Die Praxis der Abschiebung von Sträflingen, Verurteilten und Heimatlosen aus Mecklenburg nach Übersee[1]

Als englische Soldaten nach Amerika 1776/1778/1779

Der Transport von Sträflingen und Heimatlosen aus Mecklenburg-Schwerinschen Anstalten, dem Stock- und Werkhaus Dömitz, später aus der von den Mecklenburg-Strelitzern mitbenutzten Landesstrafanstalt Bützow-Dreibergen und aus dem Landarbeitshaus Güstrow, begann in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts.
Im Frühjahr 1776 erhielten einige in der Festung Dömitz einsitzende, meist nichtmecklenburgische "Gefangene und Sclaven"[2] Kenntnis davon, daß der König von England für seinen Krieg gegen die nach Unabhängigkeit strebende amerikanische Kolonie Soldaten anwerben ließ. In einem Gesuch an den Herzog baten die Gefangenen Behrmann, Brand, Ahrens, Grieb und Mohrstall um Begnadigung, um sich von den Engländern anwerben zu lassen. Sie boten an, eine Eskorte zu bezahlen, die sie von der Festung bis Darchau jenseits der Elbe begleiten sollte. Dort war die Einschiffung für Ostern 1776 vorgesehen.
Nach einer Aufforderung durch den Herzog meldeten 14 Zuchthäusler, davon neun Ausländer und fünf Mecklenburger und 21 "Sclaven", ihre Bereitschaft, freiwillig nach Amerika in englische Dienste zu gehen. Neun von ihnen wurden als zum Militärdienst brauchbar eingestuft. Die Quelle sagt nicht, wie viele von ihnen schließlich gegangen sind.[3]
Zwei Jahre später wurden über den in braunschweigischen Diensten stehenden Oberst v. Warnstedt erneut militärdiensttaugliche "Sclaven" aus dem Stockhaus Dömitz nach Amerika transportiert. Mecklenburg stellte die Bedingung, die Gefangenen sofort zum Kriegsdienst nach Amerika zu verschiffen. Die Erledigung der Formalitäten zog sich hin; erst im Oktober 1778 wurden die ”Züchtlinge” Georg Krivitz[4], Johann Weidner und Ludwig Gottlieb und die vier ”Sclaven” Carl Ruetz, Jochim Griep, Gottfried Christopher und Christian Friedrich Brandt dem englischen Leutnant Rudow übergeben und nach Abnahme der Urfehde unter Bedeckung von vier Mann auf ein Elbschiff und dann auf ein bei Hamburg liegendes englisches Schiff gebracht.[5] Ziel des Transportes war inzwischen Jamaica.
Um den aus acht Mann bestehenden ”Rekrutentransport” auf 20 Mann aufzustocken, bat Rudow im März 1779 erneut um Gefangene. Nach Überprüfung der in Dömitz einsitzenden lebenslang verurteilten "Züchtlinge und Sklaven" sollten dem Offizier 13 diensttaugliche beim Festungsbau befindliche Leute übergeben werden. Es waren die Gefangenen Carl Blanck, Daniel Blanck, Cord Hinrich Jörs, Carl Schwerdfeger, Anton Krause, Johann Allerding, Andreas Hintze, Michel Götze, Gottfried Haase, Carl Mützler, Johann Lüssmann, Trau und Hamann. Vergeblich wartete man in Dömitz auf Rudows Mitteilung, wann die Gefangenen abgeholt werden sollten. Da er es vorgezogen hatte, mit den Werbegeldern für die Gefangenen durchzugehen und unterzutauchen, kam diese Abschiebung nicht mehr zustande. Deshalb machte man die Freilassungen dieser Häftlinge rückgängig. Die sieben bereits auf dem Schiff befindlichen Häftlinge liefen mit diesem in die Neue Welt aus.
Als sich elf Jahre später der Herzog erkundigte, welcher von den 13 Häftlingen nunmehr auf die eine oder andere Art freigelassen werden könnte, erfuhr er, daß sich von ihnen nur noch drei in Haft befanden, zwei im Stockhaus, einer im Zuchthaus. Die übrigen waren in der Haft gestorben oder frei gelassen worden.[6]
Damit war der Abtransport von Häftlingen aus mecklenburgischen Anstalten auf Jahrzehnte beendet.

Versuch der Abschiebung nach Sibirien 1801/1803

Als 1801 zwischen Preußen und Rußland ein Übereinkommen getroffen wurde, "incorrigible" Verbrecher, die zu einer lebenslangen Gefängnisstrafe verurteilt waren, über "Archangel nach Siberien" transportieren zu lassen, baten die Preußen - in der Annahme, daß es einen ähnlichen Vertrag zwischen Rußland und Mecklenburg gab - die Mecklenburger um organisatorische Hilfe. Sie mußten erfahren, daß ein Deportationsabkommen zwischen diesen Staaten gar nicht existierte.[7] Der mecklenburgische Justizrat v. Raven schlug jedoch 1803 vor, aus Kostengründen die für "die Menschliche Gesellschaft" verlorenen Verbrecher nicht mehr auf Staatskosten zu beköstigen, sondern, wie es in Preußen üblich sei, nach Sibirien zu deportieren. Preußen erklärte sich gegen Kostenbeteiligung bereit, zum Tode verurteilte Verbrecher aus den Nachbarländern mit in die eigenen Transporte aufzunehmen. Der Justizrat empfahl nach Sibirien abzuschieben, noch bevor das zu erwartende Urteil über den Angeklagten gesprochen sei, da der ”Criminal-Proceß" die Staatskasse zu sehr belaste. Der Herzog lehnte den Vorschlag ab, da er "unstatthaft sey".[8]
 

Als Kolonisten nach Brasilien 1824/1825

Um die Mitte der zwanziger Jahre des 19. Jahrhunderts begann Mecklenburg erneut, auswanderungswillige Strafgefangene abzutransportieren. 174 Insassen aus dem Landarbeitshaus Güstrow und 142 Personen aus dem Stock- und Zuchthaus Dömitz und dem Kriminalgefängnis Bützow und etwa 30 Insassen der Rostocker Arrestanstalt wurden in den Jahren 1824 und 1825 auf der Grundlage eines Vertrages zwischen Mecklenburg und Brasilien als Kolonisten nach Brasilien entlassen.[9] Mecklenburg finanzierte die Ausstattung der zuvor begnadigten Auswanderungswilligen und deren Transport bis Hamburg, Brasilien die Überfahrt.
Der erste Transport von 77 Männern, 23 Frauen und 33 Kindern aus dem Landarbeitshaus Güstrow erfolgte am 24. Juni 1824. Von den Männern entwischte einer kurz vor Hamburg, ein zweiter schreckte im letzten Moment vor der Auswanderung zurück.[10] In Hamburg stießen zu diesem Transport noch die erwähnten rund 30 Arrestanten aus Rostock.
Mit dem zweiten Transport verließen noch am 6. Dezember 1824 42 Personen der Zuchthausklasse, 23 Personen der Festungsklasse, 33 Personen der Kriminalgerichtsklasse das Stock- und Zuchthaus Dömitz. Dazu kamen zwei Personen der Stadt Dömitz. Einige der Sträflinge, von denen 22 zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren, 7 zu Freiheitsstrafen von 3 bis 9 Jahren und 41 zu Freiheitsstrafen von über 10 Jahren verurteilt waren, wurden von ihren Frauen und Kindern begleitet.[11] Die dritte Auswanderergruppe, 1825 zusammengestellt, bestand aus 10 Gefangenen des Kriminalgefängnisses Bützow, 41 Männern und Frauen aus dem Landarbeitshaus Güstrow, 17 Männern, elf Kriminal- und sechs Militärverbrecher aus dem Stockhaus Dömitz und 9 Männern und 6 Frauen aus dem Zuchthaus Dömitz. Eine der Frauen war nicht wegen verübter Verbrechen, sondern wegen "Gemütskrankheit zur Kur hier gewesen",  was die Doppelfunktion der Gefängnisse als Straf- und Irrenanstalt belegt.[12]  Nach diesen zahlenmäßig umfangreichsten Abschiebungen von Mecklenburgern trat erneut eine Pause ein.

Praxis der Deportationen 1837

Als sich 1837 das preußische Justizministerium für die in Mecklenburg angewandte Praxis der "Deportationen" interessierte und Auskunft über die dazu angenommenen Grundsätze erbat, erfuhr man vom Staatsminister v. Lützow nur, daß die Strafe der Deportation gesetzlich nicht bestehe. Selbst die Transporte nach Brasilien seien keine Deportationen gewesen, "da nicht nur mit bestimmter Auswahl und unter Zurückbehaltung der gefährlichsten Verbrecher diese Uebersiedelung (geschehen), sondern auch nur diejenigen in diesen Transport mit aufgenommen (worden seien), welche wiederholt nach freier Wahl und Entschließung erklärt (hätten), daß sie nach Brasilien auszuwandern wünschten."[13]
Dennoch wurden in jenen Jahren Transporte auswanderungswilliger Sträflinge aus Mecklenburg-Schwerin vorgenommen. Die Vorgänge dazu sind zwar zum großen Teil nicht mehr überliefert, doch wird in zahlreichen späteren Dokumenten insbesondere der Mecklenburg-Strelitzer Behörden immer wieder Bezug auf derartige Transporte nach Amerika  genommen.[14]

Mißglückter Transportversuch aus der Landesstrafanstalt Bützow-Dreibergen 1846

Im Sommer 1846 wandte sich der Oberinspektor Ehlers (Strafanstalt Bützow-Dreibergen) an die Mecklenburg-Strelitzer Landesregierung.[15] Er berichtete über die hohe Rückfallquote der meisten Verbrecher. Den Hauptgrund sah er darin, ”daß sie, gemieden von ihren Nebenmenschen, grade, weil sie entlassene Sträflinge sind, sich selbst überlassen wurden, ohne Arbeit, ohne alle Unterstützung sich befanden und so, oft aus Mißmuth, öfter noch aus Noth zu einem neuen Verbrechen gewissermaßen getrieben wurden. Festigkeit in der Erkenntniß des Guten kann man nur ausnahmsweise bei einem Menschen finden, der den Weg des Verbrechens schon so weit verfolgt hat, daß er auf längere oder kürzere Zeit ins Zuchthaus condemnirt werden müssen. - Nur zu leicht ist so ein Mensch, wenn er sich im Zuchthause auch noch so gut anläßt und einige Hoffnung zu seiner Retablirung in moralischer Hinsicht gewährt, der Sünde wieder zugänglich, wenn äußere Noth ihn überkommt. Er hat keine Kraft, in sich den Verreitzungen zum Bösen zu widerstehen”. Den Ausweg aus diesem Kreislauf sah der Oberinspektor in der Auswanderung nach Amerika, "namentlich bei solchen Individuen, von denen vorabzusehen ist, daß sie nicht zur Ordnung zurückkehren werden, oder denen auf dem Wege der landesherrlichen Gnade nicht füglich anders geholfen werden kann”.[16]
Ehlers berichtete von den guten Erfahrungen, die die Schweriner Landesregierung bei der Erlassung der Reststrafe und der Ermöglichung der Auswanderung für einige Sträflinge gemacht habe und führte als weiteres Argument die Kosten an, die für die manchmal 9 - 10 mal Inhaftierten aufzubringen seien: ”Wie viel Geld ist nun für solch Subject vom Staate verwandt? und wie viel Thaten hat er einzelnen Staatsbürgern zugefügt?”[17] Die Akten mancher Sträflinge seien so schwer, daß ein Einzelner sie nicht mehr tragen könne. 
Seinen Argumenten fügte er eine Liste von sechs auswanderungswilligen aus Mecklenburg-Strelitz stammenden Sträflingen an:
Nach wenigen Tagen gab die Strelitzer Landesregierung ihr Einverständnis und lobte besonders, ”daß der Transport der begnadigten Sträflinge nach Hamburg und die Überfahrt derselben von dort nach Amerika auf dieselbe Weise bewerkstelligt wird, wie dies bereits mit begnadigten Mecklenburg-Schwerinschen Verbrechern geschehen ist”.[19] Ehlers sprach mit den Sträflingen: ”Das höchste Entzücken äußerte sich, je nach dem Naturell des einzelnen bei ihnen. Aber alle baten alsbald, ihren gerührtesten ehrfurchtsvollen Dank der hohen Landes-Regierung, für so hohe Gnade, wie ihnen erwiesen worden, auszudrücken.”[20] Ehlers versicherte: ”So sparsam, wie es nur möglich ist, werde ich gewiß, im Interesse der Großherzoglichen hohen Landes-Regierung, alles einrichten und nicht mehr gewähren, als was den zeither nach America beförderten Mecklenburg-Schweriner Sträflingen, mit Genehmigung hoher Landesregierung, gewährt ist”.[21] Gleichzeitig brachte er einen siebenten Sträfling in Vorschlag: Knecht Hans Friedrich Wilhelm Fetting (48) aus Zirtow, der wegen seiner ”hervorstehenden Neigung zur Vagabundage, zum Gesöff”, abgeschoben werden sollte. Ihm folgte ein achter Strelitzer, der Arbeitsmann Johann Friedrich Christian Schmuhl (51) aus Strelitz, der wegen mehrerer Diebstähle eine 2-jährige Strafe abzusitzen hatte. Mit Hilfe des Legationsrats Hinrichsen in Hamburg wurden in den folgenden Wochen die Vorbereitungen organisiert. Einheitlich ausgestattet[22] gingen die acht Häftlinge, denen noch die beiden Mecklenburg-Schweriner Sträflinge Müller aus Ribnitz und Krüger aus Niex beigegeben wurden, am 6. Oktober 1846 von Bützow nach Hamburg ab und wurden dort dem Geschäftsträger Hinrichsen übergeben, um am 10. Oktober mit dem Schiff ”Albatros” nach Galveston in Texas auszulaufen. Dazu ist es aber nicht gekommen.
Spätere Untersuchungen haben ergeben, daß der Doppelmörder Topp noch vor Auslaufen des Schiffes an Bord detailliert über seine bisher verübten Verbrechen und abgesessenen Strafen erzählt hat. Andere Sträflinge sagten in Gesprächen mit Passagieren, daß sie gegen ihren Willen deportiert werden sollten. Zehn der geschockten Mitreisenden, unter denen sich auch Mecklenburger befanden, verfaßten daraufhin "für sich und namens der anderen Passagiere"[23] eine Beschwerde an die Hamburger Behörden. Auch der Kapitän lehnte die Reise mit den Sträflingen ab. Der amerikanische Konsul Cuthbert (Hamburg), der seiner Regierung über den Vorfall berichtet hatte und die 10 nur als Vorhut von 300 bis 400 Sträflingen bezeichnete, protestierte im Namen seiner Regierung: "There are no immigrants more welcome or more respected in the United States than the honest, industrious Germans, and it is of importance, that none but such should go there and the duty and interest of all who intend going, to prevent, as far as lays in their power, the importation of such characters as the above."[24]
Die 10 begnadigten Sträflinge wurden von der Hamburger Polizeibehörde in Sicherheitsarrest genommen. Der Hamburger Senat äußerte gegenüber den Schwerinern sein Unverständnis, ”daß die hohe großherzogliche Regierung eine Maaßregel, welche den Ruf sowohl der in fremde Welttheile einwandernden Deutschen als den des Einschiffungshafens in höchsten Grade zu gefährden geeignet ist, ohne alle Rücksprache mit ihnen zu ergreifen für gut befunden”[25] hat und forderte den Rücktransport der Gefangenen und die Erstattung der Kosten. Die mecklenburgischen Behörden ließen sich Zeit. Schwerin versuchte, für seine beiden Landsleute doch noch die Genehmigung zur Ausreise mit einem anderen Schiff zu erhalten und argumentierte: "Es war nie die Absicht der Mecklenburgischen Regierung, dortige Verbrecher in ein fremdes Land zu senden, sondern durch die Gnade des Großherzogs werden diejenigen, welche sich eines Vergehens im Lande schuldig gemacht, nach Ablauf ihrer Strafzeit, wenn sie sich während derselben zur besonderen Zufriedenheit betragen, auf ihre Bitte kostenfrei nach einem fremden Weltteile gesandt, damit sie sich aus dem Vaterlande, wo ein Flecken auf ihnen ruhet, entfernen, und anderweitig durch Ausübung ihres erlernten Handwerks p.p. sich auf rechtliche Weise ernähren können."[26] Die beiden wurden aber doch nach Bützow zurückgebracht. Über ihr Schicksal sind keine Informationen überliefert.
Am 9. Dezember 1846 wurden auch sechs der Strelitzer Sträflinge von zwei Gendarmen abgeholt und zurück nach Bützow-Dreibergen begleitet. Zwei – Kroeger und Westphal – waren in Folge der unmenschlichen Haftbedingungen schwer erkrankt und blieben zurück. Kroeger starb nach einigen Tagen in einem Hamburger Krankenhaus, Westphal wurde noch nach Bützow geholt; er ist am 30. Dezember 1846 gestorben. 
Nachdem auch der Häftling Johann Friedrich Topp gestorben war, wagte Oberinspektor Ehlers am 7. Februar 1847 noch einmal einen Vorstoß bei der Strelitzer Landesregierung. Er bat erneut um die Genehmigung zur Auswanderung der fünf verbliebenen Sträflinge.Da aber der gescheiterte Versuch zur Abschiebung von Sträflingen noch "in zu frischem Andenken"[27] stand, wurde der Vorschlag abgelehnt und nicht wieder aufgegriffen. Aber Schwerin gab nicht auf. Dessen Vizekonsul Siegmund Hinrichsen (Hamburg) schrieb am 10. Dezember 1846 einen sehr aufschlußreichen Bericht, in dem er die bisherige Abschiebepraxis erläuterte:
"Von Seiten des hiesigen Gouvernements werden sehr oft einzelne Sträflinge nach America transportirt, was durchaus keine Aufmerksamkeit erregt, da diese Leute zur Zeit des Schiffs-Abganges durch einen Polizei-Officianten ohne äußere Auszeichnung an Bord gebracht werden. Auch von fremden Regierungen, selbst von der Preußischen, werden zuweilen Sträflinge von hier aus transportirt; in diesem Falle läßt sich das fremde Gouvernement durch seinen hiesigen Agenten mit der Polizei-Behörde in Verbindung setzen, um die beregten fremden Auswanderer ebenso wie die hiesigen expediren zu lassen. Diese dürfen aber keine Kapital-Verbrecher sein, und es muß dargethan werden, daß sie auf ihren eigenen Wunsch in einen fremden Welttheil geschickt werden, da die hiesige Polizei-Behörde in dieser Hinsicht sehr genau nachforscht, um jeden Conflict mit der Americanischen Regierung zu vermeiden, der auf das hiesige Auswanderungs-Geschäft nur nachtheilig wirken kann.
Der Unterzeichnete hat bis jetzt die Transportation der Mecklenburgischen Sträflinge auf dieselbe Weise ausführen lassen, wie solches von seiten der hiesigen Behörde hinsichtlich der Hamburger geschieht. Da sie theilweise früher Capital-Verbrechen begangen hatten, ihre Strafzeit nicht beendet war, und sie nur unter der Bedingung der Auswanderung mit dem Verbote der Rückkehr begnadigt worden waren, so mußten diese Verhältnisse sowohl der hiesigen Polizei-Behörde als den Agenten der Auswanderungs-Schiffe verschwiegen bleiben. Der Zweck wurde auf diese Weise vollkommen erreicht, und hätten bei den vielen von hier abgehenden Schiffen, ohne die mindeste Aufmerksamkeit zu erregen oder Schwierigkeiten zu begegnen, alle Straf-Anstalten Mecklenburgs so geleert werden können."[28]
Da aber der Zwischenfall mit den Strelitzer Sträflingen die Behörden und Agenten hellhörig gemacht hatte, schlug Hinrichsen jetzt andere Wege bei der Transportation und eine Unterteilung der auswanderungswilligen Sträflinge in zwei Kategorien vor: Leichte Verbrecher sollten auf gewöhnlichen Auswanderungsschiffen transportiert werden. "In diesem Falle muß der Unterzeichnete sich vorher mit dem Polizei-Herren dieserhalb in Verbindung setzen, damit die Leute bei ihrer Ankunft in Schutz-Arrest gebracht werden, um dort bis zum Abgange des Schiffs zu bleiben. Der Polizei-Herr hat für solche Fälle schon seine Bereitwilligkeit zugesagt, und werden solche Sträflinge dann gleich den Hamburgischen befördert.
Schwere Verbrecher, welche deportiert werden sollen, können nur, wie es bei den jüngst transportirten Sträflingen Möller und Kroeger der Fall war, über England befördert werden. Diese werden durch einen Begleiter von hier über Hull nach Liverpool und von dort auf ein englisches oder amerikanisches Schiff gebracht...".[29] Der Begleiter hatte bei seiner Rückkehr eine Quittung über die Ablieferung der Sträflinge vorzulegen. Auch sollten die Sträflinge nicht zu früh, sondern erst unmittelbar vor dem Auslaufen der Schiffe in Hamburg eintreffen.
"In beiden Fällen ist es wünschenswerth, daß die die Sträflinge aus Mecklenburg begleitenden Officianten nicht in Uniform hier ankommen, sich baldmöglichst wieder entfernen und über das sie hierherführende Geschäft die größte Discretion beobachten."[30]

 Ein zweiter Versuch 1847

Nachdem die Strelitzer Landesregierung den zweiten Vorstoß des Zuchthausinspektors Ehlers zur Abschiebung von Häftlingen abgelehnt hatte, forcierte er bei der Schweriner Landesregierung seine Bemühungen um Entlastung seiner Anstalt . Gemeinsam mit Pastor Romberg schrieb er am 11. Februar 1847 nach Schwerin, daß sich in Dreibergen mehrere Strafgefangene befänden, deren Wiedereingliederung nach Strafverbüßung eine größere Charakterstärke erfordere, als diesen zugemutet werden könne. Es erscheine deshalb als ratsam, sie nach Amerika auswandern und sich dort eine neue Heimat suchen zu lassen, wo niemand sie kenne und wo Arbeitskräfte gesucht würden. Dort werde es ihnen nicht schwer gemacht, ihre guten Vorsätze zu verwirklichen. Die bisherigen Erfahrungen berücksichtigend, schlugen der Inspektor und der Pastor vor, nicht mehrere Sträflinge auf einem Schiff transportieren zu lassen, sondern jeweils nur einem Sträfling die Ausreise zu gestatten. Da inzwischen jährlich zahlreiche Schiffe mit Emigranten von Hamburg aus nach Übersee abgingen, könne auf diese Weise eine ganze Anzahl sich "hierzu qualifizierender Individuen" im Laufe des Jahres fortgesandt werden. Die Schreiber nannten sieben Sträflinge, die schon mehrfach um Auswanderung gebeten hatten:
  1.  Nagelschmiedegeselle Carl Heinrich Gustav Klüssendorf (27) aus Wismar, dessen einjährige Zuchthausstrafe wegen Diebstahls und Betrugs am 30. Mai 1847 zu Ende gehen sollte.
  2. Knecht Johann Joachim Schlünz (40) aus Vorland, dessen zehnjährige Zuchthausstrafe wegen Diebstahls am 12. August 1849 zu Ende gehen sollte.
  3. Maurergeselle Joachim Carl Wilhelm Willbrandt (30) aus Marlow, der noch bis zum 28. September 1854 eine Zuchthausstrafe von 16 Jahren wegen Brandstiftung abzusitzen hatte. 
  4. Weberlehrling Seeligmann Isaak Seelig aus Güstrow (33), der wegen Diebstahls zu einem Jahr Zuchthaus bestraft worden war und bis zum 3. August 1847 in Haft bleiben sollte.
  5. Knecht Johann Georg Christian Zerck aus Neuhof bei Parchim (34), dessen zwölfjährige Zuchthausstrafe wegen Diebstahls am 12. Mai 1850 ablief.
  6. Kesselflicker Carl Georg Christian Fock aus Lübz (30), dessen achtjährige Zuchthausstrafe wegen Kirchendiebstahls und anderer Diebstähle am 23. Februar 1850 ablief.
  7. Maurerhandlanger Johann Carl Karnatz (25) aus Schwerin, dessen Zuchthausstrafe von 6 Jahren und 7 Monaten wegen Raubes und einiger anderer Vergehen am 10. August 1850 ablief.
Man schlug vor, diesen sieben Häftlingen bei Auswanderung die Reststrafe zu erlassen und ihnen deren Verbüßung anzudrohen, sollten sie je wieder nach Mecklenburg zurückkommen. Ihre Informationen zu den sieben Sträflingen ergänzten Ehlers und Romberg mit Angaben zu den Lebensläufen und Charaktereigenschaften. Auf Befragen stimmte das Kriminalkollegium in Bützow den Vorschlägen unter den Bedingungen zu, daß die Auswanderungswilligen ein tadelloses Verhalten in der Strafanstalt zu zeigen hätten, ihnen bei Rückkehr eine nachträgliche Bestrafung anzudrohen sei und die sukzessive Entlassung in der Reihenfolge der Dauer der noch zu verbüßenden Strafe erfolgen solle.
Das Auswanderungsziel für die Genannten wurde nicht bestimmt. Für den Fall, daß sich die Sträflinge für Texas entschieden, wollte man über diplomatische Kanäle beim Senat in Bremen (!) Auskunft darüber einholen, ob Zeitungsmeldungen zuträfen, daß eine Menge Auswanderer nach Texas wieder nach Bremen zurückkehren und "dieselben eine üble Schilderung von den dortigen Verhältnissen gemacht"[31] hätten. Man wollte eine Rückkehr der Häftlinge verhindern. Ob diese sieben Sträflinge das Land verlassen haben, ist nicht sicher.[32] Weitere Transporte aus der Landesstrafanstalt Bützow-Dreibergen sind nicht überliefert.

Transporte aus dem Landarbeitshaus Güstrow 1848-1856

Seitens des Landarbeitshauses in Güstrow wurden die letzten Transportationen zwischen 1848 und 1856 vorgenommen. Eine am 22. April 1844 vorgenommene Visitation dieser Anstalt ließ sie wieder aufleben. 
Das Landarbeitshaus Güstrow war 1817 im Güstrower Schloß zur Unterbringung und Beschäftigung von Landstreichern und Bettlern eingerichtet worden.[33] Als 1820 in Mecklenburg die Leibeigenschaft aufgehoben wurde, bekamen die Gutsbesitzer die Möglichkeit, ihnen unliebsame und nicht mehr benötigte Arbeitskräfte zu entlassen. Mit der "Vertreibung" vom Arbeitsplatz war ein Verlassen des Wohnortes verbunden, um andernorts Arbeit und Unterkunft zu finden. Da nach geltendem Recht die Domanialämter, Städte und Güter zu Hilfsmaßnahmen für die auf ihrem Territorium lebenden Armen und Hilfsbedürftigen verpflichtet waren, sie aber schon aus wirtschaftlichen Gründen dies kaum wollten noch konnten, wurde den von den Gütern Vertriebenen selten längerer Aufenthalt gewährt. Sie lebten schließlich auf der Straße und endeten häufig im Landarbeitshaus. Sie machten den größten Teil der Eingelieferten aus. 1820 hatte die Anstalt 176 und 1824, zu Beginn der ersten Abschiebungen, 307 Insassen. Die Entlassungen und Emigrationen nach Brasilien brachten nur eine kurzzeitige Entlastung. 1829 lebten schon wieder 255 Personen, unter ihnen 71 Kinder, im Landarbeitshaus!
Diese starke Belegung mit "Heimatlosen", "Vagabunden" und über lange Zeit einsitzenden und oftmals rückfälligen "Correctionären" stellte eine große finanzielle Belastung für Stände und Landesregierung dar.
Bei der Visitation des  Landarbeitshauses vom 22. April 1844 wurde neben den enormen Kosten auch die ungenügende Besserung der Insassen bemängelt. Man sah sich aber außer Stande, an dieser Tatsache etwas zu ändern, "weil es sich hier großentheils um Beseitigung von Mißständen handelt, denen wirksam zu begegnen erfahrungsmäßig in manchen Fällen derartigen öffentlichen Anstalten nicht zugetraut werden kann."[34] Die Lösung der Probleme – hohe Kosten und hohe Rückfälligkeit – sah man in der Abschiebung von Insassen:
"Ohne Zweifel befinden sich nämlich unter der Gesamtmasse jener Unglücklichen, welche seither die Bevölkerung des Landarbeitshauses gebildet haben und ihm künftig werden zugewiesen werden, eine große Zahl, welche, obgleich noch rüstig und nicht absolut unverbesserlich, doch mit ihrer hiesigen Existenz in solchem Maaße zerfallen, daß eine nachhaltige Rückkehr zu einem moralischen Lebenswandel für sie vor Allem durch ein gänzliches Ausscheiden aus ihren hiesigen Umgebungen und durch Eröffnung ganz neuer Lebensverhältnisse bedingt erscheint. Für Unglückliche dieser Art müssen temporäre Corrections-Versuche fast immer fruchtlos bleiben, und die großen Kosten solcher Versuche der Regel nach als völlig nutzlos verausgabt sich darstellen; - daher denn rücksichtlich ihrer, wenn ihnen die Rückkehr zum geregelten Leben nicht absolut versperrt werden soll, nichts anders übrig bleibt, als ihnen die Möglichkeit der Übersiedelung in fremde Welttheile zu eröffnen. Mag zwar eine massenhafte Entleerung der Anstalt, wie solche erinnerlich im Jahre 1824 stattgefunden hat, manigfachen Bedenken unterliegen, so läßt sich solche Maaßregel doch auch noch in anderer Weise bewerkstelligen.Nicht selten giebt sich bei derartigen Individuen selbst der dringende Wunsch zur Auswanderung kund und nur der Mangel an den dazu erforderlichen Geldmittel erschwert oder verhindert die Realisierung dieses Wunsches. Erwägt man nun aber, daß die Uebersiedelungskosten erfahrungsmäßig in der Regel kaum so viel betragen, als die pro Kopf zu berechnenden Gesammtkosten eines zweijährigen Aufenthalts im Landarbeitshause, daß aber dieser Aufenthalt gerade solchen Individuen wegen der häufigen Rückfälle sich nicht selten über ganze Decennien hinaus erstreckt, - daß außerdem viele derselben während der temporären Freiheitszeiten eine Masse von Untersuchungs- und ähnlichen Kosten veranlassen, so wird man zu der zuversichtlichen Überzeugung geführt, daß die Hergabe solcher Übersiedelungskosten aus der Casse des Landarbeitshauses den größten finanziellen Nutzen zur Folge haben können und müssen, selbst wenn die Möglichkeit der Rückkehr einzelner Ausgewanderter dabei nicht außer Acht gelassen wird. Für altersschwache und überhaupt arbeitsunfähige Individuen würde sich diese Maaßregel allerdings nicht eigenen, - andern Detinirten aber eine große Wohlthat daraus erwachsen können. - Demgemäß dürfte es sich empfehlen, in den Anstalts-Etat alljährlich eine bestimmte Summe aufzunehmen, zwecks Uebertragung der Kosten zur Auswanderung Einzelner Detinirter, welche freiwillig sich dazu bereit finden und deren Persönlichkeit einige Gewähr bietet, daß die Möglichkeit ihres ehrlichen Fortkommens im fernen Auslande wirklich bestehe".[35] Vorerst änderte sich jedoch nichts. Als 1847 die ständischen Mitglieder der "dirigierenden Commission" des Landarbeitshauses erneut auf die Probleme aufmerksam machten und für die Stände die Bereitschaft erklärten, sich an den Kosten zu beteiligen, kam wieder Bewegung in die Sache. Zudem entwickelte der Oberinspektor des Landarbeitshauses, Adolph von Sprewitz, vom Winter 1848 an umfangreiche Aktivitäten zur Organisation der Abschiebung. Am 14. Februar 1848 berichtete er dem Großherzog:
"Ich habe mit dem Schiffs-Capitain Bradhäring zu Rostock genaue Verabredung getroffen, daß er Detinirte der Anstalt, die nicht grobe Verbrechen, zumal in neuerer Zeit, begangen haben und von denen Gewaltthätigkeiten, denen er mit seinen Leuten zu begegnen nicht gewachsen wäre, nicht zu fürchten, gegen das gewöhnliche Passagegeld mit nach Amerika führt, auch dafür Sorge trägt, daß sie, ihm einmal an Bord gebracht, was am zweckmäßigsten erst auf der Reede geschehen würde, auf Europäischem Gebiete nicht wieder auf die Erde gelangen. Er will sich ihrer auch bei der Ausschiffung annehmen und dafür sorgen, daß sie nicht Gaunern in die Hände fallen, die sie um ihre geringe Habe prellen, sondern auf directestem Wege und für die geringsten Kosten dahin gelangen, wo sie ehrlichen Broderwerb finden. In sofern sie Soldat werden wollen, würden sie, nach seiner Versicherung, sogleich in New-Orleans und Galveston dazu Gelegenheit haben, indem dort, wegen des Kriegs in Mexico, jetzt Werbe-Stationen wären und, schon bei der Ankunft der Schiffe mit Auswanderern, die Werber auf dem Platz wären, und die letzteren sofort engagiren.
Im Uebrigen hält p. Bradhäring Texas für besonders geeignet, dort sein Glück zu machen, indem dort überall Arbeit für reichlichen Lohn zu finden wäre. Er spricht aber offenbar mit Vorliebe, denn er selbst besitzt dort einen großen, noch uncultivirten Landstrich als Eigenthum und hofft, denselben, bei vermehrter Bevölkerung, mit der Zeit in Parcelen mit großem Gewinn zu veräußern".[36]
Da nach dem Schreiben des Oberinspektors vor Texas als Emigrationsziel in der Rostocker Zeitung und in einem Bericht des mecklenburgischen Konsuls August Theodor Berg in Galveston gewarnt wurde[37] und man die Gefangenen nicht abschrecken wollte, mußte ein anderes Ziel gefunden werden. Auf Empfehlung des Konsuls entschied man sich für einen der nördlichen Staaten der Union, für Wisconsin, zumal die dort bei großen Eisenbahnbauten - genannt wurde die 42 deutsche Meilen lange Strecke vom Fluß Wisconsin zum Michigansee - beschäftigten Arbeiter neben Lohn auch Beköstigung erhielten.
Man ging ursprünglich davon aus, das Ziel in Galena von New Orleans aus auf dem Missisippi in acht Tagen zu erreichen, wofür ohne Beköstigung acht Dollar - "nicht voll 12 Taler" - veranschlagt wurden. Es wurde vorgeschlagen, den mecklenburgischen Konsul in New Orleans Wilhelm Prehn mit den organisatorischen Details bis hin zur Ausstattung der Ankommenden mit Werkzeugen zu beauftragen.
Im einzelnen wurde folgende Kostenaufstellung pro Person aufgemacht:

1. für die Beförderung von hier zu Schiffe

2 Taler

2. für die Ausrüstung mit Lagerutensilien, damit dieselben beim Eisenbahnbau als ihr Eigentum Gebrauch machen können

10 Taler

3. Transportgeld

52 Taler

4. Armengeld zwecks Zulassung in Amerika

4 Taler

5. Reisekosten von New Orleans nach Galena

16 Taler

6. zur Ausrüstung mit Werkzeugen in New Orleans

6 Taler

7. endliches Reisegeld

10 Taler

 

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100 Taler


Nachdem auch einige Heimatbehörden von Auswanderungswilligen, die dirigierende Kommission des Landarbeitshauses und der Landtag ihre Bereitschaft signalisierten, das Projekt finanziell zu unterstützten, wobei der Engere Ausschuß - der Interessenvertreter der Stände während der Zeit zwischen den Landtagen - noch die Bedingung stellte, daß die ständische Unterstützung keinen Präzedenzfall darstelle, verließen am 14. Mai 1848 die ersten sechs "Correctionäre" das Landarbeitshaus in Richtung Hamburg. Noch im September des gleichen Jahres  folgten ihnen zwei weitere Insassen. 1850 verließen mit sechs Transporten insgesamt 35 Personen die Anstalt. 

Am 11. November 1851 legte die dirigierende Kommission des Landarbeitshauses einen Zwischenbericht über bisherige Verfahrensweisen und Erfahrungen vor, der die Frage, ob eine weitere Ausdehnung der Abschiebepraxis wünschenswert sei, beantworten sollte. Es wurde untersucht, ob es weiterhin genügend Auswanderungswillige gebe und diese sicher in die Gegenden gebracht werden könnten, die ihren Bedürfnissen am ehesten entsprächen und welche finanziellen Mittel weiterhin bereitzustellen seien. Es wurde festgestellt, daß noch mehr als 60 Anträge von Gefangenen vorlägen. Unter diesen seien 20, die die gestellten Bedingungen erfüllten, nämlich sich bei völliger Arbeitsfähigkeit längere Zeit hindurch tadellos in der Anstalt betrügen und deren Haftzeit im laufenden Rechnungsjahr zu Ende gehe. Es fehlte also nicht an Bewerbern, die Zahl der Überzusiedelnden weiter erhöhen zu können.
Die zweite Frage war von Mecklenburg aus schwer zu beantworten, weil sichere Kenntnisse über die Schicksale der bisher Ausgewanderten nicht in ausreichendem Maße vorlagen. Die eingegangenen Nachrichten waren im Ganzen zufriedenstellend und sie enthielten wenigstens kein Abraten, so daß man empfehlen konnte, auf dem bisherigen Weg fortzufahren. Als vorteilhaft erschien der "Verein zur Centralisation deutscher Auswanderung und Colonisation" in Berlin, dem sogar der Oberinspektor v. Sprewitz im Interesse der Anstalt beigetreten war. In diesem Verein sah man die Möglichkeit, ohne den Einsatz größerer Mittel geeignetes Land für die Auswanderer finden zu können.
Zu den Kosten wurde festgestellt, daß für die bisherigen Gefangenen aus der Anstaltskasse pro Kopf etwa 25 Taler - insgesamt 880 Taler - ausgegeben worden seien. Mit einem Etat von 500 Talern im Jahr werde man demnach etwa 20 Gefangene abschieben können, wobei diese Summe wegen der sich nur in nichtbestimmbaren Größenordnungen beteiligenden Heimatbehörden nicht sicher sei.
Zur bisherigen Praxis bemerkten die Stände kritisch an, daß bei der Art der Auswahl die besten Gefangenen das Land verlassen könnten, die "übelsten" jedoch im Lande blieben. Sie forderten, die Bedingung, daß sich der Auswanderungswillige besonders gut zu führen habe, nicht allzu streng zu nehmen und großzügig auszulegen. Man kam zu dem Schluß, daß sich die Praxis der Abschiebung bewährt habe und man empfahl, an der bisherigen Verfahrensweise festzuhalten.  Man schlug vor, die Gefangenen nicht mehr nach New York, sondern über Quebec ins Innere der USA reisen zu lassen.
In der Folgezeit erhielten die Abgeschobenen statt der Polizeipässe Pässe ihrer Ortsobrigkeit. Damit sollte Aufsehen vermieden werden. Diese Vorsichtsmaßregeln waren nicht unbegründet.
Bereits 1850 hatte der amerikanische Konsul in Hamburg von den erneuten Übersiedelungen erfahren und nachträglich protestiert. Offiziell distanzierte sich der Hamburger Senat von der mecklenburgischen Vorgehensweise und versicherte, "daß die Versendung der Mecklenburger Sträflinge von Mecklenburg aus direkt geleitet worden sei und daß diese Versendung ohne Zutun und ohne Genehmigung der Hamburger Behörden vor sich gegangen wäre". Er beauftragte den Polizeiherrn, "darauf zu achten, daß, wenn von Mecklenburg oder sonst aus fremden Staaten begnadigte oder entlassene Sträflinge hierher gebracht werden sollten, um mit Auswandererschiffen nach fremden Weltteilen verschifft zu werden, diese Sträflinge nicht hier in Schutzarrest, sondern sofort zurücktransportiert werden, indem durch ein entgegengesetztes Verfahren sowohl der Ruf unseres Hafens, als auch das wichtige Auswanderergeschäft gefährdet werden könne."[38]
Auch später wurde auf größtmögliche Diskretion gedrungen. 1853 schrieb das Mecklenburg-Schwerinsche Ministerium des Innern an den Engeren Ausschuß. Es berichtete über vorliegende Mitteilungen, daß die Auswanderung von Gefangenen die Aufmerksamkeit sowohl des Hamburger Senats als auch anderer auswärtiger Behörden auf sich gezogen hätten und die Absicht bestehe, der Fortsetzung der Abschiebung entgegenzuwirken. Das Ministerium ermahnte den beteiligten Behörden große Vorsicht. Nach der Auswertung des Berichts von 1851 wurden die Abschiebungen mit größerer Kontinuität als bisher durchgeführt, bis im Juli 1856 vier Sträflingen in New York die Aufnahme verweigert wurde. 
Der amerikanische Konsul in Hamburg war vermutlich von einem Auswanderungsagenten über die wahre Identität der Mecklenburger informiert worden und hatte Washington Bericht erstattet. Die vier "Correctionäre" des Landarbeitshauses mußten zurück nach Mecklenburg.  Gegen die Nichtaufnahme durch die USA unternahm die Regierung nichts. Man wußte, daß es sich bei den Abgewiesenen um "Verbrecher und gemeingefährliche Individuen" handelte und ein Protest keine Aussicht auf Erfolg haben würde. Verschiedene Zeitungen hatten inzwischen über die Angelegenheit berichtet. Der Oberinspektor bemühte sich, einer erneuten Transportaktion eine andere Richtung zu geben. Das scheiterte an den Kosten. Andere Gründe führten zur Beendigung der Übersiedelungen.
Bei einer erneut angestellten Untersuchung über den Nutzen der Aktion stellte man fest, daß von 1848 bis 1856 die Anzahl der Gefangenen im Landarbeitshaus nicht abgenommen, sondern sogar von 448 auf 548 zugenommen hatte. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der weiblichen Insassen von 12 auf 23 %, die der männlichen "fremden Vagabunden" von 36 auf 47%. Das Ziel der Transporte, die Verringerung der Häftlingszahlen und die Senkung der Kosten, wurde also nicht erreicht.Auch negative Einflüsse auf den Arbeitsbetrieb der Anstalt wurden jetzt konstatiert. Da dem Landarbeitshaus die besten Arbeitskräfte entzogen wurden, fehlten arbeitsfähige Sträflinge: "Es giebt sich also hier im Landarbeitshause schon kund, worüber allgemeine Besorgnisse laut werden, daß der Drang zur Auswanderung den Mangel an Arbeitskräften mit der Zeit herbeiführen wird, wenn man fortwährend eine Menge Menschen, zum größten Theil jung, rüstig und gesund übers Meer von dannen ziehen sieht, und möge es kaum gerathen sein, daß man mit einer Beförderung noch weiter voran geht".[39]
Dieser Arbeitskräfteentzug wurde umso spürbarer, als sich die Arbeiten grundlegend geändert hatten. Während früher die Sträflinge in der Spinnerei der Anstalt beschäftigt waren, stand jetzt im Zusammenhang mit umfangreichen Meliorationsmaßnahmen auf dem Lande die Fabrikation von Drainanlagen außerhalb der Anstalt im Vordergrund. Diese Tätigkeit erforderte Arbeitskräfte, die in ausreichender Zahl nicht mehr zur Verfügung standen. Frauen wurden für diese schwere körperliche Arbeit herangezogen. Das widersprach aber dem Prinzip der Geschlechtertrennung und erforderte mehr Aufsichtspersonal, verursachte also zusätzliche Kosten. Als Schlußfolgerung aus dem Ergebnis dieser Untersuchung zogen die Stände auf dem Landtag im November 1856 ihre Zustimmung zur "Bewilligung von Geldern zum Transport von Gefangenen nach anderen Weltteilen" zurück.
Insgesamt sind in den Jahren 1848 bis 1856 137 Insassen des Landarbeitshauses mit 34 Transporten abgeschoben worden. Entgegen der ursprünglichen Absicht waren nur sieben Häftlinge allein, die anderen in Gruppen von zwei bis zehn Personen entlassen worden. Von den Abgeschobenen war der Großteil als ”Correctionär” eingestuft worden. Nur zehn waren Heimatlose und drei Vagabunden. Neun Auswandernde waren Frauen, von denen zwei gemeinsam mit ihren Männern und Kindern das Land verließen. Als Beruf war 24 mal undifferenziert ”Arbeiter” angegeben, 22 mal ”Knecht”. Die anderen Tätigkeiten bezeichnen vom Bäcker bis zum Zimmerer 20 verschiedene Handwerkerberufe. Auffallend ist, daß sich außer den genannten Knechten und zwei Tagelöhnern, keine in der Landwirtschaft Tätigen unter den Ausgewanderten befanden. Obwohl im Landarbeitshaus auch Menschen aus anderen Ländern untergebracht waren, kamen alle von hier Ausgewanderten aus Orten Mecklenburg-Schwerins. Zwei kehrten freiwillig zurück. Vier der 1853 Entlassenen waren "wegen schlechter Aufführung" nach wenigen Monaten ebenfalls wieder in Mecklenburg, drei von ihnen wurden ein Jahr später noch einmal transportiert. Von den vier 1856 in New York Zurückgewiesenen wurden zwei noch im gleichen Jahr von ihren Heimatbehörden erneut in das Landarbeitshaus eingewiesen. Für die Reise- und Ausstattungskosten wurden insgesamt über 10.000 Taler aufgewandt, von den Heimatbehörden 5.214 Taler, von der Landarbeitskasse 4.722 Taler und von den Auswanderern selbst 554 Taler.  Die Kosten der Aktionen beliefen sich auf rund 70 Taler pro Person.

Jahr

Anzahl der Transporte

Zahl der Abgeschobenen

 

 

Correctionäre

Heimatlose

Vagabunden

Kinder

Summe

1848

2

8

-

-

-

8

1849

-

-

-

-

-

-

1850

6

29

3

3

7

42

1851

-

-

-

-

-

-

1852

5

23

2

-

-

25

1853

12

27

2

-

-

29

1854

7

24

-

-

-

24

1855

1

-

2

-

3

5

1856

1

4

-

-

-

4

Summe

34

115

9

3

10

137

Übersicht über die Abschiebungen aus dem Landarbeitshaus Güstrow 1848 – 1856

Die Abschiebung von Baptisten 1855
Ab 1830 begann Gutsbesitzer v. Lücken auf Zahrenstorf bei Boizenburg mit seiner Tätigkeit als Missionar der Baptisten in Mecklenburg. Da nach den herrschenden Landesgesetzen neben der evangelisch-lutherischen nur einige wenige reformierte und römisch-katholische Gemeinden zugelassen waren, wurde – da Verwarnungen nicht den erhofften Erfolg mit sich brachten – v. Lücken zu einer dreimonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die er vorerst nicht abzusitzen brauchte, da ihn der Landesherr begnadigte. Dennoch setzte v. Lücken seine ungesetzliche Missionsarbeit fort, wurde erneut verurteilt und mußte mit einigen seiner Anhänger 1836 eine einjährige Festungshaft in Dömitz verbüßen. Als er kurze Zeit darauf verstarb, wurden von den Behörden zunächst keine Baptisten mehr in Mecklenburg festgestellt. Erst ab 1845 beobachtete man erneut Angehörige dieser Freikirche – diesmal in Neustadt und Ludwigslust, dann in Eldena und Wismar. Ihnen wurde nach einiger Zeit die Religionsausübung in ihren Wohnungen gestattet. Jede öffentliche Handlung war jedoch als Eingriff in die Rechte der Landeskirche weiterhin streng verboten.[40] Wortführer der Baptisten in der Wismarer Gegend waren in der ersten Hälfte der fünfziger Jahre der Erbpächter Johann Sick aus Kletzin, der Weber Carl Klünder aus Hoppenrade und der Arbeiter Carl Kleppe aus Wismar.
1855 wurde der schon mehrfach mit Geldstrafe belegte Arbeiter und Missionar Carl Kleppe vom Polizeigericht Wismar zur Zahlung von 75 Talern oder einer dreiwöchigen Gefängnisstrafe verurteilt, weil er unter Polizeiaufsicht stand und unerlaubt die Stadt verlassen hatte. Dazu kam eine vom Amtsgericht Mecklenburg-Redentin verhängte Gefängnisstrafe von ebenfalls drei Wochen und die Zahlung der Untersuchungskosten, weil er in der Wohnung des Eisenbahnwärters Karow in Hohen Viecheln eine gottesdienstähnliche Versammlung abgehalten hatte und weil er missionarisch tätig war. Dazu zählte für ihn – wie er in einem Schreiben an den Großherzog formulierte –  „auch Unbekehrte auf die Errettung ihrer Seele aufmerksam zu machen“[41].
Der Erbpächter Johann Sick aus Kletzin war vom Amtsgericht Mecklenburg-Redentin zu einer zweiwöchigen Gefängnisstrafe und zur Zahlung der Untersuchungskosten verurteilt worden, weil in seinem Hause eine Abendmahlfeier stattgefunden und dabei Sick Nichtbaptisten nicht von der Predigt ausgeschlossen hatte.
Der in Losten wohnhafte Weber Carl Klünder schließlich war zu einer achttägigen Gefängnisstrafe und der Zahlung der Untersuchungskosten verurteilt worden, weil er auf Anfrage Interessierter Auskünfte über die Gottesdienste und andere Handlungen der Baptisten gegeben hatte.
Kleppe, Sick und Klünder schrieben am 4. Mai 1855 an den Großherzog, kündigten ihre Auswanderung an und baten um Erlaß der Strafen, weil deren Verbüßung sie an ihrem Vorhaben hindern würde. Sie begründeten ihre Haltung mit den Worten: „Daß wir nur nach den Vorschriften der Heiligen Schrift handelten und unsere Pflichten gegen Gott zu erfüllen suchten. Dann aber auch Euer Königliche Hoheit nichts daran liegen kann, uns bestraft zu wissen, da wir gesonnen sind, binnen kurzem Mecklenburg zu verlassen und in ein Land zu ziehen, wo Niemand seines Glaubens halber Verfolgung ausgesetzt ist. Mit wehmütigem Herzen gehen wir der Zeit der Trennung vom Vaterlande entgegen, sind aber gezwungen, dasselbe zu verlassen, weil wir fortwährend unterdrückt werden, auch uns nicht gestattet sein soll, nach Überzeugung aus der Heiligen Schrift zu leben, und wir auch auf die Auswanderung hingewiesen worden sind, wenn wir den Verfolgungen entgehen wollten“[42]. Die Abfahrt des Schiffes war bereits für den 1. Juli 1855 von Hamburg in Richtung von New York vorgesehen, weshalb die drei am 28. Juni Mecklenburg verlassen wollten. Das zuständige Ministerium berücksichtigte die Bitten insofern, daß es die Vollstreckung der erkannten Strafen zunächst aussetzte und ankündigte,  auf die Vollstreckung gänzlich verzichten zu wollen, wenn „die genannten Verurtheilten sich inzwischen weiterer baptistischer Umtriebe vollständig enthalten, mithin in dieser Beziehung keiner weiteren Untersuchung und Bestrafung unterfallen, auch in sonstigen Beziehungen sich angemessen führen werden. Bei einem, dieser Bedingung nicht entsprechendem Verhalten aber und, wenn die beabsichtigte Auswanderung sich bedeutend verzögern oder überall nicht erfolgen sollte, ist mit der Vollziehung der Strafe unnachsichtig zu verfahren.“[43] Am 1. Juli 1855 reisten die drei Baptisten mit ihren Familien und Freunden – insgesamt 69 Personen – von Hamburg ab und sandten einen Tag später von Bord des Schiffes Genese unter dem Siegel der „Agentur der Americanischen Baptisten Missions Union Hamburg“ einen „Unterthänigsten Protest der nach Amerika auszuwandern gezwungenen, unterthänigst unterzeichneten Baptisten“ an Großherzog Friedrich Franz II. In diesem von 26 Personen unterzeichneten Schreiben prangerten sie noch einmal ihre Kriminalisierung an und konstatierten: „Wir gehen nicht freiwillig, sondern gezwungen durch die harten, erbarmungslosen Maaßregeln, die gegen uns ergriffen wurden, wodurch uns jede Wirksamkeit für das Reich Gottes unmöglich gemacht und welche uns verhinderten, dem Gebote Gottes, seinen Nächsten zu lieben als sich selbst, nachzukommen, in dem bald unsere Versammlungen gestört und verboten und Männer und Frauen eingekerkert, mit schweren Strafen bedroht und ihrer Güter beraubt wurden“[44]

Einzelfälle

Abschließend sei noch kurz auf einige Einzelfälle von Abschiebungen eingegangen:

 Johann Scheibler, seine Frau und drei Kinder beschäftigten die Behörden des Landes Mecklenburg-Schwerin seit 1837. Zunächst ging es lediglich um die Genehmigung eines Umzuges von Hornkaten nach Techentin, da es dort Wohnung, Arbeit und eine Schule gab. Da ihm wiederholt falsche Behauptung, Diebstahl, Widersetzlichkeit und ”Ungebühr” nachgewiesen wurden, entzog ihm das großherzogliche Kabinett wieder die Zuzugsgenehmigung, worauf die Familie den Ort verlassen mußte. In den folgenden Jahren wurde Scheibler nicht müde, sowohl das Amt Grabow als auch den Landesherrn immer wieder zu bitten, nach Techentin zurückkehren zu dürfen.
1852 gab das Amt der inzwischen in Glaisin
[45] lebenden Familie Scheibler 200 Taler, um nach Amerika auswandern zu können. Da Scheibler sich nicht in der Lage sah, seine Frau und seinen behinderten Sohn in Amerika zu ernähren, bat er in einem Schreiben an den Großherzog um die Freilassung seiner anderen wegen Widersetzlichkeiten gegen Gendarmen einsitzenden Söhne Carl und Johann[46], deren Entbindung von der verhängten Geldstrafe und, "da die Preise jetzt steigen", um einen weiteren Zuschuß zu den Auswanderungskosten.
Der Großherzog lehnte ab, konsultierte aber das Justizministerium. Dieses meinte zwar, das Angebot, Auswanderungskosten zu übernehmen, dürfe nicht regelmäßig angewendet werden, da "eine solche Begnadigung leicht zu einer Art Freibrief für die Begehung von Verbrechen werden"
[47] könne. Im vorliegenden Fall machte das Ministerium aber eine Ausnahme: "Es handelt sich darum, eine ganze übel berüchtigte, der Begehung von Verbrechen habituell ergebene, in allen ihren Gliedern wiederholt und ohne den Erfolg der Besserung criminell bestrafte Familie mit einem Male aus der Gemeinde und dem Lande zu entfernen. Dies ist ein so wichtiger Zweck, daß seine Erreichung gewiß als eine wahre Wohlthat betrachtet werden darf".[48] Der Vorschlag des Ministeriums wurde umgesetzt: Nachdem Johann Scheibler sich verpflichtet hatte, auf Rechtsmittel gegen die ihm zuerkannte Strafe zu verzichten und die Vollstreckung der Strafen beiden Söhnen für den Fall ihrer Rückkehr angedroht war, konnte im Mai 1852 die ganze Familie unter der Versicherung auswandern, nie wieder nach Mecklenburg zurückzukehren. 
Wilhelm Rochow, Lakai des Großherzogs von Mecklenburg-Strelitz, wurde wegen einer nicht näher bezeichneten Straftat zu drei Jahren Zuchthaus verurteilt, jedoch sofort nach Abschluß der Untersuchung unter der Bedingung begnadigt, sofort nach Amerika auszuwandern und nie wieder nach Mecklenburg-Strelitz zurückzukehren. Für seine und seiner neunköpfigen Familie Auswanderung wurden 570 Taler bereitgestellt. Außerdem erhielt er eine weitere finanzielle Unterstützung zur Begleichung seiner Schulden. Er verließ im Frühjahr 1855 Mecklenburg, kehrte jedoch nach Jahresfrist zurück, wurde gefaßt und mußte seine Strafe in Dreibergen absitzen.
[49]

Einige Jahre später ereignete sich ein ähnlicher Fall. Carl Maaß war seit 1858 als Lakai, später als Kammerdiener am Hof von Mecklenburg-Strelitz angestellt. Wegen Unterschlagung und Diebstahl wurde er zu einer dreijährigen Gefängnisstrafe verurteilt. 1871 bat er noch vor Haftantritt um die Erlaubnis zur Auswanderung nach Amerika. Da ihm auch dazu das Geld fehlte, er obendrein noch Schulden in Höhe von rund 300 Talern hatte, hatte er die Stirn, den von ihm bestohlenen Großherzog um ein Gnadengeschenk zu bitten. Nach reiflichen Überlegungen entschied man nun – man hatte noch den Fall Rochow in Erinnerung – die Begnadigung nicht sofort und vor Haftantritt auszusprechen. Maaß mußte seine Strafe in Dreibergen antreten. Da aber Dreibergen für die Unterbringung von längeren Gefängnisstrafen noch nicht vorbereitet war, wurde er unmittelbar darauf in das Gefängnis nach Strelitz verlegt, dessen Tore sich am 6. November 1871 hinter ihm schlossen. Dennoch bekam seine Frau auf ein Jahr ein Gnadengeld in Höhe von 100 Talern. Abwechselnd baten in der Folgezeit der Häftling und dessen Frau um Begnadigung und die Erlaubnis zur Auswanderung. Am 24. Mai 1873 wurde beschlossen, ihn am 17. Oktober des gleichen Jahres zu entlassen, ihn mit denn nötigen Mitteln auszustatten und abzuschieben, nicht ohne ihn vorher zu belehren, daß er bei Rückkehr sofort wieder inhaftiert werden würde. Doch plötzlich bat Maaß um Bedenkzeit und überraschte nach Rücksprache mit seiner Frau die Gefängnisinspektion mit einer neuen Idee. Er bat nun darum, die zur Überfahrt bereitgestellten Gelder zur Gründung eines Geschäfts in Deutschland – allerdings außerhalb Mecklenburgs verwenden zu dürfen. Grund für diesen Gesinnungswandel dürfte sein, daß die Eheleute Maaß keine Bekannten in Amerika hatten und sich beim Verbleib in Deutschland größere Hoffnungen für ihre Zukunft machten. Doch der Großherzog lehnte ab. Daraufhin bat die Ehefrau dreist, den Termin für die Entlassung vorzuziehen, worauf der Großherzog einwilligte. Am 26. September 1873 wurden Carl Maaß, seine Frau Marie und die drei Kinder aus dem Untertanenverband entlassen. Die Passage in Höhe von 220 Talern wurde einem Agenten übergeben. Schon am 4. Oktober 1873 verließ die Familie mit einem Schiff der Baltischen Lloyd den Hafen von Stettin in Richtung New York. Für Verpflegung und sonstige Kosten erhielt Maaß außerdem 70 Taler von einem Beauftragten der Regierung allerdings erst, als dieser sicher war, daß die Familie Deutschland wirklich verlassen werde. Weitere 100 Taler erhielt Maaß vom Kaiserlichen Konsul in New York am  1. November 1873. Doch damit war die Sache noch nicht zu Ende.[50] Schon am 21. November 1873 berichtete der Preußische Gesandte in Mecklenburg und den Hansestädten nach Neustrelitz, daß eine in Baltimore erscheinende Zeitung über Maaß folgende Meldung gebracht hätte:

„Eine Zeitlang wurde es in Abrede gestellt, daß in Deutschland „begnadigte“ Sträflinge zur Auswanderung nach America angehalten werden. Jetzt ist die „Frankfurter Zeitung“ in der Lage, folgende Thatsache berichten zu können: >Ein Kammerdiener des Großherzogs von Mecklenburg-Strelitz hatte vor länger als 3 Jahren als ein Opfer der Spielwuth die ihm anvertraute Reisekasse Serenissimi in Höhe von 4100 Talern angegriffen, seine Uebelthat dann Serenissimo reumüthig bekannt, statt Verzeihung u. Entlassung jedoch die Verweisung vor den Strafrichter erhalten, worauf der Angeklagte zu 3jähriger Zuchthausstrafe verurtheilt wurde. Davon hatte der noch nicht 40jährige Mensch am 1. d. M. 2 Jahre u. 1 Monat verbüßt, als ihm ohne sein Zuthun plötzlich „Begnadigung“, jedoch so zu Theil wurde, daß er am vorigen Sonnabend, ohne gefragt worden zu sein, mit Weib und Kindern, noch dazu hülflos u. im Elende nach America eingeschifft worden ist. Man kann billig fragen, ob jemandem eine solche „Gnade“ aufgezwungen werden kann, und erwarten, daß die betreffende Regierung des Staates von Nord-America, der man diese Familie zugedacht hat, (vermutlich doch New-York) dieses Geschenk nach Mecklenburg ohne Weiteres zurücksenden wird“.[51]       

Quellen- und Literaturverzeichnis

Quellen (sämtlich Landeshauptarchiv Schwerin)

- 2.12-2/3 Gesetze und Edikte in Zivil- und Kriminalrechts-, Fiskalats- und Polizeiangelegenheiten Nr. 1775: "Acta betr. die Strafe der Deportation - Bericht des Staatsministeriums auf Anfrage des preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers v. Haenlein über die Stellungnahme von Mecklenburg zur Frage der Deportation 1837"

- 2.12-2/3 Gesetze und Edikte in Zivil- und Kriminalrechts-, Fiskalats- und Polizeiangelegenheiten Nr. 1793: „Die Landesverweisung der ganzen Familie Schiebler aus Glaisin nach Amerika wegen des tätlichen Angriffs des Reservisten Carl Schiebler und seines Bruders Otto auf den Gendarmen Gerloff zu Dömitz 1852“

- 2.21-1 Geheimes Staatsministerium und Regierung Nr. 9302: "Deportation unverbesserlicher Verbrecher nach Sibirien 1801, 1803"

- 2.21-10 Zucht- und Werkhaus Dömitz Nr. 156: "Auswanderung von Zuchthausgefangenen nach Amerika 1776-1790"

- 2.21-10 Zucht- und Werkhaus Dömitz, Insassenakten Nr. 246

- 2.23-4 Kriminalkollegium zu Bützow Nr. 1130: "Antrag des Oberinspectors Ehlers und des Pastors Romberg aus Dreibergen auf Begnadigung mehrerer Sträflinge zur Auswanderung nach Amerika 1847"

- 2.26-1 Großherzogliches Kabinett, Kabinett I Nr. 48: "Begnadigung, bedingt durch Auswanderung: 1 fasc. 1837-1852 Einzelfall Scheibler - Brunow"

- 2.26-1 Großherzogliches Kabinett, Kabinett I Nr. 53: "Die erste Abführung von Landarbeitshäuslern nach Brasilien betr. 1824, 1825"

- 2.26-1 Großherzogliches Kabinett, Kabinett I Nr. 54: "Die zweite Abführung von Stock- und Zuchthausgefangenen nach Brasilien 1824, 1825"

- 2.26-1 Großherzogliches Kabinett, Kabinett I Nr. 62: "Die dritte Abführung von Sträflingen und Vagabonden aus Dömitz, Bützow und Güstrow nach Brasilien durch den Rittmeister Hanfft betr. 1825 - 1827"

- 3.1-1 Mecklenburgische Landstände mit dem Engeren Ausschuß der Ritter- und Landschaft Nr. 20.338.73.10: "Errichtung eines Landarbeitshauses für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin"

- 3.1-1 Mecklenburgische Landstände mit dem Engeren Ausschuß der Ritter- und Landschaft Nr. 20.338.203: "Die Beförderung der im Landarbeitshaus zu Güstrow Detinirten zur Auswanderung nach Amerika 1824 - 1856"

- 4.11-1 Mecklenburg-Strelitzsches Staatsministerium und Landesregierung Nr. 10/216: ”Regierungs-Acten betr. die beabsichtigte Uebersiedelung mehrerer Strelitzer Sträflinge nach Amerika 1846 – 1847”

- 4.11-6 Mecklenburg-Strelitzsches Kammer-und Forstkollegium Nr. 6398: ”Unterbringung zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe Verurteilter in der Festung Dömitz bzw. deren Deportation nach Amerika 1800-1847”

- 4.3-1 Mecklenburg-Strelitzsches Fürstenhaus mit Kabinett Nr. I 148

- 5.12-2/2 Mecklenburgische Gesandtschaft beim Deutschen Bundestag in Frankfurt am Main Nr. 341: "Acta betreffend den von Königlich Württembergischer Seite eröffneten Wunsch um nähere Mittheilung über die in öffentlichen Blättern bekannt gewordene Transportirung von Sträflingen aus den Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Landen nach Brasilien 1824, 1825"

- 5.12-7/1 Mecklenburg-Schwerinsches Ministerium für Unterricht, Kunst, geistliche und Medizinalangelegenheiten Nr. 8999 a: „Acta, betreffend die gesetzwidrige Verbreitung von Lehren, welche dem evangelisch-lutherischen Glaubensbekenntnisse zuwiderlaufen, durch religiöse Schwärmer in Mecklenburg 1852-1890“.

- 5.2-1 Großherzogliches Kabinett III / Großherzogliches Sekretariat Nr. 5718: „Die Baptisten in Mecklenburg 1851-1889“.

 

Literatur

- Franz Boll, Chronik der Vorderstadt Neubrandenburg, Neubrandenburg 1875.

- Axel Lubinski, Sackgasse oder Chance zum Neubeginn?, in: Mecklenburg-Magazin, Regionalbeilage der Schweriner Volkszeitung und der Norddeutschen Neuesten Nachrichten, Nr. 24, 1995, S. 7-10.

- Matthias Manke, „Denn es waren zum Theil nur Halbmenschen“. Mecklenburg-Schwerin und die deutsche Brasilienauswanderung in den 1820er Jahren, in: Mecklenburgische Jahrbücher. 122. Jahrgang 2007.

- Günter Moltmann, Die Transportation von Sträflingen im Rahmen der deutschen Amerikaauswanderung des 19. Jahrhunderts, in: Ders. (Hg.) Deutsche Amerikaauswanderung im 19. Jahrhundert, Stuttgart 1976, S. 147-197.

- Karl-Heinz Steinbruch,  Das Landarbeitshaus Güstrow, in: Mecklenburg-Magazin,  Regionalbeilage der Schweriner Volkszeitung und der Norddeutschen Neuesten Nachrichten, Nr. 13, 1994, S. 7 und Nr. 14, 1994, S. 6.

[Dieser hier in Bezug auf die Literatur aktualisierte Aufsatz ist im Zusammenhang mit der Ausstellung „Schöne Neue Welt   -   Rheinländer erobern Amerika“ (http://www.migration.lvr.de) von Karl-Heinz Steinbruch für das LVR-Freilichtmuseum Kommern erstellt worden.  Er ist erstmals erschienen in: Schriften des Vereins für mecklenburgische Familien- und Personengeschichte e. V. (www.MFFeV.de) (2009)10, 3-29. Zum Mecklenburgica-Archives- and Research Service von Karl-Heinz Steinbruch siehe www.meinangebot.de]



[1] Dieser Beitrag basiert auf einem 1999 im Auftrag und unter Finanzierung des Rheinischen Landesmuseums für Volkskunde in Mechernich-Kommern und unter Federführung von Prof. Antonius Holtmann von der Universität Oldenburg erarbeiteten Manuskript zum Thema.

[2] Die Unterscheidung zwischen Züchtlingen und Sklaven ist wohl dem Geist der Aufklärung geschuldet. Mit Sklaven waren offensichtlich die persönlich nicht freien - also leibeigenen - Untertanen gemeint.

[3] Landeshauptarchiv Schwerin (im Folgenden LHAS), 2.21-10 Zucht- und Werkhaus Dömitz Nr. 156: "Auswanderung von Zuchthausgefangenen nach Amerika 1776-1790" [Der zeitgenössische Aktentitel lautet: ”Gesuch der Sclaven und Züchtlinge um Erlaubniß in Englische Dienste nach Amerika gehen zu dürfen 1776 - 1778 und wirkliche Abgebung einiger derselben”].

[4] Georg Krivitz war ein getaufter Jude, der 1771 ”wegen heimlicher Entwendung eines Briefes und böslich geführter Reden bis auf weitere ordre zur Zuchthaus-Arbeit condemniret” worden war. Er wurde ”1778, den 29. Oct. nach Jamaica transportiret”. LHAS, 2.21-10 Zucht- und Werkhaus Dömitz, Insassenakten Nr. 246.

[5] Wie Anm. 3.

[6] Wie Anm. 3.  

[7] LHAS, 2.21-1 Geheimes Staatsministerium und Regierung Nr. 9302: "Deportation unverbesserlicher Verbrecher nach Sibirien 1801, 1803".

[8] Ebenda.

[9] Näheres zur Transportation von Gefangenen nach Brasilien und generell zur staatlich organisierten Auswanderung mecklenburgischer Sträflinge nach Brasilien und in die USA vgl. Axel Lubinski, Sackgasse oder Chance zum Neubeginn?, in: Mecklenburg-Magazin, Regionalbeilage der Schweriner Volkszeitung und der Norddeutschen Neuesten Nachrichten, Nr. 24, 1995, S. 7-10; auch Matthias Manke, „Denn es waren zum Theil nur Halbmenschen“. Mecklenburg-Schwerin und die deutsche Brasilienauswanderung in den 1820er Jahren, in: Mecklenburgische Jahrbücher. 122. Jahrgang 2007.

[10] LHAS, 2.26-1 Großherzogliches Kabinett, Kabinett I Nr. 53: "Die erste Abführung von Landarbeitshäuslern nach Brasilien betr. 1824, 1825".

[11] LHAS, 2.26-1 Großherzogliches Kabinett, Kabinett I Nr. 54: "Die zweite Abführung von Stock- und Zuchthausgefangenen nach Brasilien 1824, 1825". Nachdem über diesen zweiten Transport die Allgemeine Zeitung im vorab am 28. November 1824 berichtet hatte, ließ die Württembergische Regierung über ihren Gesandten beim Deutschen Bundestag Erkundigungen beim mecklenburgischen Vertreter über die Modalitäten der Abschiebung einholen, mit dem Ziel, sich ebenfalls "der Überzahl seiner sehr kostbaren Verbrecher zu entledigen". - LHAS, 5.12-2/2 Mecklenburgische Gesandtschaft beim Deutschen Bundestag in Frankfurt am Main Nr. 341: "Acta betreffend den von Königlich Württembergischer Seite eröffneten Wunsch um nähere Mittheilung über die in öffentlichen Blättern bekannt gewordene Transportirung von Sträflingen aus den Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Landen nach Brasilien 1824, 1825".

[12] LHAS, 2.26-1 Großherzogliches Kabinett, Kabinett I Nr. 62: "Die dritte Abführung von Sträflingen und Vagabonden aus Dömitz, Bützow und Güstrow nach Brasilien durch den Rittmeister Hanfft betr. 1825 - 1827".

[13] LHAS, 2.12-2/3 Gesetze und Edikte in Zivil- und Kriminalrechts-, Fiskalats- und Polizeiangelegenheiten Nr. 1775: "Acta betr. die Strafe der Deportation - Bericht des Staatsministeriums auf Anfrage des preußischen außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Ministers v. Haenlein über die Stellungnahme von Mecklenburg zur Frage der Deportation 1837".

[14] Die Überlieferung staatlicher Behörden in Mecklenburg-Schwerin in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts ist sehr lückenhaft, hervorgerufen durch einen Brand des Regierungsgebäudes in Schwerin am 1. Dezember 1865.

[15] Nach einer Vereinbarung zwischen beiden Mecklenburg aus dem Jahre 1838 war die Anstalt in Bützow-Dreibergen gegen die Zahlung einer gewissen Summe für eine festgelegte Anzahl von Strelitzer Häftlingen mitbenutzbar.

[16] LHAS, 4.11-1 Mecklenburg-Strelitzsches Staatsministerium und Landesregierung Nr. 10/216: ”Regierungs-Acten betr. die beabsichtigte Uebersiedelung mehrerer Strelitzer Sträflinge nach Amerika 1846 – 1847”. - Zur finanziellen Abwicklung siehe auch LHAS, 4.11-6 Mecklenburg-Strelitzsches Kammer-und Forstkollegium Nr. 6398: ”Unterbringung zu lebenslänglicher Zuchthausstrafe Verurteilter in der Festung Dömitz bzw. deren Deportation nach Amerika 1800-1847”.

[17] Ebenda.

[18] Vgl. Friedrich Boll, Chronik der Vorderstadt Neubrandenburg, Neubrandenburg 1875, S. 272.

[19] Wie Anm. 16.

[20] Ebenda.

[21] Ebenda.

[22] Jeder bekam Rock, Weste, zwei Beinkleider, Kittel mit Unterfutter, Jacke, Stiefel, Schuhe, Pantoffeln, Mütze, drei Hemden, vier Paar Strümpfe, drei Halstücher, drei Taschentücher, Rasiermesser mit Spiegel und Pinsel, Löffel, Messer und Gabel, Bürste, Schuhbürste, Kamm, drei Handtücher und einen Transportbeutel.

[23] Zitiert nach Günter Moltmann, Die Transportation von Sträflingen im Rahmen der deutschen Amerikaauswanderung des 19. Jahrhunderts, in: Ders. (Hg.) Deutsche Amerikaauswanderung im 19. Jahrhundert, Stuttgart 1976, S. 178.

[24] Ebenda S. 178.

[25] Wie Anm. 16.

[26] Wie Anm. 23.

[27] Wie Anm. 16.

[28] Ebenda.

[29] Ebenda.

[30] Ebenda.

[31] LHAS, 2.23-4 Kriminalkollegium zu Bützow Nr. 1130: "Antrag des Oberinspectors Ehlers und des Pastors Romberg aus Dreibergen auf Begnadigung mehrerer Sträflinge zur Auswanderung nach Amerika 1847".

[32] Ebenda.

[33] Zur Geschichte des Landarbeitshauses siehe die Beiträge des Autors: Das Landarbeitshaus Güstrow, in: Mecklenburg-Magazin, Regionalbeilage der Schweriner Volkszeitung und der Norddeutschen Neuesten Nachrichten, Nr. 13, 1994, S. 7 und Nr. 14, 1994, S. 6.

[34] LHAS, 3.1-1 Mecklenburgische Landstände mit dem Engeren Ausschuß der Ritter- und Landschaft zu Rostock Nr. 20.338.73.10: "Errichtung eines Landarbeitshauses für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin".

[35] Ebenda.

[36] LHAS, 3.1-1 Mecklenburgische Landstände mit dem Engeren Ausschuß der Ritter- und Landschaft zu Rostock Nr. 20.338.203: "Die Beförderung der im Landarbeitshaus zu Güstrow Detinirten zur Auswanderung nach Amerika 1824 - 1856".

[37] Beide Warnungen waren dem Schreiben als Anlage beigefügt, fehlen aber jetzt in der Akte.

[38] Wie Anm. 23, S. 179.

[39] Wie Anm. 36.

[40] LHAS, 5.2-1 Großherzogliches Kabinett III / Großherzogliches Sekretariat Nr. 5718: „Die Baptisten in Mecklenburg 1851-1889“.

[41] LHAS, 5.12-7/1 Mecklenburg-Schwerinsches Ministerium für Unterricht, Kunst, geistliche und Medizinalangelegenheiten Nr. 8999 a: „Acta, betreffend die gesetzwidrige Verbreitung von Lehren, welche dem evangelisch-lutherischen Glaubensbekenntnisse zuwiderlaufen, durch religiöse Schwärmer in Mecklenburg 1852-1890“

[42] Ebenda.

[43] Ebenda.

[44] Ebenda. 

[45] Aus Glaisin stammt auch Johannes Gillhoff, Autor des Romans ”Jürnjakob Swehn der Amerikafahrer”. München 1998 (zuerst 1917).

[46] Johann war zu einer Gefängnisstrafe von 5 Wochen verurteilt worden. Die Rechtsmittel waren aber noch nicht ausgeschöpft. Carl dagegen verbüßte seit April 1852 eine dreijährige Festungshaft in Dömitz.

[47] LHAS, 2.26-1 Großherzogliches Kabinett, Kabinett I Nr. 48: "Begnadigung, bedingt durch Auswanderung: 1 fasc. 1837-1852 Einzelfall Scheibler - Brunow" – 2.12-2/3 Gesetze und Edikte in Zivil- und Kriminalrechts-, Fiskalats- und Polizeiangelegenheiten Nr. 1793: „Die Landesverweisung der ganzen Familie Schiebler aus Glaisin nach Amerika wegen des tätlichen Angriffs des Reservisten Carl Schiebler und seines Bruders Otto auf den Gendarmen Gerloff zu Dömitz 1852“.

[48] Ebenda.

[49] LHAS, 4.3-1 Mecklenburg-Strelitzsches Fürstenhaus mit Kabinett Nr. I 148.

[50] LHAS, 4.3-1 Mecklenburg-Strelitzsches Fürstenhaus mit Kabinett Nr. I 148.

[51] Ebenda. Auf Anfrage zum Zwecke einer etwaigen strafrechtlichen Verfolgung des verantwortlichen Redakteurs beeilte sich der Gesandte mitzuteilen, daß der Eigentümer „dieses demokratischen Organs“ der Reichstags-Abgeordnete Sonnemann sei. Der Artikel der „Frankfurter Zeitung“ war wohl schon vor der Abfahrt der Familie geschrieben worden, denn bereits am 12. Oktober 1873 war er von der Rostocker Zeitung unter Berufung auf die „Frankfurter Zeitung“ übernommen worden.



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Forschungsstelle Deutsche Auswanderer in den USA - DAUSA * Prof.(pens.) Dr. Antonius Holtmann Brüderstraße 21 a -26188 Edewecht - Friedrichsfehn *Kontakt: antonius.holtmann@ewetel.net