„Wie
vorher bestimmt,
reisten wir am 13ten v. Mts mit dem Moseldampfer von hier ab und
übernachteten
zu Coblenz [...]. Von da ab machten wir die Reise ohne Unterbrechung
auf einem
niederländischen Dampfboote bis Rotterdam, wo wir am Geburtstage seiner
Majestät
unseres Königs mit aufgehißter Nationalflagge anlandeten und unsere
Leute jung
wie alt, wohlgemutet das Nationallied „Heil dir im Siegerkranz“ sangen.[1]
Sie bestiegen am 23. Oktober 1852 die „Tyrrel“, die am 25. Oktober mit Kurs auf Boston den Hafen verließ. Der Bürgermeister Weiss hatte schon am 23. seine Rückreise angetreten, „nachdem auf diese Weise alles für meine Leute geschehen war, was nur in meinen Kräften stand“. [2] Die Auswanderer erreichten Boston am 29. November 1852. [3] In Liverpool hatten sie noch Freifahrscheine für eine Eisenbahnfahrt von Boston nach Albany erhalten. Dort angekommen haben sie vor dem königlich preußischen Konsulat durch Unterschrift bestätigt, dass „Ihnen Alles auf das Genaueste gewährt worden sei, was durch Vertrag bedungen worden war ...“. [4]Weitere Nachrichten über diese Gruppe fehlen.
Weiss
fügte seinem Bericht noch einige allgemeine
Bemerkungen bei, in denen er Ratschläge erteilte, wie bei ähnlichen
Übersiedlungsaktionen verfahren werden sollte:
„Man möge ferner den Leuten ja vorher nur so viel Geld auszahlen, als sie zu ihren Reise Einrichtungen höchst nöthig haben, da dieselben meist des Geldes nicht gewohnt, wie ich mit unter erfahren musste ihre wenigen Groschen an durchaus unnöthige Gegenstände verschleudern, und die Abfindungsbeträge wie dies bei Neumehring geschehen, erst in Amerika denselben zahlen lassen.“[5]
Weiss ganzer Bericht lässt im Übrigen vermuten, dass es ihm bei dieser ganzen Aktion nicht ganz wohl war. Die Schilderung der Reise insgesamt, insbesondere die blumigen Ausschmückungen, bieten hierfür einen Anhaltspunkt. Er ist bemüht, die Angelegenheit in einem möglichst guten Licht erscheinen zu lassen, und übertreibt damit an einigen Stellen. Seine Einstellung zu dieser Angelegenheit hebt sich jedenfalls wohltuend von der bürokratischen Kaltschnäuzigkeit ab, mit der in anderen Teilen des Rheinlandes oder auch Deutschlands ähnliche Fälle behandelt werden.[6]
Auch wenn die beschriebene Übersiedlungsaktion einer ganzen Gruppe in vielen Einzelheiten Ähnlichkeiten mit den Übersiedlungsaktionen aufweist, die insbesondere Hannover im gleichen Zeitraum durchführte [7], so z.B. das den zu Übersiedelnden das Reisegeld nicht selbst ausgezahlt wird, so gibt es einen entscheidenden Unterschied. Die Mehringer waren keine Sträflinge, die zu ihrer Auswanderung erst begnadigt werden mussten. Sie waren ihrer Heimatgemeinde nur insoweit lästig geworden, als diese für ihre verarmten Mitglieder aufkommen musste. Die Heimatgemeinde ihrerseits war zu dem Schluss gekommen, dass es auf Dauer billiger käme, einmal eine größere Summe aufzubringen und diese Menschen nach Amerika zu schicken, als noch lange Zeit für ihren Unterhalt aufzukommen. Weiter wird es auch eine Rolle gespielt haben, dass man sich auf diese Weise gleichfalls potentieller zukünftiger Gesetzesbrecher entledigen konnte, denn das Armut leicht zum Verbrechen führen kann, wusste man auch schon damals.
Dass
es für den preußischen Staat, ähnlich wie für
den hannoverschen, auch einen gewissen Reiz habe konnte, sich der
bereits
straffällig gewordenen Untertanen zu entledigen, soll im folgenden
dargestellt
werden. Die Diskussion um die Deportation von Sträflingen aus dem
Königreich
Preußen begann im Frühjahr 1800. Auch wenn das Rheinland zu diesem
Zeitpunkt
als Ganzes noch nicht zum preußischen Staat gehörte, erleichtert doch
die
Kenntnis der Vorgeschichte das Verständnis der weiteren Diskussion. Im
Übrigen
gilt: Das Rheinland war als preußische Provinz an die Politik des
Königreiches
gebunden. Preußische Deportationspolitik wurde zur Deportations- und
Auswanderungspolitik der Rheinprovinz.
Das Danziger Stadtgericht hatte am
7. April in einem
Bericht an die Westpreußische Regierung empfohlen, statt längerer oder
lebenslanger Freiheitsstrafen die „incorrigiblen Bösewichter“
des Landes
zu verweisen und „auf einem ausländischen segelfertigen
Schiffe“
unterzubringen.[8]
Dieser
Bericht beschäftigte in der Folge auch das Justizministerium.
In einem „Promemoria ...
betrf. das Project zur
Deportation“ [9]
wurde
festgestellt, dass es zu einem Anstieg von schweren Verbrechen gekommen
sei.
Falls nicht ein „anderer Ausweg gefunden werden könnte“,
so das Promemoria,
würde man wohl gezwungen sein,
„häufigere
Todes Strafen einzuführen“, da man die Erfahrung gemacht
habe, dass die
lebenslängliche Einsperrung von Gesetzesbrechern wegen der Leichtigkeit
des
Gefängnisausbruchs keine abschreckende Wirkung habe. Ferner verschlinge
der
Unterhalt der Gefängnisse viel Geld, das weit besser für wohltätige
Zwecke
ausgegeben werden könne.
Einen Ausweg sah man in der
Einführung der Deportation
unverbesserlicher Verbrecher, die als reguläre Strafe in das
Strafgesetzbuch
Aufnahme finden sollte. Die Deportation oder Verbannung müsse aber
einen „entfernten
Welttheil“ zum Ziel habe, da „nur durch
Fortschaffung nach Gegenden
welche jenseits des Meeres belegen sind“ gewährleistet sei,
dass die Übeltäter
nicht zurückkehrten. Dort sei der Verbrecher gezwungen, durch eigene
Hände
Arbeit seinen Lebensunterhalt zu erwerben und er habe auf diese Weise
Gelegenheit sich zu bessern. Auch die „Sittlichkeit der
niedrigen Classen“
gewinne bei diesem Projekt, indem man die schlimmsten Verbrecher
fortschicke,
die sonst einen schlechten Einfluss auf ihre Mitgefangenen hätten.
Um sich nicht dem Vorwurf
auszusetzen, einen „Menschenhandel“
zu betreiben, sei es notwendig, die Verbrecher einem Unternehmen
unentgeltlich
zu überlassen, so dass dieses Unternehmen nur für die Transportkosten
aufkommen
müsse. In Frage hierfür kämen, so meinte man, „Hamburger
Handelshäuser [...],
welche Arbeiter für die
Nordamerikanischen Anpflanzungen anwerben“.[10]
Eine Alternative sah man noch in der Kontaktaufnahme mit holländischen
Handelshäusern. In beiden Fällen hoffte man, „die Sache als
ein
kaufmännisches Geschäft so abzumachen, daß man die Deportandos in einen
einländischen Hafen abliefere, wo sie die Commissionaire des
auswärtigen
Handlungs Hauses übernehmen und geschlossen zu Schiffe weiter
transportieren
lassen könne“.[11]
Gedacht war hier offenbar daran, die Sträflinge an Kaufleute zu
übergeben, die
diese dann nach Amerika weitervermitteln würden, wo sie dann als
sogenannte
„indentured servants“ verkauft oder besser gesagt vermietet worden
wären. Sie
wären so lange dort an einen Dienstherrn gebunden gewesen, bis sie die
Kosten
der Überschiffung abverdient hätten.
Der Justizminister von Goldbeck ersuchte das Stadtgericht in Danzig, das den Stein ins Rollen gebracht hatte, Vorschläge zur weiteren Verfahrensweise zu machen. Die Antwort des Stadtgerichts ließ erkennen, wie weit man sich dort schon mit dem Projekt identifizierte. Der Stadtgerichtsdirektor Grützmacher hatte sich inzwischen mit der Danziger Kaufmannschaft beraten und konnte das Angebot der Kaufleute weiterleiten, den Transport bis nach England zu übernehmen. Als weiteres Ergebnis der Danziger Beratungen kam Grützmacher mit dem Vorschlag heraus, die Sträflinge einfach der englischen Kriegsmarine zu übergeben. Die englische Marine würde schon dafür sorgen, dass die betreffenden Übeltäter nicht sobald wieder nach Hause kämen. Man könne sie aber auch auf englischen Handelsschiffen unterbringen. Grützmacher schränkte aber ein, dass die „Projecte [...] in der aufgestellten Art noch nicht cultivirt genug“ seien, und er sich mit weiteren Vorschlägen melden werde.[12]
Berlin war nicht begeistert. Man hielt es nicht für sehr wahrscheinlich, dass die großbritannische Regierung sich dazu bereit erklären würde, die preußischen Sträflinge auf ihren Kriegsschiffen in Dienst zu nehmen. Die englischen Kaufleute wiederum würden sich nicht dem Vorwurf aussetzen wollen, „sich mit solchen Verbrechern befaßt zu haben“. Vor allem aber befürchtete man eine baldige Rückkehr der Verschickten.[13]
Auch aus Hamburg kamen schlechte Nachrichten. Der Gesandte Dohm meldete, daß mit der Hamburger Regierung selbst nichts abzumachen sei, da diese gar keine Mittel habe, eine Verschiffung zu bewerkstelligen. Was die „Seelenverkäufer“ anbelangte, gemeint waren hier Handelshäuser, die sich mit der Versendung von Personen nach Amerika oder in die Kolonien befassten, so seien auch hier keine ermutigenden Nachrichten zu überbringen. Der Weg nach Ost- und Westindien sei inzwischen versperrt, hierhin würden keine Leute mehr geliefert werden können. Die „amerikanischen Freystaaten“ aber, wohin, wie der Gesandte berichten konnte, auch der Rat von Hamburg „vor verschiedenen Jahren eine gute Zahl hiesiger Züchtlinge“ habe deportieren lassen, wolle keine Sträflinge mehr ins Land lassen. Wie sich herausstellte, war schon die Hamburger Sträflingsdeportation nicht glimpflich abgelaufen. Sie habe eine strenge Untersuchung zur Folge gehabt und dem Kapitän des Schiffes eine Geldbuße eingebracht.[14]
Das „königlich ostpreußische Commerz- und Admiralitäts Collegium“, ebenfalls um Rat gefragt, gab zu bedenken, dass preußische Schiffe nicht in fremde Weltteile führen, dass sie nicht einmal das Mittelmeer befuhren, weil Preußen keine Verträge mit den „afrikanischen Seeräubern“ abgeschlossen habe. Auch sei unsicher, welcher Staat die Verbrecher aufnehmen würde. Außer Australien, wohin die Engländer ihre Sträflinge deportierten, sei dem Kollegium nur Sibirien als Verbannungsort bekannt. Es sei aber unsicher, ob England sich bereit finden werde, die preußischen Verbrecher zu übernehmen. Die Ostpreußen schlugen vor, mit Rußland oder England eine Vereinbarung zu treffen.[15]
Das Justizministerium wollte noch nicht von Amerika lassen. Es erkundigte sich beim „Segler Haus“ in Stettin nach dieser Möglichkeit. Das „Segler Haus“ berichtete, zwar sei vor zwei Jahren ein Stettiner Schiff „mit Fenster Glaß nach Philadelphia“ gegangen. Auch seien vor Jahren Schiffe direkt aus Amerika gekommen. Es seien aber fremde Schiffe gewesen, die überdies aus Mangel an Fracht nicht direkt nach Amerika zurückgefahren seinen. Aber selbst wenn es solche Gelegenheiten gebe, würde „kein Schiffer für keinen Preiß auf eine solche weitre Reise“ Verbrecher transportieren wollen, zumal auf Handelsschiffen Verbrecher nicht sicher unterzubringen seien. Ein Ausweg böte sich nur darin, zu diesem Zweck extra ein Schiff zu mieten. Auch das „Segler Haus“ schlug schließlich vor, sich mit der russischen Regierung in Verbindung zu setzen.[16]
In einem abschließenden Bericht
faßte das
Justizministerium die Möglichkeiten zusammen, auf welche Weise man sich
der
Delinquenten entledigen könne. Nordamerika falle als Ziel aus. Man
hatte seine
Fühler auch nach Portugal ausgestreckt, die dortigen Verbrecher schicke
man
nach Angola, der portugiesische Hof sei aber nicht bereit, sich der
Preußen
anzunehmen, da sie von Sprache und Religion zu verschieden seien.
Spanien
deportierte seine unliebsamen Untertanen nach Afrika in seine Kolonien,
aber
auch mit ihm sei nicht zu reden. Wohl der Vollständigkeit halber wurden
noch
die „Afrikanischen Barbaresken“ als Ziel der
Deportation besprochen.
Diese gingen aber, laut Auskunft der spanischen Regierung, vor allem
deshalb
auf Sklavenfang, um von den Angehörigen oder von den Heimatstaaten der
Geraubten Lösegeld zu erpressen. An Sträflingen seien sie wohl kaum
interessiert. Einem solchen Handel stünde aber auch, „der
menschenfreundliche Geist der hiesigen Regierung und die allgemeine
Meinung“
entgegen. Die französische Regierung habe zeitweilig Cayenne als
Verbannungsort
gewählt. Mit den Franzosen wagte man aber keine Verhandlungen
aufzunehmen, weil
man es nicht über sich bringen mochte, „die Verbrecher eines
revolutionair-demokratischen Staats und die einer geordneten Monarchie“
am
selben Ort zusammenzubringen. Aus Holland war auch nichts Positives zu
berichten. Die „Seelenverkäufer“, auf die man
zeitweilig einige
Erwartungen gerichtet hatte, hielt man letztlich für unzuverlässig; die
durch
sie vermittelten Leute kämen doch eines Tages wieder nach Hause. In den
revolutionären Zeiten sei es überhaupt schwer, an „Seelenverkäufer“
Sträflinge zu übergeben und die niederländischen Kolonien seien
inzwischen als
Ziel ausgefallen. Die Verschiffung der Häftlinge nach Australien hielt
man für
nicht ausführbar. Die englische Regierung würde sich auf einen solchen
Handel
nicht einlassen und die Kosten der Verschiffung seien viel zu hoch. Man
glaubte
überhaupt, dass „selbst eine solche Strafe, da sie in der
Ferne so viel
Hoffnung zu beßerm Glück und WiederErlangung der Freiheit zeigt, vom
gemeinen
Mann vielleicht nicht sonderlich gefürchtet und der hiesigen
Gefangenschaft
vorgezogen werden würde“.
Der Vorschlag Sträflinge auf der dänischen Insel Bornholm unterzubringen, erwies sich schon im Ansatz als undurchführbar. Schließlich sah man als „letztes refugium“ Sibieren an. Diesem Verbannungsort standen aber Bedenken entgegen. Man befürchtete, daß die Deportierten „durch kein Meer abgeschieden“ leicht entwischen könnten. Außerdem erwartete man politische Schwierigkeiten.[17]
Es zeichnete sich also ab, daß man auf eine Vereinbarung mit dem russischen Zar angewiesen war. Dem gemäß wurden auch bereits Fühler in diese Richtung ausgestreckt. Zunehmend freundete man sich mit dieser Idee an.[18] Bevor eine entgültige Entscheidung getroffen wurde, zog man aber noch einmal Erkundigungen ein, ob nicht doch Nordamerika als Ziel in Frage käme. Ein Danziger Kaufmann erbot sich, noch einmal einen Versuch zu starten.[19] Das Ergebnis blieb allerdings das gleiche. Sträflinge würden sofort zurückgeschickt und die Schiffer erhielten überdies noch eine hohe Geldstrafe.[20]
Der preußischen Regierung blieb nur
noch Sibirien. In
der Tat erklärte sich der Zar schnell bereit, den Preußen diesen
Gefallen zu
tun. Die preußischen Behörden arbeiteten fieberhaft an diesem
Deportationsprojekt. Unter den 58 Sträflingen, die schließlich die
Reise nach
Sibirien antraten, waren zwei aus dem Rheinland. [21]
Der Gärtner Engelbert Clemens aus Köln und der ehemalige Soldat Johann
Dahmer
aus Krefeld. Clemens hatte zu einer Räuberbande gehört,
„die in der Grafschaft Sain Altenkirchen zur Nachtzeit in ein Dorf mit Schieß Gewehr eindrang, durch mehr als 200 Schüsse alle Einwohner in Schrecken setzte das Haus eines dort wohnenden Bergrathes mit brennenden Lichtern nach Geld durchsuchten, darauf die Haustüre des Schulzen einstießen, den Schulzen und seine Leute banden, mit vorgehaltenen Pistole zur Angabe, wo Geld zu finden sey zwangen, und alle vorgefundenen Gelder mitnahmen der Nachtwächter des Dorfs wurde gebunden und durch Schläge gemißhandelt um anzugeben, wer im Orte das meiste Geld habe. Eingen Bergleuten wiederfuhr dasselbe Schicksal, wie einer derselben entfloh wurde nach ihm geschossen und er mit einer kleinen Kugel im Schulterblatt getroffen.“[22]
Über
Dahmer äußerten sich die preußischen Behörden
folgendermaßen:
„Ein sehr schlechter Mensch der zu dieser Strafe verurteilt ist, weil er in Gesellschaft von 9. Personen in 14 Tagen 4 nächtliche sehr beträchtliche Räubereyen verübt hat, wobey jederzeit mehrere Menschen geknebelt gebunden und mißhandelt sind, und geladenes Gewehr gebraucht wurde.“[23]
Clemens hatte lebenslängliche Festungsarbeit in Wesel bekommen. Er war 32 Jahre alt und seit 1799 in Haft. Dahmer war zu „Staupenschlag, Brandmark und lebenswieriger Vestungs Arbeit“ verurteilt worden. Er war seit 1798 auf der Festung in Wesel. Beiden hatte der Kommandant der Festung eine schlechte Führung attestiert. Zusammen mit 4 anderen Häftlingen aus Wesel wurden die beiden mit einer Militäreskorte nach Berlin gebracht.[24] Das Schiff mit den 58 Häftlingen verließ den preußischen Hafen Pillau am 11. Juni 1802 in Richtung Narva.[25]
Dieses Deportationsprojekt hatte den preußischen Staat insgesamt 10.666 Reichsthaler gekostet. Trotz dieser doch eher hohen Summe, immerhin ging es hierbei nur um 58 Personen, war die preußische Regierung bereit, einen neuen Transport zusammenzustellen. Dies wurde aber dadurch vereitelt, dass ein neuer Zar den Thron bestieg und dieser weitere Deportationen ablehnte.[26] Die Deportation nach Sibirien wurde im Rahmen einer Polizeimaßregel durchgeführt, es kam nicht zur Verabschiebung eines entsprechenden Gesetzes. Eine gesetzliche Regelung wurde bis zur Revision des Kriminalgesetzbuches verschoben.[27]
Möglicherweise waren die enormen Kosten dieses Sträflingstransportes der Grund dafür, daß bis 1825 Deportationen nicht mehr ernsthaft besprochen wurden. Ein anderer Grund mag gewesen sein, dass die im Vorfeld geäußerten Befürchtungen hinsichtlich der Rückkehr einiger Verbrecher aus der Verbannung sich bewahrheitet hatten. Zumindest 3 der 58 Deportierten hatten zurück nach Preußen gefunden, wo sie alsbald wieder straffällig wurden.[28]
Eine rheinische InitiativeEine neue Diskussion begann 1825 in der Rheinprovinz. Die Regierung in Düsseldorf versprach sich von der Deportation schwerer Verbrecher Entlastungen der Strafanstalten. Gedacht war insbesondere daran, ursprünglich zum Tode verurteilte und später begnadigte Verbrecher zur Deportation statt lebenslänglicher Einsperrung zu bestimmen.[29]
Der Antrag der Regierung in Düsseldorf fand bereits im selben Jahr Unterstützung durch die Vorstellung der Sächsischen Provinziallandstände. Diese hatten durch ein Mitglied von dem Vertrag erfahren, den das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin mit der brasilianischen Regierung geschlossen hatte.[30] Die Landstände wollten dem Bespiel der Mecklenburger folgen und nur Freiwillige zur Deportation nach Brasilien bestimmen. Sie glaubten, „dass sich die Lage, welche sie in Brasilien erwartet, gar nicht übel für sie stellt, vielmehr gegen ihre hiesige beneidenswerth ist“. Die Sträflinge erwartete, dass eine „Erleichterung ihres unglücklichen Schicksals, leichter auf Besserung, und somit nicht allein für unser Vaterland, sondern auch für die Individuen selbst eine große Wohltat“ eintrete. Man war sich sicher, „daß sich auch die meisten Zucht und Sträflinge im Preußischen, die zu einer längeren Strafe verurtheilt sind, so wie manche andere heimathslose und gefährliche Subjecte zur Auswanderung nach Brasilien freiwillig entschließen würden“. Die Bedingungen des Mecklenburger Vertrages wurden ausdrücklich gelobt, insbesondere der Passus, der den protestantischen Gefangenen auch im katholischen Brasilien Glaubensfreiheit gewährte.[31]
In einem Gutachten sprach sich der Innenminister von Schuckmann insbesondere gegen die Rückkehr der Deportierten nach zehn Jahren, wie sie im Mecklenburger Vertrag vorgesehen war, aus. Seiner Meinung nach komme die Deportation ohnehin nur für lebenslänglich Verurteilte in Frage, die ursprünglich zum Tode verurteilt worden waren und vom König begnadigt worden seien. In dieser Hinsicht bezog er sich auf den Düsseldorfer Antrag. Ein Abkommen mit Brasilien auf der Basis des Mecklenburger Vertrages kam für ihn nicht in Frage. Vielmehr sei ein „geeignetes Abkommen mit einem auswärtigen Staate, der Kolonien besitzt, zu treffen“. Hinsichtlich des Düsseldorfer Antrages habe man auch schon mit dem Justizministerium korrespondiert. Das Justizministerium habe geantwortet, dass Sträflinge auch in der Deportation die gleiche Behandlung erhalten müssten wie in den preußischen Strafanstalten. Insbesondere müssten sie gegen „Mißhandlungen und Willkür“ in Schutz genommen werden. Bevor nicht konkretere Verhandlungen über den Gegenstand der Deportation begonnen worden seien, sei in dieser Hinsicht keine Klarheit zu gewinnen. Von Schuckmann schlug vor, die Sache bis zu der „in der Verhandlung begriffenen Revision der Kriminal-Gesetze“ zu verschieben. Diesem Vorschlag schloß sich auch das Justizministerium an.[32]
Schuckmann hatte schon kurz nach dem Bekanntwerden des Mecklenburger Vertrages den Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg, von Bashwitz, beauftragt, zu erkundigen „ob eine ähnliche Maaßregel wegen solcher in den diesseitigen Corrections= und Arbeitshäusern Detinirten, welche die Auswanderung nach Brasilien freiwillig wählen möchten, einzuleiten sein dürfte“. Es kam zu Verhandlungen. Der brasilianische Agent Schäfer erklärte sich bereit, ein Transportschiff in einen Pommerschen Hafen zu senden, um preußische Sträflinge aufzunehmen, bat aber noch um Aufschub. Inzwischen hatte sich Schuckmann die Sache aber anders überlegt, so dass der Plan nicht ausgeführt wurde.[33]
Preußen wollte sich der
Schwerverbrecher entledigen
und dies für immer. Es vertrug sich wohl auch nicht mit den
Grundprinzipien des
preußischen Staates, Straftäter über den Ozean zu schicken und dort
völlig ohne
Aufsicht zu lassen.
Im Februar 1828 beantragte der „Provinzial Landtag des Herzogtums Schlesien, der Grafschaft Glatz und des Markgrafenthums Oberlausitz“ erneut die Einführung der Deportation für schwere und incorrigible Verbrecher. Als Argument wurde vor allem angeführt, dass die Strafanstalten wegen Überfüllung nicht ihrer ursprünglichen Aufgabe, die Sträflinge moralisch zu bessern, nachkommen könnten. Als Ausweg, so nahm man an, sei die Deportationsstrafe bestens geeignet. Dort werde die „Nothwendigkeit, durch Arbeit das Leben zu erhalten“ die Häftlinge zur Tätigkeit zwingen und sie lehren, dass „durch gutes Betragen und Fleiß nicht allein Freiheit, sondern auch Wohlhabenheit zu erwerben ist“. „Schon für manchen Deportirten [ sei.] die Deportation die Grundlage seines Glücks geworden“. Man verwies auf die Sträflingskolonien der Engländer in Neuholland. Man bat die preußische Regierung, mit einem Staat, der über ähnliche Kolonien verfüge, Verbindung aufzunehmen.[34]
Dieser Petition des Landtages war allerdings bereits ein Bericht des schlesischen Oberpräsidenten Merckel beigefügt. Er gab zu bedenken, dass die augenblickliche Deportationspraxis, wie sie etwa in den britischen Sträflingskolonien in Australien angewandt werde, nicht den in sie gesetzten Hoffnungen entspräche. Die Sträflinge würden nicht sittlich gebessert. Es mangele an Aufsicht, die Sträflinge hätten zu viel freie Zeit und überhaupt zu viele Freiheiten. Außerdem sollte die Deportation nicht begrenzt sondern immer lebenslang, da die Sträflinge sich nur auf diese Weise in die neuen Verhältnisse einleben würden. Auch glaubte er nicht, dass die Deportation nach den dortigen Kolonien eine genügende Abschreckung biete, da „die Aussicht auf die gemächliche Existenz [...] bei mäßiger Arbeit von sechs bis zehn Stunden [...] weit mehr Genuß darbietet als der gemeine Mann sich bey uns durch die angestrengte Thätigkeit verschaffen“ könne, nicht gerade abschreckend wirke. Die Überfahrt nach den australischen Kolonien koste allein 81 Pfund Sterling Das sei mehr, als im „Durchschnitt die lebenslängliche Unterhaltung eines Verbrechers in einem hiesigen Gefängnis“. Bei der momentanen Lage solle der Staat von der Deportation Abstand nehmen, solange nicht die Missstände am Deportationsorte beseitigt seien. Erst dann seien die Kosten gerechtfertigt.[35] Dieser Meinung schloss sich auch die preußische Regierung an. Eine Entscheidung wurde erneut auf die Revision der Kriminalgesetze verschoben.[36]
Die Bludowsky-Initiative 18301830 wurde dieser Gegenstand erneut
verhandelt,
allerdings nur am Rande. Ein gewisser Ernst Bludowsky hatte sich bei
der
preußischen Regierung mit dem Anliegen gemeldet, eine „Verbrecher-Kolonie
für deutsche“ einzurichten. Die Reaktion der Regierung auf
diesen Vorschlag
war sehr zurückhaltend. Einmal hielt man es nicht für ratsam, mit einer
Privatperson oder einem „Privat-Verein ein Abkommen wegen
Überweisung der
dazu verurteilten Verbrecher und deren Kolonisation“
einzugehen. Ein
solcher Vertrag sei nur mit einem anderen Staat zu schließen. Man hielt
das
Projekt des Bludowsky für schlecht geplant und attestierte diesem eine „sehr
mangelhafte Kenntnis der hiebei zu beachtenden Verhältnisse“.
Er mache sich
keine Vorstellungen über die wirklichen Kosten, die ein solches Projekt
verschlingen würde. Als Beispiel wurden die britischen Strafkolonien in
Australien angeführt, die in 35 Jahren immerhin 34 Millionen Thaler
gekostet
hätten. Das seien pro deportiertem Sträfling etwa 1000 Thaler. Diese
Summe
würde die private Sträflingskolonie des Ernst Bludowsky auch pro
Sträfling
aufzubringen haben. Die preußischen Behörden hatten aber im
Durchschnitt nicht
mehr als 30 Thaler pro Sträfling und Jahr zahlen wollen.[37]
Eine Zusammenarbeit im Rahmen dieses privaten Kolonisationsprojekts kam
nicht
zustande.
Die Diskussion zu Beginn der
Massenauswanderung
Die Überfüllung der preußischen
Strafanstalten wurde
wenig später erneut zum Anlass genommen, die Deportationsstrafe in
Vorschlag zu
bringen. Da zur gleichen Zeit auch über ein neues Strafgesetzbuch
beraten
wurde, lag die Frage nahe, ob die Deportation mit aufgenommen werden
sollte.
Der Justizminister von Kamptz faßte im Januar 1834 noch einmal den
Standpunkt
seiner Behörde zusammen. Die Deportationsstrafe sei trotz zahlreicher
Anträge
aus folgenden Gründen niemals in das Strafgesetzbuch aufgenommen
worden:
Als Polizeimaßregel konnte sich Kamptz die Deportation sehr wohl vorstellen, etwa für Verbrecher, die zu einer bedeutenden Strafe verurteilt worden waren. Im Einzelfall könnte dann durch den König entschieden werden, ob die Strafe vollstreckt oder statt dessen in Deportation verwandelt werden solle. Auf diese Weise könne etwaigen Härten besser begegnet werden. Die Deportation würde so „als eine Wohltat für unsern Staat und zugleich als eine Wohltat für die Deportierten zu betrachten sein, da letztere dadurch die Gelegenheit erhielten, zu rechtlichen Menschen sich selbst wieder umzuschaffen. Für Sicherheit des Staats und Moralität der Verbrecher wäre gleich gut gesorgt“. Sollten sich also Gelegenheiten „zu nicht zu kostspieligen, und zugleich für die Verbrecher wohltätigen Deportationen ausfindig machen“ lassen, könne man sie durchführen. Deportiert werden sollten dann Personen, die zum Tode oder lebenslänglicher Freiheitsstrafe, Personen, die zu mehr als 19 Jahren Zwangsarbeit und schließlich solche, die wiederholt wegen Diebstahl zu wenigstens 10 Jahren verurteilt worden waren. Kamptz gab abschließend die Empfehlung, Verhandlungen mit auswärtigen Regierungen aufzunehmen, um dem Ziel näher zu kommen.[38]
Der Außenminister war skeptisch.
Statt der Einführung
der Deportationsstrafe für schwere Verbrecher sei die Einführung der
Verbannung
für Verbrecher, die „wegen öfterer Wiederholung gemeiner
Verbrechen [...]
aus Rücksicht der öffentlichen Sicherheit“ längere Zeit
eingesperrt werden
mussten, sinnvoll. Das liege im „allgemeinen polizeilichen
Interesse“
und auch im Interesse der Strafanstalten. Aber auch die Einführung der
Verbannung bliebe letztendlich ohne Erfolg, „weil der
Verbannte, als
solcher, wenn er nicht mit nöthigen Subsistenzmitteln bleibend versehen
ist,
nirgends eine Aufnahme“ finde, und auch von Staaten in die
Heimat
zurückgeschickt werde, die ansonsten problemlos alle Fremden aufnähmen.
Ancillon beauftragte dennoch
die Gesandten in Frankreich,
in England und in den Niederlanden, Erkundigungen über die Möglichkeit
von Deportationen
einzuziehen.[39]
Eine österreichische Deportation
Ein Artikel in der „Wiener Zeitung“
vom 6. Oktober belebte die Debatte. Der Hintergrund war folgender: Der
Kaiser
von Österreich habe eine Anzahl von politischen Straftätern aus seinem
italienischen Landesteil, die teils zum Tode, teils zu lebenslänglicher
Freiheitsstrafe verurteilt worden waren, unter der Bedingung begnadigt,
dass
sie sich nach Amerika einschifften. Im Falle der Rückkehr sei ihnen mit
dem
Vollzug der Strafe gedroht worden.
Dieses Verfahren stieß beim Justizminister von Kamptz auf großes Interesse. Kamptz betonte, dass er noch immer gegen die Aufnahme der Deportation in das Strafgesetzbuch sei, aber als polizeiliche Maßregel halte er sie für sehr zweckmäßig. Bisher hatte man vergebens nach einem Deportationsziel Ausschau gehalten.
„Dieses
Hindernis
dürfte jedoch größtentheils als gehaben zu betrachten sein, wenn bei
uns nur
Deportation nach Amerika eingeführt wird, da dem sicheren Vernehmen
nach in
diesem Welttheile bis jetzt noch alle Fremden ohne Unterschied
aufgenommen
werden, wenn sie sich nur über einige nothwendige Subsistenzmittel
ausweisen
können. Auf den Namen, Stand und früheren Lebenswandel solcher Fremden
wird gar
nicht gesehen.“
Das einzige, was ihm noch Sorgen bereite, seien „Gefahr oder Nachtheile“ für den preußischen Staat von Seiten der „Deportirten“. Dies sei aber in den meisten Fällen nicht mehr zu befürchten, wenn den Betroffenden die unnachsichtliche Vollstreckung der Strafe nach der Rückkehr angedroht werde. Kamptz dachte, anders als im österreichischen Beispiel, daran, auch unfreiwillige Deportationen durchzuführen. So sollte zum Tode oder zu lebenslänglicher Haft Verurteilten keine Wahl gelassen werden. Straftäter aber, die zwischen 5 oder 10 Jahren zu verbüßen hätten, sollten wählen können, weil für diese die „Deportation“ eine härtere Strafe bedeuten könne, als die in preußischen Gefängnissen zu verbüßende. Für die Deportationen sollte jedesmal die „landesherrliche Genehmigung“ eingeholt werden. Deportiert werden sollten nur Personen, deren Rückkehr nicht zu befürchten sei. Sollte aber doch ein Sträfling zurückkehren, sei „die gegen ihn erkannte Strafe in ihrem ganzen Umfang unnachsichtlich“ zu vollziehen.[40]
Außenminister Ancillon sorgte in seinem Votum erst einmal für eine Klärung der Begriffe. Er stellte richtig, dass es sich bei der Aktion des Österreichischen Staates nicht um eine Deportation im eigentlichen Sinne, sondern um eine Verbannung handele. Deportation sei die Verschickung von Sträflingen in spezielle Kolonien, in denen sie nach wie vor unter Aufsicht blieben, wenn ihnen auch mehr Freiheiten zukämen. Infrage kamen hierfür schwere Verbrecher, von denen keine Besserung zu erwarten sei und die „hauptsächlich aus öffentlichen Sicherheits=Rücksichten“ verschickt würden. Eine freie Wahl sei ihnen nicht zu lassen. Verbannung hieß im Gegensatz hierzu, dass die Betroffenen sich für eine festgesetzte Zeit aus dem Heimatland zu entfernen und sich in ein anderes Land zu begeben hätten, dort aber in Freiheit lebten.[41] Eine Aktion, wie die der Österreicher, sei auch in Preußen möglich, ohne daß dafür ein Strafgesetz eingeführt werden müßte. Es handele sich lediglich um eine „den besonderen Umständen angepaßte Ausübung des Strafverwandlungsrechts“ durch den „Souverains“. Amerika eigne sich als Ziel für dergleichen Sträflingsverschickungen nur insoweit, als keine Personen verschifft würden, „die auch die Regierungen der einzelnen Freistaaten aus Rücksichten ihrer eigenen inneren Sicherheit in ihrer Mitte zu dulden Bedenken tragen müßten“. Als Beispiel führte Ancillon eigene Erfahrungen an. So habe der preußische Staat 1833 drei Schiffe mit Polen, die nach dem missglückten Aufstand im russischen Teil nach Preußen geflohen und dort interniert worden seien, nach Amerika geschickt. Bei dieser Aktion seien ihm von Seiten der Amerikaner keine Steine in den Weg gelegt worden, die amerikanischen Behörden seien sogar zur Mitarbeit bereit gewesen. Allerdings seien diese ebenso wie die Italiener politische Straftäter gewesen, deren Verbrechen in Amerika gar nicht als ein solches angesehen würde. Im Fall von gewöhnlichen Kriminellen sähe dies doch anders aus. Es sei notwendig, den Betroffenen zumindest für die erste Zeit genügend Mittel mitzugeben, „ihre erste Subsistenz in dem neuen Vaterlande begründen“ zu können. Von den Sträflingen sei ein „unzweideutiges Bekenntnis ihres freien Entschlusses in Betreff des von ihnen gewählten künftigen Vaterlandes“ notwendig, da die Amerikaner sie sonst nicht aufnehmen würden. Die amerikanischen Behörden würden jedenfalls die Überschifften nicht daran hindern, wieder in ihre Heimat zurückzukehren. [42]
Diesem Votum schloss sich auch das Innenministerium mit dem Zusatz an, dass eine derartige Aktion sich „Hinsichts der politischen Verbrecher“ empfehlen würde.[43]
Diese Diskussionsrunde wurde beschlossen durch den Justizminister Mühler. Er befasste sich kritisch mit dem diesem Votum und kam zu dem Ergebnis:
„Die Abschiebung nach
Amerika gewährt aber weder eine Garantie der
Aufnahme noch eine Sicherheit wegen der Zurückbehaltung. Es ist zwar
bekannt,
daß bis jetzt die Aufnahme fremder dort nicht verweigert worden ist, es
ist
aber ebenso gewiß, daß sehr viele Auswanderer, weil sie ihre Rechnung
dort
nicht fanden, wieder zurückgekommen sind. Ob nicht später die Aufnahme
versagt
oder erschwert werden wird, wenn es bekannt würde, daß Amerika zur
Aufnahme
aller Arten von Verbrechern bestimmt würde, läßt sich aber so wenig
voraussehen; es ist aber nicht unwahrscheinlich, daß die Amerikanischen
Staaten
gegen eine solche Zumuthung, zu Verbrecher Kolonie zu dienen
protestiren
würden.“
Er hielt die Übersiedlung für ein schlechtes Geschäft:
„Geschähe aber auch die
Aufnahme, wenn diesseits die nöthigen
Subsistenz Mittel geliefert würden, so wäre doch aller Aufwand an
Transport=Ausrüstungs und Ausstattungs Kosten umsonst aufgewendet, wenn
die
Transportierten später wieder zurückkehren, und der Strafe willig oder
unfreiwilllig sich unterwerfe. Aus diesen Gründen scheint mir der
Vorschlag
nicht ausführbar.“
Mühler bezweifelte ein abschreckende Wirkung:
„Für
viele Subjekte würde die angedrohte Deportation nach Amerika auf Kosten
des
Staats nichts weniger als eine Strafe seyn. Unter den ärmeren
VolksClassen ist
ohnehin der Zug nach Amerika, und die Lust zur Auswanderung fast
epidemisch
geworden, verwegene, unternehmede Leute machen in unseren Tagen den
Versuch oft
auf eigene Kosten und Gefahr. Wenn der Staat nun noch überdies alle
Kosten
übernimmt, welche zur Reise, Ausrüstung und Ausstattung erfordert
werden, so
könnte diese Strafandrohung leicht alle damit beabsichtigten
Strafzwecke
verfehlen, und den entgegengesetzten Erfog haben.“
Auf die preußische Regierung kämen hohe Kosten zu, weil auch für die Familien der Überschifften gesorgt werden müsse. Diese Kosten seien besser zur Erweiterung der „Zucht- und Korrektions-Anstalten zu verwenden“. Eine regelrechte Deportationspolitik verbiete sich, bestenfalls seien Deportationen in Einzelfällen möglich.[44]
Hannover als Vorbild für SträflingsverschickungenWenig
später brachte
erneut
eine Petition
Bewegung in die Diskussion. Die „Stände der Mark Brandenburg
und des
Markgrafenthums Nieder=Lausitz“ brachten in einer Petition
vom 6. April
1837 ihren Wunsch zum Ausdruck, Maßregeln zu ergriffen um
„unverbesserliche
Verbrecher und Vagabunden aus dem Staatsgebiete“ zu entfernen. Die
Gefängnisse seien überfüllt und außerhalb
Diese
Individuen seien aus „der bürgerlichen
Gesellschaft zu entfernen“. Die Stände dachten an eine
Maßregel, ähnlich
der, „welche das Königreich Hannover seit einigen Jahren mit
gutem Erfolg
ergriffen“ habe[45].
Dort befrage man „Individuen dieser Art“, ob sie
gewillt seien, nach
Nordamerika auszuwandern. Die „Bejahenden“ schicke
man nach dem Amte
Bremerlehe, das Überfahrtsmöglichkeiten erkunde. Die Kosten einer
Verschickung
beliefen sich gewöhnlich auf 50 Thaler, wovon 5 Thaler für die erste
Zeit in
Amerika bestimmt seien. Dieses Verfahren, so hofften die Brandenburger
Stände,
ließe sich auch in Preußen einführen. Man denke vor allem an Personen,
die zu
mehr als 10 jähriger Zuchthausstrafe verurtheilt seien oder an solche,
die „durch
ihre bisherige Aufführung den Beweis gegeben haben, dass Besserung
derselben
nicht zu hoffen sei“. Die Verhandlungen sollten im ersten
Fall über die „Zuchthaus=Inspektion“
im zweiten Fall über die „Ortsbehörde“ geführt
werden. Wenn sich das
Individuum einmal zur Auswanderung bereit erklärt habe, solle dies als
eine
förmliche Verpflichtung aufgefasst werden. Man stelle sich die
Organisation so
vor, dass ein Agent vom Staat in einem europäischen Hafen und einer in
einem
überseeischen Hafen angestellt werde. Die Kosten der Transportation sei
vom
Staat zu übernehmen.
Beispiele
ähnlicher
Transportationen seien
die des Herzogthum Mecklenburg und des Herzogthum Coburg-Gotha. Man
wünschte
sich, dass die geplante Übersiedlung von Sträflingen noch mit der
Gesetzgebung
in Einklang gebracht werden werde.[46]
Der
Justizminister
Mühler sagte dazu,
diesem Verfahren stünden „alle diejenigen Bedenken“
entgegenstünden, die
er „schon früher geäußert habe“. Er habe jedoch
Auskunft über die
Verfahren Hannovers, Mecklenburgs und Sachsen=Coburgs bei dem
Außenminister
erbeten. Die bloße Verbannung von Dieben sei eine nicht zu
rechtfertigende Strafart.
Er glaubte, dass die Kosten, die aus den Überschiffung entstünden, weit
sinnvoller für die Errichtung von Strafanstalten auszugeben seien.
Vagabunden
und Bettler gehörten zwar nicht zu seinem Ressort, er meine aber, diese
Politik
halte er in dem nicht überbevölkerten Preußen für nicht sinnvoll. Die
Gelder
seien besser in einer geordneten Armenpflege und in öffentlichen
Arbeitshäusern
angelegt.[47]
Das
Außenministerium
berichtete im selben
Zeitraum von einer neuen Möglichkeit, Sträflinge loszuwerden. Es hatte
davon
erfahren, dass die Hamburger Regierung einen Vertrag mit der „australischen
Ackerbaugesellschaft in London“ geschlossen hatte, der es der
Hansestadt
ermöglichte, jährlich „40 Vaganten und Ausgewiesene“
nach Australien zu
schicken.[48]
Die hatten
sich bereiterklärten, Preußen eine Beteiligung an dieser Maßnahme zu
vermitteln.[49]
Schließlich
wurde aber doch nichts aus diesem Projekt, da das britische
Kolonialministerium
Einspruch erhoben hatte.[50]
Ein Artikel
in der „Allgemeinen
Zeitung“ vom 18. Oktober 1837, der dem Justizminister
vorgelegt worden war,
besagte, dass in neuerer Zeit „mehr wie früher in den
amerikanischen Staaten
darauf geachtet wird, daß sich unter den europäischen Einwanderern
keine
notorischen Verbrecher in das Land einschleichen“. Diesem
Vorgehen habe
sich auch, so die Zeitung, der Bremer Staat angeschlossen. Er habe
bereits eine
Gruppe von 13 Züchtlingen „aus einem kleineren sächsischen
Staat“
aufgehalten und in die Heimat zurückgeschickt.[51]
Es wurden
noch
seitens des
Außenministeriums Erkundigungen über die Deportationspraxis der
Hannoveraner,
der Coburg-Gothaer und der Mecklenburger eingeholt. Die preußischen
Gesandten
an den jeweiligen Höfen bekamen recht detaillierte Auskünfte.[52]
Die befragten Regierungen handhabten ihre Sträflingsabschiebungen nicht
als
Staatsgeheimnis. Die Hannoveraner ließen erkennen, dass sie bereits
über ein
recht eingefahrenes System zur Abschiebung von Sträflingen verfügten,
wenn sie
auch keine Zahlen nannten. Die Coburger hatten ein ähnliches System,
auch wenn
sie nicht, wie die Hannoveraner, die Sträflinge bis fast zum
Ausschiffungsplatz
über eigenes Territorium befördern konnten. Sie gaben den Sträflingen
einen
Gendarm als Begleitung mit. Die Mecklenburger ihrerseits berichteten
nur von
den bereits bekannten Sträflingsübersiedlungen nach Brasilien.[53]
Diese
Erkundigungen
vermochten die
preußische Regierung nicht von der Durchführbarkeit einer
Sträflingsabschiebung
nach Amerika zu überzeugen. Im Oktober 1838, wurde den
brandenburgischen
Ständen im Rahmen eines Landtagsabschiedes mitgeteilt, dass schwere
Verbrecher „auch
in den vereinigten Staaten von Nordamerika nicht mehr zugelassen werden“.
Von Vagabunden usw. war keine Rede und ein anderes Ziel hatte man noch
nicht
gefunden. Man versprach aber, „diese Angelegenheit noch
weiter zu verfolgen“.[54]
Der Abschluss der Diskussion
Offenbar
hatte der König selbst an der
Idee Gefallen gefunden, unliebsame Personen über das Meer zu senden,
sei es nun
in eine Sträflingskolonie oder einfach nach Amerika[55].
Die Deportationsstrafe blieb so weiter im Gespräch. Schon im Januar
1839 wurde
in einer Sitzung des Staatsministeriums wieder über dieses Thema
verhandelt. Es
wurde noch einmal der Unterschied zwischen der Deportationsstrafe und
der
Verbannung hervorgehoben. Abermals begründete man, dass
Deportationsstrafen
nicht ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, gegen Deportation als
Polizeimaßregel
keine Einwände zu erheben seien. Die Verschickungsaktion Österreichs im
Jahr
1835 und die Abschiebungspolitik des Königreichs Hannover wurden
erwähnt, man
betonte, dass es sich hierbei nicht um Deportationen handele.
Abschiebungsprojekte
nach dem Muster Hannovers glaubte man nicht mehr durchführen zu können,
„seit
in deutschen Seehäfen und auch in einzelnen Nordamerikanischen Seehäfen
gegen
den Transport ausländischer Verbrecher strenge Maaßregeln ergriffen
worden
seyen“. Durch Deportationen lasse sich „die
Bevölkerung der Gefängnisse“
nicht nennenswert verkleinern, sie sei vielmehr ein kostspieliger
Ersatz für
die Zuchthäuser und es sei ein Irrtum zu glauben, die Sittlichkeit der
Verbrecher lasse sich durch die Deportationen bessern. Man hielt die
Deportation für undurchführbar. Es gebe drei Mittel zur Ausführung der
Deportation: Die Verhandlung mit einer fremden Regierung zur Aufnahme
der in
Preußen verurteilten Verbrecher, die Verhandlung mit „Privat=Gesellschaften“,
den Erwerb einer eigenen Kolonie. Keine dieser Möglichkeiten lasse sich
verwirklichen.[56]
In einem
abschließenden Bericht wurden
noch einmal betont, dass es für Übersiedlungsmaßnamen nach
österreichischem und
hannoverschen Müster keines neuen Gesetzes bedürfe, dass dieser Weg
mittlerweile aber versperrt sei. Kosten und Nutzen der Deportation
stünden nie
in einem vernünftigen Verhältnis zueinander, vor allem nicht, wenn
Preußen sich
entschlösse, eigene Sträflingskolonien zu errichten. In diesem Falle
sei eine
eigene Kriegsmarine zum Schutz der überseeischen Besitzungen notwendig.
Was den
Standort einer solchen Kolonie anging, so hatte man, um dem königlichen
Befehl
möglichst vollständig genüge zu tun, bereits bei der Nordamerikanischen
Regierung nachgefragt. Die Antwort lautete, „daß jeder
Versuch, vom
Bundes=Gouvernement oder von einer der Unions=Regierungen einen Theil
ihres
Gebietes abgetreten zu erhalten, völlig fruchtlos sein würde.“
Die
Nordamerikanische Regierung werde schon deshalb niemals auf einen
solchen
Vorschlag eingehen, „weil es die vorherschende Tendenz ist,
daß ohnehin
schon große Gebiet der vereinigten Staaten immer noch zu erweitern und
allen
und jeden fremden politischen Einfluß auszuschließen“. Das
gellte sogar für
die Westküste des Kontinents, wie der Streit mit Russland gezeigt habe.
Eher
schon käme Mexico in Frage, aber für eine Verhandlung sei noch nicht
der
Zeitpunkt gekommen. Geeigneter als Mexico sei noch Texas. Texas sei
aber noch
nicht als selbständiger Staat anerkannt, und falls es zu einem
Zusammenschluss
mit den Vereinigten Staaten komme, träten auch hier die schon erwähnten
Hindernisse ein. Argentinien, wo eventuell Landstriche zu erwerben
seien, lasse
keine Sträflingsansiedlungen zu. Das gellte auch für Chile. In Amerika,
so der
Bericht, seien also keine Besitzungen zur Errichtung von
Sträflingskolonien zu
erwerben. Die Sträflinge einem anderen Staat zu überlasen komme auch
nicht in
Frage. England habe derartige Verträge immer abgelehnt, Holland und
Frankreich
verfügten über keine Sträflingskolonien. Dem nordamerikanischen Staat
könne man
die Sträflinge auch nicht einfach überlassen, weil „einem
solchen Vertrag
unübersteigliche konstitutionelle Schwierigkeiten“
entgegenstünden. Die
Bundesregierung würde auf ein solches Abkommen, das dem „Geist
der dortigen
Institution“ zuwiderlaufe, niemals eingehen. Der Bericht
schloss mit der
Einschätzung, dass von der Deportation der Verbrecher „gänzlich
abzusehen“
sei.[57]
Der König,
offenbar
noch immer an der
Materie interessiert, gab sich mit diesem Bericht nicht ganz zufrieden.
Auch er
habe Bedenken gegenüber der Deportation von schweren Verbrechern in
überseeische geschlossenen Arbeitskolonien. Andererseits glaube er
aber, dass
diese Bedenken gegenstandslos seien, wenn die „Überschiffung“
selbst als
Strafe anzusehen sei und sich die Aufsicht im fernen Weltteil lediglich
auf
eine Verhinderung oder Erschwerung der Rückkehr beschränke. Diese Form
der „Deportation“
käme allerdings nur für Personen in Betracht, die sich leichter
Verbrechen
schuldig gemacht und sich als unverbesserlich erwiesen hätten und „wenigstens
hier niemals in nützliche Mitglieder der bürgerlichen Gesellschaft
umgewandelt
werden“ könnten. Dem König kam es darauf an, „die
Gefahren zu
vermindern, mit welchen sie die Moralität und die öffentliche
Sicherheit
bedrohen.“ Es gelte nun einen Staat zu finden, der sich
bereit erkläre,
diese Deportierten aufzunehmen und eine gewisse Aufsicht auszuüben, um
deren
Rückkehr nach Preußen zu verhindern. Diese Rückkehr sei ohnehin dadurch
erschwert, dass es an den nötigen Geldmitteln fehle.
Der König
beauftragte
den Außenminister,
zwar nicht sofort Verhandlungen mit auswärtigen Regierungen über diesen
Gegenstand aufzunehmen, diese Angelegenheit jedoch im Auge zu behalten.[58]
Gelegentlich noch eingehende Petitionen, die Deportationsstrafe einzuführen wurden von der Regierung immer abschlägig beschieden.[59] Die staatlich organisierte Verschickung von Sträflingen nach Amerika hat die preußische Regierung nicht mehr in Erwägung gezogen.
Keiner
der an der Diskussion
Beteiligten äußerte
moralische Bedenken, die USA ohne deren Wissen mit Sträflingen zu
belasten. Ob
diese Bedenken von allen geteilt wurden oder überhaupt nicht aufkamen,
kann
hier nicht beantwortet werden.
Die
Rheinlande und die Verschickung von Sträflingen
und Armen nach Amerika
„Die Armuth, u. in deren Gefolge der Diebstahl in Castellaun hat so überhand genommen, daß es die höchste Zeit ist, dem Uebel radikal abzuhelfen. Es handelt sich nicht darum, die armen Leute los zu werden, sondern die größtentheils moralisch schon verdorbenen Menschen auf einen besseren Weg zu führen, u. ihre Kinder vor Verderben dadurch zu retten, daß sie gezwungen werden, sich auf ehrliche Weise ihren Lebensunterhalt zu verdienen, was sie hier völling außer Stande sind, da die große Zahl der hier wohnenden Tagelöhner noch nicht zur Hälfte, u. diese Hälfte noch nicht einmal für sechs Monate Beschäftigung finden. Der größte Theil ist daher auf die Mildthätigkeit der Mitmenschen u. auf die Unterstützung aus öffentlichen Fonds angwiesen, u. wo diese nicht hinreichen, da wird das fehlende durch Diebstahl u. Bettelei ersetzt.“[62]
Der Plan der Gemeinde sprach sich sehr schnell herum. Ein Auswanderungsunternehmer aus Coblenz schickte, übrigens unaufgefordert, ein Angebot, die Beförderung zu übernehmen. Als Referenz gab er an, er habe bereits im letzten Jahr für mehrere Gemeinden deren Gemeindeangehörige nach Amerika befördert.[64] Ein Bürgermeister hatte seine Schutzbefohlenen bis nach Liverpool begleitet und einen Bericht über diese Reise verfaßt. Da er in diesem Berichten den Auswanderungsunternehmer Leroy in höchsten Tönen gelobt hatte, war auch dieser Bericht dem Schreiben des Agenten an die Gemeinde Kastellaun angefügt. Auf den Inhalt soll hier nur so weit eingegangen werden, daß sich das schlechte Gewissen des betreffenden Bürgermeisters nicht überhören läßt. Die Reise seiner Leute wird von ihm einfach zu paradiesisch geschildert, als daß man den Bericht ganz ernst nehmen könnte.
Diese Auswanderung hatte übrigens noch ein Nachspiel. Die Auswanderer wurden vertragsgemäß von New York nach Albany befördert. Dort allerdings blieben sie „ohne Mittel zum Weiterkommen und hülflos liegen“ und fielen dem Armenwesen zur Last, „von welchem sie nach bestehenden Gesetzten den New Yorker Commisioners of Emigration überwiesen wurden.“ Diese nun wieder brachten bald heraus, daß diese Leute sämtlich auf Kosten ihrer Heimatgemeinde nach Amerika geschickt worden waren. Das Problem war nun, daß dies dem New Yorker Gesetz wiedersprach und die New Yorker Behörden den Kapitän der „Gaston“, haftbar machten und vor die Wahl stellten, entweder 500 Dollar pro Person und Jahr auf 5 Jahre bezahlte oder die Weiterfahrt der Kastellauner ins Innere von Amerika finanzierte. Der Kapitän wählte die günstigere Alternative und bezahlte 405 Dollar für die Weitereise. [71]
Der Versuch allerdings, dieses Geld von der Gemeinde Kastellaun wiederzubekommen, scheiterte. Der Gemeindevorsteher erwähnte in seinem Schreiben, daß die Auswanderer die restlichen Unterstützungsgelder erst auf der „Gaston“ durch den Auswanderungsagenten ausgezahlt bekamen, dies nun wieder habe kaum ohne Wissen des Kapitäns geschehen können, so daß dieser hätte vollständig im Bild sein müssen über die Art seiner Passagiere. Im übrigen hätte dieses Geld auch ausreichen müssen, um eine Weiterreise zu finanzieren. Der Gemeindevorsteher wusch jedenfalls seine Hände in Unschuld.[72]
Sowohl die Abschiebung von Sträflingen als auch die von Gemeindeseite bezahlte Auswanderung von Personen, die der öffentlichen Fürsorge zur Last fielen, hat in erster Linie einen Hintergrund: Man wollte sich dieser Personen entledigen. Erst in zweiter Linie spielte auch die Überlegung eine Rolle, dass dieses auch für die Betreffenden das richtige sei, jedenfalls glaubte man das. Wenn man die Auswanderer endlich los war, d.h. sicher auf einem Auswandererschiff mit Ziel Amerika untergebracht, fühlte man sich aller weiteren Sorgen um sie behoben. Gerade im angeführten Beispiel werden die Parallelen zwischen Abschiebung von Sträflingen und Abschiebung verarmter Gemeindemitglieder deutlich, jedenfalls soweit es die Motivation der Heimatbehörde betraf. Die ersteren waren schon straffällig geworden und dafür bestraft worden, bei den letzteren, so befürchtete man, wäre dieses nur noch eine Frage der Zeit. Wobei in diesem speziellen Fall den verarmten Gemeindemitgliedern vorgeworfen wurde, sie würden ohnehin bereits in hohem Maße vom Diebstahl leben.
Der Ablauf dieser Armenauswanderungen erinnert jedenfalls stark an den Ablauf einer Sträflingsübersiedelung. Die Verhandlungen mit den Agenten werden ganz von der Behörde übernommen, den Auswanderern selbst wird möglichst kein Bargeld in die Hand gegeben, d.h. nicht bevor sie in See gestochen sind, damit auch sicher gestellt ist, dass die Reise wirklich nach Amerika geht.
Das Vermögen des Kölzer war offenbar inzwischen soweit zusammengeschrumpft, daß man ihm nur noch zumuten konnte, das Eßgeschirr, das Bettzeug und notwendige Kleidung zu kaufen. Für die Reisekosten kam die Gemeinde in ganzem Umfang auf.[79]
Der Überfahrtsvertrag für Peter Kölzer enthält übrigens einen interessanten Zusatz, wonach folgenden Personen die Landung in New York gesetzlich verboten sei: „Geisteskranke“, „Einäugige“, „Blinde“, „Taube“, „Stumme“, „Gebrechliche“, „Frauen mit kleinen Kindern und Schwangere ohne Mann“ und „Leute über 60 ohne arbeitsfähige Familien=Angehörige“.[80] Von ehemaligen Sträflingen war nicht die Rede. Die Abreise sollte zwischen dem 12 und 17. Mai geschehen. Soweit war alles wohl organisiert. Es stellte sich allerdings heraus, daß Peter Kölzer, inzwischen aus der Strafanstalt entlassen, in der Zwischenzeit das Weite gesucht hatte. So daß die Auswanderung vorerst bis auf weiteres verschoben werden mußte.[81] Dabei blieb es dann auch.
Im Januar 1861 stellte Kimpel einen neuen Antrag. Mittlerweile saß er im Arresthaus in Koblenz. Sein Auswanderungsantrag ist sichtlich von seiner Odyssee durch einige deutsche Strafanstalten geprägt:
„Ich bin durch reifliche Selbstüberlegung zu der Einsicht gelangt, daß ich hier in Deutschland nicht mehr bleiben kann, denn ich sehe zu gut wie, wann der Mensch hier einmal bestraft worden ist, so mag er sich drehen und wenden wie er will er steht fortwährend mit einem Fuße auf die Schwelle des Arresthauses, und dieses Traurige Leben bin ich sehr müde. Ich bin daher fest entschlossen meine Heimath zu verlassen, und mir in einem fremden Welttheil meine Existenz aufzusuchen und mein Brod wieder auf eine ehrliche und redliche Weise zu verdienen.Ich möchte Sie daher recht freundlich bitten mir den versprochenen Auswanderungs - Consens, den Sie wie schon gütigst nach Hamburg schicken wollten, undso schnell als möglich hier nach dem Arresthaus zu senden, damit ich nach abgebüßter Strafe direct von hier fort reisen kann [....] Konrad Kimpel“[85]
Konrad Kimpel hoffte seine Auswanderung dadurch ermöglichen zu können, daß er als Matrose anheuerte.[86] Der Auswanderungskonsens wurde ihm schließlich zugesendet.[87] Ob in irgend einer Weise doch noch Unterstützung von seiner Heimatgemeinde gewährt wurde, geht aus den Akten nicht hervor.
Sträflingsauswanderungen aus der nördlichen RheinprovinzDer erste Fall, der hier vorgestellt werden soll, ist der des Hermann Joseph Biesen aus Köln Er war am 10. Juli 1847 "wegen dritter im Complott ausgeführter Desertion" zu einer 15jährigen Baugefangenschaft verurteilt worden. Als Reststrafe für seine zweite Desertion hatte er noch 5 Jahre und 2 Monate Baugefangenschaft abzuleisten.[88] Im Frühjahr 1852 stellte sein Vater für ihn ein Begnadigungsgesuch mit dem Hinweis, daß sein Sohn nach seiner Begnadigung zu seinen Geschwistern nach Amerika auswandern würde. Der Vater erklärte sich bereit, die Kosten der Auswanderung zu übernehmen.[89]
Der König stellte eine Begnadigung in Aussicht gestellt, allerdings nur für den Fall, daß die Direktion der Strafanstalten von seiner "nachhaltigen Besserung" überzeugt sei.[90]
Der Direktor der Strafanstalten
berichtete, Biesen sei
zwar erst kürzlich wegen Besitzes "verbotswidriger
Gegenstände",
disziplinarisch bestraft worden, es handelte sich um "parfümirte
Seife" und eine "heimlich angefertigte
Schnupftabaksdose",
er habe sich sonst aber "im Ganzen recht gut betragen und
stets sehr
fleißig gearbeitet". Auch war seine "religiöse
Haltung" lobenswert.
„Dessen ungeachtet würde sein vorherrschend großer Leichtsinn, unter den in Cöln stattfindenden Umgebungen und überhaupt in der Heimath, für sein dauernd gutes Betragen im Zustand der Freiheit fürchten lassen, wenn nicht seine hier in Cöln wohnenden Eltern die Absicht hätten, ihren unglücklichen Sohn, durch die Gewährung der Mittel zur Auswanderung nach Amerika, zur Begründung einer dortigen gesicherten Existenz, in solcher Weise behülflich zu sein, daß hierdurch vest zuerwarten steht, es werde ihm dies unter ganz veränderten Lebensverhältnissen, mit Hülfe mehrerer bereits in Amerika lebender Geschwister vielleicht gelingen. In Berücksichtigung der beabsichtigten Auswanderung, mit welcher der detinirteganz einverstanden ist, erlaube ich mir dessen Allerhöchste Begnadigung gehorsamst zu befürworten und gleichzeitig anheim zustellen, ob seiner Zeit die zur Auswanderungerforderlichen Vorbereitungen nicht der Art getroffen werdenkönnten, daß der P. Biesen unmittelbar nach seiner etwaigen Begnadigung hierzu auch verpflichtetwäre.“ [91]
Daraufhin wurde Biesen "unter der Bedingung der sofortigen Auswanderung" seine Strafe erlassen.[92] Die Behörden wurden angewiesen, zu überwachen, daß "die Auswanderung wirklich erfolge". Der Polizeidirektor der Stadt Köln schlug vor, ihn erst dann zu entlassen, wenn alle erforderlichen Vorbereitungen getroffen seien, insbesondere ein Überfahrtsvertrag mit einem Agenten geschlossen sei.[93] Diesem Vorschlag wurde gefolgt, Biesen wurde von der Polizei aus der Strafanstalt abgeholt und in sein Elternhaus gebracht, wo er weiter unter "polizeilicher Observation"[94] blieb. Vorher wurde dem Biesen noch bekannt gemacht, daß, "wenn er der über ihn getroffenen Verfügungen zu wider nach Preußen zurückkehren sollte, dies seine sofortige Einsperrung und fernere Abbüßung der ihm im Wege der Gnade erlassenen Baugefangenschaft zur unmittelbaren Folge haben würde." Diese Bedingung wurde von Biesen akzepiert.[95] Die Abschließung des Überfahrtsvertrages wurde von der Polizeibehörde überwacht, sie übernahm sogar die Verhandlung mit dem Agenten. Johann Heinrich Biesen wurde schließlich, nachdem er sich noch die notwendige Kleidung für die Reise besorgt hatte, "unter Begleitung nach dem Niederländischen Dampfboot" gebracht, mit welchem er nach New York fuhr. [96]
Bei dem vorliegenden Fall handelt
es sich nicht um
eine Sträflingsübersiedelung, wie sie von der Hannoveraner Regierung
durchgeführt wurde. Die Auswanderung des Biesen wurde nicht durch
öffentliche
Mittel unterstützt. Auch scheint bei dieser Begnadigung mit
anschließender
Auswanderung nicht den Ausschlag gegeben zu haben, daß man den Biesen
sehr gern
losgeworden wäre. Vielmehr ging es wohl tatsächlich in erster Linie
darum, dem
Biesen die restlichen 15 Jahre zu ersparen und ihm die Chance für einen
Neuanfang zu geben. Das Verfahren aber, wie die Auswanderung
schließlich
ablief, erinnert stark an die Vorgehensweise der Abschiebestaaten.
Daß auch die Entfernung eines
unerwünschten Subjektes
die preußischen Behörden reizen konnte, zeigt der nächste Fall. Der
achtundzwanzigjährige "Correctional=Sträflings"
Hermann Schanz
aus Aachen mußte zu seiner Auswanderung nicht erst begnadigt werden, da
seine
Strafzeit kurz vor dem Ende stand. Die Direktor der Strafanstalt Werden
hielt
ihn für ein "ganz verdorbenes Subject". "Faulheit,
Dieberei und Erpressungen bei seinen Verwandten führen ihn nach
erlangter
Freiheit zur Haft zurück. Die nachdrücklichsten Disciplinar-Strafen in
der
Anstalt vermögen wenig über ich. Da nun Schanz ... der hiesigen Stadt
nun zum
Schaden gereicht und seine Angehörigen dessen Auswanderung dringend
wünschen," sprach sich der Direktor nachdrücklich für seine
Auswanderung
aus. Die Kosten hierfür übernahmen seine Familienangehörigen.[97]
An dieser Stelle lassen wir auch einmal Schanz selbst zu Wort kommen:
„In
der unglücklichen Lage worin ich mich seit langen Jahren mir befunden
habe und
jetzt aufs neue ein Jahr Gefängnisstrafe wegen Diebstahl verurtheilt
worden bin
und jetzt bei nahe die Strafe abgebüßt habe und hier in den Preusischen
Staht
mein Unglück vor meinen Augen sehe und mehrrentheils aus der
Bürgerlichen
Gesellschaft verstoßen bin und mir in keiner Hinsicht von dem Millitär
nichts
im Wege steht daher wage ich es eurre Hochwohlgeboren mich in Demuht an
sie zu
wenden alzuwahr ich mir den Vorwurf machen muß an meinen Leiden selbst
Schuld
zu tragen so mögen auch anderre unangenehmen Umstände viel dazu
beitrage kurz
in der gegen wärhtigen Lage worin ich mich jetzt befinde bin ich vest
entschlossen um den Preusischen Staht zu verlassen und auf meinen
Proffession
als Schlosser auswandern
will und mir
nach Amerika zubegeben um tort wieder in der Bürgerlichen Gesellschaft
durch
mein gutes Betragen wieder treten kann daher wage ich es mir an eure
Hochwohlgebohren mich in Dehmut zu wenden und ihnen tringens Bitten das
sie
sich in meinem Namen an der Königlichen Hochlöblichen Regierung um
einen
Auswanderungs Chonsenz zu bitten um nach Amerika abzureisen um tort
mein
Jugentlicher Fehler wieder gut zu machen. Durch mein Arbeiten um ein
gutes
Betragen wider gut zu machen daher darf hoffen keine Fehlbitte an eurre
Hochwohlgebohren gehtan zu haben und verbleibe euhren gehorsamsten
ergebehnste
Diener Schantz Herrmann“[98]
Schanz erhielt seine Entlassungsurkunde aus dem Preußischen Staat. Ihm wurde erklärte, daß „er nun kein Königlich Preußischer Unterthan mehr sei, sondern als Ausländer betrachtet würde, wenn er sich nach seiner Ausweisung über die Grenze auf den diesseitigen Gebiete betreffen ließe.“ Schanz erhielt noch 10 Taler Reisegeld ausgehändigt, die von seinen Verwandten im Gefängnis hinterlegt worden waren.[99] Die Auswanderung selbst war so geplant, daß Schanz sich in Brüssel oder Bruegge einer „Auswanderungs Gesellschaft“ anschließen sollte, die für seine Überfahrt sorgen würde.[100] Im Fall des Schanz können wir leider nicht rekonstruieren, ob seine Auswanderung nach Amerika wirklich geglückt ist.
Aus den nördlichen Teilen der
Rheinprovinz läßt sich
bis jetzt noch kein Fall belegen, bei dem einem entlassenen Sträfling
die
Auswanderung nach Amerika von Seiten der Behörden bezahlt worden war.
Das mag
daran liegen, daß eine Überfahrt einfach zu viel Geld kostete, als die
Behörde
bereit war zu bezahlen. Kleinere Summen war man schon eher bereit
auszugeben.
So bekam z.B. ein ehemaliger Sträfling 4 Taler ausgehändigt, um mit
seiner
Familie nach Ostflandern auszuwandern.[101]
Prinzipielle Bedenken existierten also offenbar nicht.
Aus den südlichen Rheinlanden ebensowenig wie aus den nördlichen Rheinlanden konnten bislang Fälle ermittelt werden, in der Sträflinge zur Auswanderung begnadigt wurden und ihnen die Auswanderung selbst von Seiten der Gemeinde oder einer anderen Behörde bezahlt wurde. In den Begnadigungsakten finden sich jedenfalls keine Hinweise hierauf. Es könnte dergleichen Fälle gegeben haben, sehr wahrscheinlich ist es aber nicht. Diese Art von doppelter Hilfeleistung zur Auswanderung, zuerst Begnadigung dann auch noch Finanzierung der Auswanderung, brachte man in Preußen wohl einfach nicht über sich. Dies wäre möglich gewesen, wenn es eine offizielle Politik der Staates in dieser Richtung gegeben hätte. Hierzu hätte es auch eines Zusammenspiels der Komunen, die für die Finanzierung zuständig waren, und des Königs, der für die Begnadigung sorgte, bedurft. Wahrscheinlich war die Vorstellung, daß eine verhängte Strafe auch abgesessen werden mußte, einfach übermächtig. Hiervon sah man nur in Ausnahmefällen ab. Dies nun wieder mit einer finanziellen Hilfeleistung zu verbinden, war kaum denkbar.
Eines wird nach den vorherigen Ausführungen nicht überraschen: Es hat aus dem preußischen Rheinland niemals Sträflingsabschiebungen nach dem Muster der Hannoveraner Abschiebungspraxis gegeben. Dafür wäre ein Einverständnis der königlich preußischen Regierung notwendig gewesen und das war nicht zu erlangen. Das es auch im Rheinland ein Interesse an diesem Thema gab, wurde bereits deutlich, wenn von hier aus auch nicht konkret die Abschiebung nach Amerika gefordert wurde, wie dies insbesondere die Brandenburger taten.
Es ließen sich keinerlei Anhaltspunkte finden, daß das Oberpräsidium der Rheinprovinz oder etwa die einzelnen Bezirksregierungen eine eigene Abschiebungspolitik betrieben, es konnten allerdings aber auch keine Anhaltspunkte gefunden werden, die darauf hinwiesen, daß diese Oberbehörden sich etwaigen kleineren Abschiebungsprojekten der Komunen entgegenstellten. Kurz gesagt, es gab im Rheinland keine offizielle Abschiebungspolitik, weder eine fördernde noch eine hindernde. Dies trifft ja auch, wie wir gesehen haben auf die offizielle Politik des Königreiches zu, wonach Abschiebungen im Rahmen einer Polizeimaßregel nicht von vornherein abgelehnt, aber auch nicht gefördert wurden.Es kann im folgenden also nur darum gehen, anhand von Einzelfällen zu zeigen, wie sich die Auswanderung von Sträflingen oder anderen ungeliebten Personen aus dem Rheinland in die offizielle preußische Politik einfügte.
[1] StA Koblenz Best. 655,14 Nr. 233, Bl. 189 – 203. Bericht des Bürgermeisters Weiss betreffend „die Auswanderung der Colonisten von Neumehring“.
[2] Ebenda.
[3] National Archives Microfilm Publications: M 277 Boston, Rolle 42: „Tyrrel“, Liverpool - Boston, 29. November 1852. Auf der Liste ist als Herkunftsort jeweils nur „Germany“ angegeben. Es lässt sich leider nicht feststellen, welche der aufgelisteten Auswanderer auf diesem Schiff zu der Neumehringer Gruppe gehörten.
[4] StA Koblenz Best. 655,14 Nr. 233, Bl. 189 – 203. Bericht des Bürgermeisters Weiss betreffend „die Auswanderung der Colonisten von Neumehring“.
[5] Ebenda.
[6] Vergl. dazu die Ausführungen weiter unten und insbesondere den Aufsatz von Antonius Holtmann über die Abschiebungen aus dem Königreich Hannover.
[7] Vergl. auch hierzu den Aufsatz von Antonius Holtmann.
[8] GstA Berlin Rep 84 a Nr. 7794 Bl. 7 : Schreiben des Justizministers von Goldbeck vom 10. Juli 1800
[9] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7794 Bl. 1 - 5 : Promemoria vom 6. Juli 1800 betrf. das Project zur Deportation
[10] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7794 Bl. 4- 5
[11] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7794 Bl. 7.
[12] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7794 Bl. 7.
[13] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7794 Bl. 23 : Bericht vom 2. August 1800
[14] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7794 Bl. 24: Extract aus einem Bericht des Gesandten Geh. R. Dohm d.d. Hamburg. Zu den Abschiebungen aus Hamburg vergl. Günther Moltmann, Die Transportation von Sträflingen im Rahmen der deutschen Amerikaauswanderung des 19. Jahrhunderts, in: Günther Moltmann (Hrsg.), Deutsche Amerikaauswanderung im 19. Jahrhundert, Stuttgart 1976, S. 147 -196
[15] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7794 Bl. 26 – 27 : Bericht des Königl. Ostpreußischen Commerz- und Admiralitäts Collegium vom 8.8.1800
[16] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7794 Bl. 35 – 37 : Bericht der Alterleute des Segler Hauses und der Kaufmannschaft in Stettin
[17] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7794 Bl. 47 – 49 : Bericht vom 20. November 1800
[18] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7794 Bl. 127 – 128. Bericht vom 22. März
[19] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7794 Bl. 215 Bericht vom 26.April 1801
[20] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7794 Bl. 220 Antwort von Thornton&Dover an den Kaufmann Labes in Danzig vom 27. März 1801
[21] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7794 / Nr. 7795 Eine sehr anschauliche und Schilderung dieser Deportation ist bei Richard J. Evans zu finden (Die Reise der preußischen Sträflinge nach Sibirien, in: Szenen aus der deutschen Unterwelt, Verbrechen und Strafe, 1800 – 1914, Hamburg 1997, S. 26 – 140
[22] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7795 Bl. 73 Bericht über die zur Deportation vorgeschlagenen Insassen der Festung Wesel
[23] Ebenda.
[24] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7795 Bl. 175 Bericht vom 4. Mai 1802
[25] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7795 Bl. 263 Bericht vom 29. Juni 1802
[26] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl. 5 Votum des Justizministers von Kamptz vom 18.1.1834
[27] Ebenda Bl. 6
[28] Evans, S. 126 - 131
[29] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7796 Bl. 155 Bericht vom 9. Juni 1825
[30] Vergleiche hierzu den Aufsatz von Karl-Heinz Steinbruch
[31] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7796 Bl. 162 – 163 : Extrakt aus der Immediat-Vorstellung der Sächsischen Provinzial=Landstände de dato Merseburg den 24. November 1825
[32] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7796 Bl. 159 – 161 : Votum des Ministeriums des Innern und der Polizei vom 6. Juni 1826 und Votum des Justiz=Ministeriums vom 14. Juni 1826
[33] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl. 27 – 28 : Gutachterliche Äußerung des Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg zu der Immedial=Vorstellung der Stände der Mark Brandenburg und des Markgrafenthums Niederlausitz vom 6. April 1837 die Deportation unverbesserlicher Verbrecher betreffend.
[34] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7796 Bl. 172 – 174 :Petition des zweiten schlesieschen Provinzial Landtages wegen Festsetzung der Strafe der Deportation für schwere und incorrigible Verbrecher vom 28. Februar 1828
[35] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7796 Bl. 166 – 171 : Bericht des königlichen Oberpräsidenten Herrn Merckel zu Breslau vom 6ten April 1828 zu der Petition 19. des zweiten Schlesischen Prov. Landtages wegen Festsetzung der Strafe der Deportation für schwere und incorrigible Verbrecher
[36] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7796 Bl. 165 Bericht vom 8. Mai 1828
[37] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7796 Bl. 196
[38] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl. 5 - 9
[39] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl. 9 - 10
[40] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl. 13 - 15
[41] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl. 18 Votum des Außenministers Ancillon vom 29. November 1835. Diese Unterscheidung stammte von Ancillon und wurde im Grunde auch nur von ihm beachtet.
[42] Ebenda
[43] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl. 18 Votum des Vertreters des Innenministers Koehler vom 7. December 1835
[44] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl. 45 – 46 : Votum des Justiz Ministers Mühler vom 11. Januar 1836
[45] Vergleiche hierzu den Beitrag von Antonius Holtmann.
[46] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl. 24 – 26. Petiton der Stände der Mark Brandenburg und des Markgrafenthums Nieder=Lausitz vom 6. April 1837
[47] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl. 47 – 48 : Votum betreffend die Petition des sechsten Provinzial=Landtages der Mark Brandenburg und des Markgrafenthums Niederlausitz wegen der zu veranlassenden Deportation unverbesserlicher Verbrecher des Justizministers Mühler vom 9. September 1837
[48] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl. 52 – 53 : Bericht des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten vom 13. Mai 1836
[49] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl. 53 – 54 Antwort aus Hamburg vom 3. Mai 1836
[50] vergl. Moltmann, S. 176
[51] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl.63. Extrakt aus der Beilage zur Allgemeinen Zeitung vom 18. Oktober 1837. Es handelte sich übrigens um Sträflinge aus Coburg-Gotha. Allerdings verschwieg die Zeitung das wahre Ende der Auswanderung. In der Tat wanderten die Betreffenden schließlich doch noch über Bremen aus, nachdem die Gothaische Regierung interveniert hatte. Vergl. Hierzu Horst Rößler, Unnütze Subjecte, Vagabunden und Verbrecher – zur Emigration von Sträflingen in die neue Welt (1830 – 1871), in: ders., Hollandgänger, Sträflinge und Migranten – Bremen und Bremerhaven als Wanderungsraum, Bremen 2000, S. 193 – 217.
[52] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl. 64 – 71 : Bericht des Gesandten aus Dresden vom 22. September 1837, Bericht des Gesandten aus Hannover vom 23. Oktober 1837 und Bericht des Gesandten aus Mecklenburg vom 20. Oktober 1837
[53] Vergleiche hierzu die Beiträge von Antonius Holtmann und Karl-Heinz Steinbruch
[54] GstA Berlin Rep 89 Nr. 18568 Bl. 7 : Extract aus dem Landtags=Abschiede für die zum sechsten Provinzial=Landtage der Kur= und Neumark Brandenburg und des Markgrafenthums Niederlausitz versammelt gewesenen Stände vom 14. Oktober 1838. Die Gleiche Antwort wurde übrigens auch den Preußischen Provinzialständen gegeben. Wie aus den Akten hervorgeht, muß auch von dieser Seite eine entsprechende Petition ausgegangen sein.
[55] Vergleiche hierzu vor allem GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl. 91 – 92 . Reaktion des Königs vom 2. September 1839.
[56] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl. 77 – 80. Referat des Regierungsrates Hesse vom 15. Januar 1839
[57] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl. 81 – 89. Bericht vom 5. Juni 1839
[58] GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl. 91 – 92 . Reaktion des Königs vom 2. September 1839
[59] z. B. GstA Berlin Rep 84a Nr. 7797 Bl. 92 – 100, Rep. 89 Nr. 18708/1
[60] StA Koblenz Best. 655,14 Nr. 233, Bl. 175 – 176. Bericht des Gemeindevorstehers Steinhauer vom 13. Juni 1852
[61] Ebenda, Bl. 179 : Bericht des Gemeinde Vorstandes vom 18.Juni 1852
[62] Ebenda, Bl. 183 : Schreiben vom 21. März 1853
[63] Ebenda
[64] Die Liste ist recht eindrucksvoll. So wurden von dem betreffenden Agenten aus folgenden Gemeinden Auswanderer auf Gemeindekosten befördert: Zell, Möhrsdorf, Mittelstimmig, Senheim, Liesenich, Grenderich, Weiler, Ediger, Aldegund, Merl, Neef, Neumehring. Es kann angenommen werden, daß auch von anderen Agenten ähnliche Aufträge übernommen worden waren.
[65] StA Koblenz Best. 655,14 Nr. 233, Bl. 206 : Bericht vom 16. April 1853
[66] Ebenda, Bl. 215 : Schreiben des Landrates vom 24.4.1853
[67] Ebenda, Bl. 217 – 218 : Bericht der Gemeinde vom 11.5.1853
[68] Ebenda
[69] Ebenda, Bl. 223 . Bericht des Agenten vom 28.5.1853
[70] Ebenda, Bl.235 : Schreiben des Agenten vom 28.6.1853 , National Archives Microfilm Publications: M 237 New York, Rolle 131: „Gaston“, Antwerpen – New York, 1. September 1853
[71] StA Koblenz Best. 655,14 Nr. 233, Bl. 245 – 249 Schreiben der Auswanderungsunternehmer Henschen & Unkart vom 6. Oktober 1853
[72] Ebenda, Bl. 251 – 252 : Bericht des Gemeindevorstehers Steinhauer vom 22. Januar 1854
[73] StA Koblenz Best. 655, 14 Nr. 222, Bl. 21 : Auswanderungsgesuch des Peter Kölzer, etwa vom 29. Dezember 1857 u. Bl. 29 Schreiben der Gemeinde Kastellaun an die Arrestverwaltung in Trier vom 10. März 1858
[74] Ebenda, Bl. 21 : Bericht der Gemeinde vom 13. Januar 1858
[75] Ebenda, Bl. 33 : Gemeinderatsbeschluß vom 10. Februar 1858
[76] Ebenda, Bl. 29 : Bericht der Regierung in Koblenz vom 26. Februar 1858, Bericht des Landrates in Simmern vom 8. März 1858, Schreiben der Gemeinde vom 10. März 1858
[77] Ebenda, Bl. 30 : Schreiben der Gemeinde vom 1. Mai 1858
[78] Ebenda, Bl. 34 : Schreiben des Agenten von Zülow vom 3. Mai 1858
[79] Ebenda : Zusatz vom 4. 5. 1858
[80] Ebenda, Bl. 35 : Schiffs-Accord vom 3. Mai 1858
[81] Ebenda : Bl. 36 – 38. Schreiben des Agenten von Zülow vom 7. Mai 1858, Schreiben des Gemeinde Vorstandes vom 8. Mai 1858 und Schreiben der Gemeinde vom 12. Mai 1858
[82] StA Koblenz Best. 655, 14 Nr. 233, Bl. 329 : Auswanderungsantrag des Conrad Kimpel vom 12.3.1859
[83] Ebenda, Bl. 289, Schreiben der Gemeinde Kastellaun vom 4.2.1859
[84] Ebenda, Bl. 331 – 332 Antwort der Polizeibehörde der Freien und Hanse Stadt Hamburg vom 22. März 1859
[85] Ebenda, Bl. 323. Auswanderungsantrag des Conrad Kimpel vom 20.1.1861
[86] Ebenda, Bl. 327 – 328 : Brief Konrad Kimpels an den Bürgermeister von Kastellaun, vom 10.3.1861
[87] Ebenda, Bl. 334 : Schreiben vom 4.9.1861
[88] HstA Düsseldorf: Regierung Köln Nr. 1168 : Bericht vom 28. Mai 1852
[89] HstA Düsseldorf: Regierung Köln Nr. 1168 : Bericht des Direktors der Strafanstalt vom 19. Mai 1852
[90] HstA Düsseldorf: Regierung Köln Nr. 1168 : Stellungnahme des Königs vom 1. Mai 1852
[91] HstA Düsseldorf: Regierung Köln Nr. 1168 : Bericht des Direktors der Strafanstalt vom 19. Mai 1852
[92] HstA Düsseldorf: Regierung Köln Nr. 1168 : Stellungnahme des Königs vom 17. Juni 1852
[93] HstA Düsseldorf: Regierung Köln Nr. 1168 : Bericht des Polizei Direktors der Stadt Köln vom 14. Juli 1852
[94] HstA Düsseldorf: Regierung Köln Nr. 1168 : Bericht des Polizei Direktors der Stadt Köln vom 18. August 1852
[95] HstA Düsseldorf: Regierung Köln Nr. 1168 : Das Schriftstück vom 2. August 1852 trägt Biesens Unterschrift
[96] HstA Düsseldorf: Regierung Köln Nr. 1168 : Bericht des Polizei Direktors der Stadt Köln vom 18. August 1852
[97] HstA Düsseldorf: Polizeipräsidium Aachen Nr. 214 : Bericht des Direktors der Strafanstalt Werden vom 12.2.1845
[98] HstA Düsseldorf Regierung Aachen Nr. 18093: Gesuch des Hermann Schanz vom 9. Februar 1845
[99] HstA Düsseldorf: Polizeipräsidium Aachen Nr. 214 : Bericht vom 21. März 1845
[100] Ebenda : Bericht vom 8. März 1845
[101] HstA Düsseldorf: Polizeipräsidium Aachen Nr. 215 : Bericht vom 19. Januar 1847
Dieser Aufsatz ist zuerst
erschienen in: Rheinisches
Freilichtmuseum und Landesmuseum für Volkskunde (Hg.): Schöne
Neue Welt. Rheinländer erobern Amerika. Band II. Wiehl: Martina
Galunder Verlag
2001, S. 215 - 236.
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