Die
Praxis der Abschiebung von Sträflingen, Verurteilten und Heimatlosen
aus
Mecklenburg nach Übersee[1]
Als englische Soldaten
nach Amerika 1776/1778/1779
Der Transport von Sträflingen und Heimatlosen aus
Mecklenburg-Schwerinschen
Anstalten, dem Stock- und Werkhaus Dömitz, später aus der von den
Mecklenburg-Strelitzern mitbenutzten Landesstrafanstalt
Bützow-Dreibergen und
aus dem Landarbeitshaus Güstrow, begann in der zweiten Hälfte des 18.
Jahrhunderts.
Im
Frühjahr 1776 erhielten einige in der Festung
Dömitz einsitzende,
meist nichtmecklenburgische "Gefangene und Sclaven"[2]
Kenntnis davon, daß der König von England für seinen Krieg gegen die
nach
Unabhängigkeit strebende amerikanische Kolonie Soldaten anwerben ließ.
In einem
Gesuch an den Herzog baten die Gefangenen Behrmann, Brand, Ahrens,
Grieb und
Mohrstall um Begnadigung, um sich von den Engländern anwerben zu
lassen. Sie
boten an, eine Eskorte zu bezahlen, die sie von der Festung bis Darchau
jenseits der Elbe begleiten sollte. Dort war die Einschiffung für
Ostern 1776
vorgesehen.
Nach
einer Aufforderung durch den Herzog
meldeten 14 Zuchthäusler, davon neun Ausländer und fünf Mecklenburger
und 21
"Sclaven", ihre Bereitschaft, freiwillig nach Amerika in englische
Dienste zu gehen. Neun von ihnen wurden als zum Militärdienst brauchbar
eingestuft. Die Quelle sagt nicht, wie viele von ihnen schließlich
gegangen
sind.[3]
Zwei
Jahre später wurden über den in
braunschweigischen Diensten stehenden Oberst v. Warnstedt erneut
militärdiensttaugliche
"Sclaven" aus dem Stockhaus Dömitz nach Amerika transportiert.
Mecklenburg stellte die Bedingung, die Gefangenen sofort zum
Kriegsdienst nach
Amerika zu verschiffen. Die Erledigung der Formalitäten zog sich hin;
erst im
Oktober 1778 wurden die ”Züchtlinge” Georg Krivitz[4],
Johann Weidner und Ludwig Gottlieb und die vier ”Sclaven” Carl Ruetz,
Jochim
Griep, Gottfried Christopher und Christian Friedrich Brandt dem
englischen
Leutnant Rudow übergeben und nach Abnahme der Urfehde unter Bedeckung
von vier
Mann auf ein Elbschiff und dann auf ein bei Hamburg liegendes
englisches Schiff
gebracht.[5]
Ziel des Transportes war inzwischen Jamaica.
Um
den aus acht Mann bestehenden
”Rekrutentransport” auf 20 Mann aufzustocken, bat Rudow im März 1779
erneut um
Gefangene. Nach Überprüfung der in Dömitz einsitzenden lebenslang
verurteilten
"Züchtlinge und Sklaven" sollten dem Offizier 13 diensttaugliche beim
Festungsbau befindliche Leute übergeben werden. Es waren die Gefangenen
Carl
Blanck, Daniel Blanck, Cord Hinrich Jörs, Carl Schwerdfeger, Anton
Krause,
Johann Allerding, Andreas Hintze, Michel Götze, Gottfried Haase, Carl
Mützler,
Johann Lüssmann, Trau und Hamann.
Vergeblich
wartete man in Dömitz auf Rudows
Mitteilung, wann die Gefangenen abgeholt werden sollten. Da er es
vorgezogen
hatte, mit den Werbegeldern für die Gefangenen durchzugehen und
unterzutauchen,
kam diese Abschiebung nicht mehr zustande. Deshalb machte man die
Freilassungen
dieser Häftlinge rückgängig. Die sieben bereits auf dem Schiff
befindlichen Häftlinge
liefen mit diesem in die Neue Welt aus.
Als
sich elf Jahre später der Herzog
erkundigte, welcher von den 13 Häftlingen nunmehr auf die eine oder
andere Art
freigelassen werden könnte, erfuhr er, daß sich von ihnen nur noch drei
in Haft
befanden, zwei im Stockhaus, einer im Zuchthaus. Die übrigen waren in
der Haft
gestorben oder frei gelassen worden.[6]
Damit war der Abtransport von Häftlingen aus
mecklenburgischen Anstalten auf Jahrzehnte beendet.
Versuch der Abschiebung
nach Sibirien 1801/1803
Als 1801 zwischen Preußen und Rußland ein
Übereinkommen getroffen wurde, "incorrigible" Verbrecher, die zu
einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt waren, über "Archangel
nach
Siberien" transportieren zu lassen, baten die Preußen - in der Annahme,
daß es einen ähnlichen Vertrag zwischen Rußland und Mecklenburg gab -
die
Mecklenburger um organisatorische Hilfe. Sie mußten erfahren, daß ein
Deportationsabkommen zwischen diesen Staaten gar nicht existierte.[7]
Der
mecklenburgische Justizrat v. Raven
schlug jedoch 1803 vor, aus Kostengründen die für "die Menschliche
Gesellschaft" verlorenen Verbrecher nicht mehr auf Staatskosten zu
beköstigen, sondern, wie es in Preußen üblich sei, nach Sibirien zu
deportieren. Preußen erklärte sich gegen Kostenbeteiligung bereit, zum
Tode
verurteilte Verbrecher aus den Nachbarländern mit in die eigenen
Transporte
aufzunehmen. Der Justizrat empfahl nach Sibirien
abzuschieben, noch bevor das zu erwartende Urteil über den Angeklagten
gesprochen sei, da der ”Criminal-Proceß" die Staatskasse zu sehr
belaste.
Der Herzog lehnte den Vorschlag ab, da er "unstatthaft sey".[8]
Als Kolonisten nach
Brasilien 1824/1825
Um die Mitte der zwanziger Jahre des 19.
Jahrhunderts begann Mecklenburg erneut, auswanderungswillige
Strafgefangene
abzutransportieren. 174
Insassen aus dem Landarbeitshaus Güstrow
und 142 Personen aus dem Stock- und Zuchthaus Dömitz und dem
Kriminalgefängnis
Bützow und etwa 30 Insassen der Rostocker Arrestanstalt wurden in den
Jahren
1824 und 1825 auf der Grundlage eines Vertrages zwischen Mecklenburg
und
Brasilien als Kolonisten nach Brasilien entlassen.[9]
Mecklenburg finanzierte die Ausstattung der zuvor begnadigten
Auswanderungswilligen und deren Transport bis Hamburg, Brasilien die
Überfahrt.Der
erste Transport von 77 Männern, 23
Frauen und 33 Kindern aus dem Landarbeitshaus Güstrow erfolgte am 24.
Juni
1824. Von den Männern entwischte einer kurz vor Hamburg, ein zweiter
schreckte
im letzten Moment vor der Auswanderung zurück.[10]In Hamburg stießen zu diesem
Transport noch
die erwähnten rund 30 Arrestanten aus Rostock.Mit dem zweiten Transport verließen
noch am
6. Dezember 1824 42 Personen der Zuchthausklasse, 23 Personen der
Festungsklasse, 33 Personen der Kriminalgerichtsklasse das Stock- und
Zuchthaus
Dömitz. Dazu kamen zwei Personen der Stadt Dömitz. Einige der
Sträflinge, von
denen 22 zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, 7 zu
Freiheitsstrafen von
3 bis 9 Jahren und 41 zu Freiheitsstrafen von über 10 Jahren verurteilt
waren,
wurden von ihren Frauen und Kindern begleitet.[11]Die dritte
Auswanderergruppe, 1825
zusammengestellt, bestand aus 10
Gefangenen des Kriminalgefängnisses Bützow, 41 Männern und Frauen aus
dem
Landarbeitshaus Güstrow, 17 Männern, elf Kriminal- und sechs
Militärverbrecher
aus dem Stockhaus Dömitz und 9 Männern und 6 Frauen aus dem Zuchthaus
Dömitz.
Eine der Frauen war nicht wegen verübter Verbrechen, sondern wegen
"Gemütskrankheit zur Kur hier gewesen",
was die Doppelfunktion der
Gefängnisse als Straf- und
Irrenanstalt belegt.[12] Nach
diesen zahlenmäßig
umfangreichsten Abschiebungen von Mecklenburgern
trat erneut eine Pause ein.
Praxis
der Deportationen 1837
Als
sich 1837 das preußische
Justizministerium für die in Mecklenburg angewandte Praxis der
"Deportationen" interessierte und Auskunft über die dazu angenommenen
Grundsätze erbat, erfuhr man vom Staatsminister v. Lützow nur, daß die
Strafe
der Deportation gesetzlich nicht bestehe. Selbst die Transporte nach
Brasilien
seien keine Deportationen gewesen, "da nicht nur mit bestimmter Auswahl
und unter Zurückbehaltung der gefährlichsten Verbrecher diese
Uebersiedelung
(geschehen), sondern auch nur diejenigen in diesen Transport mit
aufgenommen
(worden seien), welche wiederholt nach freier Wahl und Entschließung
erklärt
(hätten), daß sie nach Brasilien auszuwandern wünschten."[13]
Dennoch wurden in jenen Jahren
Transporte
auswanderungswilliger Sträflinge aus Mecklenburg-Schwerin vorgenommen.
Die
Vorgänge dazu sind zwar zum großen Teil nicht mehr überliefert, doch
wird in
zahlreichen späteren Dokumenten insbesondere der Mecklenburg-Strelitzer
Behörden immer wieder Bezug auf derartige Transporte nach Amerika genommen.[14]
Mißglückter
Transportversuch aus
der Landesstrafanstalt Bützow-Dreibergen 1846
Im Sommer 1846 wandte sich der
Oberinspektor
Ehlers (Strafanstalt Bützow-Dreibergen) an die Mecklenburg-Strelitzer
Landesregierung.[15] Er
berichtete über die hohe Rückfallquote der meisten Verbrecher. Den
Hauptgrund
sah er darin, ”daß sie, gemieden von ihren Nebenmenschen, grade, weil
sie
entlassene Sträflinge sind, sich selbst überlassen wurden, ohne Arbeit,
ohne
alle Unterstützung sich befanden und so, oft aus Mißmuth, öfter noch
aus Noth
zu einem neuen Verbrechen gewissermaßen getrieben wurden. Festigkeit in
der
Erkenntniß des Guten kann man nur ausnahmsweise bei einem Menschen
finden, der
den Weg des Verbrechens schon so weit verfolgt hat, daß er auf längere
oder
kürzere Zeit ins Zuchthaus condemnirt werden müssen. - Nur zu leicht
ist so ein
Mensch, wenn er sich im Zuchthause auch noch so gut anläßt und einige
Hoffnung
zu seiner Retablirung in moralischer Hinsicht gewährt, der Sünde wieder
zugänglich, wenn äußere Noth ihn überkommt. Er hat keine Kraft, in sich
den
Verreitzungen zum Bösen zu widerstehen”. Den Ausweg aus diesem
Kreislauf sah
der Oberinspektor in der Auswanderung nach Amerika, "namentlich bei
solchen Individuen, von denen vorabzusehen ist, daß sie nicht zur
Ordnung
zurückkehren werden, oder denen auf dem Wege der
landesherrlichen Gnade
nicht füglich anders geholfen werden kann”.[16]Ehlers
berichtete von den guten Erfahrungen,
die die Schweriner Landesregierung bei der Erlassung der Reststrafe und
der
Ermöglichung der Auswanderung für einige Sträflinge gemacht habe und
führte als
weiteres Argument die Kosten an, die für die manchmal 9 - 10 mal
Inhaftierten
aufzubringen seien: ”Wie viel Geld ist nun für solch Subject vom Staate
verwandt? und wie viel Thaten hat er einzelnen Staatsbürgern zugefügt?”[17]
Die Akten mancher Sträflinge seien so schwer, daß ein Einzelner sie
nicht mehr
tragen könne. Seinen Argumenten fügte
er eine Liste von sechs
auswanderungswilligen
aus Mecklenburg-Strelitz stammenden Sträflingen an:
- Knecht Johann Friedrich
Kroeger (50) aus Groß
Nemerow, wegen
Diebstahls zu 21 Jahren verurteilt,
- Schlachtermeister Johann Friedrich Topp (51) aus
Neubrandenburg, wegen
Mordes an zwei Polizeidienern auf Empfehlung der juristischen
Fakultäten in
Göttingen und Heidelberg zum Tod durch das Schwert verurteilt, aber
durch
Großherzog Georg zu lebenslanger Zuchthausstrafe begnadigt[18],
- Knecht
Hans Heinrich Christoph Westphal (34) aus
Holzendorf, wegen
Notzucht und Raub zu 15 Jahren Haft verurteilt,
- Tischler
Carl Johann Martin Polchow (41) aus
Mirow, wegen Diebstahls 4
Monate plus einem Strafrest von drei Jahren und acht Monaten in Haft,
- Knecht
Carl Daniel Friedrich Düsel (40) vom
Zwenzower Teerofen, wegen
Rückfall-Diebstahls zu drei Jahren verurteilt, und
- Knecht
Carl Wilhelm Georg Schorlau (22) aus
Neustrelitz, wegen
Desertion und Straßenraubs zu zwei Jahren verurteilt.
Nach wenigen Tagen gab die Strelitzer
Landesregierung ihr Einverständnis
und lobte besonders, ”daß der Transport der begnadigten Sträflinge nach
Hamburg
und die Überfahrt derselben von dort nach Amerika auf dieselbe Weise
bewerkstelligt wird, wie dies bereits mit begnadigten
Mecklenburg-Schwerinschen
Verbrechern geschehen ist”.[19]Ehlers
sprach mit den Sträflingen: ”Das höchste
Entzücken äußerte sich,
je nach dem Naturell des einzelnen bei ihnen. Aber alle baten alsbald,
ihren
gerührtesten ehrfurchtsvollen Dank der hohen Landes-Regierung, für so
hohe
Gnade, wie ihnen erwiesen worden, auszudrücken.”[20]Ehlers
versicherte: ”So sparsam, wie es nur möglich
ist, werde ich
gewiß, im Interesse der Großherzoglichen hohen Landes-Regierung, alles
einrichten und nicht mehr gewähren, als was den zeither nach America
beförderten Mecklenburg-Schweriner Sträflingen, mit Genehmigung hoher
Landesregierung, gewährt ist”.[21]Gleichzeitig
brachte er einen siebenten Sträfling
in Vorschlag: Knecht
Hans Friedrich Wilhelm Fetting (48) aus Zirtow, der wegen seiner
”hervorstehenden
Neigung zur Vagabundage, zum Gesöff”, abgeschoben werden
sollte. Ihm folgte ein achter Strelitzer, der Arbeitsmann
Johann Friedrich
Christian Schmuhl (51) aus Strelitz, der wegen mehrerer Diebstähle eine
2-jährige Strafe abzusitzen hatte. Mit Hilfe des Legationsrats
Hinrichsen in Hamburg
wurden in den
folgenden Wochen die Vorbereitungen organisiert. Einheitlich
ausgestattet[22]
gingen die acht Häftlinge, denen noch die beiden Mecklenburg-Schweriner
Sträflinge Müller aus Ribnitz und Krüger aus Niex beigegeben wurden, am
6.
Oktober 1846 von Bützow nach Hamburg ab und wurden dort dem
Geschäftsträger
Hinrichsen übergeben, um am 10. Oktober mit dem Schiff ”Albatros” nach
Galveston in Texas auszulaufen. Dazu ist es aber nicht
gekommen.Spätere
Untersuchungen haben ergeben, daß der
Doppelmörder Topp noch vor
Auslaufen des Schiffes an Bord detailliert über seine bisher verübten
Verbrechen und abgesessenen Strafen erzählt hat. Andere Sträflinge
sagten in
Gesprächen mit Passagieren, daß sie gegen ihren Willen deportiert
werden
sollten. Zehn der geschockten Mitreisenden, unter denen sich auch
Mecklenburger
befanden, verfaßten daraufhin "für sich und namens der anderen
Passagiere"[23]
eine
Beschwerde an die Hamburger Behörden. Auch der Kapitän lehnte die Reise
mit den
Sträflingen ab. Der
amerikanische Konsul Cuthbert (Hamburg), der
seiner Regierung über den Vorfall berichtet hatte und die 10 nur als
Vorhut von
300 bis 400 Sträflingen bezeichnete, protestierte im Namen seiner
Regierung:
"There are no immigrants more welcome or more respected in the United
States than the honest, industrious Germans, and it is of importance,
that none
but such should go there and the duty and interest of all who intend
going, to
prevent, as far as lays in their power, the importation of such
characters as
the above."[24] Die
10 begnadigten Sträflinge wurden von der
Hamburger Polizeibehörde in
Sicherheitsarrest genommen. Der Hamburger Senat äußerte
gegenüber den
Schwerinern sein
Unverständnis, ”daß die hohe großherzogliche Regierung eine Maaßregel,
welche
den Ruf sowohl der in fremde Welttheile einwandernden Deutschen als den
des
Einschiffungshafens in höchsten Grade zu gefährden geeignet ist, ohne
alle
Rücksprache mit ihnen zu ergreifen für gut befunden”[25]
hat und forderte den Rücktransport der Gefangenen und die Erstattung
der
Kosten. Die mecklenburgischen Behörden ließen sich Zeit. Schwerin
versuchte, für seine beiden Landsleute doch noch die Genehmigung zur
Ausreise
mit einem anderen Schiff zu erhalten und argumentierte: "Es war nie die
Absicht der Mecklenburgischen Regierung, dortige Verbrecher in ein
fremdes Land
zu senden, sondern durch die Gnade des Großherzogs werden diejenigen,
welche
sich eines Vergehens im Lande schuldig gemacht, nach Ablauf ihrer
Strafzeit,
wenn sie sich während derselben zur besonderen Zufriedenheit betragen,
auf ihre
Bitte kostenfrei nach einem fremden Weltteile gesandt, damit sie sich
aus dem
Vaterlande, wo ein Flecken auf ihnen ruhet, entfernen, und anderweitig
durch
Ausübung ihres erlernten Handwerks p.p. sich auf rechtliche Weise
ernähren
können."[26] Die beiden
wurden aber doch nach Bützow zurückgebracht. Über ihr Schicksal sind
keine
Informationen überliefert. Am
9. Dezember 1846 wurden auch sechs der
Strelitzer Sträflinge von zwei
Gendarmen abgeholt und zurück nach Bützow-Dreibergen begleitet. Zwei –
Kroeger
und Westphal – waren in Folge der unmenschlichen Haftbedingungen schwer
erkrankt und blieben zurück. Kroeger starb nach einigen Tagen in einem
Hamburger Krankenhaus, Westphal wurde noch nach Bützow geholt; er ist
am 30.
Dezember 1846 gestorben.
Nachdem
auch der Häftling Johann Friedrich Topp
gestorben war, wagte
Oberinspektor Ehlers am 7. Februar 1847 noch einmal einen Vorstoß bei
der
Strelitzer Landesregierung. Er bat erneut um die Genehmigung zur
Auswanderung
der fünf verbliebenen Sträflinge.Da aber der gescheiterte Versuch zur
Abschiebung
von Sträflingen noch
"in zu frischem Andenken"[27]
stand, wurde der Vorschlag abgelehnt und nicht wieder
aufgegriffen. Aber Schwerin gab nicht auf. Dessen Vizekonsul
Siegmund Hinrichsen (Hamburg) schrieb am 10. Dezember 1846 einen sehr
aufschlußreichen Bericht, in dem er die bisherige Abschiebepraxis
erläuterte: "Von
Seiten des hiesigen Gouvernements
werden sehr oft einzelne Sträflinge nach America transportirt, was
durchaus
keine Aufmerksamkeit erregt, da diese Leute zur Zeit des
Schiffs-Abganges durch
einen Polizei-Officianten ohne äußere Auszeichnung an Bord gebracht
werden.
Auch von fremden Regierungen, selbst von der Preußischen, werden
zuweilen
Sträflinge von hier aus transportirt; in diesem Falle läßt sich das
fremde
Gouvernement durch seinen hiesigen Agenten mit der Polizei-Behörde in
Verbindung setzen, um die beregten fremden Auswanderer ebenso wie die
hiesigen
expediren zu lassen. Diese dürfen aber keine Kapital-Verbrecher sein,
und es
muß dargethan werden, daß sie auf ihren eigenen Wunsch in einen fremden
Welttheil geschickt werden, da die hiesige Polizei-Behörde in dieser
Hinsicht
sehr genau nachforscht, um jeden Conflict mit der Americanischen
Regierung zu
vermeiden, der auf das hiesige Auswanderungs-Geschäft nur nachtheilig
wirken
kann.
Der
Unterzeichnete hat bis jetzt die
Transportation der Mecklenburgischen Sträflinge auf dieselbe Weise
ausführen
lassen, wie solches von seiten der hiesigen Behörde hinsichtlich der
Hamburger
geschieht. Da sie theilweise früher Capital-Verbrechen begangen hatten,
ihre
Strafzeit nicht beendet war, und sie nur unter der Bedingung der
Auswanderung
mit dem Verbote der Rückkehr begnadigt worden waren, so mußten diese
Verhältnisse
sowohl der hiesigen Polizei-Behörde als den Agenten der
Auswanderungs-Schiffe
verschwiegen bleiben. Der Zweck wurde auf diese Weise vollkommen
erreicht, und
hätten bei den vielen von hier abgehenden Schiffen, ohne die mindeste
Aufmerksamkeit zu erregen oder Schwierigkeiten zu begegnen, alle
Straf-Anstalten Mecklenburgs so geleert werden können."[28] Da
aber der Zwischenfall mit den Strelitzer
Sträflingen die Behörden und Agenten hellhörig gemacht hatte, schlug
Hinrichsen
jetzt andere Wege bei der Transportation und eine Unterteilung der
auswanderungswilligen Sträflinge in zwei Kategorien
vor: Leichte Verbrecher sollten auf gewöhnlichen
Auswanderungsschiffen transportiert werden. "In diesem Falle muß der
Unterzeichnete sich vorher mit dem Polizei-Herren dieserhalb in
Verbindung
setzen, damit die Leute bei ihrer Ankunft in Schutz-Arrest gebracht
werden, um
dort bis zum Abgange des Schiffs zu bleiben. Der Polizei-Herr hat für
solche
Fälle schon seine Bereitwilligkeit zugesagt, und werden solche
Sträflinge dann
gleich den Hamburgischen befördert.
Schwere
Verbrecher, welche deportiert werden
sollen, können nur, wie es bei den jüngst transportirten Sträflingen
Möller und
Kroeger der Fall war, über England befördert werden. Diese werden durch
einen
Begleiter von hier über Hull nach Liverpool und von dort auf ein
englisches
oder amerikanisches Schiff gebracht...".[29]
Der Begleiter hatte bei seiner Rückkehr eine Quittung über die
Ablieferung der
Sträflinge vorzulegen. Auch sollten die Sträflinge nicht zu früh,
sondern erst
unmittelbar vor dem Auslaufen der Schiffe in Hamburg eintreffen. "In
beiden Fällen ist es
wünschenswerth, daß die die Sträflinge aus Mecklenburg begleitenden
Officianten
nicht in Uniform hier ankommen, sich baldmöglichst wieder entfernen und
über
das sie hierherführende Geschäft die größte Discretion beobachten."[30]
Ein zweiter Versuch 1847
Nachdem die Strelitzer Landesregierung den
zweiten Vorstoß des Zuchthausinspektors Ehlers zur Abschiebung von
Häftlingen
abgelehnt hatte, forcierte er bei der Schweriner Landesregierung seine
Bemühungen um Entlastung seiner Anstalt . Gemeinsam mit Pastor Romberg schrieb er am
11. Februar 1847 nach Schwerin, daß sich in Dreibergen mehrere
Strafgefangene
befänden, deren Wiedereingliederung nach Strafverbüßung eine größere
Charakterstärke erfordere, als diesen zugemutet werden könne. Es
erscheine
deshalb als ratsam, sie nach Amerika auswandern und sich dort eine neue
Heimat
suchen zu lassen, wo niemand sie kenne und wo Arbeitskräfte gesucht
würden.
Dort werde es ihnen nicht schwer gemacht, ihre guten Vorsätze zu
verwirklichen. Die
bisherigen Erfahrungen berücksichtigend,
schlugen der Inspektor und der Pastor vor, nicht mehrere Sträflinge auf
einem
Schiff transportieren zu lassen, sondern jeweils nur einem Sträfling
die Ausreise
zu gestatten. Da inzwischen jährlich zahlreiche Schiffe mit Emigranten
von
Hamburg aus nach Übersee abgingen, könne auf diese Weise eine ganze
Anzahl sich
"hierzu qualifizierender Individuen" im Laufe des Jahres fortgesandt
werden. Die Schreiber
nannten sieben Sträflinge, die
schon mehrfach um Auswanderung gebeten hatten:
- Nagelschmiedegeselle
Carl Heinrich Gustav
Klüssendorf (27) aus Wismar, dessen einjährige Zuchthausstrafe wegen
Diebstahls
und Betrugs am 30. Mai 1847 zu Ende gehen sollte.
- Knecht
Johann Joachim Schlünz (40) aus
Vorland, dessen zehnjährige Zuchthausstrafe wegen Diebstahls am 12.
August 1849
zu Ende gehen sollte.
- Maurergeselle Joachim Carl Wilhelm
Willbrandt (30) aus Marlow, der noch bis zum 28. September 1854 eine
Zuchthausstrafe
von 16 Jahren wegen Brandstiftung abzusitzen hatte.
- Weberlehrling
Seeligmann
Isaak Seelig aus Güstrow (33), der wegen Diebstahls zu einem Jahr
Zuchthaus
bestraft worden war und bis zum 3. August 1847 in Haft bleiben sollte.
- Knecht
Johann Georg Christian Zerck aus
Neuhof bei Parchim (34), dessen zwölfjährige Zuchthausstrafe wegen
Diebstahls
am 12. Mai 1850 ablief.
- Kesselflicker Carl Georg Christian Fock
aus Lübz (30), dessen achtjährige Zuchthausstrafe wegen
Kirchendiebstahls und
anderer Diebstähle am 23. Februar 1850 ablief.
- Maurerhandlanger
Johann Carl Karnatz (25)
aus Schwerin, dessen Zuchthausstrafe von 6 Jahren und 7 Monaten wegen
Raubes
und einiger anderer Vergehen am 10. August 1850 ablief.
Man schlug vor, diesen sieben Häftlingen bei
Auswanderung die Reststrafe zu erlassen und ihnen deren Verbüßung
anzudrohen,
sollten sie je wieder nach Mecklenburg zurückkommen. Ihre Informationen zu den sieben Sträflingen
ergänzten Ehlers und Romberg mit Angaben zu den Lebensläufen und
Charaktereigenschaften. Auf
Befragen stimmte das Kriminalkollegium
in Bützow den Vorschlägen unter den Bedingungen zu, daß die
Auswanderungswilligen ein tadelloses Verhalten in der Strafanstalt zu
zeigen
hätten, ihnen bei Rückkehr eine nachträgliche Bestrafung anzudrohen sei
und die
sukzessive Entlassung in der Reihenfolge der Dauer der noch zu
verbüßenden
Strafe erfolgen solle.Das Auswanderungsziel
für die Genannten
wurde nicht bestimmt. Für den Fall, daß sich die Sträflinge für Texas
entschieden, wollte man über diplomatische Kanäle beim Senat in Bremen
(!)
Auskunft darüber einholen, ob Zeitungsmeldungen zuträfen, daß eine
Menge
Auswanderer nach Texas wieder nach Bremen zurückkehren und "dieselben
eine
üble Schilderung von den dortigen Verhältnissen gemacht"[31]
hätten. Man wollte eine Rückkehr der Häftlinge verhindern. Ob diese
sieben
Sträflinge das Land verlassen haben, ist nicht sicher.[32]
Weitere Transporte aus der
Landesstrafanstalt Bützow-Dreibergen sind nicht überliefert.
Transporte aus dem
Landarbeitshaus Güstrow 1848-1856
Seitens des Landarbeitshauses in Güstrow
wurden die letzten Transportationen zwischen 1848 und 1856 vorgenommen.
Eine am
22. April 1844 vorgenommene Visitation dieser Anstalt ließ sie wieder
aufleben. Das Landarbeitshaus
Güstrow war 1817 im
Güstrower Schloß zur Unterbringung und Beschäftigung von Landstreichern
und
Bettlern eingerichtet worden.[33]
Als 1820 in Mecklenburg die Leibeigenschaft aufgehoben wurde, bekamen
die
Gutsbesitzer die Möglichkeit, ihnen unliebsame und nicht mehr benötigte
Arbeitskräfte
zu entlassen. Mit der "Vertreibung" vom Arbeitsplatz war ein
Verlassen des Wohnortes verbunden, um andernorts Arbeit und Unterkunft
zu
finden. Da nach geltendem Recht die Domanialämter, Städte und Güter zu
Hilfsmaßnahmen für die auf ihrem Territorium lebenden Armen und
Hilfsbedürftigen verpflichtet waren, sie aber schon aus
wirtschaftlichen
Gründen dies kaum wollten noch konnten, wurde den von den Gütern
Vertriebenen
selten längerer Aufenthalt gewährt. Sie lebten schließlich auf der
Straße und endeten
häufig im Landarbeitshaus. Sie machten den größten Teil der
Eingelieferten aus.
1820 hatte die Anstalt 176 und 1824, zu Beginn der ersten
Abschiebungen, 307
Insassen. Die Entlassungen und Emigrationen nach Brasilien brachten nur
eine
kurzzeitige Entlastung. 1829 lebten schon wieder 255 Personen, unter
ihnen 71
Kinder, im Landarbeitshaus!Diese starke Belegung
mit
"Heimatlosen", "Vagabunden" und über lange Zeit
einsitzenden und oftmals rückfälligen "Correctionären" stellte eine
große finanzielle Belastung für Stände und Landesregierung dar.Bei
der Visitation des
Landarbeitshauses vom 22.
April 1844 wurde
neben den enormen Kosten auch die ungenügende Besserung der Insassen
bemängelt.
Man sah sich aber außer Stande, an dieser Tatsache etwas zu ändern,
"weil
es sich hier großentheils um Beseitigung von Mißständen handelt, denen
wirksam
zu begegnen erfahrungsmäßig in manchen Fällen derartigen öffentlichen
Anstalten
nicht zugetraut werden kann."[34]
Die Lösung der Probleme – hohe Kosten und hohe Rückfälligkeit – sah man
in der
Abschiebung von Insassen:
"Ohne Zweifel befinden sich nämlich
unter der Gesamtmasse jener Unglücklichen, welche seither die
Bevölkerung des
Landarbeitshauses gebildet haben und ihm künftig werden zugewiesen
werden, eine
große Zahl, welche, obgleich noch rüstig und nicht absolut
unverbesserlich,
doch mit ihrer hiesigen Existenz in solchem Maaße zerfallen, daß eine
nachhaltige Rückkehr zu einem moralischen Lebenswandel für sie vor
Allem durch
ein gänzliches Ausscheiden aus ihren hiesigen Umgebungen und durch
Eröffnung
ganz neuer Lebensverhältnisse bedingt erscheint. Für Unglückliche
dieser Art
müssen temporäre Corrections-Versuche fast immer fruchtlos bleiben, und
die
großen Kosten solcher Versuche der Regel nach als völlig nutzlos
verausgabt
sich darstellen; - daher denn rücksichtlich ihrer, wenn ihnen die
Rückkehr zum
geregelten Leben nicht absolut versperrt werden soll, nichts anders
übrig
bleibt, als ihnen die Möglichkeit der Übersiedelung in fremde
Welttheile zu
eröffnen. Mag zwar eine massenhafte Entleerung der
Anstalt, wie solche erinnerlich im Jahre 1824 stattgefunden hat,
manigfachen
Bedenken unterliegen, so läßt sich solche Maaßregel doch auch noch in
anderer
Weise bewerkstelligen.Nicht selten giebt sich bei derartigen
Individuen selbst der dringende Wunsch zur Auswanderung kund und nur
der Mangel
an den dazu erforderlichen Geldmittel erschwert oder verhindert die
Realisierung dieses Wunsches. Erwägt man nun aber,
daß die
Uebersiedelungskosten erfahrungsmäßig in der Regel kaum so viel
betragen, als
die pro Kopf zu berechnenden Gesammtkosten eines zweijährigen
Aufenthalts im
Landarbeitshause, daß aber dieser Aufenthalt gerade solchen Individuen
wegen
der häufigen Rückfälle sich nicht selten über ganze Decennien hinaus
erstreckt,
- daß außerdem viele derselben während der temporären Freiheitszeiten
eine
Masse von Untersuchungs- und ähnlichen Kosten veranlassen, so wird man
zu der
zuversichtlichen Überzeugung geführt, daß die Hergabe solcher
Übersiedelungskosten aus der Casse des Landarbeitshauses den größten
finanziellen Nutzen zur Folge haben können und müssen, selbst wenn die
Möglichkeit der Rückkehr einzelner Ausgewanderter dabei nicht außer
Acht
gelassen wird. Für altersschwache und überhaupt
arbeitsunfähige Individuen würde sich diese Maaßregel allerdings nicht
eigenen,
- andern Detinirten aber eine große Wohlthat daraus erwachsen können.
- Demgemäß dürfte es sich empfehlen, in den
Anstalts-Etat alljährlich eine bestimmte Summe aufzunehmen, zwecks
Uebertragung
der Kosten zur Auswanderung Einzelner Detinirter, welche freiwillig
sich dazu
bereit finden und deren Persönlichkeit einige Gewähr bietet, daß die
Möglichkeit ihres ehrlichen Fortkommens im fernen Auslande wirklich
bestehe".[35]Vorerst änderte sich jedoch nichts. Als 1847 die
ständischen Mitglieder der
"dirigierenden Commission" des Landarbeitshauses erneut auf die
Probleme aufmerksam machten und für die Stände die Bereitschaft
erklärten, sich
an den Kosten zu beteiligen, kam wieder Bewegung in die Sache. Zudem
entwickelte
der Oberinspektor des Landarbeitshauses, Adolph von Sprewitz, vom
Winter 1848
an umfangreiche Aktivitäten zur Organisation der
Abschiebung. Am 14. Februar 1848 berichtete er dem
Großherzog:
"Ich habe mit dem Schiffs-Capitain
Bradhäring zu Rostock genaue Verabredung getroffen, daß er Detinirte
der
Anstalt, die nicht grobe Verbrechen, zumal in neuerer Zeit, begangen
haben und
von denen Gewaltthätigkeiten, denen er mit seinen Leuten zu begegnen
nicht
gewachsen wäre, nicht zu fürchten, gegen das gewöhnliche Passagegeld
mit nach
Amerika führt, auch dafür Sorge trägt, daß sie, ihm einmal an Bord
gebracht,
was am zweckmäßigsten erst auf der Reede geschehen würde, auf
Europäischem
Gebiete nicht wieder auf die Erde gelangen. Er will sich ihrer auch bei
der
Ausschiffung annehmen und dafür sorgen, daß sie nicht Gaunern in die
Hände
fallen, die sie um ihre geringe Habe prellen, sondern auf directestem
Wege und
für die geringsten Kosten dahin gelangen, wo sie ehrlichen Broderwerb
finden.
In sofern sie Soldat werden wollen, würden sie, nach seiner
Versicherung,
sogleich in New-Orleans und Galveston dazu Gelegenheit haben, indem
dort, wegen
des Kriegs in Mexico, jetzt Werbe-Stationen wären und, schon bei der
Ankunft
der Schiffe mit Auswanderern, die Werber auf dem Platz wären, und die
letzteren
sofort engagiren.Im Uebrigen hält p.
Bradhäring Texas für
besonders geeignet, dort sein Glück zu machen, indem dort überall
Arbeit für
reichlichen Lohn zu finden wäre. Er spricht aber offenbar mit Vorliebe,
denn er
selbst besitzt dort einen großen, noch uncultivirten Landstrich als
Eigenthum
und hofft, denselben, bei vermehrter Bevölkerung, mit der Zeit in
Parcelen mit
großem Gewinn zu veräußern".[36]Da
nach dem Schreiben des Oberinspektors vor
Texas als Emigrationsziel in der Rostocker Zeitung und in einem Bericht
des
mecklenburgischen Konsuls August Theodor Berg in Galveston gewarnt wurde[37]
und man die Gefangenen nicht abschrecken wollte, mußte ein anderes Ziel
gefunden werden. Auf Empfehlung des Konsuls entschied man sich für
einen der
nördlichen Staaten der Union, für Wisconsin, zumal die dort bei großen
Eisenbahnbauten - genannt wurde die 42 deutsche Meilen lange Strecke
vom Fluß
Wisconsin zum Michigansee - beschäftigten Arbeiter neben Lohn auch
Beköstigung
erhielten.Man ging ursprünglich
davon aus, das Ziel in
Galena von New Orleans aus auf dem Missisippi in acht Tagen zu
erreichen, wofür
ohne Beköstigung acht Dollar - "nicht voll 12 Taler" - veranschlagt
wurden. Es wurde vorgeschlagen, den mecklenburgischen Konsul in New
Orleans
Wilhelm Prehn mit den organisatorischen Details bis hin zur Ausstattung
der
Ankommenden mit Werkzeugen zu beauftragen.Im
einzelnen wurde folgende
Kostenaufstellung pro Person aufgemacht:
1. für die Beförderung von hier zu Schiffe
| 2 Taler
|
2. für die Ausrüstung mit Lagerutensilien, damit
dieselben beim Eisenbahnbau als ihr Eigentum Gebrauch machen können
| 10 Taler
|
3. Transportgeld
| 52 Taler
|
4. Armengeld zwecks Zulassung in Amerika
| 4 Taler
|
5. Reisekosten von New Orleans nach Galena
| 16 Taler
|
6. zur Ausrüstung mit Werkzeugen in New Orleans
| 6 Taler
|
7. endliches Reisegeld
| 10 Taler
|
|
-------------
|
|
100 Taler
|
Nachdem auch einige Heimatbehörden von
Auswanderungswilligen, die dirigierende Kommission des
Landarbeitshauses und
der Landtag ihre Bereitschaft signalisierten, das Projekt finanziell zu
unterstützten, wobei der Engere Ausschuß - der Interessenvertreter der
Stände
während der Zeit zwischen den Landtagen - noch die Bedingung stellte,
daß die
ständische Unterstützung keinen Präzedenzfall darstelle, verließen am
14. Mai
1848 die ersten sechs "Correctionäre" das Landarbeitshaus in Richtung
Hamburg. Noch im September des gleichen Jahres
folgten ihnen zwei weitere Insassen. 1850 verließen mit
sechs
Transporten insgesamt 35 Personen die Anstalt.
Am 11. November 1851 legte die dirigierende
Kommission des Landarbeitshauses einen Zwischenbericht über bisherige
Verfahrensweisen und Erfahrungen vor, der die Frage, ob eine weitere
Ausdehnung
der Abschiebepraxis wünschenswert sei, beantworten sollte. Es
wurde untersucht, ob es weiterhin
genügend Auswanderungswillige gebe und diese sicher in die Gegenden
gebracht
werden könnten, die ihren Bedürfnissen am ehesten entsprächen und
welche
finanziellen Mittel weiterhin bereitzustellen seien. Es wurde
festgestellt, daß noch mehr als 60
Anträge von Gefangenen vorlägen. Unter diesen seien 20, die die
gestellten
Bedingungen erfüllten, nämlich sich bei völliger Arbeitsfähigkeit
längere Zeit
hindurch tadellos in der Anstalt betrügen und deren Haftzeit im
laufenden
Rechnungsjahr zu Ende gehe. Es fehlte also nicht an Bewerbern, die Zahl
der
Überzusiedelnden weiter erhöhen zu können.
Die zweite Frage war von Mecklenburg aus
schwer zu beantworten, weil sichere Kenntnisse über die Schicksale der
bisher
Ausgewanderten nicht in ausreichendem Maße vorlagen. Die eingegangenen
Nachrichten waren im Ganzen zufriedenstellend und sie enthielten
wenigstens
kein Abraten, so daß man empfehlen konnte, auf dem bisherigen Weg
fortzufahren.
Als vorteilhaft erschien der "Verein zur Centralisation deutscher
Auswanderung und Colonisation" in Berlin, dem sogar der Oberinspektor
v.
Sprewitz im Interesse der Anstalt beigetreten war. In diesem Verein sah
man die
Möglichkeit, ohne den Einsatz größerer Mittel geeignetes Land für die
Auswanderer finden zu können.
Zu den Kosten wurde festgestellt, daß für
die bisherigen Gefangenen aus der Anstaltskasse pro Kopf etwa 25 Taler
-
insgesamt 880 Taler - ausgegeben worden seien. Mit einem Etat von 500
Talern im
Jahr werde man demnach etwa 20 Gefangene abschieben können, wobei diese
Summe
wegen der sich nur in nichtbestimmbaren Größenordnungen beteiligenden
Heimatbehörden nicht sicher sei.
Zur bisherigen Praxis bemerkten die Stände
kritisch an, daß bei der Art der Auswahl die besten Gefangenen das Land
verlassen könnten, die "übelsten" jedoch im Lande blieben. Sie
forderten, die Bedingung, daß sich der Auswanderungswillige besonders
gut zu
führen habe, nicht allzu streng zu nehmen und großzügig auszulegen. Man
kam zu
dem Schluß, daß sich die Praxis der Abschiebung bewährt habe und man
empfahl,
an der bisherigen Verfahrensweise festzuhalten.
Man schlug vor, die Gefangenen nicht mehr nach New York,
sondern
über Quebec ins Innere der USA reisen zu lassen.
In der Folgezeit erhielten die Abgeschobenen
statt der Polizeipässe Pässe ihrer Ortsobrigkeit. Damit sollte Aufsehen
vermieden werden. Diese Vorsichtsmaßregeln waren nicht unbegründet.
Bereits 1850 hatte der amerikanische Konsul
in Hamburg von den erneuten Übersiedelungen erfahren und nachträglich
protestiert. Offiziell distanzierte sich der Hamburger Senat von der
mecklenburgischen Vorgehensweise und versicherte, "daß die Versendung
der
Mecklenburger Sträflinge von Mecklenburg aus direkt geleitet worden sei
und daß
diese Versendung ohne Zutun und ohne Genehmigung der Hamburger Behörden
vor
sich gegangen wäre". Er beauftragte den Polizeiherrn, "darauf zu
achten, daß, wenn von Mecklenburg oder sonst aus fremden Staaten
begnadigte
oder entlassene Sträflinge hierher gebracht werden sollten, um mit
Auswandererschiffen nach fremden Weltteilen verschifft zu werden, diese
Sträflinge nicht hier in Schutzarrest, sondern sofort
zurücktransportiert
werden, indem durch ein entgegengesetztes Verfahren sowohl der Ruf
unseres
Hafens, als auch das wichtige Auswanderergeschäft gefährdet werden
könne."[38] Auch später wurde auf größtmögliche
Diskretion gedrungen. 1853 schrieb das Mecklenburg-Schwerinsche
Ministerium des
Innern an den Engeren Ausschuß. Es berichtete über vorliegende
Mitteilungen,
daß die Auswanderung von Gefangenen die Aufmerksamkeit sowohl des
Hamburger
Senats als auch anderer auswärtiger Behörden auf sich gezogen hätten
und die
Absicht bestehe, der Fortsetzung der Abschiebung entgegenzuwirken. Das
Ministerium ermahnte den beteiligten Behörden große
Vorsicht. Nach der Auswertung des Berichts von 1851
wurden die Abschiebungen mit größerer Kontinuität als bisher
durchgeführt, bis
im Juli 1856 vier Sträflingen in New York die Aufnahme verweigert wurde.
Der amerikanische Konsul in Hamburg war
vermutlich von einem Auswanderungsagenten über die wahre Identität der
Mecklenburger informiert worden und hatte Washington Bericht erstattet.
Die
vier "Correctionäre" des Landarbeitshauses mußten zurück nach
Mecklenburg. Gegen
die Nichtaufnahme durch
die USA unternahm die Regierung nichts. Man wußte, daß es sich bei den
Abgewiesenen um "Verbrecher und gemeingefährliche Individuen"
handelte und ein Protest keine Aussicht auf Erfolg haben würde.
Verschiedene
Zeitungen hatten inzwischen über die Angelegenheit berichtet. Der Oberinspektor bemühte
sich, einer
erneuten Transportaktion eine andere Richtung zu geben. Das scheiterte
an den
Kosten. Andere Gründe führten zur Beendigung der
Übersiedelungen.
Bei einer erneut angestellten Untersuchung
über den Nutzen der Aktion stellte man fest, daß von 1848 bis 1856 die
Anzahl
der Gefangenen im Landarbeitshaus nicht abgenommen, sondern sogar von
448 auf
548 zugenommen hatte. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der
weiblichen
Insassen von 12 auf 23 %, die der männlichen "fremden Vagabunden" von
36 auf 47%. Das Ziel der Transporte, die Verringerung der
Häftlingszahlen und
die Senkung der Kosten, wurde also nicht erreicht.Auch negative Einflüsse auf den
Arbeitsbetrieb der Anstalt wurden jetzt konstatiert. Da dem
Landarbeitshaus die
besten Arbeitskräfte entzogen wurden, fehlten arbeitsfähige Sträflinge:
"Es giebt sich also hier im Landarbeitshause schon kund, worüber
allgemeine Besorgnisse laut werden, daß der Drang zur Auswanderung den
Mangel
an Arbeitskräften mit der Zeit herbeiführen wird, wenn man fortwährend
eine
Menge Menschen, zum größten Theil jung, rüstig und gesund übers Meer
von dannen
ziehen sieht, und möge es kaum gerathen sein, daß man mit einer
Beförderung
noch weiter voran geht".[39] Dieser Arbeitskräfteentzug wurde umso
spürbarer, als sich die Arbeiten grundlegend geändert hatten. Während
früher
die Sträflinge in der Spinnerei der Anstalt beschäftigt waren, stand
jetzt im
Zusammenhang mit umfangreichen Meliorationsmaßnahmen auf dem Lande die
Fabrikation von Drainanlagen außerhalb der Anstalt im Vordergrund.
Diese
Tätigkeit erforderte Arbeitskräfte, die in ausreichender Zahl nicht
mehr zur
Verfügung standen. Frauen wurden für diese schwere körperliche Arbeit
herangezogen. Das widersprach aber dem Prinzip der Geschlechtertrennung
und
erforderte mehr Aufsichtspersonal, verursachte also zusätzliche Kosten.
Als Schlußfolgerung aus dem Ergebnis dieser
Untersuchung zogen die Stände auf dem Landtag im November 1856 ihre
Zustimmung
zur "Bewilligung von Geldern zum Transport von Gefangenen nach anderen
Weltteilen" zurück.
Insgesamt sind in den Jahren 1848 bis 1856
137 Insassen des Landarbeitshauses mit 34 Transporten abgeschoben
worden.
Entgegen der ursprünglichen Absicht waren nur sieben Häftlinge allein,
die
anderen in Gruppen von zwei bis zehn Personen entlassen worden. Von den
Abgeschobenen war der Großteil als ”Correctionär” eingestuft worden.
Nur zehn
waren Heimatlose und drei Vagabunden. Neun Auswandernde waren
Frauen, von denen
zwei gemeinsam mit ihren Männern und Kindern das Land
verließen. Als Beruf war 24 mal undifferenziert
”Arbeiter” angegeben, 22 mal ”Knecht”. Die anderen Tätigkeiten
bezeichnen vom
Bäcker bis zum Zimmerer 20 verschiedene Handwerkerberufe. Auffallend
ist, daß
sich außer den genannten Knechten und zwei Tagelöhnern, keine in der
Landwirtschaft
Tätigen unter den Ausgewanderten befanden. Obwohl
im Landarbeitshaus auch Menschen aus
anderen Ländern untergebracht waren, kamen alle von hier Ausgewanderten
aus
Orten Mecklenburg-Schwerins. Zwei kehrten freiwillig zurück. Vier der
1853
Entlassenen waren "wegen schlechter Aufführung" nach wenigen Monaten
ebenfalls wieder in Mecklenburg, drei von ihnen wurden ein Jahr später
noch
einmal transportiert. Von den vier 1856 in New York Zurückgewiesenen
wurden
zwei noch im gleichen Jahr von ihren Heimatbehörden erneut in das
Landarbeitshaus eingewiesen. Für
die Reise- und Ausstattungskosten wurden
insgesamt über 10.000 Taler aufgewandt, von den Heimatbehörden 5.214
Taler, von
der Landarbeitskasse 4.722 Taler und von den Auswanderern selbst 554
Taler. Die Kosten der Aktionen beliefen sich auf
rund 70 Taler pro Person.
Jahr
| Anzahl der Transporte
| Zahl der Abgeschobenen
|
|
| Correctionäre
| Heimatlose
| Vagabunden
| Kinder
| Summe
|
1848
| 2
| 8
| -
| -
| -
| 8
|
1849
| -
| -
| -
| -
| -
| -
|
1850
| 6
| 29
| 3
| 3
| 7
| 42
|
1851
| -
| -
| -
| -
| -
| -
|
1852
| 5
| 23
| 2
| -
| -
| 25
|
1853
| 12
| 27
| 2
| -
| -
| 29
|
1854
| 7
| 24
| -
| -
| -
| 24
|
1855
| 1
| -
| 2
| -
| 3
| 5
|
1856
| 1
| 4
| -
| -
| -
| 4
|
Summe
| 34
| 115
| 9
| 3
| 10
| 137
|
Übersicht
über die Abschiebungen aus dem Landarbeitshaus Güstrow 1848 – 1856 |
Die Abschiebung von
Baptisten
1855
Ab
1830 begann Gutsbesitzer v. Lücken auf
Zahrenstorf bei Boizenburg mit
seiner Tätigkeit als Missionar der Baptisten in Mecklenburg. Da nach
den
herrschenden Landesgesetzen neben der evangelisch-lutherischen nur
einige
wenige reformierte und römisch-katholische Gemeinden zugelassen waren,
wurde –
da Verwarnungen nicht den erhofften Erfolg mit sich brachten – v.
Lücken zu
einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die er vorerst nicht
abzusitzen
brauchte, da ihn der Landesherr begnadigte. Dennoch setzte v. Lücken
seine
ungesetzliche Missionsarbeit fort, wurde erneut verurteilt und mußte
mit
einigen seiner Anhänger 1836 eine einjährige Festungshaft in Dömitz
verbüßen.
Als er kurze Zeit darauf verstarb, wurden von den Behörden zunächst
keine
Baptisten mehr in Mecklenburg festgestellt. Erst ab 1845 beobachtete
man erneut
Angehörige dieser Freikirche – diesmal in Neustadt und Ludwigslust,
dann in
Eldena und Wismar. Ihnen wurde nach einiger Zeit die Religionsausübung
in ihren
Wohnungen gestattet. Jede öffentliche Handlung war jedoch als Eingriff
in die
Rechte der Landeskirche weiterhin streng verboten.[40] Wortführer der Baptisten in der Wismarer
Gegend waren in der ersten Hälfte der fünfziger Jahre der Erbpächter
Johann
Sick aus Kletzin, der Weber Carl Klünder aus Hoppenrade und der
Arbeiter Carl
Kleppe aus Wismar. 1855
wurde der
schon mehrfach mit Geldstrafe belegte Arbeiter und Missionar Carl
Kleppe vom
Polizeigericht Wismar zur Zahlung von 75 Talern oder einer dreiwöchigen
Gefängnisstrafe verurteilt, weil er unter Polizeiaufsicht stand und
unerlaubt
die Stadt verlassen hatte. Dazu kam eine vom Amtsgericht
Mecklenburg-Redentin
verhängte Gefängnisstrafe von ebenfalls drei Wochen und die Zahlung der
Untersuchungskosten, weil er in der Wohnung des Eisenbahnwärters Karow
in Hohen
Viecheln eine gottesdienstähnliche Versammlung abgehalten hatte und
weil er
missionarisch tätig war. Dazu zählte für ihn – wie er in einem
Schreiben an den
Großherzog formulierte – „auch
Unbekehrte auf die Errettung ihrer Seele aufmerksam zu machen“[41]. Der
Erbpächter
Johann Sick aus Kletzin war vom Amtsgericht Mecklenburg-Redentin zu
einer
zweiwöchigen Gefängnisstrafe und zur Zahlung der Untersuchungskosten
verurteilt
worden, weil in seinem Hause eine Abendmahlfeier stattgefunden und
dabei Sick
Nichtbaptisten nicht von der Predigt ausgeschlossen hatte.
Der
in Losten
wohnhafte Weber Carl Klünder schließlich war zu einer achttägigen
Gefängnisstrafe und der Zahlung der Untersuchungskosten verurteilt
worden, weil
er auf Anfrage Interessierter Auskünfte über die Gottesdienste und
andere
Handlungen der Baptisten gegeben hatte.
Kleppe,
Sick und
Klünder schrieben am 4. Mai 1855 an den Großherzog, kündigten ihre
Auswanderung
an und baten um Erlaß der Strafen, weil deren Verbüßung sie an ihrem
Vorhaben
hindern würde. Sie begründeten ihre Haltung mit den Worten: „Daß wir
nur nach
den Vorschriften der Heiligen Schrift handelten und unsere Pflichten
gegen Gott
zu erfüllen suchten. Dann aber auch Euer Königliche Hoheit nichts daran
liegen
kann, uns bestraft zu wissen, da wir gesonnen sind, binnen kurzem
Mecklenburg
zu verlassen und in ein Land zu ziehen, wo Niemand seines Glaubens
halber
Verfolgung ausgesetzt ist. Mit wehmütigem Herzen gehen wir der Zeit der
Trennung vom Vaterlande entgegen, sind aber gezwungen, dasselbe zu
verlassen,
weil wir fortwährend unterdrückt werden, auch uns nicht gestattet sein
soll,
nach Überzeugung aus der Heiligen Schrift zu leben, und wir auch auf
die
Auswanderung hingewiesen worden sind, wenn wir den Verfolgungen
entgehen
wollten“[42]. Die Abfahrt des
Schiffes war bereits für den 1. Juli 1855 von Hamburg in Richtung von
New York
vorgesehen, weshalb die drei am 28. Juni Mecklenburg verlassen wollten.
Das zuständige
Ministerium berücksichtigte die Bitten insofern, daß es die
Vollstreckung der erkannten
Strafen zunächst aussetzte und ankündigte,
auf die Vollstreckung gänzlich verzichten zu wollen, wenn
„die genannten
Verurtheilten sich inzwischen weiterer baptistischer Umtriebe
vollständig
enthalten, mithin in dieser Beziehung keiner weiteren Untersuchung und
Bestrafung unterfallen, auch in sonstigen Beziehungen sich angemessen
führen
werden. Bei einem, dieser Bedingung nicht entsprechendem Verhalten aber
und,
wenn die beabsichtigte Auswanderung sich bedeutend verzögern oder
überall nicht
erfolgen sollte, ist mit der Vollziehung der Strafe unnachsichtig zu
verfahren.“[43]Am 1. Juli 1855
reisten die drei Baptisten mit ihren Familien und Freunden – insgesamt
69
Personen – von Hamburg ab und sandten einen Tag später von Bord des
Schiffes
Genese unter dem Siegel der „Agentur der Americanischen Baptisten
Missions
Union Hamburg“ einen „Unterthänigsten Protest der nach Amerika
auszuwandern
gezwungenen, unterthänigst unterzeichneten Baptisten“ an Großherzog
Friedrich
Franz II. In diesem von 26 Personen unterzeichneten Schreiben
prangerten sie
noch einmal ihre Kriminalisierung an und konstatierten: „Wir gehen
nicht
freiwillig, sondern gezwungen durch die harten, erbarmungslosen
Maaßregeln, die
gegen uns ergriffen wurden, wodurch uns jede Wirksamkeit für das Reich
Gottes
unmöglich gemacht und welche uns verhinderten, dem Gebote Gottes,
seinen
Nächsten zu lieben als sich selbst, nachzukommen, in dem bald unsere
Versammlungen gestört und verboten und Männer und Frauen eingekerkert,
mit
schweren Strafen bedroht und ihrer Güter beraubt wurden“[44]
Einzelfälle
Abschließend sei noch kurz auf einige Einzelfälle
von Abschiebungen
eingegangen:
Johann Scheibler, seine Frau und drei
Kinder
beschäftigten die Behörden des Landes Mecklenburg-Schwerin seit 1837.
Zunächst
ging es lediglich um die Genehmigung eines Umzuges von Hornkaten nach
Techentin, da es dort Wohnung, Arbeit und eine Schule gab. Da ihm
wiederholt
falsche Behauptung, Diebstahl, Widersetzlichkeit und ”Ungebühr”
nachgewiesen
wurden, entzog ihm das großherzogliche Kabinett wieder die
Zuzugsgenehmigung,
worauf die Familie den Ort verlassen mußte. In den folgenden Jahren
wurde
Scheibler nicht müde, sowohl das Amt Grabow als auch den Landesherrn
immer
wieder zu bitten, nach Techentin zurückkehren zu dürfen.
1852
gab das Amt der inzwischen in Glaisin[45]
lebenden Familie Scheibler 200 Taler, um nach Amerika auswandern zu
können. Da
Scheibler sich nicht in der Lage sah, seine Frau und seinen behinderten
Sohn in
Amerika zu ernähren, bat er in einem Schreiben an den Großherzog um die
Freilassung seiner anderen wegen Widersetzlichkeiten gegen Gendarmen
einsitzenden Söhne Carl und Johann[46],
deren Entbindung von der verhängten Geldstrafe und, "da die Preise
jetzt
steigen", um einen weiteren Zuschuß zu den Auswanderungskosten.
Der
Großherzog lehnte ab, konsultierte aber
das Justizministerium. Dieses meinte zwar, das Angebot,
Auswanderungskosten zu übernehmen, dürfe nicht regelmäßig angewendet
werden, da
"eine solche Begnadigung leicht zu einer Art Freibrief für die Begehung
von Verbrechen werden"[47]
könne. Im vorliegenden Fall machte das Ministerium aber eine Ausnahme:
"Es
handelt sich darum, eine ganze übel berüchtigte, der Begehung von
Verbrechen
habituell ergebene, in allen ihren Gliedern wiederholt und ohne den
Erfolg der
Besserung criminell bestrafte Familie mit einem Male aus der Gemeinde
und dem
Lande zu entfernen. Dies ist ein so wichtiger Zweck, daß seine
Erreichung gewiß
als eine wahre Wohlthat betrachtet werden darf".[48]Der Vorschlag
des Ministeriums wurde
umgesetzt: Nachdem
Johann Scheibler sich verpflichtet
hatte, auf Rechtsmittel gegen die ihm zuerkannte Strafe zu verzichten
und die
Vollstreckung der Strafen beiden Söhnen für den Fall ihrer Rückkehr
angedroht
war, konnte im Mai 1852 die ganze Familie unter der Versicherung
auswandern,
nie wieder nach Mecklenburg zurückzukehren.
Wilhelm
Rochow, Lakai des Großherzogs von
Mecklenburg-Strelitz, wurde
wegen einer nicht näher bezeichneten Straftat zu drei Jahren Zuchthaus
verurteilt, jedoch sofort nach Abschluß der Untersuchung unter der
Bedingung
begnadigt, sofort nach Amerika auszuwandern und nie wieder nach
Mecklenburg-Strelitz zurückzukehren. Für seine und seiner neunköpfigen
Familie
Auswanderung wurden 570 Taler bereitgestellt. Außerdem erhielt er eine
weitere
finanzielle Unterstützung zur Begleichung seiner Schulden. Er verließ
im
Frühjahr 1855 Mecklenburg, kehrte jedoch nach Jahresfrist zurück, wurde
gefaßt
und mußte seine Strafe in Dreibergen absitzen.[49]
Einige
Jahre
später ereignete sich ein ähnlicher Fall. Carl Maaß war seit 1858 als
Lakai,
später als Kammerdiener am Hof von Mecklenburg-Strelitz angestellt.
Wegen
Unterschlagung und Diebstahl wurde er zu einer dreijährigen
Gefängnisstrafe
verurteilt. 1871 bat er noch vor Haftantritt um die Erlaubnis zur
Auswanderung
nach Amerika. Da ihm auch dazu das Geld fehlte, er obendrein noch
Schulden in
Höhe von rund 300 Talern hatte, hatte er die Stirn, den von ihm
bestohlenen
Großherzog um ein Gnadengeschenk zu bitten. Nach
reiflichen
Überlegungen entschied man nun – man hatte noch den Fall Rochow in
Erinnerung –
die Begnadigung nicht sofort und vor Haftantritt auszusprechen. Maaß
mußte
seine Strafe in Dreibergen antreten. Da aber Dreibergen für die
Unterbringung
von längeren Gefängnisstrafen noch nicht vorbereitet war, wurde er
unmittelbar
darauf in das Gefängnis nach Strelitz verlegt, dessen Tore sich am 6.
November
1871 hinter ihm schlossen. Dennoch bekam seine Frau auf ein Jahr ein
Gnadengeld
in Höhe von 100 Talern. Abwechselnd baten in der Folgezeit der Häftling
und dessen
Frau um Begnadigung und die Erlaubnis zur Auswanderung. Am 24.
Mai 1873
wurde beschlossen, ihn am 17. Oktober des gleichen Jahres zu entlassen,
ihn mit
denn nötigen Mitteln auszustatten und abzuschieben, nicht ohne ihn
vorher zu
belehren, daß er bei Rückkehr sofort wieder inhaftiert werden würde. Doch
plötzlich
bat Maaß um Bedenkzeit und überraschte nach Rücksprache mit seiner Frau
die
Gefängnisinspektion mit einer neuen Idee. Er bat nun darum, die zur
Überfahrt
bereitgestellten Gelder zur Gründung eines Geschäfts in Deutschland –
allerdings außerhalb Mecklenburgs verwenden zu dürfen. Grund für diesen
Gesinnungswandel dürfte sein, daß die Eheleute Maaß keine Bekannten in
Amerika
hatten und sich beim Verbleib in Deutschland größere Hoffnungen für
ihre Zukunft
machten. Doch der
Großherzog
lehnte ab. Daraufhin
bat die
Ehefrau dreist, den Termin für die Entlassung vorzuziehen, worauf der
Großherzog einwilligte. Am 26. September 1873 wurden Carl Maaß, seine
Frau
Marie und die drei Kinder aus dem Untertanenverband entlassen. Die
Passage in
Höhe von 220 Talern wurde einem Agenten übergeben. Schon am 4. Oktober
1873
verließ die Familie mit einem Schiff der Baltischen Lloyd den Hafen von
Stettin
in Richtung New York. Für Verpflegung und sonstige Kosten erhielt Maaß
außerdem
70 Taler von einem Beauftragten der Regierung allerdings erst, als
dieser
sicher war, daß die Familie Deutschland wirklich verlassen werde.
Weitere 100
Taler erhielt Maaß vom Kaiserlichen Konsul in New York am 1. November 1873. Doch
damit war die Sache noch nicht zu Ende.[50]Schon am 21.
November 1873 berichtete der Preußische Gesandte in Mecklenburg und den
Hansestädten nach Neustrelitz, daß eine in Baltimore erscheinende
Zeitung über
Maaß folgende Meldung gebracht hätte:
„Eine Zeitlang wurde es in Abrede gestellt, daß in
Deutschland
„begnadigte“ Sträflinge zur Auswanderung nach America angehalten
werden. Jetzt
ist die „Frankfurter Zeitung“ in der Lage, folgende Thatsache berichten
zu
können: >Ein Kammerdiener des Großherzogs von
Mecklenburg-Strelitz hatte vor
länger als 3 Jahren als ein Opfer der Spielwuth die ihm anvertraute
Reisekasse
Serenissimi in Höhe von 4100 Talern angegriffen, seine Uebelthat dann
Serenissimo reumüthig bekannt, statt Verzeihung u. Entlassung jedoch
die
Verweisung vor den Strafrichter erhalten, worauf der Angeklagte zu
3jähriger
Zuchthausstrafe verurtheilt wurde. Davon hatte der noch nicht 40jährige
Mensch
am 1. d. M. 2 Jahre u. 1 Monat verbüßt, als ihm ohne sein Zuthun
plötzlich
„Begnadigung“, jedoch so zu Theil wurde, daß er am vorigen Sonnabend,
ohne
gefragt worden zu sein, mit Weib und Kindern, noch dazu hülflos u. im
Elende
nach America eingeschifft worden ist. Man kann billig fragen, ob
jemandem eine
solche „Gnade“ aufgezwungen werden kann, und erwarten, daß die
betreffende
Regierung des Staates von Nord-America, der man diese Familie zugedacht
hat,
(vermutlich doch New-York) dieses Geschenk nach Mecklenburg ohne
Weiteres
zurücksenden wird“.[51]
Quellen-
und Literaturverzeichnis
Quellen
(sämtlich
Landeshauptarchiv Schwerin)
-
2.12-2/3 Gesetze
und Edikte in Zivil- und Kriminalrechts-, Fiskalats- und
Polizeiangelegenheiten
Nr. 1775: "Acta betr. die Strafe der Deportation - Bericht des
Staatsministeriums auf Anfrage des preußischen außerordentlichen
Gesandten und
bevollmächtigten Ministers v. Haenlein über die Stellungnahme von
Mecklenburg
zur Frage der Deportation 1837"
- 2.21-1
Geheimes
Staatsministerium und Regierung Nr. 9302: "Deportation
unverbesserlicher
Verbrecher nach Sibirien 1801, 1803"
- 2.21-10
Zucht-
und Werkhaus Dömitz Nr. 156: "Auswanderung von Zuchthausgefangenen nach
Amerika 1776-1790"
- 2.21-10
Zucht-
und Werkhaus Dömitz, Insassenakten Nr. 246
- 2.23-4
Kriminalkollegium
zu Bützow Nr. 1130: "Antrag des Oberinspectors Ehlers und des Pastors
Romberg aus Dreibergen auf Begnadigung mehrerer Sträflinge zur
Auswanderung
nach Amerika 1847"
- 2.26-1
Großherzogliches Kabinett, Kabinett I Nr. 48: "Begnadigung, bedingt
durch
Auswanderung: 1 fasc. 1837-1852 Einzelfall Scheibler - Brunow"
- 2.26-1
Großherzogliches Kabinett, Kabinett I Nr. 53: "Die erste Abführung von
Landarbeitshäuslern nach Brasilien betr. 1824, 1825"
- 2.26-1
Großherzogliches Kabinett, Kabinett I Nr. 54: "Die zweite Abführung von
Stock- und Zuchthausgefangenen nach Brasilien 1824, 1825"
- 2.26-1
Großherzogliches Kabinett, Kabinett I Nr. 62: "Die dritte Abführung von
Sträflingen und Vagabonden aus Dömitz, Bützow und Güstrow nach
Brasilien durch
den Rittmeister Hanfft betr. 1825 - 1827"
- 3.1-1
Mecklenburgische Landstände mit dem Engeren Ausschuß der Ritter- und
Landschaft
Nr. 20.338.73.10: "Errichtung eines Landarbeitshauses für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin"
- 3.1-1
Mecklenburgische Landstände mit dem Engeren Ausschuß der Ritter- und
Landschaft
Nr. 20.338.203: "Die Beförderung der im Landarbeitshaus zu Güstrow
Detinirten zur Auswanderung nach Amerika 1824 - 1856"
- 4.11-1
Mecklenburg-Strelitzsches Staatsministerium und Landesregierung Nr.
10/216: ”Regierungs-Acten
betr. die beabsichtigte Uebersiedelung mehrerer Strelitzer Sträflinge
nach
Amerika 1846 – 1847”
- 4.11-6
Mecklenburg-Strelitzsches Kammer-und Forstkollegium Nr. 6398:
”Unterbringung zu
lebenslänglicher Zuchthausstrafe Verurteilter in der Festung Dömitz
bzw. deren
Deportation nach Amerika 1800-1847”
-
5.12-2/2
Mecklenburgische Gesandtschaft beim Deutschen Bundestag in Frankfurt am
Main
Nr. 341: "Acta betreffend den von Königlich Württembergischer Seite
eröffneten Wunsch um nähere Mittheilung über die in öffentlichen
Blättern
bekannt gewordene Transportirung von Sträflingen aus den Großherzoglich
Mecklenburg-Schwerinschen Landen nach Brasilien 1824, 1825"
Literatur
- Franz
Boll,
Chronik der Vorderstadt Neubrandenburg, Neubrandenburg 1875.
- Axel
Lubinski,
Sackgasse oder Chance zum Neubeginn?, in: Mecklenburg-Magazin,
Regionalbeilage
der Schweriner Volkszeitung und der Norddeutschen Neuesten Nachrichten,
Nr. 24,
1995, S. 7-10.
-
Matthias Manke, „Denn es waren zum Theil nur Halbmenschen“.
Mecklenburg-Schwerin
und die deutsche Brasilienauswanderung in den 1820er Jahren, in:
Mecklenburgische Jahrbücher. 122. Jahrgang 2007.
- Günter
Moltmann,
Die Transportation von Sträflingen im Rahmen der deutschen
Amerikaauswanderung
des 19. Jahrhunderts, in: Ders. (Hg.) Deutsche Amerikaauswanderung im
19.
Jahrhundert, Stuttgart 1976, S. 147-197.
-
Karl-Heinz
Steinbruch, Das
Landarbeitshaus
Güstrow, in: Mecklenburg-Magazin,
Regionalbeilage der Schweriner Volkszeitung und der
Norddeutschen
Neuesten Nachrichten, Nr. 13, 1994, S. 7 und Nr. 14, 1994, S. 6.
[Dieser hier in Bezug auf die Literatur
aktualisierte Aufsatz ist im Zusammenhang mit der Ausstellung „Schöne
Neue
Welt - Rheinländer
erobern Amerika“ (http://www.migration.lvr.de)
von Karl-Heinz Steinbruch für das
LVR-Freilichtmuseum Kommern erstellt worden. Er
ist erstmals erschienen in: Schriften des Vereins für
mecklenburgische Familien- und Personengeschichte e. V. (www.MFFeV.de)
(2009)10, 3-29. Zum Mecklenburgica-Archives-
and Research Service von Karl-Heinz Steinbruch siehe www.meinangebot.de]
Dieser Beitrag basiert auf einem 1999 im
Auftrag und unter Finanzierung
des
Rheinischen Landesmuseums für Volkskunde in Mechernich-Kommern und
unter
Federführung von Prof. Antonius Holtmann von der Universität Oldenburg
erarbeiteten Manuskript zum Thema.
Die Unterscheidung zwischen Züchtlingen und Sklaven ist wohl dem Geist
der
Aufklärung geschuldet. Mit Sklaven waren offensichtlich die persönlich
nicht
freien - also leibeigenen - Untertanen gemeint.
Landeshauptarchiv Schwerin (im Folgenden LHAS), 2.21-10 Zucht- und
Werkhaus
Dömitz Nr. 156: "Auswanderung von Zuchthausgefangenen nach Amerika
1776-1790" [Der zeitgenössische Aktentitel lautet: ”Gesuch der Sclaven
und
Züchtlinge um Erlaubniß in Englische Dienste nach Amerika gehen zu
dürfen 1776
- 1778 und wirkliche Abgebung einiger derselben”].
Georg Krivitz war ein getaufter Jude, der 1771 ”wegen heimlicher
Entwendung
eines Briefes und böslich geführter Reden bis auf weitere ordre zur
Zuchthaus-Arbeit condemniret” worden war. Er wurde ”1778, den 29. Oct.
nach
Jamaica transportiret”. LHAS, 2.21-10 Zucht- und Werkhaus Dömitz,
Insassenakten
Nr. 246.
Wie Anm. 3.
Wie Anm. 3.
LHAS, 2.21-1 Geheimes Staatsministerium und Regierung Nr. 9302:
"Deportation unverbesserlicher Verbrecher nach Sibirien 1801, 1803".
Ebenda.
Näheres zur Transportation von Gefangenen nach Brasilien und generell
zur
staatlich organisierten Auswanderung mecklenburgischer Sträflinge nach
Brasilien und in die USA vgl. Axel Lubinski, Sackgasse oder Chance zum
Neubeginn?, in: Mecklenburg-Magazin, Regionalbeilage der Schweriner
Volkszeitung und der Norddeutschen Neuesten Nachrichten, Nr. 24, 1995,
S. 7-10;
auch Matthias Manke, „Denn es waren zum Theil nur Halbmenschen“.
Mecklenburg-Schwerin und die deutsche Brasilienauswanderung in den
1820er
Jahren, in: Mecklenburgische Jahrbücher. 122. Jahrgang 2007.
LHAS,
2.26-1
Großherzogliches Kabinett, Kabinett I Nr. 53: "Die erste Abführung von
Landarbeitshäuslern nach Brasilien betr. 1824, 1825".
LHAS,
2.26-1
Großherzogliches Kabinett, Kabinett I Nr. 54: "Die zweite Abführung von
Stock- und Zuchthausgefangenen nach Brasilien 1824, 1825". Nachdem über
diesen zweiten Transport die Allgemeine Zeitung im vorab am 28.
November 1824
berichtet hatte, ließ die Württembergische Regierung über ihren
Gesandten beim
Deutschen Bundestag Erkundigungen beim mecklenburgischen Vertreter über
die
Modalitäten der Abschiebung einholen, mit dem Ziel, sich ebenfalls "der
Überzahl seiner sehr kostbaren Verbrecher zu entledigen". - LHAS,
5.12-2/2
Mecklenburgische Gesandtschaft beim Deutschen Bundestag in Frankfurt am
Main
Nr. 341: "Acta betreffend den von Königlich Württembergischer Seite
eröffneten Wunsch um nähere Mittheilung über die in öffentlichen
Blättern
bekannt gewordene Transportirung von Sträflingen aus den Großherzoglich
Mecklenburg-Schwerinschen Landen nach Brasilien 1824, 1825".
LHAS, 2.26-1 Großherzogliches Kabinett, Kabinett I Nr. 62: "Die dritte
Abführung von Sträflingen und Vagabonden aus Dömitz, Bützow und Güstrow
nach
Brasilien durch den Rittmeister Hanfft betr. 1825 - 1827".
LHAS, 2.12-2/3 Gesetze und Edikte in Zivil- und Kriminalrechts-,
Fiskalats- und
Polizeiangelegenheiten Nr. 1775: "Acta betr. die Strafe der Deportation
-
Bericht des Staatsministeriums auf Anfrage des preußischen
außerordentlichen
Gesandten und bevollmächtigten Ministers v. Haenlein über die
Stellungnahme von
Mecklenburg zur Frage der Deportation 1837".
Die Überlieferung staatlicher Behörden in Mecklenburg-Schwerin in der
ersten
Hälfte des 19. Jahrhunderts ist sehr lückenhaft, hervorgerufen durch
einen
Brand des Regierungsgebäudes in Schwerin am 1. Dezember 1865.
Nach einer Vereinbarung zwischen beiden Mecklenburg aus dem Jahre 1838
war die
Anstalt in Bützow-Dreibergen gegen die Zahlung einer gewissen Summe für
eine
festgelegte Anzahl von Strelitzer Häftlingen mitbenutzbar.
LHAS,
4.11-1 Mecklenburg-Strelitzsches Staatsministerium und Landesregierung
Nr.
10/216: ”Regierungs-Acten betr. die beabsichtigte Uebersiedelung
mehrerer
Strelitzer Sträflinge nach Amerika 1846 – 1847”. - Zur finanziellen
Abwicklung
siehe auch LHAS, 4.11-6 Mecklenburg-Strelitzsches Kammer-und
Forstkollegium Nr.
6398: ”Unterbringung zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe Verurteilter
in der
Festung Dömitz bzw. deren Deportation nach Amerika 1800-1847”.
Ebenda.
Vgl. Friedrich Boll, Chronik der Vorderstadt Neubrandenburg,
Neubrandenburg
1875, S. 272.
Wie Anm. 16.
Ebenda.
Ebenda.
Jeder bekam Rock, Weste, zwei Beinkleider, Kittel mit Unterfutter,
Jacke,
Stiefel, Schuhe, Pantoffeln, Mütze, drei Hemden, vier Paar Strümpfe,
drei
Halstücher, drei Taschentücher, Rasiermesser mit Spiegel und Pinsel,
Löffel,
Messer und Gabel, Bürste, Schuhbürste, Kamm, drei Handtücher und einen
Transportbeutel.
Zitiert nach Günter Moltmann, Die Transportation von Sträflingen im
Rahmen der
deutschen Amerikaauswanderung des 19. Jahrhunderts, in: Ders. (Hg.)
Deutsche
Amerikaauswanderung im 19. Jahrhundert, Stuttgart 1976, S. 178.
Ebenda S. 178.
Wie Anm. 16.
Wie Anm.
23.
Wie Anm.
16.
Ebenda.
Ebenda.
Ebenda.
LHAS, 2.23-4 Kriminalkollegium zu Bützow Nr. 1130: "Antrag des
Oberinspectors Ehlers und des Pastors Romberg aus Dreibergen auf
Begnadigung
mehrerer Sträflinge zur Auswanderung nach Amerika 1847".
Ebenda.
Zur Geschichte des Landarbeitshauses siehe die Beiträge des Autors: Das
Landarbeitshaus Güstrow, in: Mecklenburg-Magazin, Regionalbeilage der
Schweriner Volkszeitung und der Norddeutschen Neuesten Nachrichten, Nr.
13,
1994, S. 7 und Nr. 14, 1994, S. 6.
LHAS, 3.1-1 Mecklenburgische Landstände mit dem Engeren Ausschuß der
Ritter-
und Landschaft zu Rostock Nr. 20.338.73.10: "Errichtung eines
Landarbeitshauses für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin".
Ebenda.
LHAS, 3.1-1 Mecklenburgische Landstände mit dem Engeren Ausschuß der
Ritter-
und Landschaft zu Rostock Nr. 20.338.203: "Die Beförderung der im
Landarbeitshaus zu Güstrow Detinirten zur Auswanderung nach Amerika
1824 -
1856".
Beide
Warnungen waren dem Schreiben als Anlage beigefügt, fehlen aber jetzt
in der
Akte.
Wie Anm.
23, S. 179.
Wie Anm.
36.
LHAS, 5.2-1 Großherzogliches Kabinett III / Großherzogliches
Sekretariat Nr.
5718: „Die Baptisten in Mecklenburg 1851-1889“.
LHAS, 5.12-7/1 Mecklenburg-Schwerinsches Ministerium für Unterricht,
Kunst,
geistliche und Medizinalangelegenheiten Nr. 8999 a: „Acta, betreffend
die
gesetzwidrige Verbreitung von Lehren, welche dem
evangelisch-lutherischen
Glaubensbekenntnisse zuwiderlaufen, durch religiöse Schwärmer in
Mecklenburg
1852-1890“
Ebenda.
Ebenda.
Ebenda.
Aus Glaisin stammt auch Johannes Gillhoff, Autor des Romans ”Jürnjakob
Swehn
der Amerikafahrer”. München 1998 (zuerst 1917).
Johann war zu einer Gefängnisstrafe von 5 Wochen verurteilt worden. Die
Rechtsmittel waren aber noch nicht ausgeschöpft. Carl dagegen verbüßte
seit
April 1852 eine dreijährige Festungshaft in Dömitz.
LHAS, 2.26-1 Großherzogliches Kabinett, Kabinett I Nr. 48:
"Begnadigung,
bedingt durch Auswanderung: 1 fasc. 1837-1852 Einzelfall Scheibler -
Brunow" – 2.12-2/3 Gesetze und Edikte in Zivil- und Kriminalrechts-,
Fiskalats- und Polizeiangelegenheiten Nr. 1793: „Die Landesverweisung
der
ganzen Familie Schiebler aus Glaisin nach Amerika wegen des tätlichen
Angriffs
des Reservisten Carl Schiebler und seines Bruders Otto auf den
Gendarmen
Gerloff zu Dömitz 1852“.
Ebenda.
LHAS, 4.3-1 Mecklenburg-Strelitzsches Fürstenhaus mit Kabinett Nr. I
148.
LHAS, 4.3-1 Mecklenburg-Strelitzsches Fürstenhaus mit Kabinett Nr. I
148.
Ebenda. Auf Anfrage zum Zwecke einer etwaigen strafrechtlichen
Verfolgung des
verantwortlichen Redakteurs beeilte sich der Gesandte mitzuteilen, daß
der
Eigentümer „dieses demokratischen Organs“ der Reichstags-Abgeordnete
Sonnemann
sei. Der Artikel der „Frankfurter Zeitung“ war wohl schon vor der
Abfahrt der
Familie geschrieben worden, denn bereits am 12. Oktober 1873 war er von
der
Rostocker Zeitung unter Berufung auf die „Frankfurter Zeitung“
übernommen
worden.