Antonius Holtmann

„Den müssen wir nach Amerika schicken.“ Eine Vorbemerkung.

„Die Deportation als Strafmittel in alter und neuer Zeit und die Verbrechercolonien der Engländer und Franzosen“ wurden um die Mitte des 19. Jahrhunderts in Deutschland „in ihrer geschichtlichen Entwicklung und criminalpolitischen Bedeutung“ anspruchsvoll diskutiert (Holtzendorff 1859). Wissenschaftler und Politiker dachten schon länger daran, sich durch Übersiedlung ins Ausland verarmter Mitbürger und Obdachloser, Kriminalisierter und Krimineller, aber auch „politischer Verbrecher“ zu entledigen. Dies fiel um so leichter, als diese Absichten den Zuschreibungen durch die „anständige“ bäuerliche und bürgerliche Gesellschaft mehr oder weniger gerecht wurden (Moltmann 148f.).

Frankreich und England konnten nicht die Muster abgeben. Beide Staaten verfügten über Kolonien, in denen Arme und Kriminelle und Oppositionelle angesiedelt, in Zwangsarbeit gehalten und eingekerkert werden konnten, ohne fremde Souveränität zu unterlaufen. Es war ein bequemer Weg für Staat und Gemeinden, Kosten zu sparen, Ruhe zu erwarten, Gefängnisse und Gerichte und die Armenfürsorge zu entlasten und der nicht immer unberechtigten Überzeugung zu sein, den „Transportierten“ eine neue Chance geboten zu haben, ihnen also Gutes zu tun.
So unbedenklich konnten Deutschlands Staaten nicht agieren. Bis zur Unabhängigkeit der USA wurden 50.000 britische Straftäter über den Atlantik verschifft, davon 20.000 nach Maryland. 1783 (Friede von Versailles: Anerkennung der Souveränität der USA) hatte das ein Ende, und schon 1788 landete das erste Schiff mit Sträflingen in der Nähe des heutigen Sydney in Australien. (Moltmann 156)
Was im britischen Empire offensichtlich geschah, musste in Deutschland reduziert und heimlich praktiziert werden; reduziert um den Strafvollzug (Strafen konnten allenfalls erlassen oder, im Falle der Rückkehr, ausgesetzt werden), d.h. mehr oder weniger heimlich, weil Behörden und Bevölkerung in den deutschen Häfen und in den USA, aber auch die ordentlichen Auswanderer nicht beunruhigt werden sollten. Zuviel Unverfrorenheit und Öffentlichkeit hätte das Ende der „Übersiedelungen“, wie die Aktionen im Königreich Hannover genannt wurden, bedeutet.      
„Über Auswanderung“ hat der rechtsliberale Heidelberger Prof. Robert von Mohl (1799-1875), Mitglied der Frankfurter Nationalversammlung und Reichsjustizminister (1848/49), 1847 in der „Zeitschrift für die gesamte Staatswissenschaft“ geschrieben. Es gehe auch darum, „den Überschuß unserer Bevölkerung loszuwerden“, um Menschen ohne Grundbesitz, ohne Taglohn, ohne aussichtsreiches Gewerbe, aber auch um solche, die „durch eigene Schuld ihren Ruf verdorben, damit aber die Aussicht auf rechtlichen Unterhalt verloren haben, also sich und der Gesellschaft überflüssig und gefährlich geworden sind, während sie in neue Verhältnisse gesetzt und mit der Möglichkeit versehen, ihr Leben aufs neue anzufangen, noch gerettet werden mögen“ (Mohl). Der 1848 promovierte und 1851 habilitierte Staatsrechtler Heinrich Marquardsen (1826-1897) schlug im Kontext der (gescheiterten) Revolution von 1848/49 vor, politische Straftäter in die Emigration zu zwingen: „Wenn der Staatsbürger es in der Heimath nicht will, so mag er in der Fremde den Werth staatlicher Einrichtungen und ihres ersten Prinzips, Achtung des Gesetzes, lernen“. (Schroeder 162)     

Am 16. März 1849 hat die „Deutsche konstituierende Nationalversammlung zu Frankfurt am Main“ das „Gesetz, den Schutz und die Fürsorge des Reichs für deutsche Auswanderung“ diskutiert und (wirkungslos) mehrheitlich verabschiedet (Wigard VIII, 5709-5730). Es waren die Ausführungsbestimmungen zum (wirkungslosen) Grundrecht der „Auswanderungs­freiheit“, das am 6. Dezember 1848 beschlossen worden war (Wigard V, 3870). Der Freiburger konservative Prof. Franz-Josef von Buß (1803-1878), der den Wahlkreis 14 (Westfalen) vertrat, stand seinen Kollegen nicht nach, formulierte in seiner Rede aber sozialpolitisch korrekter: „Das ist der beste Weg, um Frieden unserem Vaterlande zu bringen, wenn wir Denjenigen, welche durch Armuth zur Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung verleitet werden, eine Unterkunft gewähren, welche der Nation zudem noch viele Früchte bringen wird“. Die „Auswanderungsfrage (sei) in ihrer praktischen Auffassung ... eine Frage der öffentlichen Armensorge“. Kirchen und Gemeinden, private Vereine und staatliche Einrichtungen sollten, von letzteren organisiert, einen Fond gründen, zur Finanzierung von Beihilfen zur Auswanderung, von der Abreise bis zur Ansiedlung und Arbeitsbeschaffung, „um unsere leidenden Brüder zu übersiedeln“. Der linksliberale („Linke im Frack“) Abgeordnete Friedrich Schulz (1813-1867) aus Weilburg lobte „einzelne Gemeinden“. Sie hätten „bereits den richtigen Weg eingeschlagen, indem sie angefangen, ihre Armen auf Gemeindekosten in die neue Welt überzusiedeln“. So könne „am großen Ocean ein mächtiges herrliches Neudeutschland erblühen, welches die natürliche Freundschaft der Vereinigten Staaten mit uns noch bedeutend verstärkt“.

Was da im 19. Jahrhundert in Deutschland selbst von Wissenschaftlern gedacht, pathetisch formuliert und in manchen Gemeinden und Ämtern, Verwaltungsbezirken und Regierungen pragmatisch getan wurde, erschien vielen nicht ungewöhnlich, gerade angesichts der humanitären, pädagogischen und auch patriotischen Absichten, die sich mit „Übersiedelungen“ verbinden ließen.

Motive konnten verbrämt, Betroffene diffus charakterisiert werden. Dorfarmen erließ man Gebühren, Kleiderspenden wurden ihnen gewährt und Reisekosten bezahlt. Arme gerieten schnell ins Abseits, dorthin abgedrängt als belastende Personen, die den Rechtschaffenen lästig wurden. Als Missliebige glitten manche davon leicht in die Klein-Kriminalität ab, gerieten ins Arbeitshaus oder gar ins Gefängnis, wurden in ihre Heimatgemeinde entlassen, dort häufig ausgegrenzt, auf der Suche nach Arbeit in fremde Gemeinden „getrieben“, wo sie kein Heimatrecht hatten. So wurden sie „Vagabondeure“, obdach- und schließlich heimatlos: im Heimatort, der sie aufnehmen musste, nicht gelitten und unerlaubt in der Fremde nicht geduldet. Gemeinden mochten die ihnen Aufgezwungenen, z.T. schon mehrfach Entlassenen, nur ungern (wieder) aufnehmen. Sie waren da schon eher bereit, für die „Transportation“ nach Amerika aufzukommen bis hin zum Taschengeld für die ersten Tage in der Fremde. „So viel ist jedoch gewiß, daß unsere Vagabonden pp. gern (nach Amerika) auswandern, welchen wir auch allen Vorschub leisten“, meldete das Amt Haselünne im Königreich Hannover am 5. Dezember 1843 (Henkel 169). Man fand es noch besser, wenn sich Sträflinge schon in der Anstalt bereit erklärten, nach Übersee zu gehen, was mit Straferlass für den Fall der Auswanderung und des Verbleibs in den USA belohnt wurde; wer zurück kam, musste den Rest absitzen.          

Die Vereinigten Staaten boten sich an. Die Kontrollen waren großzügig, Täuschungen der US-Behörden durch saubere Pässe und nicht ganz so saubere neue Kleidung leicht zu bewerkstelligen und politische Oppositionelle durften in den amerikanischen Freistaaten mit freundlicher Aufnahme rechnen. Was in der Alten Welt schlimmstenfalls ein (politisches) Verbrechen war, wurde in der Neuen Welt bestenfalls als Heldentat wahrgenommen. Soviel war gewiss: Die USA gewährten politisches Asyl; politische Straftäter wurden in der Regel nicht ausgeliefert. (Klemke 175-190)

„Den müssen wir nach Amerika schicken!“ Das sei eine „Redensart für Leute, die man los werden wolle“, stand am 30. Juli 1837 im oldenburgischen Vechtaer „Sonntags-Blatt“. Und los werden wollte man schon mal lästige Geschwister und ledige Mütter, Alkoholiker und Faulenzer, Armenhäusler und (entlassene) Werk- und Zuchthäusler, „unruhige Köpfe“ und „träge Bürger“, auch dem „Zeitgeist“ verfallene vaterlandslose Gesellen. So manche, die in Amt und Würden waren, die Amerika nicht mochten und die USA mehr oder weniger bevölkert sahen von britischen Sträflingen und deren Nachkommen, erschien die „Wegschaffung“ dorthin recht normal. Pastor Hansemann aus dem Vechta benachbarten hannoverschen Jacobidrebber auf der östlichen Seite des Großen Moores hatte schon am 12. September 1832 im „Hannoverschen Magazin“ geschrieben, dort herrsche eine „ungebildete urtheilsunfähige Menge“ und „Bestechungen, niedrige Ränke und leidenschaftliche Übereilungen“ seien an der Tagesordnung. „Dieser Staat (sei) der Hauptabzugscanal des Auswurfs anderer Länder. ... der vielen Faullenzer, Säufer, Betrüger, Diebe, politischen und religiösen Schwärmer und unruhigen Köpfe.“         
Eliten in Hannover, seit 1815 Königreich, kannten sich aus mit englischen Gepflogenheiten, nachdem das Kurfürstentum 1714 an die britische Krone gefallen war. Die Souveränität der USA seit 1776 mochte ihnen als republikanische Usurpation unwürdig und keineswegs ebenbürtig erscheinen, „Übersiedelung“ unter den neuen Bedingungen, hinreichend verschwiegen nicht ungewöhnlich und ehrenrührig, wenn schon eh die Vereinigten Staaten den europäischen „Auswurf“ anzogen. (Vgl. Evans 102.) Und wenn er schon da war, sollte er dort tunlichst bleiben. 50 Jahre zuvor, 1783, hatte der Herzog von Braunschweig dem Kommandeur seiner Hilfstruppen, die, mit den Engländern auf der Verlierer-Seite, die USA zu verlassen hatten, eine Ordre zukommen lassen, Soldaten, „die sich durch außerordentliche Ruchlosigkeit und schwere Verbrechen oder andere lüderliche Streiche während ihres dortigen Aufenthalts ausgezeichnet (hätten), oder auch körperlicher Verbrechen halber zum Dienst unfähig geworden“ seien, zurückzulassen. (Brauns 93ff.; Huck 216)    
Das waren die letzten „Sträflingsabschiebungen“, noch „im Rahmen des Soldatenverkaufs“, bevor manche deutsche Staaten zu verschwiegenen „Übersiedelungen“ übergingen und nachdem die öffentliche und mit britischen Agenten vereinbarte „Transportation“ nach Großbritanniens amerikanischer Kolonie nicht mehr zu bewerkstelligen war. (Moltmann 171) Die hatte z.B. 1756 noch ohne Schwierigkeiten organisiert werden können, als aus dem britischen Kurfürstentum Hannover 10 Sträflinge „mit ihrem guten Willen“, 4 Lebenslängliche aber ungefragt, über Stade „nach Sr. Königl. Majestät Colonien in Amerika ... abgeführet“ wurden, „um Krieges Dienst daselbst zu leisten“ (Mahrenholtz).         

1752-1754 hatte der Hamburger Senat „Transportationen“ praktiziert. 5 Schiffe verließen den Hafen mit Fracht und Auswanderern an Bord, darunter 110 weibliche und männliche Insassen des „Werk-, Zucht- und Armenhauses“ und des städtischen Gefängnisses (Spinnhaus), von denen vermutlich 46 in Rotterdam entkommen konnten. Die Stadt bezahlte die Überfahrt und lieferte Kleidung und Taschengeld, Bibel und Gesangbuch, und auf Rache mussten sie per Eid verzichten und damit auch zusichern, nie mehr nach Hamburg zurück zu kehren. Sie gingen unter diesen Bedingungen „freiwillig“. Diebstahl und Unzucht, Kindestötung, Körperverletzung und versuchter Mord, ob nachgewiesen oder der Taten verdächtig, hatten sie in die Haftanstalten gebracht, z.T. verurteilt zu 25 Jahren oder auf unbestimmte Zeit. (Bollmann)

„Diskret eingeschleust“ (Moltmann 170) hat man diese Delinquenten gewiss, mag nun das Interesse daran vor allem bei den Agenten, den Reedern und Kapitänen oder gar bei den britischer Behörden im Mutterland und in den Kolonien gelegen haben. Für alle Beteiligten, für Opfer und Täter, auch für den Hamburger Senat, war es ein lohnendes, wenn auch ein unterschiedlich gewichtiges Geschäft. Im Jahre 1787 ist es noch einmal belegt, für 10 Reichstaler pro Person, darunter einige „abermals eingezogene Gassenhuren“. Die Passagierliste trägt sogar Vermerke, die 4 Männer als Gefangene („convict“) und als gebrandmarkt („branded“) kennzeichnen und auf das „Spinnhouse“ in Hamburg verweisen. Das Schiff ist in Philadelphia angekommen, nun schon in den USA. Hamburgs Akten dokumentieren eine weitere „Transportation“ im Jahre 1792. (Moltmann 172f.)

Die napoleonische Herrschaft in Europa hatte den Überseehandel weitgehend zum Erliegen gebracht und damit auch die Möglichkeiten, auszuwandern und unliebsame Personen in die USA einzuschleusen, eingeschränkt. Erst mit Beginn der Masseneinwanderung im Jahre 1832 eröffneten sich neue, nun besonders günstige, weil unauffällige Chancen.

Anlass zu diesem Beginn mögen die Julirevolution in Frankreich und deren recht unwirksame Auswirkungen auf die deutschen Staaten (1830/31) gewesen sein, Missernten und die Cholera (1831/32) und auch erste gute Nachrichten aus der Neuen Welt, die nun stetig zunahmen und die schlechten überwogen. Sie stießen auf individuelle Dispositionen, die Auswanderung wagen und verzögern, aufschieben und vermeiden und ablehnen ließen. Frankreichs große Revolution (1789) und Napoleons Herrschaft (1806-1813) hatten in manchen Köpfen den Gedanken reifen lassen, dass nicht sein müsse, was immer schon so und nicht anders gewesen sei. Oldenburgs Landesrabiner hat es 1846 auf den Punkt gebracht: „In dem Maaße, in welchem die Empfänglichkeit für Recht und Gleichheit, für Wahrheit und Menschenwürde zunimmt, in welchem diese Begriffe und Ideen Gemeingut werden und in Folge der Bildung immer mehr werden müssen, und es ist daher nicht nöthig, daß das Maaß des Widerwärtigen, Unvollkommenen an sich größer werde, ..., es kömmt nur darauf an, daß es als solches erkannt werde, daß in den Menschen der Gedanke immer lebendiger werde, es sollte nicht so sein.“ Man habe „in Folge des geistigen Umschwungs eine empfindliche Haut gegen die noch immer nicht fehlenden Rippenstöße“ (Wechsler 16).

Viele fanden einen Ausweg und mochten dadurch wohl auch zuweilen der Verelendung und Kriminalisierung entgehen; sie gingen nach Amerika, herausgedrängt von heimischen Verhältnissen, wohlwollend geduldet von der Regierung. Sie wurden aber auch angezogen von verlockenden Löhnen - das Sechs- bis Zehnfache konnte verdient werden - und vom preiswertem Land – in gut 3 Tagen hatte man als Knecht einen Hektar verdient - und von industriellen Arbeitsplätzen in den Städten (Holtmann 1995; Holtmann 1999). Wer blieb, hatte nun größere Chancen auf dem heimischen Heirats- und Arbeitsmarkt. Die meisten derer, die ungescholten und unbescholten gingen, entlasteten die heimischen Konkurrenten; „dem Gemeindewohl schädliche Personen“ aber blieben den heimischen Behörden eine Last. Da lohnte es sich schon, auch für diese die Auswanderungschancen zu nutzen und dabei von Amts wegen mehr oder weniger nachdrücklich zu „helfen“.

Literatur

Ulf Bollmann, Wegen „Sodomiterey“ und „incorrigiblen HuhrenLebens ...“. Die Ab­schiebung von unerwünschten Personen stand am Beginn der Hamburger Auswan­derergeschichte. In: Zeitschrift für Niederdeutsche Familienkunde 73(1998)2, S. 51-74

Ernst Brauns, Ideen über die Auswanderung nach Amerika nebst Beiträgen zur genaueren Kenntniß seiner Bewohner und seines gegenwärtigen Zustandes. Göttingen 1827 (http://books.google.de Titel oder Autor eingeben)

Richard J. Evans, Szenen aus der deutschen Unterwelt. Verbrechen und Strafe. 1800-1914, Reinbek: Rowohlt 1997

Uwe Hagen, Niedersachsen und Amerika. Aspekte ihrer Beziehungen, dargestellt anhand von Archivalien der niedersächsischen Staatsarchive aus Anlaß der 300. Jahresfeier der ersten deutschen Amerikaauswanderung (1683). O. O. u. o .J. (1983)

Anne-Katrin Henkel, „Ein besseres Loos zu erringen, als das bisherige war.“ Ursachen, Verlauf und Folgewirkungen der hannoverschen Auswanderungsbewegung im 18. und 19. Jahrhundert. Hameln: Niemeyer 1996

Antonius Holtmann (Hg.): „Ferner thue ich euch zu wissen . . .“. Die Briefe des Johann Heinrich zur Oeveste aus Amerika (1834-1876). Bremen: Temmen 1995. (www.nausa.uni-oldenburg.de/zuroev/000.htm)

Antonius Holtmann (Hg.): „Für Gans America Gehe ich nich Wieder Bei die Solldaten . . ..  Briefe des Ochtruper Auswanderers Theodor Heinrich Brandes aus dem amerikanischen Bürgerkrieg 1862/63. Bremen: Temmen 1999

Franz von Holtzendorff, Die Deportation als Strafmittel in alter und neuer Zeit und die Verbrechercolonien der Engländer und Franzosen in ihrer geschichtlichen Entwicklung und criminalpolitischen Bedeutung dargestellt. Whitefish, MT: Kessinger 2009 (zuerst Leipzig: Barth 1859) (http://books.google.de: Titel oder Autor eingeben)

Stephan Huck, Verkauft und verraten? Die Braunschweiger Truppen unter General von Riedesel im amerikanischen Unabhängigkeitskrieg. In: Horst Rüdiger Jarck / Elke Niewöhner (Hg.): Brücken in eine neue Welt. Auswanderer aus dem ehemaligen Land Braunschweig. Wiesbaden: Harrassowitz 2000. S. 201-220

Ulrich Klemke, „Eine Anzahl überflüssiger Menschen.“ Die Exilierung politischer Straftäter nach Übersee: Vormärz und Revolution 1848/49. Frankfurt/Main: Lang 1994

Hans Mahrenholtz, Auswanderung deutscher Kolonisten über Stade nach Amerika vor 200 Jahren. In: Stader Jahrbuch 48(1958), S. 108-122

Günter Moltmann, Die Transportation von Sträflingen im Rahmen der deutschen Amerikaauswanderung des 19. Jahrhunderts. In: Ders. (Hg.): Deutsche Amerikaauswanderung im 19. Jahrhundert. Sozialgeschichtliche Beiträge. Stuttgart: Klett 1976, S. 147-196

Friedrich-Christian Schroeder, Texte zur Theorie des politischen Strafrechts: Ende des 18., Mitte des 19. Jahrhunderts. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1974

Bernhard Wechsler, Die Auswanderer. Ein Vortrag, gehalten im Verein für Volksbildung zu Oldenburg am 20. December 1846, nebst einem Vorworte. Oldenburg: Stalling 1847. (www.nausa.uni-oldenburg.de/fundf.htm)

Franz Wigard (Hg.): Reden für die deutsche Nation 1848/49. Stenographischer Bericht über die Verhandlungen der deutschen constituierenden Nationalversammlung zu Frankfurt am Main, Bände 5 und 8. München: Moos&Partner 1988 (zuerst Frankfurt: Sauerländer 1848/49)

Zeitungen

Hannoversches Magazin
-   12. September 1832

Sonntags-Blatt (Vechta, Oldbg.)
-   30. Juli 1837



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