sülter. 11tens Beschloßen daß alle
diejenigen welche unsere Kirche daß Ehemahlige Eintrits Geld noch
Schulden, imfal solche wieder um aufnahme inder Gemeinde begehren so
kan es solchen selbst überlassen bleiben solche Schulden zu bezahlen
oder nicht, nachdem wie sie es verantworten können. J. R. D. Pardieck Prised.. Gerhard H. vonden Fange. Sicr. |
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1857, 01, 02 | 15-17 | 1te Versamlung im Jahre 1857. Versamlung der Deutschen
Evangelisch Lutherischen St. Johannes
Gemeinde am White creeck Bartholome County
Indiana. Gehalten am 2ten Jannuarr 1857. Nachdem die Versamlung mit Gebet
eröfnet War, wurde erstens Beschloßen daß der Blinde Mann bey den
Heinrich von Strohe wiederum dieses kommende Jahr 1857 bleiben soll,
für denselben Preiß wie letztes Jahr. 2tens Beschloßen daß ein jeder für
den Blinden Man sein Unterhalt freiwillig unterschreiben soll wie viele
er zur unterstützung desselben geben will oder kan fürs Jahr 1857. 3tens Beschloßen daß Zehn Dollar
aus der Cent Kaße genommen werden
sollen, für die Evangelisch Lutherische Gemeinde in Cumberland
Mariland.[22] 4tens Beschloßen daß Wir Fünf
Dollar aus der Cent Kaße nehmen
Wollen Zur unterstützung Armer Studenten. 5tens Beschloßen daß unserer
Schulehrer Von nun an bis halber März
jeder Woche Vier Tage in Englischer sprache unterichten soll und ein
Tag in deutscher sprache. 6tens [„Confema“ steht im freien
Rand unter 6tens] Beschloßen daß alle Confirmiaten
Schüler die diesen Winter in der Schule gehen wollen (daß sein Gemeinde
Schüler) nur bloß für drey Monad zubezahlen haben. 7. Beschloßen daß die Schuldrusties
[Gemeindebeamten] aus dem Vorstande genommen werden sollen. 8. Beschloßen daß es dem Vorstande
Erlaubt ist Fünf Dollar eigenmächtig für dieß sache aus die Kaße zu
nehmen zum Gemeinen nutzen. 9. Beschloßen daß jedes Gemeinde
Glied Ein Dollar und Fünfzig Cent
in Zeit von ein Monad in die Casse
der Gemeinde zubezahlen hat. 10. Beschloßen daß Friederich
Bünde als Gemeindeglied angenommen ist. 11. Beschloßen daß Eberhard
Wente als Gemeindeglied angenommen ist. Hierauf folgte die Wahl der
Vorsteher warzu drey Wahlbeamten Vorgeschlagen und Erwählet wurden
nehmlich folgende Gerhard H. vonden Fange.
Wilhelm Helmer. Heinrich Ahlbrand. Wahl. Durch die Merheit der Stimmen
entschied es sich daß Friedrich Wilhelm
Meyer. Gerhard H. vornholt. und Bernhard Sülter als [Ende S.
16] als Vorsteher erwählt sind. Endlich noch Beschloßen daß Wir
nächsten Sonntage über Vierzen Tage wiederum eine Versamlung halten
wollen in welcher über die Sinoden gesprochen werden soll. J. R. D. Pardieck President. Gerhard H. vondem Fange Secratair |
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| 17 | Vorsteher Versamlung In dieser Versamlung wurde
Beschloßen daß J. R. Dieterich Pardieck
als President. Gerhard H. vonden Fange
als Secretair, und Gerhard H. vornholt
als Schatzmeister Erwählet sind. Darauf wurde Bernhard
Sülter als Schuldrustie erwählet für daß Jahr 1857. Welcher
auch gehalten ist daß Schulgeld in Empfang zu nehmen, dafür Quithieren,
und darüber Rechnung zu führen, und endlich den Schulehrer
einhändidigen [aushändigen; „di“ verm. doppelt getrennt]. J. R. D. Pardieck. Gerhard H. vondem Fange Secratair |
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1857, 01, 18 | 17 | 2te Versamlung der Deutschen Evang.
Luth. St. Johannes Gemeind gehalte
den 18ten Jannuarr 1857. Nachdem die Versamlung mit Gebet
eröfnet war, Wurden Einige Sinodal Beschlüße oder aufsätze Vorgelehsen,
und Weitläufig besprochen, damit es jeden Verständlich wurde, die
darinliegende Wichtigkeit. Endlich wurde auch Beschloßen, daß
noch 3 oder 4 Kirchenbäncke gemacht werden sollen für unsere Kirche so
bald als möglich J. R. D. Pardieck. Gerhard H. vondem Fange Secratair |
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1857, 03, 25 | 18-19 | 3te Versamlung der Deutschen Evang.
Luth. St. Johannes Gemeinde am Whitecreeck Bartholome
County In.
gehalten am 25ten Merz 1857. Nachdem die Versamlung mit Gebet
eroefnet Wurde erstens 1. Beschloßen daß Hermann
Möllenkamp als Gemeindeglied angenommen ist, mit der Bedingung daß er
unsere Constitution als Recht anerkennet 2. Beschloßen daß es dem Vorstande
auferlegt ist für dieses Jahr 1857 in unsere Kirche einzuheitzen. 3. Beschloßen daß ein jedes
Gemeindeglied Verpflichtet sein soll in Zeit von 14 Tagen, 10 Fenß
Raiels [Zaunlatten] zu liefern, nach dem Schulmeister sein Wohnplatz,
damit die Fense ausgebessert werden Kan. 4. Beschloßen daß ein jedes Glied
nächsten Montag als den 30. März an den Keller beym Schulehrer Arbeiten
soll. 5. [„Wen den Schatzmeister Gemeinde
Geld in Händen bricht“ steht im freien Rand unter 5tens] Beschloßen daß
die Genante Gemeinde den Schatzmeister frey hält, imfal ihm Geld
brechen solte Welches er nicht länger als ein Monad in Besitz gehabt
hat, so ist solches besagtes Von der Gemeinde eingenommenes Geld, die
Gemeinde gebrochen.[23] 6. Beschloßen daß Wen unsere
Schulehrer für die Zeit Distric Schule zu halten Bezahlung erhalten
kan, so soll das besagte Geld an den Schulehrer Verfallen sein. 7. Beschloßen daß die
Gemeindeglieder überm Creek für jeden Schüler von December 1856. bis
Aprill 1857. eben so viele zu bezahlen verpflichtet sein, Wie auch die
an diese seite Wohnenden glieder. 8. Beschloßen daß Johann
Heinrich Ludewig Meyer als Gemeinde Glied angenommen ist. 9. Beschloßen daß es den Samuel Dicksen erlaubt sain soll, seine
Kinder in unsere Schule zu schicken. 10. Beschloßen daß alle diejenigen
welche [Ende S. 18] 10. [„Schule“ steht im freien Rand
unter 10tens] Beschloßen daß alle diejenigen welche nicht
gemeineGlieder sind, und Kinder in unsere Gemeinde Schule zu schicken
Wünschen, daß die sollen je nach umständen für jeden Schüler 50 Cent
das Jahr mehr bezahlen, als Wirklich Stimfähige Gemeineglieds Schüler. 11. Beschloßen daß es dem Vorstande
überlaßen ist die Kirchenbänke aus zuakodieren [akkodieren, frz.: einen
Vergleich schließen, übereinstimmen, vereinbaren, übereinkommen. Hier:
vereinbaren]. J. R. D. Pardieck Pras. Gerhard H. vondem Fange Secratair |
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1857, 08, 19 | 19-20 | 4te Versamlung der Deutschen
Evangelisch-Luth. St. Johanes Gemeinde am White
creck Bartholomew County
Indiana Wurde gehalten am 19 August
1857. Nachdem
die Versamlung mit Gebet eröfnet, wurde, ward = 1tens Beschloßen, daß alle die
Pferde und Wagen haben sollen etwa um mitte September
jeder ein Pfuder steine holen von der Salt creek
oder auf irgend eine Weise liefern für den Schulehrer sein Keller. 2tens Beschloßen daß der genante
Keller nun bloß halbso groß werden oder bleiben soll, wie er früher war
und die andere hälfte soll mit Erde zu geworfen werden, damit Steine
übrig bleiben, für den Pastor sein Keller. 3tens Beschloßen daß die Gemeinde
unseren Hern Pastor ein neues Schmockhaus [Räucherhaus] bauen will, von
der Größe von 12 bey 16 Fuß; daß sol, gesch[eh]en nächsten Herbst nach
die Saatzeit. 4tens Beschloßen daß für daß Steine
holen nur bloß 2 Tage Kirchen Arbeit erlaubt werden soll. 5tens Beschloßen daß der Algemeine
President unserer Sinode für dieses Jahr 5 Dollar
haben soll. Wovon 3 Dollar aus die
Gemeine Kaße, und 2 Dollar aus die Cent Kaße genommen werden soll. [Ende S.
19] 6tens Beschloßen daß das Anerbieten
unseres Hern Pastors nehmlich daß Er unsere Gemeinde herum reitet um
für unsere Kirchen Schulden zu Collectieren
von der Gemeinde angenommen ist. 7tens Beschloßen daß für unseren hern
Pastor seine Reise nach der Sinode eine Kirchen Colecte
erhoben werden soll. 8tens Beschloßen daß die Gemeine für
dieß Jahr wegen Geld mangel, keinen Deputierten zur Sinode Sitzung
schicken will. 9tens [„Schule“ steht im freien
Rand unter 9tens] Beschloßen daß das Schulgeld halbjärig bezahlt werden
soll. Darnach nach mehreren Wochen wurde
am Sonntage noch einige Beschlüsse gefaßt; nehmlich 1tens Wurde Beschlossen daß ein
jedes Gemeindeglied so bald als möglich 50 Cent
in die Gemeinde Kasse bezahlen soll. 2tens Beschlossen daß den Pastor Ernst 5 Dollar
aus der Cent Kasse zu gesand werden
sollen zu seiner nöthigen unterstützung. 3tens Beschlossen daß 5 Dollar aus die Zent Kasse genommen werden
sollen für Arme Studenten. J.
R. D. Pardieck G.
H. vondem Fange Secrat. |
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1857, 12, 10 | 20-21 | 5te Versamlung der Deutschen
Evangelisch-Lutherischen St. Johannes-Gemeinde
am Whitecreek Bartholomew
County Indiana.
Wurde gehalten am 10ten December
1857. Nachdem die Versamlung mit Gebet eröfnet wurde erstens = 1. Beschloßen daß Johann
Heinrich vornholt als Gemeinde Glied angenommen sey. 2. Beschloßen daß sich die Gemeinde
darmit befriedigt, daß unsere Herr Schulehrer sich über nommen hat
darfür zu sorgen, daß regelmäßig in unsere Schule eingeheitzt wird.
[Ende S. 20] 3tens Beschloßen daß die Gemeinde
sich übernimt den Herrn Schulehrer Feuerholz zu machen, wogegen Er sich
übernimt jeden Feiertag in unsere Kirche einzuheitzen und ausreinigen. 4tens Beschloßen daß unsere
Gemeinde sich auch dafür Erklärt hat, daß der Algemeine President
unsere Sinode von Misouri – Ohio
und andere Staten wenigstens in Verlauf von 6 Jahren alle Gemeinden
unsere Sinodalverbandes einen besuch abstadten soll. 5tens Beschloßen daß unsere
Gemeinde für nächstes Jahr 1858. für den Unterhalt deß Algemeinen
Präses unsere Sinode 10 Dollar
bewilligt zu geben. 6tens Beschloßen daß ein jeder die erste
hälfte seiner Unterschrift für unsere Kirchen Schulden gegen den 1ten Aprill zu bezahlen hat. 7tens Beschloßen daß unsere Herr
Pastor das Geld für Kirchenschulden in emfpang nehmen soll. 8tens Beschloßen daß unsere
Schatzmeister nächsten Sonntag bekant machen soll daß jeder wer die
Kaße schuldet bald bezahlen soll, so nicht, so sollen solche Rückstande
durch Zetteln[24] eingefordert werden. Hierauf wurden 6 Kandidaten zur
nächsten Vorsteher Wahl vorgeschlagen und angenommen Wie folgt Heinrich Ahlbrand[,] Friedrich
Rittmann[,] Gerhard H. vondem Fange[,] J. Heinrich Nordmann[,] J. R
Dieterich Pardieck[,] Heinrich Kuhlmann. Endlich wurde noch beschloßen daß
unsere Herrn Pastor daß Holz für Offen in kleinerer gehauen werden soll
wie gewöhnlich. [Im freien Rand daneben steht: „Aufgehoben“ , aber ohne
Datum] J.
R. D. Pardieck G. H. vondem Fange
Secratair |
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1858, 01, 01 | 22 | 1te Versamlung im Jahre 1858. Versamlung der Deutschen
Evangelisch-Lutherischen St. Johannes-Gemeinde
am White creek Bartholomew
County Indiana.
gehalten am 1ten Januar 1858.
Nachdem die Versamlung mit gebet eröfnet war wurde 1tens Beschloßen Johann
Tatkenhorst als Gemeindeglied aufgenommen ist. 2tens Beschloßen daß Johann
Heinrich Rachen in den folgenden zwei Jahren seine Kirchenbeiträge bis
auf ein virtel geschonken werden soll. 3tens Beschloßen daß den Gerhard
Schneider auch in den folgenden zwei jahren seine Kirchenbeyträge bis
auf ein Viertel geschonken ist. 4tens Beschloßen daß den Heinrich Vonstrohe in den folgenden zwei
Jahren seine Kirchenbeyträge bis auf die hälfte nach gelassen ist. 5tens Beschloßen daß Heinrich
Vonstrohe daß geld für den Unterhalt des Blinden Mannes
selber einkasieren soll. 6tens Beschloßen daß das Fehlende geld
für den unterhalt des Blinden Mannes aus der Cent Kaße genommen werden
soll. 7tens Beschloßen daß Fr. Wilhelm
Meyer das geld für die Tillgung der Kirchen Schulden in Empfang nehmen
soll. Hierauf wurden Wahlbeamte Vorgeschlagen und gewählt nehmlich
folgende Bernhard Sülter, Wilhelm Welmer und Gerd. Heinrich Vornholt. Wahl. Durch die Mehrheit der
Stimmen entschied es sich das Friedrich
Rittmann. H. Ahlbrand und H. Nordmann als Vorsteher erwählt sind Vorsteher Versammlung Die Vorsteher der Deutschen Ev. Luth. St. Joh.
Gemeinde am White Creek
Barth. Co. Ia. Versammelten sich am 1ten Januar
1858 und erwählten durch Stimmen Mehrheit F.
Wm. Meyer als President G. H. Vornholt als Schatzmeister. H. Ahlbrand als Secretair fürs Jahr 1858. J. R. D. Pardieck Pr. G.
H. vondem Fange |
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1858, 04, 12 | 23 | 2te Versammlung der Deutschen
Evangelisch-Lutherischen St. Johannes-Gemeinde
am White Creek Bartholomew
County Ind.
wurde gehalten am 12ten April 1858.
Nachdem die Versammlung mit gebet eröfnet war wurde: 1tens Beschloßen daß den Heinrich Rachen und Gerhard
Schneider ihre Kirchen Beyträge bis auf ein viertel und den Heinrich Vonstrohe bis auf die hälfte
nachgelassen ist vom ersten Januar
1857 bis den ersten Januar 1860
dieser Beschluß bezieht sich auf Beschlüße 2. 3. und 4. Seite
Zweiundzwanzig. 2tens Beschloßen daß Heinrich
Wiermann als gemeindeglied wieder aufgenommen ist. 3tens Beschloßen daß Friedrich Vonstrohe wegen seines Unglücks, von
aller Kirchen last gänzlich befreit ist sei es an Arbeit oder geld
beyträge bis er wieder imstande ist solches zu thun. 4tens Beschloßen daß die Nöthigen
ausgaben von dem gelde genommen werden sollen welches unterschrieben
wurde für die Tillgung der Kirchen Schuld. 5tens Beschloßen daß die Vorsteher
bemächtigt sind fünf Dollars anzuwenden für
[„Reparaturen und sonstige bedürftige“ ist
durchgestrichen] Gemeinde Nutzen. F. Wm. Meyer.
Presedend J. H. Ahlbrand Seck. |
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1858, 08, 05 | 23-27 | 3te Versammlung der Deutschen
Evangelisch-Luth. St. Johannes-Gemeinde
am White Creek Bartholomew
County Ind.
wurde gehalten am 5ten Agust 1858.
Nachdem die versammlung mit gebet eröfnet war wurde: 1tens Beschloßen daß Jedermann der
ein Kind in die Schule schicken will solches dem Herrn Pastor
Klinkenberg anzuzeigen hat und sich in die bestehende Schulordnung in
jeder beziehung fügen muß. [Ende S. 23] 2tens Wünscht Jemand Confirmirte
Kinder in die Schule zu schicken so muß daselbe an allen was in der
Schule vorkommt theil nehmen. 3tens Beschloßen daß die Gemeinde
mit dem was Herr Pastor Kl. von der Schulordnung vorgelesen hat
übereinstimt. 4tens Beschloßen daß vier kurze
Schulbänke gemacht werden sollen und soll die arbeit für Kirchenarbeit
gerechnet werden. 5tens Hat sich Heinrich Saße
übernommen einen Pult zu machen für die Schule welches auch für
Kirchenarbeit gerechnet werden soll. 6tens Beschloßen daß die
Schullehrer Wohnung mit etwas Kalk und Lehm verschmirt werden soll. 7tens Beschloßen daß das Stück land
beim Herrn Pastor seine Wiese e[in]gefenst [eingezäunt] werden soll zum
Nutzen des Schullehrers und soll auch zugleich die Fense um den Pastor
seine Wiese verbessert werden und zu beiden theilen hat ein jedes
gemeinde glied seinen theil Riegel [rail=Pfosten, Querstange] zu
liefern. Schul.Ordnung Um in Zukunft allerlei betrübten
Händeln vorzubeugen sei zu wissen daß so lange die Kinder in der Schule
sind der Lehrer in den Rechten des vierten Gebots [Du sollst deinen
Vater und deine Mutter ehren] an Eltern Statt steht hat nicht nur zu
lehren sondern zugleich zu erziehen. Erziehen Kann er aber nicht ohne
Zucht und Ordnung zu halten. Was die Eltern zu Hause ihren kindern
sind, Daß ist der Lehrer den Kindern in der Schule. Eltern haben aber
gegen ihre Kinder die Pflicht sie für die gegenwärtige welt als
besonders für die zukünftige zu erziehen. Sie sollen aber dafür sorgen
daß ihre Kinder in Gottes Wort und den nöthigen Weltlichen Wissen
Unterrichtet werden und da sie durch ihren irdischen Beruf oder auch
durch die gehorige Wissenschaft am Selbstunterrichte ihren Kindern
verhindert werden so stellen sie für die Schulzeit den Lehrer in ihr
Recht und Pflicht des vierten Gebots darum sei hiermit beschloßen und
festgeßezt das der jeweilige [Ende S. 24] Lehrer in der Schule er sei
nun Pastor oder Schullehrer das unbestrittene recht hat, die Kinder
uber Unarten und dergleichen mit gebühr zu bestrafen. Und wen irgend
jemand über Mißhandlung der Kinder sich zu beschweren das Recht zu
haben vermeint so soll er solche seine Klage zuerst den Pastor anzeigen
kann dieser aber den Klagenden nicht genügeleisten so soll er es den
Kirchenvorstand anzeigen und kann auch dieser die Sache nicht zur
zufriedenheit schlichten so soll es in Ordentliche Versammlung vor die
Gemeinde gebracht werden wie übrigenz auch Gottes wort Math. 18[25] lehrt und auch Constitution
Paragrapf Vierzehn festgesetzt hat. Und diesem Beschluß muß ein jeder
der Kinder in unsere Schule schickt nachkommen. 8tens Beschloßen das ein Zimmer 16
bey 18 fuß an daß Pfarrhaus gebaut werden soll welches sich Wilhelm Schlehüser (der Vater) zu bauen
und fertig zu machen übernommen hat für die fünfundsiebzig Tahler die
Gemeine jedoch hat alles was dazu erforderlich ist zu liefern. Die
Donhorst Geschichte[26] Weil Frau Donhost
unsern Herrn Pastor Klinkenberg bei dem Weltlichen gericht verklagt
hatte indem er ihren Sohn in der Schule ganz ungebührlich geschlagen
haben soll es sich aber vor gericht durch Zeugenaussagen deutlich
herausstelte daß ihre Klage ungerecht und falsch war wie sie denn auch
dieselbe verlor! so wurde Donhorst
und seine Frau zu der heutigen Gemeindeversammlung eingeladen um sich
gegenüber der Gemeinde zu verantworten und um die Vermahnung derselben
nach Mth. 18, 17[27] zu hören Donhorst
erschien, seine Frau aber nicht, und auf Befragen erklärte Ersterer,
sie wolle nicht kommen und brauch es auch nicht. Das wurde ihm aus
Gottes wort wiederlegt, worauf er endlich nach langem Wiederstreben es
doch zuletzt als Recht anerkannte, daß sie hätte Kommen müssen Auf
befragen, ob Donhorst es den gewußt
hätte daß [Ende S. 25] seine Frau unseren Pastor verklagen wollte,
antwortete er mit Nein auch bekannte er, Da ihm Deutlich aus Gottes
wort bewiesen wurde, daß seine Frau nach Gottes wort sehr unrecht
gehandelt und sich schwer versündigt habe daß dem allerdings so sei. Da
nun aber Frau Donhorst nicht vor
der Gemeinde erschienen war so sollte sie noch einmal eingeladen
werden, nächsten Sonntag über 8 tage nach dem Gottesdienst vor der
Gemeinde zu erscheinen und Donhorst
versprach, sie ernstlich dazu anzuhalten. Als nun aber zum Schluß dem Donhorst vorgehalten wurde, daß, da er
erkenne, daß seine Frau unserem Pastor ungerecht verklagt, sie dadurch
ein groß Ärgerniß vor unserer Gemeinde und der Welt gegeben sie also
sich einer schweren Sünde schuldig gemacht habe, so solle er als der
Mann seiner Frau die Unkosten, welche unseren Pastor aus dieser
betrübten Sache entstanden sind, erzetzen, woraus man erst abnehmen
könne, daß seine obigen Bekenntniße ihm wirklich von herzen gehn und er
wirklich Leid und Schmerz über die Sünden seiner Frau habe, er also
nicht mit ihr übereinstimme: – so weigerte er sich ganz entschieden und
wolte davon nichts wissen. Alle Vermahnungen, welche dieser Sache wegen
an ihn gerichtet wurden, waren vergeblich. Darauf wurde auch ihm
angekündigt, daß er noch einmal am Sonntag über 8 tage vor die Gemeinde
kommen solle. Sonntag den 15ten August
1858. Auf die an Donhorst
und seine Frau geschehne einladung heute vor der Gemeinde zu
erscheinen, ist weder er noch sie gekommen. Da nun unser Pastor
erklärte, er sei mit Bruder G. H. Vornholt
vor etlichen Tagen noch einmal im Hause des Donhorst
gewesen, und seine beiden Eheleute herzlich und mit freundlichem Ernst
vermahnt worden welche Vermahnung die Frau Donhost
mit Zorn und mancherlei unchristlichen Reden verachtet und ganz
offenbar Unbußfertigkeit gezeigt, er sich aber so verhalten habe, daß
noch Hoffnung zu seiner Wiedergewinung vorhanden sei: - so wurde ganz
einstimmig von der Gemeinde erkannt, daß wir als [Ende S. 26] Gemeinde
uns leider genöthigt sähen, die Frau Donhorst als eine offenbar
gewordene hartnäckige alle christliche Vermahnung verachtende Sünderin
anzusehn, die dadurch, daß sie keine Vermahnung Gehör geschenkt und
sich hartnäckig geweigert habe, die Vermahnung der Gemeinde zu hören
sich selbst von unserer Gemeinde, und so mit von der ganzen Kirche
Christi und in den Bann gethan habe, daß soll öffentlich in der Kirche
verkündigt werden. Letzteres ist den auch am 29ten
August dieses Jahres 1858 nachdem Gottesdienst geschehn. Friederich,
Wm, Meier Pres. Johann
Heinrich Ahlbrand Sec |
| | |
1858, 12, 16 | 27-28 | 4te Die Deutsche Evangelisch
Lutherische St. Johannis Gemeinde am White Creek Bartholomew
Co. Ia. Versammelte sich am 16ten December
1858. Nachdem die Versammlung mit gebet eröfnet war. wurde 1.tens Johann Heinrich Meier
(sen) als gemeindeglied angenommen. 2tens Beschloßen das einjeder der
sein geld für die Deckung der Kirchen Schuld nicht bezahlt hat den
1.ten Aprill 1858 gehalten ist
Zinsen zu bezahlen bis er es bezahlt 3tens Beschloßen daß das geld
welches Für Kirchen Schuld deckung unterschrieben wurde allein zu
diesem Zweck verwendet werden soll 4tens Beschloßen das einjedes
gemeinde glied zwei Dollar bis
Neujahr in die Gemeinde Casse zu
bezahlen hat 5tens Wurde es Hermann
Dorfmeyer übertragen das Kirchen dach nach zusehen um die
Leckstellen zu finden und dicht zu machen. 6tens Beschloßen das eine Klinke
gemacht werden soll für unsere Kirchtühr. 7tens Beschloßen dass alle
diejenigen gemeinde glieder die Pferde und Wagen haben ihr halbes Cord [Klafter] Holz zu [Ende S. 27]
liefern haben ohne es auf den Kirchen lande zu hacken denjeneigen aber
die keine Pferde und Wagen haben soll es vom Secretair angewiesen
werden wo sie es hacken sollen 8tens Hierauf wurden 6 Candidaten
vorgeschlagen für die nächste Vorsteherwahl nemlich Folgende Wilhelm
Welmer Bernhard Sülter G. H. Vondenfange G. F. Rittmann Fr. Wm Meier
Heinrich Zuröweste. [Namen sind untereinander
geschrieben] 9tens Übernimmt sich Heinrich
Beckmeier 50 Cents Kirchen Rückstand 1867 zu bezahlen für seinen
seligen Vater Am 26. ten December wurde auf
gutachten des Vorstandes den Hermann Möllenkamp sein Kirchenbeytrag vom
Jahre 1858 auf ein viertel nachgelassen weil er sich seines unvermögens
beklagte. Friederich Wm. Meier Heinrich
Ahlbrand Secretair |
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1859, 01, 03 | 28-29 | 1te Versamlung im Jahre 1859. Die Deutsche Evangelisch
Lutherische St. Johannis Gemeinde am White Creek Bartholomew
Co. Ia. Versammelte sich am 3ten Januar
1859. Nachdem die Versamlung mit gebet eröfnet war Wurde 1tens Beschloßen daß der
Schullehrer in unserer Kirche einheitzen soll für wie nach auch für
dieselbe war [Ende S. 28] vergütung wie früher abgestimmt wurde und
Beschloßen ist und Hermann Dorfmeier
übernimmt sich das einheitzen Fortzusetzen während des Gottesdienstes 2tens Wurde Heinrich
Rittmann als gemeinde glied angenommen. 3tens Beschloßen daß den Friedrich Meier seine Rückständigen
Kirchen beiträge Fürs Jahr 1858 und auch zugleich die Rückständige
arbeit Fürs Jahr 1858 nach gelassen ist 4tens Sah sich die Gemeinde mit
Betrübniß genöthigt den H. Donhorst
anzusehn als einen unbußfertigen Gottes wort verachtenden Sünder und
auf keine Vermahnung gehör geschenkt und sich deshalb auch selbst in
den Bann gethan hat 5tens Beschloßen daß das Fehlende geld
für den unterhalt des blinden Mannes fürs Jahr 1858 aus der Cent Casse genommen werden soll. 6tens Soll der Secretair eine Liste
ausfertigen worauf die die Namen der Gemeinde glieder Verzeichnet sind
und soll dieselbe mit in Jede Gemeinde Versammlung bringen 7tens Wurden die Vorsteher
bemächigt 5. Dollars anzuwenden
fürs Jahr 1859 zum gemeinde Nutzen 8tens Wurde Friedrich
Dorfmeier Johann Vornholt und Johann
Heinrich Ahlbrand als Wahlbeamte vorgeschlagen und gewählt
für die diesjährige Vorsteher wahl. 9tens Wahl selbst durch Stimmen Mehrheit
entschied es sich daß F. W. Meier. Gerd. H.
vondemfange und W. Welmer
als Vorsteher gewählt sind für die Folgenden zwei Jahre Vorsteher Versammlung. Die Vorsteher der Deutschen Ev.
Luth. St. J. Gemeinde versammelten sich am 3ten Januar
1859 und wählten aus ihrer Mitte F. W. Meier
als President G. H. vondemfange
Schatzmeister J. H. Ahlbrand als
Seckretair und J. F. Rittmann als
Schul Trustee fürs Jahr 1859 10tens Schule [steht im freien Rand
unter 10tens] Wurd noch beschloßen daß bis Ostern die Schulrechnung
vorgelesen werden soll. Friedrich
Wm. Meier Heinrich
Ahlbrand Secretair |
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ohne Datum | 30-31 | Ich als der unterschreiber
bescheinige hiermit daß ich Von den abgehenden Schatzmeister Gerd. H. Vornholt das Kirchen – Rechnungs
Buch der Evangelisch Lutherischen St. Johannes
Gemeinde am White creek Bartholomew Co. Ia.
richtig Empfangen habe und dazu der Cassen
bestand die Summe von $. 4. 47. Siehe Seite 115 [Ein „?“ verm. später
hinzugefügt] Kirchenbuch. Dazu die Sonntags Cents
Collecten oder Armenkassen bestand die Summe
von $. 18. 83. Siehe Seite 112. Kirchenrechnungsbuch. Dazu sämmtliche Papieren, als da
sind, 1tens Die Deeds [Englisch:
deed=Urkunde, Dokument] vom ankauf des Kirchenlandes als da sind 3 Stück 2tens Die Bescheinigungen Von John
hester wegen bezahlung des Kirchenlandes Einkaufs darzu noch 6 andere
bescheinigungen von Predigern von wegen ihrer einahme bis 1846. 3tens Die Bescheinigungen von
Hauptausgaben von Kirchenbau Predigergehalte und dergleichen als da
sind 6 Stück bis 1847. 4tens Die Bescheinigungen vom Jahre
1848 dazu gehören 8 Stück von ausgaben für Schreiners und sonstige
antheil und eine Einlasungs Note [Englisch: note=Verbindlichkeit,
Schuldschein] von 25 Dollars 5tens Die Bescheinigungen Pastor Carl Fricke für seine seinen
Unterhalt fur das Jahr 1848 dazu gehören 17 Stück. 6tens Die Unterschriften für den Pastor Carl Fricke für 1848, und 1849.
für seinen Unterhalt darzu bis 1850 6 Stück 7tens Die Unterschriften von der
Gesammelten Colecte in Cincinnati. 8tens Zwei einlösungs Noten von
Trimpe und Pardieck vom Jahre 1848. 9tens 17. Stück bescheinigungen von
allerley Kirchenausgaben fürs Jahr 1849 und 1850 10tens Die Quittungen von Pastor Carl Fricke vom Jahr 1848, 49, und
1850 vom die Summe von 292 Dollars 11tens Quittungen von den Jahre
1851 und 1852, als da sind 29 Stück [Ende S. 30] und sämmtliche
Einlösungs Noten bis 1859 als da sind 10 Stück. 12tens Einige Quittungen vom Jahre
1853 bis 1859 und Einlösung Noten miteinander 24 Stück. 13tens Die Deeds
[Urkunde] von Heinrich Burbring von
Kirchen lotten da sind 2 Stück ein Verkaufs und ein Wiederkaufs Deed. 14tens Das Quittierbuch deß Pastors und Collectebuch. Gerhard
H. vondem Fange |
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1859, 04, 08 | 31 | 2te Versammlung der Deutschen Ev. G.
Luth. St. Johannes Gemeinde am White Creek Bartholomew County
Ia. wurde gehalten am 8ten Aprill 1859. Nachdem die
Versammlung mit gebet eröfnet wurde 1tens Beschloßen daß Johann
Borgsted und Friedrich Telekamp
als gemeindeglieder aufgenommen sind 2tens sei Beschloßen daß kein
Ungetaufter, Kinder ausgenommen ferner gebante [Gebannte] und alle
welche sich nicht zu unsere Kirche halten auf unsern Kirchhof begraben
werden sollen. Als Commite
um obigen Beschluß auszulegen und durch zuführen sind gewählt Herr Pastor Klinkenberg, Wilhelm Welmer und Friedrich Dorfmeier 3tens Beschloßen daß 5 Dollars aus der Cent
casse bezahlt werden sollen an Heinrich Vonstrohe für den
Unterhalt des blinden Mannes. 4tens Wurde Hermann Philip Pardieck
als gemeindeglied aufgenommen Friedrich
Wm. Meier Heinrich
Ahlbrand. Sectrair |
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1859, 08, 20 | 32 | Die Deutsche Evangelisch
Lutherische St. Johannis Gemeinde am White Creek Bartholomew
Co. Ia. versammelte sich am 20ten August
1859 nachdem die Versammlung mit gebet eröfnet war Wurde 1tens Friedrich
Kruse als gemeinde glied angenommen. 2tens Wurde Johann
Rittmann als gemeinde glied angenommen. 3tens Beschloßen das 5 Dollars aus der Gemeinde Casse
genommen werden sollen für den Unterhalt des Allgemeinen Präses 4tens Beschloßen daß das Pfarrhaus
angestrichen werden soll wen daß neu angebaute Zimmer angestrichen wird. 5tens Beschloßen daß einjedes
Gemeinde glied vom 20ten August an
so bald wie Möglich 2.50 cents in
die gemeinde Casse zahlen soll. 6tens Beschloßen daß wir das Crucifix welches an unsere Kirche
geschenkt worden ist mit Dank annehmen und es in die Kirche auf den
Altar aufstellen wollen. 7tens Wurde den Heinrich Trimken seine
Kirchen arbeit nachgelassen sein halbes Cord [Klafter] holz liefert er
aber für wie nach. 8tens Übernimmt sich der
Schullehrer das einheitzen in der Kirche das weiter 1859 wofür ihm die
Gemeinde sein Nöthiges Feuer holz liefert für den Winter 1859. Hermann
Dorfmeier aber Übernimmt sich daß einheitzen fort zu setzen während des
Gottes dienstes (Freiwillig.) Am 4ten September beschloß die
Gemeinde daß eine Porch [Englisch:
porch=Veranda, überdachter Vorbau] oder Vorhalle an daß Pfarr haus
gebaut werden soll welches zu bauen sich Wilhelm
Schlehüser ubernommen hat Friedrich
Wm. Meier Presedend Heinrich
Ahlbrand Secretair |
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1859, 12, 14 | 33 | Versammlung der Deutschen Evan. G.
Lutherischen St. Joh. Gemeinde am White Creek Bartholomew County Ia
wurde gehalten am 14ten December 1859. Nachdem die Versammlung mit
gebet eröffnet war wurde 1tens dem Hermann
Dorfmeier übertragen das Kirchen dach nachzu sehen und die
Leckstellen auszusuchen und dicht zu machen die dafür Erforderlichen
Mittel aber kann er ankaufen auf Gemeinde Kosten. 2tens Beschloßen daß den Facktor seine Sachen stehen bleiben
sollen bis die Neujahr versammlung und dann Meistbietend verkauft
werden sollen und der Erlös derselben soll zu Wohltätigen zwecken
verwendet werden. 3tens Beschloßen daß wir dasjenige was
sich gegenwärtig in unsere Cent Casse
befindet in die Allgemeine Synodal Casse
fließen lassen wollen. Hierauf Wurden Folgende Personen als Candidaten für die nächste Vorsteher Wahl
vorgeschlagen nemlich G. H. Vornholt, Bernh.
Sülter, Philip D. Pardieck, Joh. Friedrich Rittmann, H. Nordmann,
Johann Borgsted. Friedrich Wm. Meier Presedent J. Heinrich Ahlbrand Secretair |
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Forschungsstelle Deutsche Auswanderer in den USA - DAUSA * Prof.(pens.) Dr. Antonius Holtmann Brüderstraße 21 a -26188 Edewecht - Friedrichsfehn *Kontakt: antonius.holtmann@ewetel.net |